2013
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: DRM Chair, auf dem man nur 8 mal sitzen kann
: DRM Chair, auf dem man nur 8 mal sitzen kann Eine Gruppe von Studentinnen und Studenten der University of Art and Design Lausanne, ‚Les Sugus’, haben ein Real-Life-DRM-Pendant gebaut: DRM, das bedeutet Digital Rights Management – Digitale Rechteverwaltung.
Download a song from iTunes, and you can only add that song to the music library of five other computers. Grab a copy of the latest Microsoft Office, and you’d better hope you won’t be upgrading your computer any time soon. Obviously DRM is a great tool for companies to make sure we only use software and data as intended, but outside planned obsolescence, there isn’t much in the way of DRM for physical objects.
Um diesen Unsinn zu verdeutlichen, hatten Les Sugus die Idee eines ‚DRM Chair’: Ein Stuhl, auf dem man 8 mal sitzen kann, dann fällt er auseinander. Und man muss einen neuen kaufen.
The design of the chair is fairly simple; all the joints of the chair are cast in wax with a piece of nichrome wire embedded in the wax. An Arduino with a small switch keeps track of how many times the chair has been used, while a solenoid taps out how many uses are left in the chair every time the user gets up. When the internal counter reaches zero, a relay sends power through the nichrome wire, melting the wax, and returning the chair to its native dowel rod and wooden board form.
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DRM CHAIR from Thibault Brevet on Vimeo
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: European Digital Rights feiert zehnten Geburtstag
: European Digital Rights feiert zehnten Geburtstag Anfang Juni 2002 fand in den Räumen des Chaos Computer Club in Berlin die Gründungsversammlung von European Digital Rights (EDRi) statt. Endlich registriert und offiziell in Belgien angemeldet wurde EDRi dann einige Monate später, so dass dieses Wochenende der zehnte Geburtstag im Rahmen der jährlichen Mitgliedsversammlung, einer Party und einem Treffen mit EU-Kommissarin Viviane Reding und ihrem Stab gefeiert wurde. Was als loses europäisches Netzwerk mit zehn Gründungsorganisationen und einer Mailingliste entstand, ist zu einer Ernst zu nehmenden Lobby für digitale Bürgerrechte in der EU angewachsen. Aus dem früheren Brückenkopf in Brüssel wurde ein Büro mit derzeit vier Angestellten und einem immer größer werdenden Netzwerk aus 35 Mitglieds- und vielen Beobachterorganisationen.
EDRi hat eine Pressemitteilung veröffentlicht: Mainstreaming digital rights in European policy-making – 10 years on. Darin wird auch Viviane Reding zitiert:
„Als ehemalige Informationsgesellschafts-Kommissarin und jetzige EU-Kommissarin für Justiz habe ich seit vielen Jahren mit European Digital Rights zusammengearbeitet“, erklärte Viviane Reding. „Durch unsere gemeinsamen Anstrengungen haben wir Netzsperren verhindert und nun sorgen wir dafür, dass Datenschutzstandards in der EU hoch bleiben. Heute feiern wir den zehnten Geburtstag von EDRi. Herzlichen Glückwunsch für zehn Jahre großartige Arbeit! Ich freue mich auf eine weitere gemeinsame Zusammenarbeit, um starke Datenschutzregeln für die EU zu schaffen. EDRi´s fortlaufende Unterstützung ist wichtig um sicherzustellen, dass das Grundrecht auf Datenschutz in der Europäischen Union geschützt ist.
Am Samstag waren u.a. die Blogrebellen als DJs zu Gast in Brüssel und haben nur Creative Commons lizenzierte Musik gespielt. Vier Stunden davon sind jetzt bei Mixcloud zu hören. Eine Playlist soll es auch noch irgendwann geben, das ist nur ziemlich aufwändig und wurde für die Zukunft versprochen.
