2013
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: Fünf Jahre IT-Grundrecht
: Fünf Jahre IT-Grundrecht Das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ (Kurz: IT-Grundrecht) feiert heute seinen fünften Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch uns allen! Was das bedeutet und warum dieses neue Grundrecht endlich mal von der Politik ausgestaltet werden sollte, schreiben Constanze Kurz, Gerhart Baum und Peter Schantz in der FAZ: Das vergessene Grundrecht.
In den vergangenen fünf Jahren seit dem Urteil ist die große Mehrheit der Deutschen wie selbstverständlich im digitalen Zeitalter angekommen. Das Urteil gibt Antworten auf die Gefahren, die sich aus dieser Entwicklung für die Grundrechte ergeben. Diese Vorgaben darf die Politik nicht länger ignorieren, weil es eben keine unverbindlichen Ratschläge sind, sondern sie sich aus dem Grundgesetz ableiten. Es ist die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für die digitale Privatsphäre zu konkretisieren, die das „IT-Grundrecht“ jedem Bürger gewähren soll. Darüber hinaus sollte das Urteil Anlass sein, eine Debatte über digitale Bürgerrechte anzustoßen. Weil fast jedes Handeln Datenspuren hinterlässt, ist es technisch ohne weiteres möglich, fast jeden Aspekt des Lebens zu erfassen.
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: Samstag: EDRi feiert 10 Jahre in Brüssel
: Samstag: EDRi feiert 10 Jahre in Brüssel Am Wochenende ist in Brüssel die Mitgliederversammlung von European Digital Rights (EDRi). EDRi wird dieses Jahr zehn Jahre alt und so gibt es am Samstag Abend eine Geburtstagsparty. Beginn ist 21 Uhr, Ort ist das „London Calling“ am Place de Londres/Rue de Dublin 46 in Brüssel. Auflegen werden DJ MEP Ehrenhauser, pEtEr Withoutfield, Tasmo & Cpt Pudding (Letzten drei von den Blogrebellen mit CC-Musik).
Eintritt ist frei, aber:
People who are attending in person will have the possibility to contribute to a voluntary collection of funds to compensate the Belgian collecting society SABAM. We guarantee that absolutely no funds collected will be passed on to SABAM.
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: So viele Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz wie nie zuvor: ‚Frag den Staat’ machts möglich
: So viele Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz wie nie zuvor: ‚Frag den Staat’ machts möglich Immer mehr Bürgerinnen und Bürger stellen Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IGF), und FragDenStaat.de hat viel dazu beigetragen. 2012 wurden über 6000 Anfragen gestellt, 2011 waren es noch knapp 3300 gewesen.
Mehr als ein Drittel dieser Anfragen erfolgten über FragDenStaat, ein Portal, dass es Bürgerinnen und Bürgern stark vereinfacht, die richtige Behörde zu finden und die IGF-Anfrage mit einigen Klicks zu stellen. Nachdem es auch den Fall gab, dass beispielsweise Gutachten den Antragstellern zwar ausgestellt wurden, diese es aber nicht veröffentlichen durften, entwickelte FragDenStaat.de die Möglichkeit von Ein-Klick-Anfragen, sodass andere das Gutachten sehr einfach selbst anfordern konnten. 1700 Mal wurden solchen Ein-Klick-Anfragen bisher genutzt, zum Beispiel bei den Informationen über das Geburtstagsessen von Josef Ackermann im Bundeskanzleramt.
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: Kompromiss bei Meldegesetz: Explizite Zustimmung nötig zur Weitergabe und Nutzung von Daten
: Kompromiss bei Meldegesetz: Explizite Zustimmung nötig zur Weitergabe und Nutzung von Daten Das Meldegesetz war hier schon häufig Thema. Das im Sommer 2012 vom Parlament durchgewunkene Gesetz hätte es Einwohnermeldeämtern erlaubt, persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern an Unternehmen und Adresshändler weiterzugeben, es sei denn die Betroffenen widersprechen dem explizit – eine Opt-out Lösung. Der Bundesrat hatte das umstrittene Gesetz dann an den Vermittlungsausschuss verwiesen, und dort wurde nun ein Kompromiss gefunden. Statt Opt-out sollen Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich zustimmen, dass ihre Namen und Adressen beispielsweise zu Werbezwecken an Unternehmen weitergeben werden dürfen – die Zustimmung erfolgt entweder generell gegenüber der Meldebehörde, oder aber dem Unternehmen, dass die Daten nutzen will. Stichprobenartig sollen die Meldeämter prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Unternehmen vorliegen, bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt.
