2013
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: I accidentally the Peer Steinbrück – Twitter-Account
: I accidentally the Peer Steinbrück – Twitter-Account
Es ist Onlinewahlkampf und dort erwarten uns die kommenden sechs Monate wieder zahlreiche lustige Erlebnisse. Heute twitterte der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück überraschend: „Wann hat sich ein Kanzlerkandidat irgeneiner Partei schon mal für Netzpolitik interessiert! Wann? cc @pottblog“. Die Tonalität verwunderte, die Arroganz jetzt nicht unbedingt. Der Tweet wurde innerhalb einer halben Minute gelöscht, aber mit den richtigen Tools ist er noch länger sichtbar. Das ganze scheint eher ein Unfall gewesen zu sein. Direkt nach dem Löschen twitterte der SPD-Mitarbeiter @fison denselben Spruch. Damit ist dann auch geklärt, wer für Peer Steinbrück den Twitter-Account betreut. -
: Bruce Schneier: Stoppt die Cyberkriegstrommeln!
: Bruce Schneier: Stoppt die Cyberkriegstrommeln! Immer mehr Staaten versuchen auf verschiedenen Ebenen, das Internet zu nationalisieren. Diese Entwicklung kritisiert der amerikanische Experte für Kryptographie und Computersicherheit Bruce Schneier in einem Beitrag der Technology Review. Das gipfelt in der Rhetorik vom angeblichen „Cyberwar“, die viel mehr schadet als nutzt.
Den ganzen Text gibt’s drüben bei der TR:
Das Internet war einmal so gemeint, dass es Grenzen ignoriert, die Welt näher zusammenrücken lässt und dem Einfluss nationaler Regierungen ausweicht. Gemessen daran befeuert es inzwischen unangenehm viel Nationalismus. Wir sind zunehmend beunruhigt über die Ursprungsländer von IT-Produkten und ‑Dienstleistungen, US-Firmen sorgen sich über Hardware aus China, europäische Firmen über Cloud-Dienste in den USA. Keiner weiß, ob man Hard- und Software aus Israel trauen kann, während Russland und China womöglich ihre eigenen Betriebssysteme entwickeln, weil ihnen ausländische nicht mehr geheuer sind.
Das ist meines Erachtens eine Folge des ganzen Cyberwar-Säbelrasselns, das gerade vor sich geht. Die großen Nationen der Welt befinden sich im Anfangsstadium eines Cyber-Wettrüstens, und der Kollateralschaden trifft uns alle.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 12
<a href="http://koalafans.tumblr.com/post/37173762756" >koala love</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 12 Diese Woche war keine gute für die Netzpolitik: Das Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wurde beschlossen, die Bundesregierung will mit dem E‑Government-Gesetz u.a. De-Mail als Möglichkeit für die Behördenkommunikation vorschreiben und es gab keine Mehrheit im Bundesrat gegen das Leistungsschutzrecht. Und dann kommen auch noch Konjunktive der Telekom über das Ende der Flatrates hinzu… diese aber auch andere Themen im Überblick:
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Bestandsdatenauskunft: Große Koalition aus Regierung und SPD unterstützt weitreichende Befugnisse für Datenabfrage
Deutsche Behörden sollen zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert und ohne Überprüfung abfragen können – auch für Ordnungswidrigkeiten. In einem Änderungsantrag, den wir an dieser Stelle veröffentlichen, schließt sich auch die SPD einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungsparteien an. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die Neuregelung scharf.[Zum Artikel]
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: Das Ende der Flatrates?
: Das Ende der Flatrates? Der Fanboys-Podcast berichtete gestern über ihm zugesandte Dokumente der Deutschen Telekom, die einen nahenden Systemwechsel bei den Kabelgebundenen Tarifen ankündigten. Bisher ist es so, dass es bei DSL Flatrates gibt. Und zwar Flatrates im ursprünglichen Sinne und nicht wie bei mobilen Internettarifen, wo irreführend Flatrate drauf steht, aber nur ein bestimmtes Kontingent an schnellem Internet gemeint ist.
Im Haus-eigenen Telekom-Blog geht man noch im Konjunktiv auf die Gerüchte ein und erklärt, dass man sich darüber Gedanken mache. Das ist nichts Neues, wahrscheinlich haben alle Telekommunikationsunternehmen ähnliche Pläne in der Schublade.
