2013
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: Live-Blog: Leistungsschutzrecht im Unterausschuss Neue Medien
: Live-Blog: Leistungsschutzrecht im Unterausschuss Neue Medien Heute findet ab 13:00 Uhr im Unterausschuss Neue Medien im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum Leistungsschutzrecht statt. Mathias Schindler sitzt für uns vor Ort und wird hier berichten. Das ist ein Love-Blog, Rechtschreibfehler können daher gerne behalten werden. Auf bundestag.de findet sich übrigens ein Live-Stream. Kurz vor Beginn hat sich ein Gerücht bestätigt: Die Koalition hat die 2. und 3. Lesung für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger für den kommenden Freitag, den 1. März auf die Tagesordnung setzen lassen. Daon kann der Punkt aber auch wieder verschwinden.
Liste der geladenen Sachverständigen
Dr. Arnd Haller, Google Germany GmbH
Dr. Thomas Höppner, Bundesverband der Zeitungsverleger
Prof. Dirk Lewandowski, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Michael Steidl, International Press Telecommunications Council, LondonHallo und herzlich willkommen an den zugeschalteten Empfangsgeräten. Dies ist ein Loveblog. (Wer das für einen Tippfehler hält, der sollte die Vorgeschichte auf netzpolitik.org nachlesen. Ihr solltet eh mehr Netzpolitik.org lesen)
Im Gegensatz zu der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss vor einigen Tagen ist diese Sitzung mit Livestream. Ihr könnt also die Experten und Abgeordneten selbst anhören und seid nicht auf die Fremdvermittlung des Vierten Standes angewiesen.
Sebastian Blumenthal eröffnet die Sitzung des #UANM. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Expertenanhörung zum LSR.
Blumenthal spricht korrekt von “Sachverständigenparteien”, zumindest drei der Sachverständigen sind ganz eindeutig mit einer eigenen Interessenlage. Google darf in doppelter Rolle sprechen, der Sachverständige von Google ist Wieland Holfelder, er darf sich aber sich bei Arnd Haller rückversichern.
Frage Heveling (CDU) an Höpper: ob es aus technischer Sicht zutreffe, ob das Leser-Zuführe-Argument zutreffe.
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: Amazon is watching you
: Amazon is watching you Die Sendung „hr2 – Der Tag“ berichtete am Freitag über „Amazon is watching you“.
Amazon ist nicht nur eine der besten Ideen seit geschnitten Brot, sondern auch der nächste Untergang des Abendlandes. Wir haben so viel dort bestellt, dass aus dem Internetversandhandel ein marktmächtiger Riese geworden ist. Der schikaniert nicht nur seine Leiharbeiter, sondern diktiert vor allem im Geschäft mit Büchern Händlern und Kunden die Bedingungen. Müssen wir Amazon nun boykottieren, oder haben wir einfach nicht begriffen, wie die digitale Geisteswelt funktioniert?
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: Bundesregierung: Woher zur Hölle sollen wir denn wissen, ob und wie das LSR funktionieren wird?
: Bundesregierung: Woher zur Hölle sollen wir denn wissen, ob und wie das LSR funktionieren wird? Am 7. Februar 2013 stellte die Fraktion die Linke eine Kleine Anfrage zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Drucksache 17/12314). Uns liegt die Antwort der Bundesregierung, datiert auf den 22. Februar vor. Unterzeichnet hat sie Max Stadler, MdB, seines Zeichens Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz.
Egal wie viel Energie in die Beantwortung der Fragen geflossen sein mag, es reichte leider für die Bundesregierung nicht aus, um die Fragen tatsächlich zu beantworten. Ein Highlight ist die Antwort auf Frage 13:
13. Aus welchen Gründen wurde das Recht der Presseverleger nicht an eine Verwertungsgesellschaftspflicht geknüpft?
Die Bundesregierung schließt eine Wahrnehmung der Rechte der Presseverleger durch eine Verwertungsgesellschaft auf vertraglicher Grundlage nicht aus; der Regierungsentwurf sieht ledigtlich davon ab, zwingend vorzugeben, dass die Rechte nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Die Bundesregierung erzählt hier die Frage nach, denn nichts anderes haben Petra Sitte und ihre Kolleginnen der Linken bereits geschrieben: Das LSR kann, muss aber nicht durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden (anders, als dies noch in einem sehr frühen Stadium angedacht und formuliert worden war). Nichts, was Max Stadler in der Antwort zu Frage 13 schreibt ist falsch. Nichts, was Max Stadler in der Antwort schreibt, beantwortet die gestellte Frage.