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: Herr Friedrich, der Datenschutz und die Selbstregulierung
: Herr Friedrich, der Datenschutz und die Selbstregulierung Wir hatten heute Vormittag auf Innenminister Friedrichs scheinbaren Sinneswandel in Sachen Datenschutz hingewiesen. Nicht nur in Sachen staatlicher Überwachung, sondern auch in Bezug auf die laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung sind Friedrichs Aussagen einen genaueren Blick wert. Schließlich WÜRDE ein stärkeres deutsches Engagement für Datenschutz im EU-Ministerrat durchaus einflussreich sein.
Abschied von der Selbstregulierung? Nicht ganz…
Ein kleiner Blick zurück: Friedrich hatte im Herbst 2011 einen Dialog zur Selbstregulierung Sozialer Netzwerke ins Leben gerufen. Februar 2013: Dieser gilt wohl als gescheitert. Im Friedrich-Sprech heißt das: „Da ist schon einiges passiert, aber das reicht noch nicht.“ Stimmt, und jetzt?
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: Teilgeständnis von Bradley Manning: Keine Kollaboration mit dem Feind
CC BY <a href="http://www.flickr.com/photos/home_of_chaos/5346132261/">thierry ehrmann</a> : Teilgeständnis von Bradley Manning: Keine Kollaboration mit dem Feind Bradley Manning ist seit Mai 2010 in Militärgewahrsam. 22 Anklagepunkte wurden ihm im Februar 2012 verlesen, darunter Geheimnisverrat und „Kollaboration mit dem Feind“. Ihm wurde vorgeworfen, geheime Dokumente an WikiLeaks weitergegeben zu haben, unter anderem das „Collateral Murder“ Video und mehr als 250.000 Depeschen, die als „Cablegate“ weltweit für Aufsehen sorgten.
Vor einigen Tagen legte Bradley Manning ein Teilgeständnis ab und bekannte sich in 10 der 22 Anklagepunkte für schuldig. Er habe geheime Dokumente an unautorisierte Personen weitergegeben, wehrt sich jedoch gegen den Vorwurf, „dem Feind“ geholfen zu haben. Ein Transkript seiner Aussage findet sich hier.
[…] we became obsessed with capturing and killing human targets on lists and not being suspicious of and avoiding cooperation with our Host Nation partners, and ignoring the second and third order effects of accomplishing short-term goals and missions. I believe that if the general public, especially the American public, had access to the information contained within the CIDNE‑I [Iraq War Logs] and CIDNE‑A [Afghan War Logs, Anm. d. Red.] tables this could spark a domestic debate on the role of the military and our foreign policy in general as well as it related to Iraq and Afghanistan.
Manning hatte erst versucht, die Informationen an die Washington Post, New York Times und das Portal Politico weiterzugeben, wo er jedoch niemanden erreichte oder das Gefühl hatte, nicht ernstgenommen zu werden. WikiLeaks war dann die vierte Wahl der Veröffentlichung. Für die gestandenen 10 Anklagepunkte könnte Manning zu 20 Jahren Haft verurteilt werden.
Bei DRadio Wissen gibt es ein Interview mit Michael Gessat über das Teilgeständnis:
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: Heise positioniert sich zum Leistungsschutzrecht: „Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.“
: Heise positioniert sich zum Leistungsschutzrecht: „Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.“ Heise schreibt heute, dass sie bisher keine Stellung zum Leistungsschutzrecht bezogen haben, da dies die unabhängige Berichterstattung der Autorinnen und Autoren nahezu unmöglich gemacht hätte. Nachdem das LSR am Freitag im Bundestag beschlossen wurde, veröffentlicht Heise Online heute eine Erklärung:
Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.
Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.
Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient. Um Erlaubnis gefragt werden möchten wir auch dann, wenn jemand unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet.
Bei Vera Bunse gibt es eine (unvollständige) Übersicht über diejenigen Seite, die das LSR unterstützen.