Was bedeutet es eigentlich, wenn die Deutsche Telekom tatsächlich demnächst ihre (DSL-)Verträge ändert, bzw. das durchsetzt, was theoretisch schon in den VDSL-/Glasfaser-Tarifen versprochen wird? Darüber kann man derzeit nur spekulieren.
Netzneutralität ade?
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: Leistungsschutzrecht im Bundesrat sang- und klanglos durchgewunken
: Leistungsschutzrecht im Bundesrat sang- und klanglos durchgewunken Vor 10 Minuten twitterte iRightsinfo:
#lsr durchgewunken, ohne vermittlungsausschuss
— iRights.info (@iRightsinfo) March 22, 2013
Wie befürchtet fand sich heute im Bundesrat keine Mehrheit gegen das Leistungsschutzrecht – es hätte ein Vermittlungsausschuss angerufen werden können. Damit hätten dem Gesetz zumindest Steine in den Weg gelegt werden können, es vielleicht ja sogar noch verhindert werden, hätte der Ausschuss nur lang genug angedauert. Doch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück verkündete gestern, dass es keine Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren geben wird. Die von SPD und Grünen regierten Länder hatten es sich anders überlegt und sind der Meinung, eine ‚Verbesserung’ des Gesetzentwurfes sei sinnvoller als die Ablehnung. Nochmal: Sie sind dagegen. Sie winken es durch.
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Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt Gesetz zur einfachen Identifizierung von Personen im Internet
<a href="https://netzpolitik.org/2013/bestandsdatenauskunft-bundestag-beschliest-gesetz-zur-einfachen-identifizierung-von-personen-im-internet/">Bundestag beschließt Bestandsdatenauskunft</a> 2013. Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt Gesetz zur einfachen Identifizierung von Personen im Internet Wie erwartet hat der Deutsche Bundestag gestern abend das Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft beschlossen. Dafür stimmten CDU/CDU, FDP und SPD, dagegen waren Grüne und Linke. Dazu ein paar Stimmen:
Gisela Piltz für die FDP:
Bei Bestandsdaten handle es sich um sensible Daten, erklärte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Piltz. Diese Daten beinhalten zum Beispiel, wem eine Telefonnummer gehört oder wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse zugeordnet war. „Deshalb ist es gut, dass für die Abfrage auf Drängen der FDP nun hohe rechtsstaatliche Hürden eingezogen werden.“
Konstantin von Notz für die Grünen:
Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus.
Jan Korte für die Linkspartei:
Der nun vorliegende Regierungsentwurf verfehlt dieses Ziel allerdings bei weitem. Nicht nur, weil er weiterhin verfassungswidrige Elemente enthält, sondern auch, weil er zum Teil deutlich über die bisherige Rechtslage hinausgeht und Schutzvorschriften weiter abbaut, lehnt die LINKE im Bundestag den Gesetzentwurf ab.
Michael Hartmann für die SPD:
Es ist ein Kompromiss, aber ein guter.
Katharina Nocun für die Piratenpartei:
Wir setzen all unsere Hoffnungen in den Bundesrat, um diese verfassungswidrige Überwachungsschnittstelle zu stoppen. Die Piraten haben bereits in drei Landesparlamenten dazu aufgerufen, dieses Überwachungsgesetz abzuschmettern. Falls der Bundesrat das Gesetz nicht stoppt, wird der Kieler Fraktionsvorsitzende Patrick Breyer, der bereits das alte rot-grüne Schnüffelgesetz per Verfassungsbeschwerde gekippt hat, auch gegen das neue Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Martin Wenning-Morgenthaler für die Neue Richtervereinigung:
Das geplante Bestandsdatengesetz ist auch in der geänderten Fassung unakzeptabel. Die Aufnahme des Richtervorbehalts und der Benachrichtigungspflicht ist derart lückenhaft und mit Ausnahmeregelungen versehen, dass ein ernsthaftes Bemühen um einen praktikablen Richtervorbehalt zur Wahrung eines hohen rechtsstaatlichen Niveaus erkennbar nicht gewollt ist. Der Gesetzentwurf bleibt für die Bürgerinnen und Bürger vollkommen intransparent. Nach wie vor gibt es keine sachliche Begründung für den weitgefassten Kreis der abrufberechtigten Behörden. Die in der staatlichen Datensammelwut manifestierte Paranoia geht auf Kosten einer unbefangen agierenden, freien Gesellschaft.