In diesem Stil geht es weiter. Die Linke fragt, aus welchen Gründen die Schutzdauer von einem Jahr seit Veröffentlichung angemessen und ausreichend erscheint (Frage 14). Der Staatssekretär antwortet nach einem Präludium, dass Immaterialgüterrechte stets begrenzt sind und das wirtschaftliche Interesse mit der Zeit sinkt und dass der Bundesregierung eine Schutzdauer von einem Jahr angemessen und ausreichend erscheint. Doh. Aber vermutlich würde die Antwort „Wir haben gewürfelt“ weitere Folgefragen provozieren.
Besonders bezeichnend ist die Antwort der Bundesregierung auf Frage 27
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: Presse-LSR scheitert wohl an EU-Orchideenrecht
: Presse-LSR scheitert wohl an EU-Orchideenrecht Während deutsche Presse-Lobbyisten weltweit unterwegs sind, um die Strippen für eine technische „Rights Expression Language“ nach ihrem Geschmack zu ziehen, mit deren Hilfe sich Snippetrechte wie das angekündigte Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Presse-LSR) elegant suchmaschinenlesbar machen ließen, droht der Kern der ganzen Aktion, die Verabschiedung des Presse-LSR selbst, im letzten Moment zu scheitern. Das liegt aber nicht daran, dass sich die ausnahmsweise durch Siegfried Kauder personifizierte Vernunft endlich durchgesetzt hätte. Vielmehr wurden die Vorgaben einer kleinen aber wichtigen EU-Richtlinie, die kaum jemand kennt, offenbar übersehen:
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: FDP präsentiert nächste Ausrede für Follower-Wachstum (Update)
: FDP präsentiert nächste Ausrede für Follower-Wachstum (Update) Die FDP versucht weiter zu erklären, wie denn ihr sagenhaftes Twitter-Follower-Wachstum entstanden sein könnte. Wir erinnern uns, gestern wurde etwas unglücklich als Möglichkeit die Ähnlichkeit mit dem portugiesischen Schimpfwort “fihlo da puta” (Hurensohn) erklärt.
Heute präsentiert die FDP eine Webseite namens Fandealer, die auf ihrer Facebook-Seite erklärte, dass ein Mailaccount von einer anderen Partei bei denen 922 reale Follower aus Deutschland geklickt habe. Und jetzt nochmal zum nachdenken: Warum sollte das eine andere Partei genau so tun? Logisch ist das nicht.
Gestern hatte ich als eine Möglichkeit präsentiert, dass eine andere Partei aus Negative-Campaigning-Gründen Fake-Follower kaufen könnte, damit das auffällt und die FDP schlecht da steht. Aber dann würde man auch richtige Fake-Accounts klicken und nicht die von „realen Followern“. Weil reale Follower nur der FDP etwas bringen, aber keinen Aufschrei verursachen. Außerdem sind Fake-Follower viel günstiger zu haben als reale Follower. Logisch wäre nur eine Leih-Follower-Kampagne von der CDU finanziert.
Und der FDP-Twitter-Account ist voller „richtiger“ Fake-Accounts, d.h. die sind nicht von realen Personen und kommen überwiegend auch nicht aus Deutschland.
Meine Vermutung ist, dass die Seite Fandealer als Trittbrettfahrer auf den Aufmerksamkeitszug aufspringt und die FDP glücklich ist, irgendwas als Ausrede verwenden zu können.
Update: Danke an Ernesto Ruge für den Hinweis in den Kommentaren, dass der Geschäftsführer von Fandealer ein FDP-Mitglied zu sein scheint (Jemand mit seinem Namen wird in FDP-Thüringen-Zeitung genannt, Fandealer sitzt in Erfurt). Das ist dann wohl eine Win-Win-Aktion.
