2013
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: Kommissarin Redings Ansage zur Panik um die Datenschutzreform: This is only the scaremongering of certain lobbyists
: Kommissarin Redings Ansage zur Panik um die Datenschutzreform: This is only the scaremongering of certain lobbyists Die für die Datenschutzreform zuständige Justizkommissarin Viviane Reding hat heute eine durchaus bemerkenswerte Rede gehalten, in der sie klar Stellung bezieht zu den kursierenden Mythen rund um die Datenschutzreform.
Mythos 1: Die Datenschutzverordnung mache Onlinedienstleistungen unrentabel und bremse Innovation.
The current Directive states since 1995 that consent has to be ‘unambiguous’. The Commission thinks it should be ‘explicit’. 27 national Data Protection Authorities agree. What will this mean in practice? That explicit consent will be needed in all circumstances? Hundreds of pop-ups on your screens? Smartphones thrown on the floor in frustration? No. It means none of these things. This is only the scaremongering of certain lobbyists. […] In fact, new business models based on data protection are mushrooming. Think reputation management. Think safe cloud services. Think new hard- and software that makes online banking more secure. Putting people in control of their own data, including on the Internet, will bring concrete benefits to individuals. They want new ways of managing their identities.
Mythos 2: Kleine und mittelständische Unternehmen würden von hohen Datenschutzbürden behindert.
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: Aufruf von mehr als 60 Wissenschaftlern: Die EU-Datenschutzverordnung nicht verwässern!
: Aufruf von mehr als 60 Wissenschaftlern: Die EU-Datenschutzverordnung nicht verwässern! Die derzeit auf EU-Ebene diskutierte Datenschutzverordnung ist eine große Chance für den Datenschutz in Europa, die nicht vertan werden darf. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das schon von mehr als 60 Wissenschaftlern unterzeichnet wurde. Darin entkräften sie die Argumente der Datenschutz-Gegner, die derzeit massiv gegen die Pläne lobbyieren.
Vor drei Wochen berichteten wir über ein Positionspapier zur Datenschutz-Verordnung: Auch anonyme Daten brauchen Schutz.
Der Text wurde mittlerweile von über 60 führenden europäischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Informatik, den Rechtswissenschaften, den Wirtschaftswissenschaften, der Betriebswirtschaft und weiteren Fachbereichen unterzeichnet und hat eine eigene Seite erhalten: DataProtectionEU.eu. Das ist die Gliederung des Textes:
Um diesem politischen und fachlichen Ringen eine sachliche Bewertung beizusteuern, möchten wir fachlich Stellung beziehen und uns mit Argumenten, die gegen einen wirksamen Datenschutz vorgebracht werden, hier auseinandersetzen.
- Innovation und Wettbewerb sind nicht bedroht
- Zur Einwilligung des Kunden
- Zum berechtigten Interesse
- Wann greift die Verordnung überhaupt? Wann sind Daten ‚personenbezogen’?
- Wer soll die Datenschutzanforderungen festlegen?
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: IT-Sicherheitsgesetz: Unternehmen sollen Sicherheitsvorfälle melden – aber nicht an die Betroffenen
: IT-Sicherheitsgesetz: Unternehmen sollen Sicherheitsvorfälle melden – aber nicht an die Betroffenen Anbieter von Telekommunikationsdiensten und kritischen Infrastrukturen sollen zukünftig IT-Sicherheitsvorfälle melden. Das geht aus dem IT-Sicherheitsgesetz hervor, das als Entwurf vom Innenministerium veröffentlicht wurde. Benachrichtigt werden sollen aber nicht die betroffenen Personen, sondern das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Die Cyber-Sicherheit ist laut dem Bundesministerium des Innern „eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit“. Jetzt hat das Ministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme veröffentlicht. Und das will man erreichen:
Betreiber kritischer Infrastrukturen sind wegen der weitreichenden gesellschaftlichen Folgen eines Ausfalls und ihrer besonderen Verantwortung für das Gemeinwohl zu verpflichten, einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einzuhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle zu melden. Die dadurch beim BSI zusammenlaufenden Informationen werden dort gesammelt und ausgewertet und die so gewonnenen Erkenntnisse den Betreibern kritischer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt.