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: Microsoft veröffentlicht Bericht über Anfragen von Strafverfolgungsbehörden
: Microsoft veröffentlicht Bericht über Anfragen von Strafverfolgungsbehörden Heute veröffentlichte Microsoft erstmals einen Bericht über die Menge von Anfragen zu Nutzerdaten oder Gerichtsbeschlüssen, die von Strafverfolgungsbehörden eingehen. Der Bericht, der alle sechs Monate erscheinen soll, zeigt für das Jahr 2012, dass auf die Strafverfolgungsbehörden von fünf Ländern – Türkei, USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland – 69 Prozent aller Anfragen entfielen. Insgesamt gab es vergangenes Jahr 70.665 Datenanfragen. In 8 von 10 Anfragen gab Microsoft „non-content information“ weiter, dazu gehören Name des Kontoinhabers, Geschlecht, E‑Mail-Adresse, IP-Adresse, Land des Wohnsitzes sowie Datum und Uhrzeit des Datenverkehrs. In 2,1 Prozent der Anfragen lieferte Microsoft ‚wirkliche’ Inhalte, beispielsweise den Betreff von Mails, den Inhalt von Mails oder Bilder von SkyDrive, Microsofts Cloud-Computing-Dienst. Laut Microsoft wurden solche Inhalte in 1544 Fällen nach US-amerikanischem Recht weitergegeben und in insgesamt 14 Fällen in Brasilien, Irland, Kanada und Neuseeland.
Die Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zielen auf Benutzerinnen und Benutzer von Microsoft-Diensten wie Hotmail, Outlook.com, SkyDrive, Skype und Xbox Live. Im Januar hatte ein breites Bündnis von Datenschützern, Internet-Aktivisten, Journalisten und anderen Organisationen Microsoft aufgefordert, dem Beispiel anderer Unternehmen wie Google und Twitter zu folgen und ebenfalls mehr Transparenz herzustellen.
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: Innenausschuss des Bundestages: Sachverständige zum Entwurf des E‑Government-Gesetzes
: Innenausschuss des Bundestages: Sachverständige zum Entwurf des E‑Government-Gesetzes Bezüglich des geplanten E‑Government-Gesetzes wurde vor allem über De-Mail als Möglichkeit für die Behördenkommunikation diskutiert. Gestern fand eine Anhörung des Innenausschusses zu dem Gesetzesentwurf statt, mit folgenden Sachverständigen:
- Reinhard Dankert, Landesbeauftragter f. Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Linus Neumann, Chaos Computer Club
- Bernhard Rohleder, BITKOM
- Ralf Müller-Terpitz, Universität Passau
- Dirk Stocksmeier, init AG
Die vollständigen Stellungnahmen können auf bundestag.de runtergeladen werden, hier ein paar Auszüge:
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: Keine Mehrheit im Bundesrat gegen das Leistungsschutzrecht
: Keine Mehrheit im Bundesrat gegen das Leistungsschutzrecht Am morgigen Freitag ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage Thema im Bundesrat. Nachdem der Bundestag das umstrittene Gesetz vor drei Wochen beschlossen hat, könnte der Bundesrat morgen den Vermittlungsausschuss anrufen. Und damit dem Gesetz Steine in den Weg legen und es vielleicht sogar noch verhindern, wenn der Vermittlungsausschuss länger andauert als die Legislaturperiode, die kurz vor dem Ende ist. Könnte, wenn man es denn wollte. Danach sieht es nicht aus. Gegenüber Sueddeutsche.de erklärte heute die nordrhein-westfälische Ministerin für Bundes- und Europa-Angelegenheiten sowie Medien, Angelica Schwall-Düren (SPD), dass das rot-grün regierte Land NRW einer Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat nicht zustimmen werde. Einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses wird vermutlich Schleswig-Holstein stellen, wo die Rot-Grüne Regierung den gesamten Landtag in der Ablehnung des Leistungsschutzrechts hinter sich hat.
Ohne NRW gibt es aber keine Mehrheit und auch das rot-geführte Hamburg soll keine Lust auf einen Vermittlungsauschuss haben. Das Verhalten zeichnete sich bereits in der Sitzung des Rechtsauschusses im Bundesrat nach der Abstimmung im Bundestag ab, wo niemand die Führung in der Opposition gegen das Leistungsschutzrecht übernehmen wollte.