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: Phoenix: Social Media, Second Screen, Filter Bubble
: Phoenix: Social Media, Second Screen, Filter Bubble Zusammen mit Stefan Niggemeier sass ich gestern Abend auf einem Panel der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD zum Thema „Social Media, Second Screen, Filter Bubble – wie findet die journalistischredaktionelle Information noch ihren Weg zum Bürger?“
Das soll zwischen 15:15–16:00 Uhr auf Phoenix ausgestrahlt werden. Livestream gibt es hier.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 8
Quelle: <a href="http://jonwithabullet.tumblr.com/post/2589151743">http://jonwithabullet.tumblr.com/</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 8 Open Data-Portal der Stadt Hamburg gestartet
Heute ist das Open Data-Portal der Stadt Hamburg gestartet. Dieses Portal wurde schon vor Einführung des Hamburger Transparenzgesetzes von Seiten der Finanzbehörde geplant und soll zudem als Grundlage für das Informationsregister dienen, welches das Gesetz ab Ende nächsten Jahres vorschreibt.[Zum Artikel]
EU-Parlament vor Ausverkauf unserer Daten
Die EU-Abgeordneten im Industrieausschuss (ITRE) stimmen am 20. Februar über ihre Stellungnahme zur EU-Datenschutzreform ab. LobbyPlag.eu hat gezeigt, dass das EU-Parlament den Interessen der Industrie nachgibt und unsere Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz an US-Internetriesen verkauft. Vor allem die konservative EVP-Fraktion möchte nun weitreichende Ausnahmen für alle großen IT-Firmen durchsetzen. Das müssen wir verhindern![Zum Artikel]
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: Siegfried Kauder: Herr Bundespräsident, unterschreiben Sie nicht das Gesetz zum Leistungsschutzrecht!
: Siegfried Kauder: Herr Bundespräsident, unterschreiben Sie nicht das Gesetz zum Leistungsschutzrecht! In einer mit wenigen Tagen Vorlauf einberufenen Pressekonferenz hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU) dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger einen Totalschaden attestiert. Zusammen mit dem Rechtsexperten Till Kreutzer und in Anwesenheit einer ordentlichen Zahl an Pressevertretern kritisierte er insbesondere das Verfahren der Anhörungen zum von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf.
Die Auswahl der Sachverständigen sei einzig nach ihrer Haltung zum LSR erfolgt, es habe sich um Parteivorträge gehalten, unabhängige Sachverständige seien nicht zum Zug gekommen. Inwiefern dies ein spezifisches Problem dieses Gesetzes war, führte er nicht aus.
Darüber hinaus seien im Rechtsausschuss keine Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs erörtert worden, dazu hätte es auch entsprechender Verfassungsrechtler unter den Sachverständigen bedurft. Er als Ausschussvorsitzender sei auf die Vorschläge der Fraktionen angewiesen.
Kauder erinnerte daran, dass es bis heute an dem Nachweis eines Marktversagens fehlte, das staatliches Eingreifen erfordere. Es sei nicht Aufgabe des Staates, in den Wettbewerb von Firmen um unterschiedlich große Stücke des Kuchens einzugreifen.
Kreutzer führte noch eine Reihe von Problemen des Gesetzes mit einer Reihe von Grundrechten an, seine Einwände decken sich mit dem von Eco und Google in Auftrag gegebenem Gutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen des LSR.
Die Fragen der Journalistinnen richteten sich auf die von Kauder am Ende seiner PK selbst gestellten Frage „und nun?“. Kauder strebt hier eine neue Expertenanhörung zu Verfassungsfragen an, ihm schwebt eine kleinere Runde in Form eines „erweiterten Berichterstattergespräches“ vor. Außerdem wolle er im Falle einer Abstimmung mit nein stimmen, sowie eine persönliche Erklärung abgeben, in dem die grundrechtlichen Probleme des LSR aufgeführt werden. Er wolle, so Siegfried Kauder wörtlich, dem Bundespräsidenten empfehlen, das Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht zu unterzeichnen.