Meldepflicht: nur von Wirtschaft, nur an BSI
Diese Meldepflicht soll einerseits durch einen neuen Absatz im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erreicht werden:
Betreiber kritischer Infrastrukturen haben über die Warn- und Alarmierungskontakte nach Absatz 3 schwerwiegende Beeinträchtigungen ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, das heißt Beeinträchtigungen, die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Infrastrukturen haben können, unverzüglich an das Bundesamt zu melden.
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: Weitere Netzsperren in Großbritannien und die italienische Polizei blockierte Tumblr Domain
: Weitere Netzsperren in Großbritannien und die italienische Polizei blockierte Tumblr Domain Im Oktober berichteten wir über die Forderungen der britischen Musikindustrie, Netzsperren auszuweiten. Nachdem The Pirate Bay und Newzbin2 bereits erfolgreich gesperrt wurden, hatte die British Phonographic Industry (BPI) weitere Zugangssperren zu den Plattformen Kickass Torrents, H33t und Fenopy verlangt – diese Seiten stellen kein urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung, sondern Verzeichnisse und Links. Die Internet-Provider wollten nur mit Gerichtsbeschlüssen sperren, der High Court ordnete die Netzsperren am 28. Februar 2013 an. Die ISPs BT, Sky, Virgin Media, O2, EE and TalkTalk müssen nun Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu den drei Portalen zu blockieren oder zumindest für zu behindern, sie haben 15 Tage Zeit dazu.
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: SPD-Wahlprogramm-Entwurf verspricht Leistungsschutzrecht
: SPD-Wahlprogramm-Entwurf verspricht Leistungsschutzrecht Gestern wunderten wir uns etwas, warum die SPD-geführten Bundesländer nicht so engagiert dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Rechtsausschuss im Bundesrat Steine in den Weg legen wollten, wie sie könnten. Immerhin hätten sie aktuell die Chance, wenigstens einen Vermittlungsausschuss anzurufen und damit die Einführung zumindest zu verzögern. Fast gleichzeitig zur nicht genutzten Chance im Bundesrat stand der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück auf der Cebit auf einer Bühne und kritisierte das Leistungsschutzrecht, laut Medienberichten, scharf.
Heute wurde uns der Entwurf des SPD-Regierungsprogramms zur Bundestagswahl mit dem Titel „Deutschland besser und gerechter regieren: Für ein neues soziales Gleichgewicht in unserem Land!“ zugeschickt. Der Stand des Wahlprogramm-Entwurfs ist vom 2.3.2013 (Ein Tag vorher wurde das Leistungsschutzrecht im Bundestag abgestimmt) und dort haben wir auch das Leistungsschutzrecht gefunden. Das nennt man zwar nicht so, aber ratet mal, was hier gefordert und beschrieben wird:
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: Initiativbericht: Europaparlament schlägt Pornographie-Verbote in Medien vor
: Initiativbericht: Europaparlament schlägt Pornographie-Verbote in Medien vor EU-Politiker fordern ein „Verbot aller Arten von Pornographie in den Medien“. Das geht aus einem Bericht über den Abbau von Geschlechterstereotypen hervor, über den das Europäische Parlament nächsten Dienstag abstimmen will. Ein Verbot von Pornografie im Internet ist unwahrscheinlich, trotzdem wäre ein solcher Beschluss ein falsches Signal.
Am Dienstag behandelt das Europäische Parlament einen „Bericht über den Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU“. Leider versteckt sich in diesem wichtigen Vorhaben ein gefährliches Detail.
In Absatz 17 heißt es:
Das Europäische Parlament […] fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, auf ihre Entschließung vom 16. September 1997 zur Diskriminierung von Frauen in der Werbung, die ein Verbot aller Arten von Pornographie in den Medien sowie von Werbung für Sextourismus fordert, konkrete Maßnahmen folgen zu lassen.
