Realitätscheck: Merkels janusköpfige Datenschutzrhetorik vs. Verhandlungsstand im EU-Ministerrat

Im ARD-Sommerinterview versprach Kanzlerin Angela Merkel, dass sich Deutschland auf dem am kommenden Donnerstag/Freitag stattfindenden Rat der EU-Innen- und Justizminister für mehr Informationspflichten stark machen will. Internetunternehmen sollen darüber Auskunft erteilen, „wem sie welche Daten weitergeben“, sagte Merkel. Das überrascht, denn gerade Deutschland hatte im Ministerrat Bedenken gegenüber solchen eigentlich selbstverständlichen Informationspflichten für Diensteanbieter geäußert. Der Grund: Angebliche Extrakosten für die Industrie. Das geht aus dem zuletzt von Statewatch geleakten Dokument zum Verhandlungsstand im EU-Ministerrat (PDF) hervor. In der Anmerkung zum entsprechenden Artikel 14 heißt es:

DE, supported by ES and NL, has asked the Commission to provide an assessment of the extra costs for the industry under this provision.

In einer weiteren Fußnote, die sich auf einen Vorschlag zur Ergänzung der Informationspflichten bezieht (unter anderem eben Drittstaatentransfers), heißt es:

DE, DK, NL and UK doubted whether the redraft would allow for a sufficient risk-based approach and warned against excessive administrative burdens/compliance costs.

Der entsprechende Original-Artikel im Kommissionsvorschlag fordert von den Anbietern eigentlich nur Selbstverständlichkeiten:

Artikel 14 Information der betroffenen Person

1.           Einer Person, von der personenbezogene Daten erhoben werden, teilt der für die Verarbeitung Verantwortliche zumindest Folgendes mit:

a)      den Namen und die Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters und des Datenschutzbeauftragten,

b)      die Zwecke, für die Daten verarbeitet werden, einschließlich der Geschäfts- und allgemeinen Vertragsbedingungen, falls sich die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b gründet, beziehungsweise die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen, wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht,

c)      die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden,

d)      das Bestehen eines Rechts auf Auskunft sowie Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen beziehungsweise eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung dieser Daten,

e)      das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde sowie deren Kontaktdaten,

f)       die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten,

g)      gegebenenfalls die Absicht des für die Verarbeitung Verantwortlichen, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das dort geltende Datenschutzniveau unter Bezugnahme auf einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission,

h)      sonstige Informationen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, unter denen die personenbezogenen Daten erhoben werden, notwendig sind, um gegenüber der betroffenen Person eine Verarbeitung nach Treu und Glauben zu gewährleisten.

Diese Selbstverständlichkeiten, die eigentlich noch genauer sein müssten und auch über konkrete Verfahren und Logiken der Datenverarbeitung aufklären sollten, fand Deutschland vor der großen NSA-Aufregung zu teuer. Das gleiche Deutschland will sich jetzt für Hinweise einsetzen, die Facebook, Microsoft und Co. erstmal ordentlich diskreditieren könnten vor den Usern? Wenn dem wirklich so sein sollte: Lasst euch ein dickes Lobbyfell wachsen!

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2 Ergänzungen

  1. merkel will ein überwachungsstaat, helft der beim auswandern zu guttenberg.

    dann hat sie ihren überwachungsstaat.

  2. Aus dem Entwurf: „Die vorliegende Verordnung sollte die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG und speziell die Vorschriften der Artikel 12 bis 15 zur Verantwortlichkeit von Anbietern reiner Vermittlungsdienste nicht berühren.“ Die Richtlinie 2006/24/EG (Vorratsdaten) wird aber nicht als Ausnahme erwähnt. Da sehe ich eine gewisse Diskrepanz (Artikel 14 vs. Voratsdatenspeicherung), und wohl nicht nur ich ;)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.