Unter den Zuhörern der PK war der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz, einer der sichtbarsten Gegner des LSR in den Koalitionsreihen. Durch die Absetzung der 2. und 3. Lesung des Gesetzes von der Tagesordnung Ende Februar wird nun der Bundesparteitag der FDP seinen Antrag gegen ein LSR vor dem Bundestag behandeln. Es erscheint schwer vorstellbar, dass im Falle einer Annahme seines Anti-LSR-Antrages die Koalition es auf eine Abstimmung im Bundestag ankommen lassen wird. Alle FDP-Parteitage, die sich bisher mit der Frage LSR beschäftigten, lehnen ein solches Gesetz ab.
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: Abstimmung über Leistungsschutzrecht kommende Woche im Bundestag von Tagesordnung genommen
: Abstimmung über Leistungsschutzrecht kommende Woche im Bundestag von Tagesordnung genommen Kommende Woche sollte am 28.2. das Leistungsschutzrecht in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt und dann womöglich durchgewunken werden. Das haben wir heute verbloggt, weil es auf dem ersten Entwurf der Tagesordnung für den 28.2. stand. Von dieser ist es wieder im weiteren Verlauf des Tages verschwunden.
Die nächste Möglichkeit ist erst wieder am Donnerstag, dem 14. März, oder Freitag, dem 15. März.
Was geklärt ist: Unser Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler erklärte gestern auf einer Veranstaltung in Berlin, dass „große namhafte Verlage aktuell, so wie wir hier zeitgleich sitzen und, zufälligerweise [unverständlich] auch gerade in den USA sind, um mit entsprechenden, eben schon genannten Konzernen zu außerlegislativen Lösungen zu kommen.“
Chefredakteure „großer namhafter Verlage“ sind tatsächlich gerade auf einer Rundreise im Silicon Valley, dabei handelt es sich aber um einen „Betriebsausflug“ und nicht um Verhandlungen mit Google & Co, wie der Chefredakteur von Sueddeutsche.de, Stefan Ploechinger, uns schrieb. Der ebenfalls aktuell in den USA verweilende Axel-Springer-Vertreter Christoph Keese erklärte auf Nachfrage über Twitter, dass man keinesfalls ein Interesse an einer Frankreich-artigen Einigung mit Google habe, da man ein Leistungsschutzrecht anstrebe, um alle Aggregatoren zur Kasse zu bitten.
Insofern hat unser Wirtschaftsminister wohl von Dingen geredet, von denen er nicht wirklich Ahnung hat und die er nur vom Hörensagen kennt.
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: Deutsche EU-Abgeordnete lobbyieren für Sicherheitsindustrie
: Deutsche EU-Abgeordnete lobbyieren für Sicherheitsindustrie Der europäische Sicherheitsmarkt boomt. Innerhalb von zehn Jahren hat sich das weltweite Marktvolumen trotz Krise verzehnfacht und ist von etwa zehn auf rund 100 Milliarden Euro im Jahr 2011 angewachsen. Es ist davon auszugehen, dass der Markt weiter wachsen wird und zwar weit über dem Durchschnitt anderer Wirtschaftsbereiche. Konsequenterweise ist damit die Sicherheitswirtschaft ein enorm wichtiger Akteur der europäischen Wirtschaft.
Doch auch die EU selbst ist für den Erfolg der Sicherheitswirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sei es bei Standardisierungen, Normungen oder in Bezug auf Fördergelder. Dass die Sicherheitsindustrie ihre Partikularinteressen gegenüber der EU-Politik vertritt, ist dabei nur verständlich. Wie sie dabei allerdings vorgeht ist kaum bekannt. Gemeinsam mit dem fraktionsfreien EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser habe ich mir zwei Lobbyorganisationen genauer angeschaut und erstaunliches festgestellt. Die Ergebnisse haben wir in einer Studie (.pdf) zusammengetragen, hier ein kleiner Überblick:
Deutsche EU-Abgeordneten gründen GESA
Die European Organisation for Security (EOS) und die German European Security Association (GESA) sind in Brüssel zwei einflussreiche Lobbyorganisationen der Sicherheitsindustrie.