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: Morgen: Digiges-Abend mit LobbyPlag, Förderung netzpolitischer Projekte, Government Generated Content und Bowden-Report
: Morgen: Digiges-Abend mit LobbyPlag, Förderung netzpolitischer Projekte, Government Generated Content und Bowden-Report Morgen findet der Netzpolitische Abend des Digitale Gesellschaft e.V. in der c‑base in Berlin und im Stream auf c‑base.org statt. Dies sind die Sprecher und ihre Themen:
- Yetzt (Sebastian Vollnhals), OpenDataCity: Awsome LobbyPlag: Geschichte – Stand der Dinge – Ausblick
- Matthias Fiedler, Bewegungsstiftung: Möglichkeiten der Förderung von netzpolitischen Projekten
- Mathias Schindler, Wikimedia Deutschland & fukami: Kreative Regierungen und unkreatives Urheberrecht: Government Generated Content
- Jan Schallaböck, Jurist, Wissenschaftler und Berater: “Handelskrieg” im Datenschutz? Mögliche Konsequenzen aus dem Bowden-Report
- und ein Update nach der Leistungsschutzrechts-Abstimmung und unserer Abmahnwache
Der Eintritt ist frei. Die c‑base findet sich in der Rungestr. 20 nahe S-/U‑Bahnhof Jannowitzbrücke. Die Türen sind ab 19 Uhr geöffnet. Der Beginn der Veranstaltung und des Streams ist für 20.00 Uhr, spätestens aber um 20:15 Uhr, geplant. Die Videos gibt es anschließend im Netz.
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: Video über die Abmahnwache gegen das Leistungsschutzrecht
: Video über die Abmahnwache gegen das Leistungsschutzrecht Wetterfrosch hat einen kurzen Film über unsere Mahnwache am vergangenen Freitag gegen das am selben Tag im Bundestag beschlossene Leistungsschutzrecht gemacht. Danke!
Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.
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: Funfact: Innenminister Friedrich fordert mehr Datenschutz
: Funfact: Innenminister Friedrich fordert mehr Datenschutz Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern seit 2011, war einer der ersten, die vor dem Internet als rechtfreiem Raum warnten. Er fordert bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung, das Ende der Anonymität im Netz, mehr Überwachung im öffentlichen Raum und verteidigte sogar die Nachladefunktion des Bundestrojaners – um nur einige Punkte zu nennen.
Und genau dieser Innenminister fordert nun mehr Datenschutz – von Netzwerken wie Facebook und Google Plus, „um Profilbildungen zu verhindern“. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen reiche nicht aus, man müsse stattdessen „den Googles und Facebooks dieser Welt harte Auflagen machen“. Und da es keine Sanktionsmöglichkeiten gebe, setzt Friedrich auf die europäische Datenschutzverordnung, die derzeit erarbeitet wird. Für kleine und mittelständische Unternehmen dürfe jedoch keine übertriebene Datenschutzbürokratie errichtet werden.
Er fordert zudem ein „ein Mindestschutzniveau für alle kritischen Infrastrukturen“, das beispielsweise durch eine schnelle Umsetzung des von ihm vorgelegten IT-Sicherheitsgesetzes erreicht werden kann. Das Gesetz sieht u.a. eine Meldepflicht für Unternehmen vor.
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: 3sat: Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht
: 3sat: Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht Den wahrscheinlich kritischsten Beitrag zum Leitungsschutzrecht im Fernsehen hat heute vermutlich 3sat Kulturzeit gesendet:
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: Urheberrecht: Erlauben und Vergüten
: Urheberrecht: Erlauben und Vergüten Im Rahmen der 4. Kulturpolitischen Jahrestagung der Friedrich-Ebert-Stiftung durfte ich mit Brigitte Zypries, Tim Renner, Gerhard Pfennig (Initiative Urheberrecht), Oliver Castendyk (Allianz Deutscher Produzenten Film und Fernsehen e.V.) und Frank Werneke (ver.di) zum Dauerbrennerthema Urheberrecht diskutieren. Im Folgenden das Manuskript meines Eingangsstatements.