Weder der Initiativbericht noch die Entschließung definieren dabei, was genau unter „Medien“ (oder „Pornographie“) zu verstehen ist. Konnte man 1997 Parlamentariern noch zugestehen, das Internet nicht als „Medium“ wahrzunehmen, sollte im Jahr 2013 klar sein, dass auch das Internet darunter fällt. Und ein Verbot von Pornografie im Internet ist eher so semi-intelligent.
Ein weiterer Kritikpunkt findet sich in Artikel 14:
Das Europäische Parlament […] fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Interessengruppen eine Charta zu erarbeiten, zu der eine Einladung zum Beitritt an alle Internetdiensteanbieter erfolgen würde.
Das ist mal wieder ein Versuch, die Freiheit im Internet auf dem kurzen Dienstweg mit privaten Firmen durchzusetzen. Die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung haben wir schön öfters kritisiert.
Nun ist das Vorhaben nur ein Initiativbericht, er wird also keine Gesetzeskraft entfalten und ist eher eine Meinungsäußerung des Parlaments. Trotzdem sollten diese Punkte nicht angenommen werden. Laut European Digital Rights untergräbt das Parlament sonst seine eigene Glaubwürdigkeit.
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: Unlike Us #3: Social Media – Design or Decline
: Unlike Us #3: Social Media – Design or Decline
Was bedeutet das Wort „social“ heute noch, welche Auswirkungen hat der rasante Wachstum von mobilen Anwendungen in sozialen Medien, gibt es einen Facebook Riot und wie startet man einen? Diese Fragen werden auf der dritten „Unlike Us“ Konferenz diskutiert, die am 22. und 23. März in Amsterdam stattfindet. Theoretiker, Programmierer und Künstler reagieren damit auf die Monopole, die soziale Medien kontrollieren.Die dritte Konferenz der „Unlike Us“ Reihe wird organisiert von einem Team um Geert Lovink und Seda Gürses. Ein Timetable und das Programm sind schon öffentlich einsehbar, Tickets kosten 40 Euro für beide oder 25 Euro für einen Tag.
Dazu gibt es einen knapp 400 Seiten starken Reader, den wir hier bereits verbloggt haben.
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: Herr Friedrich, der Datenschutz und die Selbstregulierung II
: Herr Friedrich, der Datenschutz und die Selbstregulierung II Unser Lieblingsinnenminister Hans-Peter Friedrich arbeitet derzeit hart an seinem Image als Datenschutzminister. Darüber hatten wir uns schon am Montag ausgiebig gewundert. Zum einen wegen Friedrichs Vorliebe für Vorratsdatenspeicherung und Videoüberwachung, zum anderen aufgrund der zweifelhaften Rolle Deutschlands bei den Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform.
Genau hier setzte Friedrich heute nach. Anlässlich des Treffens der Innen- und Justizminister am 7. und 8. März (Tagesordnung)* veröffentlichte er zusammen mit Justizkommissarin Viviane Reding die bedeutungsschwanger betitelte Pressemitteilung: „Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding betonen Bedeutung der EU-Datenschutz-Grundverordnung für den digitalen Binnenmarkt und den Grundrechtsschutz in Europa“.
Bemerkenswert ist dabei, wie Friedrich potenzielle Verwässerungen des Datenschutzes als Fortschritte labelt. Da hätten wir den „risikobasierten Ansatz“ bei der Datenverarbeitung, sowie die „flexible“ Ausgestaltung der Datenschutzverordnung im öffentlichen Sektor. Wer aufmerksam liest, bemerkt, dass diese Punkte auch von der Justizkommissarin mitgetragen werden. (Wen es interessiert: Ein Korrektiv dieser Positionen findet sich im aktuellen Statement der Artikel 29 Datenschutzgruppe zur Datenschutzgrundverordnung.)
