Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung Stellung zu der ARD-Dokumentation “Der große Deal – Geheimakte Freihandelsabkommen”. Dabei versucht man den üblichen Spin und heuchelt Transparenz. Ganz lustig ist die Begründung, wie transparent man doch sei, weil man würde vieles veröffentlichen und daher sei die Darstellung der ARD-Journalisten falsch. Nur die wichtigen Papiere, die erklären, was Verhandlungsstand ist, könne man leider nicht veröffentlichen. Wegen Datenschutz. Und die USA sind schuld, da kann man leider nichts machen. Auf die Ausrede muss man erstmal kommen.
Die Verbreitung von US-Papieren unterliegt nach Datenschutzregeln der Zustimmung des Autors, d.h. der US-Regierung. Ebenso gilt das für konsolidierte Texte, die EU- und US-Vorschläge kombinieren. Die US-Regierung hat sich bereit erklärt, dass die Kommission ihre Papiere und konsolidierte Texte im Leseraum Abgeordneten des Europäischen Parlaments und Vertretern der Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt. Handelskommissar Karel De Gucht hat wiederholt den US-Handelsbeauftragten Michael Froman gebeten, die Einsichtsmöglichkeiten zu verbessern. Wer die Kommission hier der Geheimhaltung bezichtigt, übersieht also den rechtlichen Rahmen, in denen Papiere eines Verhandlungspartners weitergegeben werden dürfen. Die Beschränkungen des Leseraums bestehen nicht für alle Verhandlungsdokumente allgemein, sondern eben nur für US-Dokumente und konsolidierte Texte, die auch US-Positionen widergeben.