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: Ausrede des Tages: FDP erklärt sagenhaftes Wachstum bei Twitter
: Ausrede des Tages: FDP erklärt sagenhaftes Wachstum bei Twitter Geschichten, die das Leben schreibt: Der Twitter-Account der FDP hat überraschenderweise in den vergangenen Tagen ein sagenhaftes Wachstum von 6400 auf 36.000 Follower hingelegt. Sueddeutsche.de berichtet darüber und hat bei der FDP nachgefragt, wie das denn kommen könnte. Die Antwort verblüfft: Rätselhafter Zuwachs für die FDP auf Twitter.
Die FDP bestreitet, für die falschen Fans gezahlt zu haben: „Ich kann definitiv erklären, dass wir weder Twitter- noch Facebook-Accounts kaufen“, sagte FDP-Sprecher Peter Blechschmidt zu Süddeutsche.de. Er habe für den Zuwachs keine Erklärung, über die Herkunft könne die FDP nur spekulieren. Möglicherweise stammten die neuen Freunde aus dem Ausland. Die Abkürzung „fdp“ werde auf Twitter im portugiesischen Sprachraum häufig für das Schimpfwort „fihlo da puta“ (dt.: Hurensohn) verwendet.
Nun gibt es ja grob zwei Erklärungen für das sagenhafte Twitter-Wachstum:
Variante 1: Jemand aus dem Umfeld der FDP hat neue Follower gekauft, weil 6400 Follower echt nicht viel ist im Vergleich zur Konkurrenz und das etwas schlecht aussieht, wenn es im Rahmen des Online-Wahlkampfes zu Vergleichen mit den Anderen kommt.
Variante 2: Ich kann mir ja vorstellen, dass Einzelpersonen oder Organisationen mittlerweile aus Spaß und Schabernack oder als Mittel des Negative-Campaigning einfach mal der politischen Konkurrenz neue Follower schenken. Teuer ist das ja nicht. Und heraus kommt sowas immer.
Bei beiden Varianten gilt, wenn man in einem solchen Fall darauf angesprochen wird: Die von Sueddeutsche.de zitierte Begründung ist sicher nicht die intelligenteste und glaubwürdigste, die man dann gegenüber Medien herausgeben sollte.
Update: Es gibt die nächste billige Ausrede von Seiten der FDP.
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: Sammelband zu Social Media Monopolen und Alternativen
: Sammelband zu Social Media Monopolen und Alternativen Das Forschungsnetzwerk „Unlike Us“ hat einen 386-seitigen Sammelband veröffentlicht: „Social Media Monopolies and Their Alternatives“. Unterteilt in die Kapitel „Theory of Social Media“, „Critical Platform Analysis“, „Platform Case Studies“, „Artistic Interventions“, „Activism and Social Media Uses“ und „Alternatives“ enthält der Sammelband 30 Einzelbeiträge von Künstlern, Designern, Wissenschaftlern, Aktivisten und Programmierern.
The Unlike Us Reader offers a critical examination of social media, bringing together theoretical essays, personal discussions, and artistic manifestos. How can we understand the social media we use everyday, or consciously choose not to use? We know very well that monopolies control social media, but what are the alternatives? While Facebook continues to increase its user population and combines loose privacy restrictions with control over data, many researchers, programmers, and activists turn towards designing a decentralized future. Through understanding the big networks from within, be it by philosophy or art, new perspectives emerge.
Lesen kann man den Reader entweder online beim Institute of Network Cultures, oder aber als PDF, bei Scribd oder issuu. Man kann auch an books@networkcultures.org schreiben und ein Totholzexemplar anfordern.
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: Wirtschaftsminister Philip Rösler erklärt das Leistungsschutzrecht
: Wirtschaftsminister Philip Rösler erklärt das Leistungsschutzrecht Gestern fand in Berlin eine Veranstaltung mit Wirtschaftsminister Philip Rösler zum Thema Startups statt. Aus dem Publikum befragte der Journalist Mario Sixtus unseren Wirtschaftsminister, wie denn sein Engagement für Start-Ups mit seinem Engagement für das geplante Leistungsschutz für Presseverleger kompatibel sei. Von dem rund vier Minuten Dialog gibt es von Tilo Jung ein Video mit schlechter Tonqualität. Joerg Braun hat den Dialog im Digitale Linke Blog soweit es geht transkribiert.