„Vergüten statt verbieten“ ist die Überschrift des Urheberrechtskapitels im Kreativpakt-Folder. Der Slogan zeigt durchaus die Richtung für einen Ausweg aus verhärteten Fronten der aktuellen Urheberrechtsdebatte auf. Trotzdem ist er unpräzise. Wer einen Blick auf das heutige Urheberrecht wirft, sieht sofort, dass es gar nicht darum gehen kann, etwas zu verbieten, weil ohnehin schon fast alles verboten ist. Worum es eigentlich geht, ist deshalb weniger „Vergüten statt verbieten“, sondern „Erlauben und Vergüten“. Drei Beispiele sollen das kurz illustrieren.
Beispiel 1: Alltagshandlungen erlauben, pauschal vergüten
Eine wachsende Zahl von alltäglichen Nutzungshandlungen – vom Teilen von Links auf Facebook bis zum Video von der letzten Geburtstagsparty auf YouTube – verletzt das Urheberrecht. Kollege Till Kreutzer spricht in diesem Fall von „transformativer Werknutzung“ (vgl. PDF), also Online-Nutzungspraktiken die Werke im Zuge der Verwendung verändern und wieder öffentlich zugänglich machen. Oder wie es Felix Stalder und Kollegen kürzlich in einer Studie im Auftrag der österreichischen Arbeiterkammer formuliert haben:
„Viele Nutzungen, die einst im privaten Rahmen geschahen – und damit nicht oder pauschalvergütet wurden – finden heute auf öffentlichen Plattformen im Internet statt. Aus Sicht der NutzerInnen sind dabei viele Freiheiten verloren gegangen.“
Viele dieser Fälle, die in Europa urheberrechtlich verboten sind, werden vom US-Copyright im Rahmen von Fair Use zugelassen. Es erlaubt in einer Art Generalklausel mehr oder weniger kreative Verwendung und Veröffentlichung von bestehenden Werken, solange die herkömmliche Verwertung dadurch nicht behindert wird. Durch die Einführung einer allgemeinen Bagatellschranke nach Vorbild des Fair Use zusätzlich zu den bestehenden Schranken, wie sie in der EU Urheberrechtsrichtlinie aufgelistet sind, würden viele alltägliche Nutzungshandlungen wieder erlaubt sein. Im Gegenzug könnte man dafür, ganz im Sinne der europäischen Rechtstradition, eine Pauschalvergütung vorsehen. Deren Höhe wäre natürlich davon abhängig zu machen, wie weitgehend die damit vergüteten Nutzungsrechte wären. Nur zur Klarstellung: das wäre keine Kulturflatrate, sondern der Versuch, Alltagskreativität breiter Bevölkerungsteile zu erlauben.
Nachteil dieses Vorschlags ist jedoch, dass er eine Änderung von EU-Recht erfordert. Glücklicherweise muss man aber nicht darauf warten, bis sich auf EU-Ebene endlich etwas in dieser Hinsicht tut. Und das bringt mich zu meinem zweiten Beispiel.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 9
Quelle: <a href="http://somewheredreamy.tumblr.com/post/7319977450">Sweet Serenity</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 9 In der vergangenen Woche ging es vor allem um das Leistungsschutzrecht, das heute beschlossen werden sollte und auch wurde. Wen das nicht so sehr interessiert, scrolle bitte ein wenig runter :)
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: Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht
Heutige Abmahnwache gegen das LSR : Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht Während der Bundestag über das Leistungsschutzrecht debattierte und es im Anschluß mit 293 zu 243 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, annahm, hatten wir unseren Spaß vor dem Brandenburger Tor mit unserer Abmahnwache. Mathias Schindler hat hier im Blog die Debatte verfolgt und alles als Loveblog kommentiert.