Last but not least, huldigt Friedrich im Alleingang der Selbstregulierung:
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: Was läuft 2015 in Kino und TV? – Anonymous hackt constantin-film.de
: Was läuft 2015 in Kino und TV? – Anonymous hackt constantin-film.de Den Hacker-Kollektiven Anonymous und Team M3du5a gelang gestern Nacht ein Einbruch in ein verstecktes Mitarbeiter-Login von constantin-film.de. Erbeutet wurde dabei eine Liste, in der Details zu einigen interessanten Filmprojekten zu finden sind. Genannt werden Besetzung, Plot, Veröffentlichungsdatum und auch Budgets von ca. 180 Kino- und TV-Filmen, deren Veröffentlichung teils noch einige Jahre in der Zukunft liegt.
Darunter sind beispielsweise die Verfilmung von „50 shades of grey“, der neue Film von P.T. Anderson („Inherent Vice“) oder die Fortsetzung von „The Expandables“ (sowie eine weibliche Version – „The Expandabelles“). Ein kurzer Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen der imdb scheint die Authentizität des Leaks zu belegen, auch wenn die jetzt geleakten Informationen teils auf einem neueren Stand zu sein scheinen. Eine genauere Auswertung bleibt hier der Fachpresse überlassen.
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: Elstergate: Elsterformular für GNU/Linux und Mac OS X zurückgehalten?
: Elstergate: Elsterformular für GNU/Linux und Mac OS X zurückgehalten? Golem berichtet heute, dass das Programm „Elster Formular“ zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung intern bereits seit Jahren auch für GNU/Linux und Mac OS X existiert. Veröffentlicht ist dieses aber nur für Microsoft Windows, obwohl keine technischen Gründe gegen eine Veröffentlichung für GNU/Linux sprechen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt, dass aufgrund der geringen Nutzerzahlen eine Version des Elster-Formulars für GNU/Linux und Mac OS X nicht wirtschaftlich sei und deshalb aus Kostengründen nicht bereitgestellt werden könne. Da einige Steuererklärungen inzwischen zwingend elektronisch übermittelt werden müssen, werden Benutzer von GNU/Linux und Mac OS X zur Verwendung von Microsoft Windows gezwungen. Alternativ kann ein Weblösung verwendet werden, vor deren Sicherheitslücken das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits mehrfach gewarnt hat. Des Weiteren ist diese Webvariante „Elster Online“ auch nur für Microsoft Windows, Mac OS X, Solaris und GNU/Linux verfügbar, da es auf das Oracle-Java-Plugin angewiesen ist.
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: Abstimmung kommt – Verhindert die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten
: Abstimmung kommt – Verhindert die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten Am 20. März wird der Innenausschuss des EU-Parlamentes über die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten abstimmen. Die Abstimmung gilt als wegweisend für die kommende Plenarentscheidung des EU-Parlaments. Noch kann die gigantische Datensammelwut verhindert werden.
Nachdem die Abstimmung im Innenausschuss des EU-Parlaments über die EU-Flugastdatenauswertung (EU-PNR) bereits mehrfach verschoben wurde soll nun am 20. März die Abstimmung stattfinden. Die Meinungen im EU-Parlament gehen dabei weit auseinander. Gerade in konservativen Kreisen wird sich für die Einführung der neuerlichen Vorratsdatenspeicherung eingesetzt, einige fordern sogar eine Ausweitung des Kommissionsvorschlags und folgen damit den britischen Forderungen im Rat. Sollten sich für derartige Vorschläge Mehrheiten finden lassen, droht die Total-Überwachung des Reiseverkehrs.
Insgesamt werden fast 500 Änderungsanträge abgestimmt – von der vollständigen Absage an das Überwachungssystem bis hin zur Ausdehnung der Speicherung auf innereuropäische Flüge und eine Übermittlung der Daten an Europol findet sich so ziemlich jede Position in den Anträgen. Das gute: Bisher ist noch nichts entschieden, auch wenn die Kommission bereits anfängt Fakten zu schaffen und den Ausbau des Systems voranzutreiben.