Update: Der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück verkündet jetzt offiziell, dass es keine Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren geben wird. Er verspricht aber ein Leistungsschutzrecht 2.0, sollte er unerwarteterweise Kanzler werden.
Die Bundesregierung hat kein Interesse an einem Dialog mit allen Beteiligten gezeigt. Das Gesetz ist im Bundesrat lediglich ein Einspruchsgesetz und kann daher angesichts der noch bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jetzt nicht aufgehalten werden. Es gibt deshalb keine Aussichten auf ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren. Die erforderliche neue Mehrheit dafür kann mit der Bundestagswahl am 22. September herbeigeführt werden.
Zu den Chancen eines Vermittlungsausschusses gibt es übrigens unterschiedliche Interpretationen als was die SPD als einzige Lesart jetzt verkünden will. Und auch Peer Steinbrück klang auf der Cebit noch ganz anders: „Ich denke, die SPD ist gut beraten, dieses Leistungsschutzgesetz im Bundesrat zu kippen.“. Das ist noch nicht lange her.
Nochmal zum Mitschreiben: Peer Steinbrück verkündet offiziell, dass SPD gegen Leistungsschutzrecht ist, aber im Bundesrat nicht dagegen stimmt. Dafür könne man ihn zum Kanzler wählen. Findet den Fehler! Tolle Arbeit, SPD!
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: EFF und SHARE Defense visualisieren Google Transparenzbericht
Auszug aus der dritten Visualisierung; <a href="https://www.eff.org/deeplinks/2013/03/visualizing-google-transparency-report-part-3" >www.eff.org</a> : EFF und SHARE Defense visualisieren Google Transparenzbericht Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat in Kooperation mit SHARE Defense, einer von der Share Foundation gegründeten internationalen Interessenvertretung, Visualisierungen des letzten Google Transparenzberichtes erstellt. SHARE Defense will mit Juristen, politischen Analysten, Aktivisten, Künstlern und Technologen die Aktivitäten der Regierungen in Serbien und auf dem Balkan kritisch beobachten und politische Unterstützung bei allen die digitalen Rechte betreffenden Fragen bieten.
EFF und SHARE Defense haben, als „Teil ihrer Mission, Geheimniskrämerei um staatliche Überwachung zu beleuchten“, drei verschiedene Diagramme erstellt, um die Entwicklung zu immer mehr staatlichen Anfragen zu Nutzerdaten darzustellen. Es geht darum, welche Staaten wie viele Anfragen tätigen, wie vielen davon nachgegangen wird und wie hoch die Gesamtzahl der Datenanforderungen ist im Vergleich zu der Menge an Internetnutzerinnen und ‑nutzern.
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: Übermittlung von EU-Fluggastdaten an Kanada – Verhandlungen kurz vor dem Abschluss
: Übermittlung von EU-Fluggastdaten an Kanada – Verhandlungen kurz vor dem Abschluss Aussagen aus Regierungskreisen zufolge stehen die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada zur Übermittlung von Fluggastdaten kurz vor dem Abschluss. Orientieren soll sich der Vertrag an dem heftig kritisierten EU-Australien Abkommen.
Die sogenannten Passenger Name Record Daten (PNR) werden von Fluggesellschaften erhoben, um einen korrekten Reiseablauf ermöglichen zu können. PNR-Daten umfassen Kontaktinformationen und Angaben über die Person (Adresse, Mobiltelefonnummer, Geburtstag, Kreditkartendaten, Passinformationen usw.) sowie personenbezogene Informationen über die Passagiere, wie besondere Reisevorlieben und Beziehungen zu anderen Mitreisenden (z.B. Sitzplatzinformationen und Essenswünsche). Bis zu 60 Einzelinformationen werden bei einem einzigen Flug gespeichert.