Und hier sind drei Fotos, die es bei Flickr nochmal in groß gibt, die gerne alle zur freien Verfügung und Quelle „netzpolitik.org“ genutzt werden können.
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: Love-Blog zur Zweiten und Dritten Lesung des Leistungsschutzrechts im Bundestag
: Love-Blog zur Zweiten und Dritten Lesung des Leistungsschutzrechts im Bundestag Heute findet ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag die Zweite und Dritte Lesung des LSR statt. Mathias Schindler sitzt für uns im Internet und wird hier berichten. Das ist ein Love-Blog, Rechtschreibfehler können daher gerne behalten werden. Auf bundestag.de findet sich übrigens ein Live-Stream.
Hi, guten Morgen. Und herzliche Grüße an alle, die heute an der Abmahnwache in Berlin teilnehmen. Ich gehe davon aus, dass die meisten eh die Debatte im Bundestag direkt verfolgen. Oder die Tweets zu #LSR herunterrasseln lassen.
Im Blog von Wikimedia Deutschland habe ich eben ein Blogposting verfasst, das man getrost in die Rubrik „abschliessende Worte zu einem verkorkten Gesetzgebungsverfahren“ ablegen kann. Kann man ja vielleicht in den Werbepausen auf bundestag.de durchlesen.
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: Das Recht darf kein Netzfreier Raum sein
: Das Recht darf kein Netzfreier Raum sein
Es gibt eine Menge Stellungnahmen gegen das geplante Leistungsschutzrecht bis hin zu offenen Briefen, die von FDP-Basismitgliedern per Mail verschickt werden. Die bloggen wir hier nicht, dafür aber eine Ansammlung von Artikeln und Pressemitteilungen. Die unvollständig ist. Ergänzungen können gerne in den Kommentaren hinterlassen werden.Dafür sind übrigens nur Verlage, Angestellte von Verlagen, Verbände von Verlagen und große Teile von FDP und CDU/CSU. Die haben leider die Mehrheit in dieser Frage im Bundestag. Der Rest scheint dagegen zu sein. Morgen um 9 Uhr kann man nochmal am Brandenburger Tor dagegen demonstrieren.
Kai Biermann kommentiert auf Zeit-Online: Kommt das Gesetz, fangen die Probleme an.
Die Frage ist erheblich, sie entscheidet, ob Suchmaschinen künftig irgendetwas Sinnvolles anzeigen können oder nicht, sie legt fest, ob kleine Aggregatoren wie Rivva demnächst eine Abmahnung bekommen oder nicht. Die Frage entscheidet, ob bereits eine URL, die die Überschrift des Textes enthält, abmahnbar ist. An diesem Punkt wird festgelegt, ob es neue Abmahnwellen geben wird, wie einige Kritiker befürchten.
Annett Meiritz schreibt auf Spiegel-Online: Streit um Google-Textschnipsel: Ab wann ist kurz schon zu lang?
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: EU-Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit will Zugriff auf Passagierdaten, um sie womöglich per Data Mining zu durchleuchten
: EU-Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit will Zugriff auf Passagierdaten, um sie womöglich per Data Mining zu durchleuchten Die EU-Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit (Customs Cooperation Working Party, CCWP) untersucht, inwiefern sich Zollbehörden der Mitgliedstaaten an den Datensammlungen zu Flugpassagieren bedienen können. Dies berichtet die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch in einem Dossier. Der Vorschlag entstammt aus der Feder der zypriotischen Delegation, die letztes Halbjahr die Präsidentschaft inne hatte.