Problematisch bleibt: Wenn auch Unternehmen die Einwilligung bei den Bürgerinnen und Bürgern einholen dürfen und das nur stichprobenartig kontrolliert wird, kann es dazu kommen, dass Firmen die Einwilligung in den Nutzungsbedingungen ihrer Websites verstecken oder ganz darauf verzichten und auf die Überforderung der Meldeämter hoffen.
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: GEMA erklärt neue Tarife für DJs
: GEMA erklärt neue Tarife für DJs
Die De-Bug hat der GEMA ein paar Fragen zur aktuellen Tarifreform geschickt: „Welche DJs müssen wofür GEMA zahlen? Ab dem 1.4. wird es kompliziert“. Das liest sich dann so:Debug: Ist also, wer, sagen wir mal aus Platzmangel, legal gekaufte Dateien vom eigenen Rechner löscht, auf eine externe Festplatte kopiert, für den DJ-Abend dann von der externen Festplatte löscht und wieder auf den eigenen Rechner kopiert, d.h. zu keinem Zeitpunkt mehr als eine Instanz von einem File hat, in der Pflicht diese Tracks zu lizensieren, oder nicht?
Kreindlmeier: Sofern Sie die legal erworbene Datei auf eine externe Festplatte überspielen, handelt es sich um eine Vervielfältigung. So weit, so gut. Verwenden Sie nun aber die externe Festplatte zur öffentlichen Wiedergabe, müssen Sie diese Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe lizenzieren, also dafür bezahlen.
Ronny vom Kraftfuttermischwerk, selbst DJ, kommentiert die Pläne: Neue GEMA-Tarife für DJs – bitte sagt mir, dass ich das alles falsch verstehe.
Wenn Ihr euch also einen neuen Laptop kauft, weil der alte es nicht mehr macht, und ihr eure alte Festplatte auf die neue kopiert und ihr dann von dieser Musik öffentlich spielen wollt, müsst ihr dafür pro Track Gebühren an die GEMA zahlen. Ich hoffe ja inständig, dass ich das falsch verstanden habe, allein mir fehlt der Glaube daran. Man kennt ja die GEMA. Nur zur Erinnerung: für jeden Track, den ich von einem GEMA-Mitglied kaufe, zahle ich beim Kauf einen Teil an die. Bei jedem USB-Stick oder sonstigem Speichermedium zahle ich anteilig an die GEMA. In jedem Klub, in dem ich Eintritt zahle, zahle ich anteilig an die GEMA. Jetzt zahle ich dann auch noch als DJ, weil ich Daten von meinem Laptop auf eine Festplatte kopiere, weil ich heute mal an einem Rechner eines mir befreundeten DJs mit ihm zusammen spielen will. Die spinnen doch!
Bleibt die Frage, wie die GEMA das durchsetzen bzw. kontrollieren will. Aber da haben die sicher auch tolle Ideen für!
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: Massenabmahner DigiProtect ist pleite
: Massenabmahner DigiProtect ist pleite Das Unternehmen „DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH“ hat Insolvenz angemeldet. Das Geschäftsmodell bestand daraus, Massenabmahnungen gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen zu verschicken. Gründe für die Insolvenz sind nicht bekannt. Wir haben aber kein Mitleid.
Wir berichteten bereits 2009 über das Geschäftsmodell von Digiprotect: Filesharing-Abmahnungen im großen Stil rechtswidrig?