Die EU verhandelte schon in der Vergangenheit mit einigen Drittstaaten, die Zugriff auf die EU-Fluggasdaten haben wollen. Mit Australien und den USA wurden in jüngster Vergangenheit neue Abkommen geschlossen, beide heftig umstritten. Nun soll ein weiteres Übergangsabkommen durch einen neuen Vertrag ersetzt werden: Seit Dezember 2010 verhandelt die EU-Kommission mit Kanada über ein solches Abkommen. Die Verhandlungen wurden immer wieder verschoben und zwischenzeitlich sogar ausgesetzt. Doch nun soll eine Lösung präsentiert werden, heißt es aus Regierungskreisen. Dabei will man sich an dem Abkommen, welches man mit Australien geschlossen hat, orientieren. Das bedeutet, dass die Daten, wenn sie einmal bei den Kanadiern sind, auch an Drittstaaten weitergegeben werden können, eine Speicherdauer von 5 Jahren vorgesehen ist und die Daten „nur“ in Fällen von schwerer grenzüberschreitender Kriminalität, definiert durch ein Mindeststrafmaß von 4 Jahren, übermittelt werden sollen.
Damit geht die EU den eingeschlagenen Weg konsequent weiter und verjubelt die Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ohne auch nur einen Beweis für den Nutzen der Datenübermittlung erbracht zu haben und ohne ausreichenden Rechtsschutz für die Betroffenen. Die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten und deren Übermittlung an Drittstaaten ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, verstößt gegen Grund- und Menschenrechte und stellt die Prinzipien des Rechtsstaates auf den Kopf.
Auch in der EU verhandelt man derzeitig über eine eigene Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten. Die Abstimmung im EU-Parlament wurde bereits mehrfach verschoben. Voraussichtlich soll nun Ende April im entscheidenden Innenausschuss des Parlaments abgestimmt werden.
Wenn ihr diese Datensammelwut verhindern wollt, dann schaut bei pnr.digitalegesellschaft.de und pnr.vibe.at vorbei und kontaktiert eure Abgeordneten!
Crosspost von nopnr.org. -
: Bundesinnenministerium weist Vorwürfe des CCC zurück: De-Mail ist sicher!
: Bundesinnenministerium weist Vorwürfe des CCC zurück: De-Mail ist sicher! Gestern schrieb Linus Neumann über ein breit angelegtes Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das De-Mail als Möglichkeit für die Behördenkommunikation vorschreibt: Alle Behörden sollen per De-Mail erreichbar werden und die elektronischen Pendants zur Unterschrift akzeptieren können. Heute veröffentlichte der CCC eine Stellungnahme sowie einen Artikel zu den Plänen. Darin wird Frank Rieger zitiert:
Es kann nur als Witz gemeint sein, daß De-Mail trotz lange bekannter Schwächen per Gesetz nun zum Standard für Behördenkommunikation erhoben werden soll. Damit wird sehenden Auges ein völlig lächerliches Sicherheitsniveau festgeschrieben, das in der Industrie und bei Berufsgeheimnisträgern niemals akzeptabel wäre. Da kann man seine Steuererklärung gleich auf einer Postkarte abgeben. Und obendrein bekommt man möglicherweise noch einen Staatstrojaner als Antwort zurück
Wie Patrick Beuth in der Zeit schreibt, hat das Bundesinnenministerium die Vorwürfe des CCC bereits zurückgewiesen. Ein Ministeriums-Sprecher habe Zeit Online in einer Mail geschrieben, dass sich Nutzerinnen und Nutzer von De-Mail auf eine vollständige Verschlüsselung der Mails verlassen könnten. Es würden weltweit standardisierte sichere Verschlüsselungstechniken verwendet und die De-Mail-Anbieter unterlägen dem Fernmeldegeheimnis.
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Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet
Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet Die Identifizierung von Personen anhand ihrer IP-Adresse im Internet soll zukünftig für deutsche Behörden per Knopfdruck möglich sein. Auch aktuelle Änderungen am Gesetzentwurf zu Bestandsdatenabfrage ändern nichts an diesen Befugnissen. Morgen soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden – mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD.
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: Showdown verzögert sich: Europäisches Parlament stimmt erst Ende Mai über Datenschutzreform ab
: Showdown verzögert sich: Europäisches Parlament stimmt erst Ende Mai über Datenschutzreform ab Auf ihrer heutigen Pressekonferenz haben die Berichterstatter für die Datenschutzreform Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA) und Sozialdemokrat Dimitrios Droutsas angekündigt, dass der federführende Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) erst Ende Mai (voraussichtlich am 29.5) über seine Änderungsanträge zu den beiden Kommissionsvorschlägen abstimmt. Begründet wird das mit der außergewöhnlich hohen Zahl von Änderungsanträgen, die für beide Legislativvorhaben, Datenschutzgrundverordnung (PDF) und Richtlinie für den Polizei- und Justizbereich (PDF), vorgebracht wurden.
