Die CDU hat vergangene Woche auf ihrem Parteitag auch Beschlüsse zu Netzpolitik gefällt. Über den Antrag, der Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung fordert, hatten wir im Vorfeld berichtet. Eine BEwertung des größeren Antrages liegt noch auf meiner „Müsste man mal“-Liste, aber das Blog „Offene Netze und Recht“ hat schon die Position zur Störerhaftung analysiert: CDU will (doch) kein offenes, flächendeckendes WLAN für alle.
Statt “WLAN für jeden” und “gewerblich und nicht-gewerblich” lesen wir jetzt also eine doppelte Einschränkung, nämlich auf:
- öffentliche Gebäuden, in der Bahn und auf Flughäfen, und
- personell nur Restaurants, Cafés, Hotels und andere Einrichtungen.
Dafür sollen Anbieter öffentlicher WLAN-Netze den Access Providern gleichgestellt werden … Von flächendeckendem WLAN “für jeden” ist leider nicht mehr die Rede.
Haben sie aber auch nur in der Digitalen Agenda abgeschrieben.
Ich weiß ja nicht, woher ihr die vermeintliche CDU-Beschlusslage habt. Im Beschlussbuch der CDU steht folgendes (http://www.koeln2014.cdu.de/sites/default/files/media/docs/sonstige-beschluesse.pdf, S. 13):
„Öffentliches WLAN
Die WLAN-Störerhaftung verhindert einen flächendeckenden, allgemein verfügbaren und kostengünstigen Internetzugang. Die Bundesregierung muss Haftungsrisiken für gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von WLAN-Netzen abbauen. Nur so ist es den Betreibern möglich, ihre Zugänge für Dritte zu öffnen, ohne sich der Gefahr von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen sowie der damit verbundenen Abmahnkosten auszusetzen. Mobiles Internet über WLAN muss in deutschen Städten für jeden verfügbar sein. Das sogenannte Providerprivileg des § 8 TMG, welches bisher nur Zugangsprovider von der Haftung für Rechtsverletzungen ihrer Kunden freistellt, muss auf die Betreiber von Drahtlosnetzen ausgeweitet werden.“
Ist auch im oben genannten Artikel als Update verlinkt: http://www.offenenetze.de/2014/12/16/und-nochmal-will-die-cdu-flaechendeckendes-wlan-oder-nicht-ein-zweiter-blick/