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: Junge Abgeordnete der Koalition gegen Leistungsschutzrecht
: Junge Abgeordnete der Koalition gegen Leistungsschutzrecht
Die Koalition hat sich gestern über einen letzten Kompromiss zum Leistungsschutzrecht geeinigt, der heute im federführenden Rechtsausschuss abgestimmt werden soll. Geplant ist, diesen am Freitag nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag abzustimmen. Dagegen wehrte sich die Opposition und forderte heute im Rechtsausschuss eine weitere Anhörung, um die veränderten Rahmenbedingungen diskutieren zu können. Das wurde aber mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt.Der aktuelle Kompromiss ist nicht unumstritten. Die Meinungen reichen von „Wirkungslos und da ist kein Leistungsschutzrecht mehr drin“ bis hin zu „Wird womöglich alles noch komplizierter und es muss vor Gerichten geklärt werden, wie lang ein Snippet sein sollte“. Wie das meist unter Juristen und Rechtspolitikern so ist. Die eine Lesart ist, dass ein gesichtswahrender Kompromiss geschaffen wurde, damit die Verleger zumindest das Gefühl bekommen, die Koalition würde ihre Versprechen halten. Und wenn, dann würde dieses Leistungsschutzrecht nur ganz wenige Aggregatoren treffen, aber weder Google noch Rivva. Die andere Lesart sagt, dass ähnlich wie bei der Entscheidung von „Metall auf Metall“ im Musikbereich der Bundesgerichtshof irgendwann mal klären wird, wieviel Zeichen so ein Snippet enthalten darf, um nicht unter das Leistungsschutzrecht zu fallen. Rechtssicherheit buchstabiert sich anders.
Wer stimmt dagegen?
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: Schools of Open: Online-Kurse über digitale Offenheit
: Schools of Open: Online-Kurse über digitale Offenheit
Auch wenn es Ende letzten Jahres eine ministerielle Anhörung zum Thema offene Lehr- und Lernunterlagen („Open Educational Resources“, OER) gab, spielen diese in Deutschlands Bildungspraxis bestenfalls in der Nische eine Rolle. Mit ein Grund dafür sind mit Sicherheit auch geringe Bekanntheit und viele offene (Rechts-)Fragen rund um OER. Was liegt also näher als in einem ersten Schritt digital-offene Lernangebote zum Thema OER selbst zu entwickeln?Am 8. April startet deshalb ein erster deutschsprachiger Online-Course zu OER (COER13), der einen umfassenden Überblick über Theorie und Praxis von OER bieten möchte:
Dies umfasst sowohl grundlegende Informationen zu OER und bestehenden Initiativen als auch praxisrelevante Informationen für Lehrende und Lernende, die OER nutzen oder produzieren wollen. Dabei soll immer der Bezug zur Praxis gewährleistet werden, durch viele konkrete Beispiele und Hinweise erfahrener Praktiker – nicht zuletzt aber auch durch die aktive Mitgestaltung durch die Teilnehmenden.
Es gibt auch einen kurzen Video-Trailer zum OER-Kurs:
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Im englischsprachigen Raum ist das Angebot an Online-Kursen zu (unterschiedlichen Bereichen von) digitaler Offenheit bereits um einiges vielfältiger. Vor allem die Peer-to-Peer (P2P) University bietet hier ein breites Kursangebot, das im Zuge der anstehenden „Open Education Week“ von 11.–15. März noch einmal kräftig aufgestockt wird:
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: Neue Folge von Ilse Aigners Datenschutzshow – heute: EU-Datenschutzreform
: Neue Folge von Ilse Aigners Datenschutzshow – heute: EU-Datenschutzreform Und weiter geht’s. Nach der letzten Folge zum Thema Facebook widmet sich Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner (CSU) in ihrer Datenschutzshow heute der EU-Datenschutzgrundverordnung.
In einer gemeinsamen Presseerklärung mit der zuständigen Justizkommissarin Viviane Reding bezeichnet Sie das Gesetzesvorhaben als „historische Chance“. Das finden wir auch. Blöd nur, dass es – wie in der Causa Facebook – hinter den Fassaden ganz anders aussieht.