Ende Mai solltet ihr euch fett im Kalender markieren. Der LIBE-Ausschuss bestimmt hier die Standpunkte des Europäischen Parlaments zur Datenschutzreform. Mit dieser Position gehen die beiden Berichterstatter dann in die Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission. Der Ministerrat ist in Sachen Datenschutzreform Bremser und Verwässerer ohnegleichen. Der Berichterstatter für die Datenschutzrichtlinie für den Polizei- und Justizbereich, Dimitrios Droutsas, benannte auf der Pressekonferenz in diesem Zusammenhang explizit das Vereinigte Königreich. Wenn ihr also Einfluss auf die Zukunft des europäischen Datenschutzes nehmen wollt, müsst ihr das spätestens jetzt – in der Endphase der Parlamentsentscheidung – tun. Da die Änderungsanträge bereits auf dem Tisch liegen, werden die Fraktionen in den kommenden Wochen untereinander Kompromissänderungsanträge aushandeln. Dieses intransparente Verfahren braucht Druck von außen.
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: Drohung oder Zukunftsversprechen? Grüne Fachtagung äußert massive Kritik an Drohnen
: Drohung oder Zukunftsversprechen? Grüne Fachtagung äußert massive Kritik an Drohnen Der Einsatz von unbemannten Fluggeräten ist längst keine ferne Zukunftsmusik mehr: Während bewaffnete US-Drohnen allein in Pakistan im Zeitraum von Juni 2004 bis September 2012 zwischen 2.562 und 3.325 Menschen getötet haben, werden bei uns Drohnen immer mehr zu Überwachungs- und Aufklärungszwecken verwendet. Und selbst Privatpersonen können mit dem Besuch des Elektronikladens um die Ecke eine Drohne mit hochauflösender Kamera erwerben und sich damit den Garten des Nachbarn oder gleich sein Schlafzimmer einmal genauer anschauen. Über die Konsequenzen dieser Entwicklung und mögliche Lösungen haben die Grünen am vergangenen Freitag die Fachtagung Drohnen – Drohung oder Zukunftsversprechen? veranstaltet.
Drohnenangriffe sind Rekrutierungsgrund Nummer Eins für Al-Qaida
Diese begann mit einer Rede von Professorin Mary Ellen O´Connell, die die US-Drohnenangriffe im Kontext internationalen Rechts diskutierte und dabei zu einem klaren Ergebnis kam: Es gebe keine rechtlichen Grundlagen, Menschen außerhalb von Konfliktzonen zu töten. Sie nahm die üblichen Argumente für das gezielte Töten mit Drohnen in Ländern wie Pakistan, Jemen und Somalia auseinander. So sei weder das Recht auf Selbstverteidigung, die Zustimmung von Ländern wie Pakistan oder das Argument, dass es ja Präzisionsschläge seien, ausreichend, um die Angriffe zu legitimieren. Besonders letzteres widerlegte sie eindrucksvoll: Allein in Pakistan starben bei 364 Drohnenangriffen 474 – 881 Zivilisten, einschließlich 176 Kindern. Inzwischen sind Drohnenangriffe Rekrutierungsgrund Nummer eins für al-Qaida – nicht mehr wie früher Guantanamo. Es sei nun an Deutschland, Druck auf den Verbündeten USA zu machen und sich gegen die extralegalen Tötungen zu stellen.
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: Erklärung zu TAFTA: 38 Organisationen fordern, „geistiges Eigentum“ aus dem Abkommen zu streichen
: Erklärung zu TAFTA: 38 Organisationen fordern, „geistiges Eigentum“ aus dem Abkommen zu streichen Über TAFTA, das derzeit verhandelte Transatlantisches Freihandelsabkommen twischen EU und USA, berichteten wir bereits, zuletzt kritisierte Markus das Kapitel “Intellectual Properties Rights”. Denn bei den Verhandlungen säßen dieselben Menschen auf Seiten der EU-Kommission und USA-Regierung am Tisch, die bereits ACTA zu Ende verhandelt hatten. Unter anderem diesen Punkt kritisiert nun eine Erklärung von 38 europäischen und internationalen Organisationen:
We insist that the proposed TAFTA exclude any provisions related to patents, copyright, trademarks, data protection, geographical indications, or other forms of so-called “intellectual property”. Such provisions could impede our rights to health, culture, and free expression and otherwise affect our daily lives.