Interessant ist, dass Rösler andeutet, deutsche Verleger würden gerade im Silicon Valley mit Google verhandeln, um einen ähnlichen Deal wie in Frankreich heraus zu holen. Dort hatte sich Google mit – ja mit wem eigentlich genau? Dem Staat oder den Verlegern? – darauf geeinigt, Geld und günstigere Werbung für einen Journalismus-Fonds zu geben, um Schritte in Richtung eines Leistungsschutzrechts zu verhindern.
Kann natürlich auch sein, dass Rösler etwas durcheinander bringt. Vertreter des beim Leistungsschutzrecht federführenden Axel-Springer-Verlages hatten nach dem Frankreich-Deal bereits ähnliche Ideen für Deutschland abgelehnt. Aber auch das kann natürlich nur weitere Verhandlungsmasse gewesen sein.
Rösler im Wortlaut, mehr drüben im Blog:
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: „Kunst hat Recht“ als Österreichs derzeit größtes Satireprojekt ausgezeichnet
Original-Wolo, #wolo12 (links) und Publikums-#wolo12 (rechts); Quelle: <a href="http://www.monochrom.at/">Monochrom</a> : „Kunst hat Recht“ als Österreichs derzeit größtes Satireprojekt ausgezeichnet Die österreiche Initiative „Kunst hat Recht“ wurde ausgezeichnet – und zwar mit dem diesjährigen „Wolfgang Lorenz Gedenkpreis für internetfreie Minuten“ #wolo12! Die „Iniative für das Recht auf geistiges Eigentum“ wurde hier schon mehrmals thematisiert, zum Beispiel in Zusammenhang mit Astroturfing. Leonhard Dobusch schrieb bereits, dass es sich um eine „von Verwertungsgesellschaften mit beträchtlichen finanziellen Mitteln“ ausgestattete PR-Agentur handelt, die versucht, „den Eindruck zu erwecken, es handle sich bei der Initiative um eine Graswurzelbewegung von Kunstschaffenden.“ Unter anderem dafür gab es jetzt den Negativ-Preis von Monochrom, sowohl von der Jury als auch vom Publikum :
Aber „Kunst hat Recht“ kann gar nicht ernst gemeint sein: Eine Initiative gegen Gratiskultur, die Künstler für ihre Zwecke gratis arbeiten lässt, muss doch Satire sein. Eine Initiative, die dann das Resultat dieser Gratisarbeit ausgerechnet Youtube und damit Google, dem bekämpften „Erzfeind“ allen Urheberrechts, in den Rachen wirft das kann nicht ernst sein. Eine Initiative, die so tut, als wäre sie eine Künstlerinitiative, die jedoch von den Verwertungsgesellschaften unterstützt wird und sich daher nicht für ein Urhebervertragsrecht einsetzt, das die Position der Künstler gegen die Verwerter stärken würde, das kann doch nicht ernst sein.