Genau wie im Fall Facebook wird durch Frau Aigner ganz einfach nichts passieren – im Gegenteil. Wie auch, wenn Deutschland bei den Verhandlungen im Ministerrat durch das Bundesinnenministerium vertreten wird. Das wirkt im Ministerrat daran mit, dass der ambitionierte, aber unzureichende Vorschlag der EU-Kommission (die Unzulänglichkeiten stehen in der DigiGes-Broschüre) weiter verwässert wird. Darauf hatten wir bereits mehrfach hingewiesen.
Genauere Informationen zur Linie Deutschlands im Ministerrat zu bekommen, ist schwierig. Die Treffen der Innen- und Justizminister bzw. der zuständigen Arbeitsgruppe für „Informationsaustausch und Datenschutz“ (DAPIX) finden hinter verschlossen Türen statt. Die interessierte Öffentlichkeit kann daher nicht genau nachvollziehen, was der Verhandlungsstand im Ministerrat ist. Auch die Protokolle werden nicht veröffentlicht und gelten als „vertraulich“. Zu uns sickerte zuletzt durch, dass die umstrittene Ausgestaltung der Sanktionen nun in einer gesonderten Sitzung diskutiert werden soll – ohne Frau Aigner.
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: Panopticon: Film über Datenschutz und Überwachung in den Niederlanden
: Panopticon: Film über Datenschutz und Überwachung in den Niederlanden Gestern wurde „Panopticon“ veröffentlicht, ein Film von Peter Vlemmix, in dem Überwachungsmaßnahmen in den Niederlanden thematisiert werden. In der knapp einstündigen Reportage geht es um Vorratsdatenspeicherung, DPI, Überwachung im öffentlichen Raum, und auch über Datenschutz in Deutschland.
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: Leistungsschutzrecht ohne Snippets?
Kampagne zum LSR 2013 : Leistungsschutzrecht ohne Snippets?
Die Schwarz-Gelbe Koalition soll sich auf einen neuen Kompromiss beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger geeinigt haben. Uns wurde diese Formulierung zugeschickt, neu ist der fett markierte Halbsatz, der sogenannte Snippets ausschließen soll:§ 87f UrhG
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.Die Rechtssprechung wird sich darüber freuen, zu definieren, was denn genau „kleinste Textausschnitte“ sein könnten.
Sonst ist uns gerade etwas unklar, was das Gesetz denn soll. Denn Google scheint das erstmal so nicht zu treffen, oder wie bewerten das die mitlesenden Juristinnen und Juristen?
Update: Diese Formulierung ist verifiziert und wurde als Drucksache 17/11470 in den Rechtsausschuss eingebracht.
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: Anhörung zum Leistungsschutzrecht: Realitätsverzerrung bei CDU/CSU
: Anhörung zum Leistungsschutzrecht: Realitätsverzerrung bei CDU/CSU
Eine Pressemitteilung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und des zuständigen Berichterstatters Ansgar Heveling zur gestrigen Anhörung im Unterausschuss Neue Medien über das geplante Leistungsschutzrecht entbehrt nicht einer gewissen Komik: Heveling und Krings haben sich von den geladenen Sachverständigen bestätigen lassen, „dass nicht nur die rechtliche Seite eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage unzweifelhaft“ sei. „Auch aus technischen Gesichtspunkten“ begegne „das Leistungsschutzrecht keinen Bedenken“. Wir haben offensichtlich eine andere Anhörung verfolgt.Auch der Jungen Union ist das zuviel Realitätsverzerrung: Henrik Bröckelmann, Beisitzer im Bundesvorstand der Jungen Union beschwerte sich bereits via Twitter beim ersten parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer. Unterstützung erhielt er vom stellvertretenden Vorsitzenden der Junge Union NRW, Florian Braun, der ebenfalls andere Eindrücke aus der Anhörung mitgenommen hat:
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Vielleicht lauschte Heveling ja auch auf seinem Tablet-Computer einer anderen Anhörung in einer anderen Realität?