Konkret geht es um die die sogenannten „Passenger Name Records“ (PNR) und die „Advanced Passenger Information“ (API). Während die API erst beim Einchecken erhoben werden und lediglich Personendaten enthalten, gehen die PNR-Daten außerordentlich weit: Gespeichert werden das für die Buchung genutzte Reisebüro, Bankverbindungen, Mailadressen, Mitreisende, gebuchte Hotels oder Essensvorlieben. Allerdings dürfen PNR-Daten in der EU bislang noch nicht genutzt werden, in einzelnen Mitgliedstaaten aber schon. Eine entsprechende EU-Richtlinie wird deshalb vorbereitet. Vorbild ist das PNR-Abkommen mit den USA, das letztes Jahr abgeschlossen wurde und die Vorab-Übermittlung der Daten vor jedem Flug an US-Einwanderungsbehörden vorschreibt. Nach derzeitigem Stand sollen auch innereuropäische Flüge derart ausgeforscht werden.
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: Neues Online-Archiv von Dokumenten des Bundestages ab 1949
: Neues Online-Archiv von Dokumenten des Bundestages ab 1949 Seit gestern gibt es ein Online-Archiv aller Dokumente des Deutschen Bundestages seit 1949. Ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei hat alle Drucksachen und Protokolle seit dem 7. September 1949 bis zur 15. Wahlperiode digitalisiert und bereits vorhandene Scans durch hochauflösende Scans ersetzt. Die Dokumente ab Wahlperiode 16 sind weiterhin im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP21) verfügbar. Bei heise online heißt es:
Zudem entwickelte die Bundesdruckerei nach eigenen Angaben eine Version für den barrierefreien Online-Zugang, bei der das Original-Layout der Dokumente erhalten blieb. „Ein freier und zentraler Zugang zu Informationen gehört zu einer funktionierenden und modernen Demokratie“, kommentierte Projektleiterin Sabine Heinemann von der IT-Abteilung des Bundestages das neue Angebot.
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: NDR ZAPP über Verleger-Lobbyismus bei EU-Datenschutzreform: „Direktmarketing wird eher freundlich empfunden“
: NDR ZAPP über Verleger-Lobbyismus bei EU-Datenschutzreform: „Direktmarketing wird eher freundlich empfunden“ Daniel Bröckerhoff hat für die gestrige Ausgabe von NDR ZAPP einen Beitrag über das datenhungrige Engagement der Verleger bei der EU-Datenschutzreform gemacht.
Wer noch mehr darüber erfahren will: Sowohl wir als auch Richard Gutjahr haben bereits darüber geschrieben. Wie immer gibt es die Interviews des Beitrags auch in voller Länge auf der NDR-Website. Besonders witzig ist die Einschätzung von Christoph Fiedler (Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Verband Deutscher Zeitungsverleger) zum Direktmarketing:
Es ist einfach so, dass die Leute positiv erreicht werden. Dass das eigentlich eher als freundlich empfunden wird. Es ist ja tatsächlich so, dass Sie mit den Abonnements erklärungsbedürftige Produkte ohne Ladenlokal haben. Sie müssen immer wieder nicht presseaffine Bevölkerungsteile erreichen. Es wäre eher unangenehm, wenn man das allen schicken würde.
Wie langweilig wäre das Leben ohne Verleger dieser Tage.
http://www.youtube.com/watch?v=NA-wccmuqZs
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: Morgen: Demonstration gegen Leistungsschutzrecht in Berlin
: Morgen: Demonstration gegen Leistungsschutzrecht in Berlin
Morgen wird das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger in zweiter und dritter Lesung um 9 Uhr im Bundestag debattiert, im Anschluß wird darüber abgestimmt. Im Moment sieht es nicht danach aus, dass es eine Verschiebung der Abstimmung geben wird, bzw. dass sich ausreichend Abgeordnete der Koalition finden werden, die dagegen stimmen. Da dies die letzte Möglichkeit ist, gegen den Leistungsschutzrechtsunsinn auf die Straße zu gehen, werden wir das Morgen in Berlin einfach machen. Für 9 Uhr haben wir eine kleine Kundgebung / Abmahnwache am Brandenburger Tor angemeldet. Einige Plakate haben wir schon gebastelt, andere folgen heute noch. Werdet kreativ, malt oder druckt Plakate und kommt vorbei. Eine Teilnahme kostet nichts!
