Das Recht darf kein Netzfreier Raum sein

lsr_banner01Es gibt eine Menge Stellungnahmen gegen das geplante Leistungsschutzrecht bis hin zu offenen Briefen, die von FDP-Basismitgliedern per Mail verschickt werden. Die bloggen wir hier nicht, dafür aber eine Ansammlung von Artikeln und Pressemitteilungen. Die unvollständig ist. Ergänzungen können gerne in den Kommentaren hinterlassen werden.

Dafür sind übrigens nur Verlage, Angestellte von Verlagen, Verbände von Verlagen und große Teile von FDP und CDU/CSU. Die haben leider die Mehrheit in dieser Frage im Bundestag. Der Rest scheint dagegen zu sein. Morgen um 9 Uhr kann man nochmal am Brandenburger Tor dagegen demonstrieren.

Kai Biermann kommentiert auf Zeit-Online: Kommt das Gesetz, fangen die Probleme an.

Die Frage ist erheblich, sie entscheidet, ob Suchmaschinen künftig irgendetwas Sinnvolles anzeigen können oder nicht, sie legt fest, ob kleine Aggregatoren wie Rivva demnächst eine Abmahnung bekommen oder nicht. Die Frage entscheidet, ob bereits eine URL, die die Überschrift des Textes enthält, abmahnbar ist. An diesem Punkt wird festgelegt, ob es neue Abmahnwellen geben wird, wie einige Kritiker befürchten.

Annett Meiritz schreibt auf Spiegel-Online: Streit um Google-Textschnipsel: Ab wann ist kurz schon zu lang?

Für den CDUler Krings ist nicht die Anzahl der Zeichen entscheidend, sondern die Sinnhaftigkeit der Sätze. „Die Nachricht darf erkennbar sein, der Kontext nicht.“ Aber wann liefert eine nackte Nachricht zuviel Zusammenhang? „Das überlassen wir den Verlagen und Konzernen“, so Krings. „Das kommt auf den Einzelfall an“, meint sein FDP-Kollege Stephan Thomae. Das riecht nach viel Raum für Interpretationen, reichlich Klagemöglichkeiten und Arbeit für die Gerichte. „So what, dafür ist der Rechtsstaat da“, kommentiert Thomae trocken.

Stefan Niggemeier bloggt über verschiedene Berichte in Medien, die wiederum für ein Leistungsschutzrecht argumentieren: Lügen fürs Leistungsschutzrecht (5).

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Dagmar Wöhrl begründet ausführlich ihre morgige Enthaltung: So geht das nicht – Warum ich mich bei der Abstimmung über das Leistungsschutzrecht enthalten werde.

Eine konkrete Textlänge, die künftig lizenzfrei von Suchmaschinen und News-Aggregatoren zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt. Dies schreit geradezu nach einem Fall für die Rechtsprechung. Entweder regeln wir es so, dass es bestimmt genug ist, um danach auch effektiv eingesetzt werden zu können oder wir können es auch einfach lassen. Summa summarum kann ich mich mit dem Gesetz weder inhaltlich noch handwerklich identifizieren.

Der Arbeitskreis Netzpolitik der CDU (aber weitgehend nichtssagend) erklärt: Leistungsschutzrecht: CDU-Netzpolitiker haben weiterhin Bedenken.

Die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU haben weiterhin Bedenken hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage.

Das CNetz, der CDU-nahe Verein für Netzpolitik erklärte bereits gestern: cnetz lehnt Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht ab.

Neben einer grundsätzlichen und ordnungspolitisch begründeten Ablehnung kritisiert das cnetz dabei die nach wie vor latent vorhandene Rechtsunsicherheit, die durch den Beschluss des Gesetzes entsteht. Auch die auf der Zielgeraden vorgenommenen Änderungen würden diese eher verstärken denn beseitigen. Dies ist schon anhand der unterschiedlichen Interpretationen aus den Reihen der Koalition zur der Frage, wie künftig mit Snippets umzugehen sei, deutlich geworden.

Dann gibt es eine kleine Petition von CDU-Basismitgliedern: Christdemokraten gegen ein LSR.

Wir sind fest davon überzeugt, dass ein Presseleistungsschutzrecht Deutschland als international anerkannten und attraktiven IT-Standort schon aus grundsätzlichen Erwägungen wie nicht zuletzt auch durch die erzeugte Rechtsunsicherheit gefährdet und lehnen daher diese ordnungspolitisch nicht zielführende Einflussnahme kategorisch ab.

Der SPD-nahe Verein D64 erklärt: D64 lehnt das Leistungsschutzrecht ab.

D64 lehnt das geplante Leistungsschutzrecht ab. Es schafft Rechtsunsicherheit, es wird für neue Abmahnwellen sorgen und ist darüber hinaus verfassungswidrig. Auch für Journalisten stellt das Leistungsschutzrecht keine Verbesserung dar, sondern erhöht die Unsicherheit im Streit um das Urheberrecht. Es ist ein komplett sinnloses Unterfangen.

Der Digitale Gesellschaft e.V. lädt zur Abmahnwache gegen Leistungsschutzrecht ein:

Die Koalition verweist darauf, dass Blogger und andere private Nutzer vom Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgenommen seien. Aber was ist, wenn Blogger von Gerichten als kommerzielle Medienangebote angesehen werden, was in der Regel schon der Fall ist, wenn sie einen Flattr-Button zur Refinanzierung ihrer Serverkosten eingebaut haben? Dass man den Verlegern ein Leistungsschutzrecht versprochen hat, ist für uns kein Argument, ein schlechtes Gesetz mit ungewissen Auswirkungen auf das Internet und seine Nutzung auf den Weg zu bringen.