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: IG Kultur veröffentlicht Replik zum Weißbuch von „Kunst hat Recht“
: IG Kultur veröffentlicht Replik zum Weißbuch von „Kunst hat Recht“ Die österreichische Initiative „Kunst hat Recht“ war auf netzpolitik.org bereits mehrfach Thema, jüngst anlässlich der Verleihung des „Wolfgang Lorenz Gedenkpreises für internetfreie Minuten”. Bereits vor der Preisverleihung hatte die von den Verwertungsgesellschaften finanzierte Initiative ein „Weißbuch zur Bedeutung des geistigen Eigentums für Österreichs Kunstschaffende“ veröffentlicht (PDF). Vor allem im 9. Kapitel zu „Themen der aktuellen Diskussion über das Urheberrecht“ werden darin eine Reihe von Mythen bedient, die die aktuelle Urheberrechtsdiskussion so schwierig machen.
Für die IG Kultur Österreich habe ich mich deshalb gemeinsam mit Elisabeth Mayrhofer, Joachim Losehand, Felix Stalder, Markus Stoff und Robert Suchar an die Aufarbeitung von „Mutmaßungen, Ignoranz, Mythen und Halluzinationen“ in diesem Weißbuch gemacht. Auszug daraus:
Auslassung: Urhebervertragsrecht
Obwohl es unter den Kunstschaffenden weitgehend unstrittig ist, dass sie durch die Einführung eines Urhebervertragsrecht in ihrer Verhandlungsposition gegenüber Verwertern gestärkt würden, beschäftigt sich das „Weißbuch zur Bedeutung des geistigen Eigentums für Österreichs Kunstschaffende“ auf 94 Seiten nur in einem einzigen Absatz mit dem Thema Urhebervertragsrecht und resümiert dort lapidar:
- „Dazu gibt es von einzelnen AkteurInnen unterschiedliche Standpunkte.“
Faktum: Ein Urhebervertragsrecht hilft den Kunstschaffenden
Ein Urhebervertragsrecht hilft, dem strukturellen Machtungleichgewicht zwischen Kunstschaffenden und Verwertern entgegenzutreten. Ein Beispiel dafür wäre ein Anspruch auf angemessene Vergütung, der Verwerter zu Nachzahlungen verpflichtet, sollten sie mit einem Werk viel mehr verdienen, als ursprünglich gedacht. Während es in Deutschland bereits seit langem Regeln zur Sicherstellung einer angemessenen Vergütung von Kreativen gibt, fehlen entsprechende Bestimmungen bislang im österreichischen Urheberrecht.
Dass eine Initiative, die sich „Kunst hat Recht“ nennt und regelmäßig beansprucht, für „die Kunstschaffenden“ zu sprechen, genau diese Forderung ausspart, lässt sich wohl nur durch die maßgebliche Finanzierung durch die Verwertungsindustrie erklären.
Weitere Themen in der Replik zum Weißbuch sind u.a. die vermeintliche Inkompatibilität von Creative Commons und Verwertungsgesellschaften, Mutmaßungen rund um die Kulturflatrate, Ignoranz gegenüber Remix- und Mashup-Kultur, die halluzinierte „Enteignung“ öffentlich finanzierter Werke.
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: Six-Strikes „Copyright Alert System“ in den USA gestartet
: Six-Strikes „Copyright Alert System“ in den USA gestartet Gestern gab das Center for Copyright Information (CCI) den Start des „Copyright Alert System“ in den USA bekannt: Fünf große Internetprovider – AT&T, Cablevision, Time Warner, Comcast und Verizon – setzen das mehrstufige Warnhinweissystems für Urheberrechtsverletzungen nun um.
Copyrightinhaber und deren Auftragnehmer melden, falls sie den Tausch geschützer Daten bemerken, diesen an den Internet Service Provider (ISP). Dieser ermittelt den Kunden durch dessen IP-Adresse und verwarnt ihn. Fünf weitere Verwarnungen sind vorgesehen, und da es keine einheitlichen Regelungen gibt, können die ISPs selbst entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden: Verwarnungen, das Schauen eines Video mit Informationen über Ürheberrechtsverletzungen, ein Text, dessen Verständnis bestätigt werden muss oder eine temporäre Bandbreitenreduktion. Nach der sechsten Verwarnung folgen keine weiteren, es ist jedoch unklar, was bei weiteren Vorfällen von Urheberrechtsverletzungen geschieht. Jill Lesser vom Center for Copyright Information betont jedenfalls, dass es ausschließlich darum gehe, die Menschen zu informieren:
Most consumers will never receive Alerts under the program. Consumers whose accounts have been used to share copyrighted content over P2P networks illegally (or without authority) will receive Alerts that are meant to educate rather than punish, and direct them to legal alternatives. And for those consumers who believe they received Alerts in error, an easy to use process will be in place for them to seek independent review of the Alerts they received.