Es gibt zwei Kampagnenseiten, über die ihr die deutschen und österreichischen EU-Abgeordneten leicht kontaktieren könnt. Die wichtigsten Argumente und Fakten finden sich dort ebenfalls.
Crosspost von nopnr.org.
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Gamma FinSpy: Diese Software sieht alles, was du machst
Gamma FinSpy: Diese Software sieht alles, was du machst Im Dezember hat ein Team von Bloomberg TV in Berlin einen Clip über die Staatstrojaner-Software Gamma FinFinsher/FinSpy gedreht. Jetzt ist ein zweiter Beitrag entstanden, den wir mal auf YouTube gestellt haben:
In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.
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Anfang Februar hatten fünf NGOs OECD-Beschwerden gegen Trovicor und Gamma eingereicht. Im Hintergrundpapier schreiben Privacy International, Reporter ohne Grenzen, Bahrain Center for Human Rights, Bahrain Watch und das European Center for Constitutional and Human Rights:
Mit Blick auf Gamma International legen Medienberichte und Aussagen von Experten nahe, dass die besonders invasiven FinFisher-Produkte des Unternehmens in Dutzenden Ländern eingesetzt wurden oder noch werden, darunter auch Bahrain. Wartung und Aktualisierung sind für das dauerhafte Funktionieren dieser Technologien essenziell und haben mit hoher Wahrscheinlichkeit auch seit September 2011 stattgefunden. Damit hat Gamma nach Ansicht der Beschwerdeführer den bahrainischen Behörden geholfen, Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Verhaftungen, Folter sowie Verletzungen der Privatsphäre und des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu begehen.
Auf Süddeutsche.de erschien ein Portrait über Gamma-Chef Martin J. Münch:
Trotzdem verspricht Münch nun eine Wende, mehr Transparenz, echte Konsequenzen. Im Gamma-Vorstand solle es demnächst einen Menschenrechtsbeauftragten geben. Den Titel werde wohl er selbst bekommen, sagt Münch.
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: Zensur beim chinesischen Mikroblogging-Dienst Weibo: Werktags, Nine to Five
: Zensur beim chinesischen Mikroblogging-Dienst Weibo: Werktags, Nine to Five Das chinesische Pendant zu Twitter, Sina Weibo, wird von staatlichen Stellen überwacht und unliebsame Äußerungen darin zensiert. Eine Gruppe US-amerikanischer Wissenschaftler interessierte sich für die genaueren Umstände dieser Zensur und verfolgte daher 15 Tage lang die Weibo-Aktivitäten von 3,500 Nutzerinnen und Nutzern [Studie]. Sie fanden heraus, dass 13 Prozent aller Posts gelöscht wurden: Einige von den Nutzerinnen und Nutzern selbst, andere jedoch von Drittparteien, nach deren Löschungen eine „permission denied“ Nachricht gesendet wird. Diese Drittparteien-Löschungen sahen sich die Wissenschaftler genauer an, um mehr über die Zensuraktivitäten der chinesischen Regierung herauszufinden.
Sie beobachteten, dass 5 Prozent der Löschungen innerhalb von 8 Minuten nach dem Post geschahen, 30 Prozent spätestens nach einer halben Stunde und 90 Prozent während eines Tages. Die Wissenschaftler gehen daher davon aus, dass Weibo in Echtzeit überwacht und zensiert wird, neben wahrscheinlichen automatischen Filtern bei bestimmten Schlüsselwörtern. Laut ihren Schätzungen müssten für diese Echtzeit-Überwachung 1400 Menschen jederzeit zensieren. Die These, dass es Menschen sind, die Weibo beobachten und zensieren, sieht die Gruppe auch dadurch bestärkt, dass nachts viel weniger zensiert wird als tagsüber, morgends dann aber, zu Zeiten des üblichen Arbeitsbeginns, besonders viele Löschungen vorgenommen werden. Etwas weniger Löschungen sind es auch um 19 Uhr, wenn die Nachrichten laufen.