Die linke Bundestagsabgeordnete Petra Sitte sieht drei Kritikpunkte: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist absurd und völlig untauglich.

Erstens: Das Gesetz wird massive Rechtsunsicherheit und eine damit einhergehende Abmahnwelle befördern. Letztendlich müssen die Gerichte künftig entscheiden, wie viele Zeichen «einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte» umfassen, damit Snippets weiterhin lizenzfrei angezeigt werden können. Zweitens: Das Gesetz ist elementar gegen neue, innovative Informationsdienstleister gerichtet. Sie werden in der Aushandlung von Lizenzverträgen gegenüber großen Pressekonzernen unterliegen. Neue Ideen im Bereich Social Media können künftig in Deutschland nur noch von Konzernen getragen werden. Drittens: Das Gesetz gibt Medienkonzernen einen weiteren Machtvorteil gegenüber Journalistinnen und Journalisten. Es schafft ein Recht für Verlage an einem Produkt, das eigentlich den Urheberinnen und Urhebern zusteht.“

Eco, der Verband der Internetwirtschaft, erklärte heute: Verfassungsrechtlich untragbar.

Betroffen ist der Wirtschaftswachstumsmotor Internet. So schaffe auch das neue Gesetz für die deutsche Internetbranche eine Rechtsunsicherheit, die Innovation hemmt. Vom Leistungsschutzrecht ausgenommen sind „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Bis zu welcher Textlänge diese Ausnahme gilt, hat der Bundestag jedoch nicht geregelt. eco befürchtet Abmahnwellen und langjährige Gerichtsverfahren gegen Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren.

Bereits gestern schrieb Udo Vetter, einer der Spitzenkandidaten der NRW-Piraten, im Lawblog über „Ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben“. Seine Kernthese teile ich aber nicht:

Um es vorwegzunehmen: Das Projekt kann nur um den Preis der Meinungsfreiheit gelingen. Ziel der Verleger ist es, die öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant zu machen. Wer sich in seinem Blog, auf Facebook oder Twitter mit aktuellen Ereignissen auseinandersetzt, soll sich abmahngefährdet fühlen.

Die Grüne Jugend erklärt: Angela Merkel liefert Lobbygruppen Politik nach Maß.

Auch die neue Formulierung, der gemäß das Leistungsschutzrecht nicht bei „einzelnen Wörter oder kleinsten Textausschnitten“ greifen soll, ist eine Ente. Es ist überhaupt nicht definiert, ab wann das LSR in der Praxis wirklich greifen würde. Ein solches Gesetz schafft nur Rechtsunsicherheit. Und das, wo Selbst die Brauchbarkeit für Presseverlage ist fraglich an sich fraglich ist. Denn die ökonomischen Probleme sind nicht durch Suchmaschinen im Internet verursacht. Sie gehen auf ein verändertes Nutzungsverhalten zurück. Damit dieser Wandel gestaltet werden kann, gilt es in einem breiten Diskurs notwendigen Antworten zu finden. Das Leistungsschutzrecht ist keine davon.“

Die Piraten erklären: PIRATEN für innovatives Verlagswesen und Informationsfreiheit.

Das Leistungsschutzrecht schränkt auf unverhältnismäßige Weise den freien Informations- und Kommunikationsfluss im Netz ein. Deshalb ist es rundweg abzulehnen. Der Staat darf nicht zum Handlanger umfassender Restriktionen werden. Das Verlagswesen muss aus sich selbst heraus marktfähig werden, so dass es langfristig auch ohne rechtliche Krücken weiterleben kann.

Till Kreutzer hat in der FAZ nochmal als Gastbeitrag die Historie aufgeschrieben: Eine Legislaturposse in drei Akten.

Und wofür das alles? Nur damit die Koalition sich beim Springer-Verlag beliebt macht und in der „Bild“-Zeitung gut dasteht? Es ist ein trauriges Verständnis für Demokratie und die Aufgaben der Legislative, das manche politische Akteure hier zeigen. Höchste Zeit, dass unsere Volksvertreter dem Irrsinn ein Ende bereiten. Dafür ist am Freitag – und nur am Freitag – noch Gelegenheit.

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6 Ergänzungen

  1. Da hiflt nur noch mit Fackeln auf die Straße, und von dort zu ihren Häusern. Demos usw. haben wir lange Jahrzehnte ausprobiert, es hat überhaupt gar nichts gebracht. null. rafft das endlich.

  2. „Die CSU-Bundestagsabgeordnete Dagmar Wöhrl begründet ausführlich ihre morgige Enthaltung:“

    Jesus, was für eine mutige Kriegerin gegen das Unrecht, sie ENTHÄLT sich.

    Der Kernaussage von Udo Vetter stimme ich allerdings zu 100% zu, denn genau das was er prophezeit wird passieren. Ich wette, die altbekannten und neuen Abmahnjäger füllen schon die Listen wem sie alles auf die Headline schauen werden.

    So kann man wirklich Meinungsfreiheit wegabmahnen.

  3. Das Gesetz muss kommen, koste es was es wolle, nur so können die Verlage ihr Gesicht wahren und die Politiker schlechte Presse im Vorfeld der Wahl verhindern. Dass es sich hierbei am Ende um ein ABM-Projekt für die Branche der Abmahnanwälte handelt und man gegen „unpassende Äußerungen“ vorgehen kann, wird sicherlich als positiver Nebeneffekt gesehen.

  4. „Das riecht nach viel Raum für Interpretationen, reichlich Klagemöglichkeiten und Arbeit für die Gerichte. “So what, dafür ist der Rechtsstaat da”, kommentiert Thomae trocken.“

    Keinen Preis erhält, wer errät, welchen Beruf Herr Thomae gelernt hat.

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