Und das ist der Preis:
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: Studie ‚Urheberrecht im Alltag’ im Auftrag der Arbeiterkammer
: Studie ‚Urheberrecht im Alltag’ im Auftrag der Arbeiterkammer
Die Arbeiterkammer, eine gesetzliche Arbeitnehmervertretung in der alle unselbstständig Beschäftigten in Österreich automatisch Mitglied sind, hat heute eine Studie zum Thema „Kulturelle Produktion und Mediennutzung im Alltag: Urheberrechtliche Problemfelder und politische Lösungsperspektiven“ (PDF) veröffentlicht.Erfrischenderweise fungieren als Autoren jedoch nicht Juristen, wie sonst meistens beim Thema Urheberrecht, sondern die Kultur- und Medienwissenschaftler Felix Stalder, Martin Wassermair und Konrad Becker vom Wiener Institut für Neue Kulturtechnologien t0. Ihr Ziel ist es die grundsätzliche Frage zu beantworten, wie „die Kreativität und Kommunikationsfähigkeit breiter Bevölkerungsschichten“ gefördert werden können. Dementsprechend stellen sie auch gleich zu Beginn der Studie klar:
„Die Studie nimmt explizit die Perspektive der Handelnden ein. Entsprechend wird keine juristische Beurteilung vorgenommen, das liegt weit außerhalb des Alltagshorizonts. Entsprechend wird, sofern nicht explizit ausgewiesen, auch auf juristische Fachterminologie verzichtet. Die Studie weist vielmehr auf Problemfelder hin, in die wünschenswertes Alltagshandeln, oftmals sehr zum Erstaunen und Entsetzen der Akteure, die mit besten Intentionen vorgehen, führen kann.“ (S. 2)
Im Zentrum der Studie stehen deshalb auch weniger abstrakte Rechtsfragen sondern 17 konkrete Alltagsszenarien „in denen in Treu und Glaube handelnde AkteurInnen in Alltagssituationen mit dem Urheberrecht in Konflikt kommen können“ (S. 4). Es geht, mit anderen Worten, um einen Kommunikationsalltag, der den Autoren zu Folge von der paradoxen Situation gekennzeichnet ist,
„dass sich der Spielraum auf technischer Ebene laufend vergrößert, während er sich auf rechtlicher Ebene laufend verkleinert.“ (S. 4)
Die 17 Fälle verteilen sich auf vier Unterschiedliche Bereiche, in denen an Hand konkreter Beispiele urheberrechtliche Problemfelder herausgearbeitet werden:
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: Internationaler Open Data Day am 23. Februar
: Internationaler Open Data Day am 23. Februar Am kommenden Samstag ist internationaler Open Data Day. Dazu aufgerufen haben einige Aktivisten aus dem Umfeld der Open Knowledge Foundation, gehört wurden sie weltweit. Über 90 weltweite Veranstaltungen listet die Seite im Open Data Day Wiki.
Auch im deutschsprachigen Raum werden sich am Samstag die Aktivisten, Entwickler und andere interessierte versammeln. Für Deutschland sind Veranstaltungen in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Ulm und Wuppertal eingetragen. Außerdem finden Events in Zürich und Wien statt.
Stefan Wehrmeyer von der Open Knowledge Foundation kündigt an, am Samstag in Berlin mit Unterstützung der Community das Portal offenedaten.de neu launchen zu wollen – als Alternative oder Ergänzung zum Datenportal GovData der Bundesregierung, das in dieser Woche mit erheblichen technischen Schwierigkeiten gelauncht wurde und das aufgrund der unklaren Lizenzbedingungen aus der Öffentlichkeit kritisiert wird.
In Köln laden die Veranstalter zu einem zweitägigen, interdisziplinären Hackathon ein. Auch Vertreter der Kölner Stadtverwaltung haben ihre Teilnahme angekündigt, um den Dialog mit den Daten-Nutzern zu suchen. Auf der Wiki-Seite zum Kölner Event findet sich eine Reihe von Projektvorschlägen, die von der Erschließung bisher nicht veröffentlichter Daten (z.B. die Echtzeit-Positionen von Straßenbahnen) bis zur Visualisierung und Auswertung reichen. Wer nicht an der Veranstaltung vor Ort in Köln teilnehmen kann, wird die Möglichkeit haben, das Geschehen per Live-Stream zu verfolgen.
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: Polizeikongress in Berlin: Polizeiarbeit in Social Media
Aus der <a href="http://things.fit.fraunhofer.de/media/denef-social-media-EPC13.pdf">Präsentation von Sebastian Denef</a> : Polizeikongress in Berlin: Polizeiarbeit in Social Media Am 19. und 20. Februar tagte in Berlin der 16. Europäische Polizeikongress unter dem Titel: „Schutz und Sicherheit im digitalen Raum“. Dabei ging es laut Kongressveranstalter Behördenspiegel auch darum, wie die Polizei „sowohl präventiv, als auch zur Strafverfolgung in sozialen Netzwerken tätig“ werden kann und soll.