Weiterhin fordern die Organisationen, sämtliche Verhandlungs- oder Vorabverhandlungstexte frühzeitig und kontinuierlich zu veröffentlichen. Geheime Verhandlungen seien absolut inakzeptabel für die Ausarbeitung verbindlicher Regeln, die nationale Gesetze ändern.
Auch der Digitale Gesellschaft e. V. unterzeichnete die Erklärung und übersetzte sie ins Deutsche.
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: Tallinn Manual: NATO veröffentlicht Handbuch mit Cyberwar-Regeln
: Tallinn Manual: NATO veröffentlicht Handbuch mit Cyberwar-Regeln Am 15. März wurde in London das Tallinn Manual vorgestellt, ein Handbuch über Cyberwar, erstellt vom Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence (CCDCOE) der NATO. Seit 2009 wurde es von 20 Rechtsexperten aus verschiedenen NATO-Staaten in Kooperation mit dem Internationalen Roten Kreuz und dem Cyber-Kommando der US-Armee in Estlands Hauptstadt Tallinn erarbeitet. Das Tallinn Manual enthält 95 Regeln (black letter rules), an denen sich NATO-Staaten im Fall eines Cyberkriegs orientieren können – einen solchen habe es bis heute jedoch noch nicht gegeben.
To date, no international armed conflict has been publicly characterised as having been solely precipitated in cyberspace. Nevertheless, the international group of experts unanimously concluded that cyber operations alone might have the potential to cross the threshold of international armed conflict.
Die Experten konnten sich nicht einigen bei der Frage, ob die Stuxnet-Attacke auf Uran-Anreicherungsanlagen im Iran bereits als Cyberkrieg zu werten sei. Laut Regel 22 kann in einem Cyberkrieg immer dann von einem bewaffneten Konflikt gesprochen werden, wenn Feindseligkeiten zwischen zwei oder mehr Staaten auftreten, die Cyber-Operationen beinhalten oder sich auf diese beschränken. Dann sei es nötig, ‚angemessene Gegenmaßnahmen’ zu ergreifen. Auf Cyberangriffe mit Waffengewalt antworten solle ein Staat nur dann, wenn die Attacken Menschenleben gekostet oder massive Schäden am Besitz eines Staates angerichtet hätten.
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: Selbst ist der Datenschutz
: Selbst ist der Datenschutz Die Friedrich Naumann Stiftung (FNS) bietet heute eine Veranstaltung in Halle zu Datenschutz und Bürgerrechte 2013 an. Nach Ansicht der Veranstalter ist Datenschutz im Internet keine Aufgabe unserer Rechtsordnung, sondern er liegt in der Initiative des einzelnen Bürgers:
Es vergeht kein Tag in der nicht über Missbrauch von persönlichen Daten in den Medien berichtet wird. Jeder Internetnutzer gibt tagtäglich mehr über sich und sein Leben preis als ihm lieb sein kann. In einem globalisierten Internet sind nationale Gesetze quasi nutzlos. Eigeninitiative ist gefragt. Diese Veranstaltung zeigt Internetnutzern, worauf sie beim täglichen Gang durch das Internet achten müssen, damit ihre persönlichen Daten auch weiterhin privat bleiben.
Die Idee der Selbstverteidigung der Privatsphäre propagiert auch die German Privacy Foundation, allerdings im Sinne zusätzlichen technischen Schutzes statt verantwortlicher Facebook-Nutzung.
…weil Fragen kamen: Mir scheint ein Ansatz der Eigenverantwortung beim Datenschutz schwachsinnig und im Kontext der aktuellen gesetzgeberischen Debatte in Europa zynisch. Denn der Schutz der Daten liegt ja häufig nicht in unserer Macht, sondern ist eine Frage des institutionellen und technischen Designs. Eine defensive Kultur des Verbergens in der Öffentlichkeit wäre fatal. Eine Mischung aus klaren Gesetzen, guten technischen Standards und einer gewissen „Höflichkeit“, einer Verantwortung für die Privatsphäre meiner Mitmenschen, schwebt mir vor.