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: Frei lizenzierte Alternativen zu Happy Birthday
<a href="http://freemusicarchive.org/music/Bobtown/The_New_Birthday_Song_Contest/Birthday_Time_1346">freemusicarchive.org</a> : Frei lizenzierte Alternativen zu Happy Birthday Das Free Music Archive hatte im Dezember zum The New Birthday Song Contest aufgerufen. Am klassischen Happy Birthday besitzt Warner Music das Copyright wohl noch bis mindestens 2030, auch wenn die Verlängerung der Schutzfrist dort umstritten ist. In der EU sollte das Urheberrecht an Melodie und Text 2016 ablaufen, es sei denn es gibt eine weitere Fristverlängerung.
The Free Music Archives wollte solange nicht warten und wählte nun aus über 100 Einreichungen drei alternative Geburtstagslieder aus, die CC BY 3.0 lizenziert sind. Gewonnen hat ‚It’s Your Birthday!’ von Monk Turner + Fascinoma. Alle anderen Einreichungen sind jedoch ebenfalls zum Downloaden verfügbar.
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: Bundesregierung lässt Bevölkerungsscanner zur Erkennung „bedrohlicher Handlung“ an Mimik und Gestik beforschen
: Bundesregierung lässt Bevölkerungsscanner zur Erkennung „bedrohlicher Handlung“ an Mimik und Gestik beforschen In mehreren Projekten finanziert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wissenschaftliche Arbeiten zur sogenannten „Mustererkennung“. Automatisierte Verfahren sollen helfen, unerwünschtes Verhalten und dessen menschlichen UrheberInnen zu erkennen und zu verfolgen. Die Vorhaben verfolgen damit das gleiche Ziel wie das höchst umstrittene EU-Sicherheitsforschungsprojekt INDECT. Sogar das Zusammenführen der verschiedenen Analyseverfahren in einer einzigen Überwachungsplattform wird von der Bundesregierung gefördert: In einem einzigartigen, deutsch-amerikanischen Verbund forscht das deutsche Fraunhofer Institut mit dem US-Department of Homeland Security seit 2011 zu „Visual Analytics for Security Applications“ (VASA). Nächstes Jahr sollen Ergebnisse präsentiert werden.
Alle anderen Forschungen des Themenfeldes „Musterkennung“ sind bereits abgeschlossen oder enden in den nächsten Monaten. Im Mai geht auch das Projekt mit dem sperrigen Namen „Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster“ (ADIS) zuende, das vom bayrischen Landeskriminalamt (BLKA) begleitet wird. Dort entwickelte „Auswertungsroutinen“ sollen nicht nur das Verhalten, also Bewegungsabläufe einer Person auswerten. Überdies sollen Verfahren programmiert werden, um aus Videodaten jene Gestik und Mimik zu analysieren, die „typischerweise zu einer bedrohlichen Handlung“ führe. Üblicherweise besteht die Rolle von an derartigen Forschungen beteiligten Polizeien darin, das inkriminierte unerwünschte Verhalten zu definieren. Es dürfte also das BLKA gewesen sein, das festlegte, welches Verhalten bzw. welche Gesichtszüge als „bedrohlich“ zu werten sind.
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: Freitag: Bundestag soll Leistungsschutzrecht abstimmen
: Freitag: Bundestag soll Leistungsschutzrecht abstimmen
Wir hatten die Info heute Mittag schon in unserem Live-Blog zur Leitungsschutzrechtsanhörung, aber da wir trotzdem seitdem zahlreiche Hinweise von Lesern bekamen, die das nicht gelesen haben, gibt es hier nochmal einen Extra-Artikel: Am Freitag soll um 9:00 Uhr eine Stunde lang im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung stattfinden und anschließend über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage abgestimmt werden. Wie wir heute in der Anhörung gelernt haben, weiß man noch nicht genau, welcher Text genau abgestimmt wird, aber das wird schon, geht ja nur um Internet. Zwischenstopp ist noch der federführende Rechtsausschuss, der am Mittwoch darüber abstimmen soll.