Wir werden die Reden der zweiten und dritten Lesung einfach streamen und über einen Lautsprecher auswerfen. (Danke für den Hinweis auf den Audiostream).
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: Journalisten gegen Leistungsschutzrechtsunsinn
: Journalisten gegen Leistungsschutzrechtsunsinn
Morgen wird der Bundestag über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger abstimmen. Gegen das Gesetz, was laut Befürworter den sogenannten Qualitätsjournalismus stärken soll, wehren sich jetzt diejenigen, die diesen schaffen. Der Deutsche Journalisten-Verband, bisher ein Befürworter eines Leistungsschutzrechts, fordert nun die Abgeordneten per Pressemitteilung auf, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Aber nicht, weil der DJV ein Leistungsschutzrecht generell ablehnt, sondern weil der aktuelle Kompromiss den Urhebern schaden würde.So fehle die Anerkennung der Urheberrechte ebenso wie ein in der Höhe festgelegter angemessener Vergütungsanspruch für die Journalistinnen und Journalisten. Auch die einzig praktikable Durchsetzung der Ansprüche mittels einer Verwertungsgesellschaft sehe der Gesetzentwurf nicht vor.
Deutlicher gegen den Leistungsschutzrechtsunsinn sprechen sich die Freischreiber aus. Der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten kritisiert den Kompromiss, weil dieser „die schlimmsten Befürchtungen der Freien wahr werden“ lasse.
Was heißt das für uns Freie und unsere Texte? Konkurriert das Leistungsschutzrecht jetzt doch mit dem Urheberrecht? Und wie wird dieses Monopol der Verwerter gegenüber den eigentlichen Urhebern begründet?
Und schließen sich dem DJV an:
„Wir haben schon zu viele Rechte an unserer Arbeit verloren“, sagt Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber. Freischreiber fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, gegen das Leistungsschutzrecht zu stimmen.
Morgen um 9 Uhr kann man am Brandenburger Tor in Berlin gegen die Abstimmung und das Leistungsschutzrecht demonstrieren.
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: Ehemaliger Chef der Monopolkommission: Leistungsschutzrecht gefährdet Blogger
: Ehemaliger Chef der Monopolkommission: Leistungsschutzrecht gefährdet Blogger
Der frühere Chef der Monopolkommission, Justus Haucap, erklärt im Handelsblatt-Interview, warum er gegen das Leistungsschutzrecht ist: „Google ist nicht die Caritas“.Es geht im Kern nicht um ein Urheberrechtsproblem, sondern darum, dass die Politik den Presseverlagen helfen soll, Geld von Google zu bekommen. Dabei wird aber massiver Schaden zu Lasten Dritter angerichtet. Man würde zum Beispiel neue wettbewerbsrechtliche Probleme schaffen. Wenn Google für Verweise auf Presseartikel zahlen muss, nimmt es vielleicht nur noch Artikel von großen Medien auf. Das würde die Konzentration am Pressemarkt verstärken. Außerdem schafft das Gesetz rechtliche Probleme. Zum Beispiel könnten Blogger abgemahnt, die auf andere Blogs verlinken. Ich bin mir absolut sicher, dass dann ein gewaltiges Abmahnwesen entsteht, gerade weil die Rechtsunsicherheit enorm ist.
Er geht auch auf die Änderungen ein:
Was halten Sie von dem neuen Kompromissvorschlag, dass kleinste Textausschnitte nun doch erlaubt werden sollen?
Überhaupt nichts. Das ganze Gesetz zum Leistungsschutz ist ein Fiasko. Wenn das Gesetz mit diesen Änderungen am Freitag im Bundestag beschlossen wird, gäbe es für Google wohl kaum Auswirkungen. Dann trifft man nur noch die Falschen, kleine Blogger zum Beispiel.