Als nächstes wollen die Wissenschaftler die Inhalte gelöschter Posts untersuchen.
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: Eine halbe Milliarde Euro Strafe für Microsoft
: Eine halbe Milliarde Euro Strafe für Microsoft Ärger mit Wettbewerbshütern ist offenbar ein chronisches Problem bei Microsoft. Heute hat die Europäische Kommission dem Unternehmen eine Strafe in Höhe von 561 Millionen Euro auferlegt.
Es geht um die Angewohnheit des Unternehmens, bei Windows den hauseigenen Internet Explorer gleich mitzuliefern. Auf eine Beschwerde von Opera hin hatten sich Microsoft und die EU-Kommission Ende 2009 geeinigt. Microsoft verpflichtete sich, von 2010 bis 2014 bei neuen Windows-Installationen in Europa den Nutzern ein Auswahlfenster anzuzeigen, dass ihnen auch andere Browser vorschlagen sollte.
Bei der FSFE waren wir damals vorsichtig optimistisch. Uns war klar, dass die Kommission schon sehr genau würde hinsehen müssen, um sicher zu stellen, daß diese Maßnahme auch wirklich die Nutzung anderer Browser fördern würde.
Microsoft hielt sich jedoch nicht an die Übereinkunft mit der Kommission. Zwischen Mai 2011 und Juli 2012 „vergaß“ das Unternehmen schlicht, den versprochenen Auswahlbildschirm anzuzeigen. Mozilla schätzt, dass dadurch Firefox ca. neun Millionen mal weniger als erwartet heruntergeladen wurde. Insgesamt waren offenbar ca. 28 Millionen Nutzer betroffen.
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: Kein Open Education aber iTunes U: E‑Learning-Strategien deutscher Universitäten
: Kein Open Education aber iTunes U: E‑Learning-Strategien deutscher Universitäten Im Bereich offen zugänglicher Lernunterlagen („Open Educational Resources“, OER) zählt Deutschland international zu den Schlusslichtern. Im Hochschulbereich findet sich beispielsweise keine einzige deutschsprachige Universität unter den über 200 Mitgliedern des Open Courseware Consortiums. Das bedeutet aber keineswegs, dass deutsche Universitäten nicht in die digitale Veröffentlichung ihrer Lehr- und Lerninhalte investieren würden, im Gegenteil. Die Universität Tübingen zählte 1999 mit dem Start der timms-Platform zu den allerersten Hochschulen überhaupt, die Videos zu Vorlesungen kostenlos online zugänglich machten.
In den letzten Jahren lässt sich ein Trend hin zur Bereitstellung von audiovisuellen Lerninhalten im Rahmen von Apples iTunes U beobachten. Vorreiter in dieser Hinsicht waren beispielsweise die RWTH Aachen (iTunes-Link) und die Ludwig-Maximilians-Universität München (iTunes-Link), aber auch die Universität Hamburg (iTunes-Link), die Leibniz Universität Hannover (iTunes-Link) und die Zeppelin Universität (iTunes-Link) setzen auf iTunes U. Meine Universität, die Freie Universität Berlin, informierte ebenfalls kürzlich in einem Rundschreiben alle Fachbereiche über Pläne, in Hinkunft auf iTunes U als Plattform für „die Bereitstellung von Lehrveranstaltungen und audiovisuellen Materialien“ zu setzen. Der letzte Absatz des Rundschreibens hatte es dabei in sich:
Abgesehen davon, dass eine derartige „Regelung“ wohl kaum rechtlich bindend einfach von Seiten einer Universitätsleitung dekretiert werden kann, ist die Strategie Lerninhalte exklusiv in iTunes U anzubieten gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch: -
: Leistungsschutzrecht: Rechtsausschuss im Bundesrat vergibt Chance
: Leistungsschutzrecht: Rechtsausschuss im Bundesrat vergibt Chance Nachdem der Bundestag am vergangenen Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger abgestimmt hat, ist der Bundesrat die nächste Station. Heute tagte der Rechtsausschuss im Bundesrat und dort fand sich nach Aussagen mehrerer Quellen keine Mehrheit für die Forderung, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das muss noch nichts heißen, weil die Abstimmung im Bundestag erst vor wenigen Tagen war. Aber trotzdem hätte man auch was tun können, wenn man es unbedingt gewollt hätte.