Jetzt soll es doch ganz schnell gehen, bevor die Diskussion noch länger andauert und mehr Abgeordneten auffallen könnte, dass das Leistungsschutzrecht ziemlicher Unsinn ist und für mehr Rechtsunsicherheit im Netz sorgen wird. Und wer nachrechnet wird feststellen, dass auch Siegfried Kauder und Jimmy Schulz nicht zahlenmäßig dafür sorgen können, dass in der Koaliton das Leistungsschutzrecht durchfällt.
Aber keine Panik: Leistungsschutzrecht? Das Internet wird nicht sterben. Und vielleicht wird die Abstimmung ja wieder verschoben. Wäre nicht das erste Mal.
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: Podcast zu den rechtlichen Grenzen des Hackens
: Podcast zu den rechtlichen Grenzen des Hackens Die Federalist Society for Law and Public Policy Studies, eine Organisation, die sich mit rechtlichen Fragen des amerikanischen Rechtsystems befasst, hat den Podcast „Cybersecurity and ‚Hacking Back’ “ veröffentlicht. Unter der Moderation von Dean Reuter von Federalist Society diskutieren der ehemalige Staatssekretär des Office of Policy im Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten Stewart Baker sowie der Jura-Professor Orin Kerr über das ‚Zurück-Hacken’ nach einem Angriff und über rechtliche Grenzen.
Computer hacking is a large and growing problem, with no signs of abating as the world continues to modernize. Static defenses like firewalls and encryption are helpful but not foolproof. Experts seem to disagree as to whether the Computer Fraud and Abuse Act of 1996 permits a hacked individual or entity to “hack back,” that is, go on the offense and attack the attacking computer. The Department of Justice has taken the position that hacking back itself violates the law, while some notable experts assert that hacking back in self defense is permissible. On this previously recorded conference call, our experts discuss the legal limits and answer questions from callers.
Die MP3 gibt es hier:
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: Umati: Online-Suche nach Hate Speech in Kenia vor den Wahlen im März
: Umati: Online-Suche nach Hate Speech in Kenia vor den Wahlen im März Nachdem in Kenia Ende des Jahres 2007 die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl bekannt gegeben worden waren, gab es fast 3 Monate lang schwere Unruhen, bei denen mehr als 1200 Menschen starben. Neben Korruptions- und Wahlfälschungsvorwürfen sollen auch Hassreden (Hate Speech) im Vorfeld der Wahlen für die aggressive Stimmung verantwortlich gewesen sein. Eine Gruppe von Menschen gründete für die bevorstehenden Wahlen im März 2013 das Projekt ‚Umati’ in Kooperation mit der gemeinnützigen Open Source Plattform Ushahidi. Das Umati Team sucht online nach Gewaltaufrufen in Foren, Social Media, Blogs usw. – in insgesamt sieben Sprachen.
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: NDR-Doku über das neue Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen
: NDR-Doku über das neue Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen Heute Abend läuft um 22 Uhr die 45 Minuten lange NDR-Dokumentation „Über Gebühr: Streit um den neuen Rundfunkbeitrag“. Diese findet sich vorab bereits in der Mediathek. Und sogar als MP4 zum Download. Letzteres gibt es viel zu selten!
Die Umstellung des Finanzierungsmodells für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sorgt für heftigen Streit und viele Schlagzeilen. Manche empfinden den neuen Rundfunkbeitrag als ungerecht. Neben der Diskussion um die tatsächlichen Kosten des Systems flackert auch der Grundsatzstreit über die Notwendigkeit eines von allen finanzierten Medienangebots auf. Gibt es tatsächlich Fehler im System oder erleben ARD und ZDF eine gezielte Medienkampagne?
