Ärger mit Wettbewerbshütern ist offenbar ein chronisches Problem bei Microsoft. Heute hat die Europäische Kommission dem Unternehmen eine Strafe in Höhe von 561 Millionen Euro auferlegt.
Es geht um die Angewohnheit des Unternehmens, bei Windows den hauseigenen Internet Explorer gleich mitzuliefern. Auf eine Beschwerde von Opera hin hatten sich Microsoft und die EU-Kommission Ende 2009 geeinigt. Microsoft verpflichtete sich, von 2010 bis 2014 bei neuen Windows-Installationen in Europa den Nutzern ein Auswahlfenster anzuzeigen, dass ihnen auch andere Browser vorschlagen sollte.
Bei der FSFE waren wir damals vorsichtig optimistisch. Uns war klar, dass die Kommission schon sehr genau würde hinsehen müssen, um sicher zu stellen, daß diese Maßnahme auch wirklich die Nutzung anderer Browser fördern würde.
Microsoft hielt sich jedoch nicht an die Übereinkunft mit der Kommission. Zwischen Mai 2011 und Juli 2012 „vergaß“ das Unternehmen schlicht, den versprochenen Auswahlbildschirm anzuzeigen. Mozilla schätzt, dass dadurch Firefox ca. neun Millionen mal weniger als erwartet heruntergeladen wurde. Insgesamt waren offenbar ca. 28 Millionen Nutzer betroffen.
Die Kommission möchte die heutige Strafe auch als Signal an andere Unternehmen verstanden wissen, daß es nicht ratsam ist, Vereinbarungen mit der Kommission zu brechen:
The lack of compliance is, as a matter of principle, a serious breach of EU law itself.
If companies agree to offer commitments which then become legally binding, they must do what they have committed to do or face the consequences – namely, the imposition of sanctions.
I hope this decision will make companies think twice before they even think of intentionally breaching their obligations or even of neglecting their duty to ensure strict compliance.
Die Kommission mußte also handeln, schon um nicht als zahnloser Papiertiger dazustehen.
Die Strafe beträgt ca. ein Prozent der Einnahmen von Microsoft im Jahr 2012 – signifikant, aber verschmerzbar. Das Unternehmen hat sich schon vorher eine Rekord-Strafe wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens von der EU-Kommission eingefangen.
Das wirft die Frage auf, ob solche Geldstrafen überhaupt ein effektives Mittel zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs sind. Andere Maßnahmen könnten effektiver sein, etwa der zeitweise Ausschluß von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.