Während die CDU-regierten Bundesländer dafür keinen Bedarf sehen, ist das bei den SPD-regierten anscheinend noch etwas konfuser. Die Rhetorik der SPD-Bundestagsfraktion klingt momentan noch etwas engagierter und ablehnender als wie die eigenen geführten Bundesländer im Bundesrat agieren.
Aber noch bleibt Hoffnung: Wichtig ist die Abstimmung in der Bundesratssitzung am 22. März. Bis dahin kann sich noch einiges ändern und eine Mehrheit für einen Vermittlnugsausschuss stehen. Sonst ist das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schneller in Kraft als es müsste.
Wer übernimmt jetzt die Führung im Bundesrat?
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: Google Transparenzbericht erfasst jetzt auch FBI Anfragen
Auskunftsersuchen nach Berichtszeitraum; <a href="http://www.google.com/transparencyreport/userdatarequests/US/" >google.com</a> : Google Transparenzbericht erfasst jetzt auch FBI Anfragen Nachdem der Transparenzbericht von Google seit 2010 auch Zahlen zu staatlicher Einflussnahme und seit 2012 solche zu Löschungen wegen angeblicher Copyright-Verletzungen, kommen nun Daten von Anfragen des FBI hinzu. Die Ermittlungsbehörde des US-Justizministeriums kann bei ‚Ermittlungen zur nationalen Sicherheit’ Daten von Nutzerinnen und Nutzern mittels National Security Letters (NSL) und ohne richterliche Verfügung anfordern: Name, Adresse, Dauer des Dienstes und Abrechnungsunterlagen für die Orts- und Ferngespräche eines Nutzers, laut Google jedoch keine Informationen wie Gmail-Inhalte, Suchanfragen, YouTube-Videos oder IP-Adressen.
Im Google Blog heißt es, das FBI darf Firmen verbieten, über den Empfang solcher NSL zu berichten. Der Kompromiss mit Google sieht nun so aus, dass die Anfragenhöhe in Zahlenbereichen angegeben wird: Für das Jahr 2012 bedeutet das beispielsweise, dass es 0–999 NSL-Anfragen zu 1000–1999 Nutzern beziehungsweise Konten gegeben hat. Bei konkreten Zahlen äußerte das FBI Bedenken, durch sie könnten Rückschlüsse auf Ermittlungen möglich werden.
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: Urheberrecht: Reformvorschläge der Grünen Bundestagsfraktion [Update]
: Urheberrecht: Reformvorschläge der Grünen Bundestagsfraktion [Update] Stefan Krempl berichtet bei heise.de ausführlich über die
heute vorgestelltenVorschläge der Grünen Bundestagsfraktion zum Thema Urheberrecht:Sie wollen den Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich auf 700 Euro begrenzen, den 2008 eingeführten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Provider kippen sowie eine Bagatellklausel ins Urheberrechtsgesetz einfügen. Für die lange hochgehaltene Kulturflatrate sehen die Grünen dagegen derzeit keine Chance.
Außerdem fordern die Grünen u.a. einen Ausbau des Urhebervertragsrechts, die Wiederabschaffung des Leistungsschutzrechts sowie langfristig eine Änderung internationaler Verträge wie des TRIPS-Abkommens. In diesem Zusammenhang sollen auch die langen urheberrechtlichen Schutzfristen andiskutiert werden. Weitere Details zu den Vorschlägen finden sich auf der Webseite der Grünen Bundestagsfraktion.