Sebastian Denef, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik, zeigte beispielsweise die Social Media Aktivitäten europäischer Polizeien auf (PDF).
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: Geleakt: Stellenanzeige des BKA für neue Cybercops
: Geleakt: Stellenanzeige des BKA für neue Cybercops Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung forderte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt:
Der nächste 11.-September-Anschlag kommt per E‑Mail. Deshalb brauchen wir schnellstens mindestens 2000 Cyber-Cops.“
Es ist halt Polizeikongress-Zeit, das ist sowas ähnliches wie Karneval.
Die Stellenanzeige des Bundeskriminalamt für eine/n Spezialexperten/in für Datenbewachung als Cyber-Cop (m/w) ist jetzt vom von-Leitner Instituts für verteiltes Echtzeit-Java gefunden worden. Man beachte auch die Meta-Daten der PDF.
Und hier sind die wichtigsten Informationen aus der Stellenanzeige.
Ihre Aufgaben
• Selbständige Installation eines Betriebssystems für Dienstreisen auf der Datenautobahn,
• Stichpunkt-artige Probenentnahme einzelner TCP/IP Pakete und Pflege der engen
Zusammenarbeit mit der Bundespolizei bei der Inspektion importierter TCP/IP Pakete an den Grenzen des Bundesgebietes,
• Unterstützung des Bundesgrenzschutzes und der GEMA beim Firewall-Einsatz und
Internetfiltervorhaben,
• Lautstarkes Wehklagen über die fehlende Vorratsdatenspeicherung, gerne auch auf
Volksfesten in enger Kooperation mit dem Gundremminger Polizeichor,
• Beobachtung und Kontrolle von Bürgern beim Eintritt in das Internet, -
: Lawrence Lessig über „Aaron’s Laws – Law and Justice in a Digital Age“
: Lawrence Lessig über „Aaron’s Laws – Law and Justice in a Digital Age“ Lawrence Lessig hat seinen gestrigen Berufungsvortrag anlässlich der Ernennung zum Roy L. Furman Professor of Law and Leadership an der Harvard Law School Aaron Swartz gewidmet. Im folgenden einmal das Video des Vortrags samt Einführung und Diskussion und einmal nur die vertonten Slides:
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Aaron’s Laws: Law and Justice in a Digital Age from lessig on Vimeo.
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: Europäisches Parlament: Industrie-Ausschuss stimmt gegen Datenschutz
: Europäisches Parlament: Industrie-Ausschuss stimmt gegen Datenschutz Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) hat soeben über seine Stellungnahme zur Datenschutzgrundverordnung abgestimmt. Mit seinem Abstimmungsverhalten setzt der Ausschuss ein eindeutiges Zeichen – gegen starken Datenschutz. Die Mehrheit der Mitglieder folge mit ihrem Abstimmungsverhalten den zweifelhaften Empfehlungen des konservativen ITRE-Berichterstatters Sean Kelly. Besonders enttäuschend ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der liberalen Fraktion (ALDE), die den Konservativen beim Ausverkauf des Datenschutzes auf dem Fuß folgten.
In den wichtigsten Punkten versagt
Über die datenschutzrechtlichen Kernpunkte, auf deren Bedeutung wir im Vorfeld der Abstimmung hingewiesen hatten, ist zu ungunsten von Bürgerrechten und Privatsphäre abgestimmt worden. In die Definition personenbezogener Daten wurde das Herausgreifen „singling out“ aufgrund persönlicher Merkmale einer Person nicht eindeutig einbezogen (Zustimmung zu Kompromiss-Änderungsantrag 31). Die Datenverarbeitung ohne Zustimmung auf Basis des „berechtigten Interesses“ des Datenverarbeiters wurde sogar noch ausgeweitet auf das berechtigte Interesse Dritter (Zustimmung zu Kompromiss-Änderungsantrag 39). Die Zustimmung zur Datenverarbeitung wurde weiter verwässert. Nach der Definition im angenommenen Kompromiss-Änderungsantrag 35 muss ich meine Zustimmung nicht mehr durch „a clear affirmative action“ signalisieren. Kann mir mal jemand erklären, wie ich einer Sache passiv zustimmen kann?