[Update:] Thomas Stadler hat inzwischen die Zeit gefunden, die konkreteren Vorschläge etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Wirksamer für die Begrenzung von Massenabmahnungen als die Beschränkung des Streitwerts ist ihm zu Folge die vorgeschlagene Begrenzung des Auskunftsanspruchs. Allerdings kritisiert er, dass in den Vorschlägen keine Einschränkung der Störerhaftung vorgesehen ist:
Die aktuelle Rechtspraxis ist durch einen äußerst weiten Auskunftsanspruch gekennzeichnet, der in Kombination mit einer fast als exzessiv zu bezeichnenden Anwendung der Kriterien der sog. Störerhaftung dazu führt, dass häufig Anschlussinhaber in Haftung genommen werden, die tatsächlich nicht die Rechtsverletzter sind. Diese Tendenz wird verstärkt durch das m.E. ebenfalls nicht tragfähige Vermutungspostulat des BGH, wonach der Anschlussinhaber im Zweifel auch der Rechtsverletzter ist. Nachdem in einem deutschen Haushalt statistisch betrachtet etwas mehr als zwei Personen leben, ist für eine solche Vermutung an sich kein Raum. Der Umstand der massenhaften Inanspruchnahme von Anschlussinhabern, die nicht Rechtsverletzter sind, stellt eine der zentralen rechtspolitischen Fragwürdigkeiten der massenhaften Filesharingabmahnungen dar, weshalb ich es für naheliegender gehalten hätte, auch gesetzgeberisch unmittelbar an dieser Stelle anzuknüpfen und die Störerhaftung gesetzlich einzuschränken.
Enttäuschend sind für Stadler auch die Vorschläge zum Urhebervertragsrecht, da diese hinter jenen Vorschlägen zurück blieben, die schon einmal in einem rot-grünen Referentenentwurf vorgelegt worden waren.
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: Texte auf der Website des Bundesjustizministeriums unter Creative Commons Lizenz
: Texte auf der Website des Bundesjustizministeriums unter Creative Commons Lizenz Falls nicht anders gekennzeichnet, stehen Texte auf der Webseite des Bundesjustizministeriums ab jetzt unter CC-BY-ND Lizenz, können also unter den Bedingungen Namensnennung und Keine Bearbeitung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies soll die Verwendung der Texte durch Nutzerinnen und Nutzer vereinfachen. Die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dazu:
Offizielle Texte sind keine behördliche Gnade, sondern geschuldeter Dienst an der Öffentlichkeit. Dieser moderne Zeitgeist muss auch in der Bundesverwaltung geatmet werden. Freie Lizenzmodelle erleichtern den Zugang zu Werken und deren Verbreitung. Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein.
Wir freuen uns über Nachahmer in anderen Ministerien und Bundesbehörden, aber auch über eine mutigere Lizenzwahl, die Änderungen zulässt!
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: Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit – wohin die deutschen Gelder fließen
: Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit – wohin die deutschen Gelder fließen Wieviel Geld gibt die Bundesrepublik Deutschland eigentlich für Entwicklungshilfe aus und in welche Projekte und Länder fließen diese Gelder genau?
Um diese Frage zu beantworten, gab es in der Vergangenheit nur zwei Möglichkeiten: Man musste sich entweder durch hoch aggregierte Daten beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bohren oder sich durch die komplexe Website der OECD arbeiten.Beides zugegebener Maßen eher mühsame und wenig zufriedenstellende Varianten. Das fand auch Christian Kreutz, Mitglied der Open Knowledge Foundation Deutschland und seit Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv. Um den Fluss von insgesamt 129 Milliarden US Dollar (soviel gaben allein die OECD Länder 2011 aus) transparenter zu machen, startete er die Plattform Offene-Entwicklungshilfe.de um die deutschen Ausgaben besser verfügbar zu machen.
Auf der Seite können sich Nutzer durch die Entwicklungshilfeausgaben der letzten zehn Jahre navigieren und sich detaillierte Aufstellungen nach Ländern, Schwerpunkten und Projekten ansehen.