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: Eine offene, freie und zukunftsorientierte IT-Strategie für das Land Berlin?
: Eine offene, freie und zukunftsorientierte IT-Strategie für das Land Berlin? Wie überwindet die Hauptstadt trotz knapper Kassen die nächste Modernisierungshürde ihrer IT-Landschaft, und die darauf folgenden? Am Donnerstag berät der Berliner Senat über einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, welcher auf eine strategische Neuausrichtung der Berliner IT hin zu Freier Software abzielt. Der Antrag schlägt eine Anzahl von konkreten Massnahmen vor, wie eine solche Strategie umzusetzen wäre. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines Open-Source-Kompetenzzentrums unter Beteiligung der Bezirke und von Forschungseinrichtungen, und ein stufenweises Investitionsprogramms. Interoperabilitätsprobleme sollen durch die Einrichtung einer IT-Clearingstelle gelöst werden. Bestehende und zukünftige Einsatzfelder von Freier Software sollen zentral dokumentiert und mittels offener Formate veröffentlicht werden.
netzpolitik.org und die Free Software Foundation Europe begrüssen den Antrag der Grünen ausdrücklich, insbesondere weil sich einige ihrer Kernforderungen darin wiederfinden. Dazu gehört der Grundsatz, dass speziell für Berlin entwickelte Softwarelösungen unter freien Lizenzen veröffentlicht werden sollen. Auch die Abschaffung der Diskriminierung gegen Freie Software bei Ausschreibungen gehört dazu, ebenso die Umstellung aller Schnittstellen und Dokumente auf offene Standards und Formate.
Zur Begründung führen die Grünen unter anderem die Freiheiten an, die sich daraus für Land, Verwaltung und Bürger ergeben. Einfache Weitergabe, Abbau von Diskriminierungen von Benutzergruppen, aber auch die zurückgewonnene Transparenz und Handlungsfreiheit abseits von Herstellerbindungen und Updatezwängen sprechen für den Vorschlag. Im kommenden Jahr steht die mehr oder weniger zwangsweise Migration weg von bestehenden Windows-XP-Systemen an – eine Gelegenheit, die sich für das endgültige Upgrade hin zu Freier Software regelrecht anbietet. Der Investitionsstau ist angesichts der Kassenlage anders kaum zu bewältigen. Durch eine enge Kooperation mit der im Antrag genannten Erfolgsstory LIMUX und anderen regionalen Initiativen lassen sich bereits jetzt grössere Einsparungen realisieren. Der Antrag schliesst mit „in der Förderung von Open-Source-Software [liegt] die Kernaufgabe der Netzpolitik“ – dem können wir uns nur anschliessen! Nach dem Flughafendebakel und dem S‑Bahn-Chaos kann Berlin eine positive Story gut gebrauchen. Viel Erfolg!
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: Bei Arte über EU Themen diskutieren: The Brussels Business Online
: Bei Arte über EU Themen diskutieren: The Brussels Business Online „The Brussels Business“ ist ein 2012 erschienener Dokumentarfilm über den Mangel an Transparenz und den Einfluss von Lobbyisten auf den Entscheidungsfindungsprozess in Brüssel. Arte zeigt nicht nur den Film, sondern startete auch die Plattform „The Brussels Business Online“ (TBBO). Jede Woche wurde ein neues Thema aus dem Europäischen Parlament vorgestellt, zu dem debattiert werden konnte.
Zwei Lobbyisten werden einander gegenübergestellt. Auf diese Weise kann sich der Bürger informieren, entscheiden, welche Argumentation ihn überzeugt und abstimmen. Dann kann er in Kontakt mit seinem Europaabgeordneten treten und seine Meinung äußern. Bei diesem Projekt geht es also darum, einen Dialog herzustellen, denn Brüssel leidet an zu wenig Demokratie und schaffte es nicht, dies zu ändern.
Das Projekt läuft acht Wochen lang und wird mit Artikeln, Videos von Lobbyisten, Interviews und Fotoreportagen aus dem Herzen Brüssels bereichert. Thema dieser Woche, bereits die 7. Projektwoche, ist die Frage, ob im Internet das Privatleben der Benutzer und die Interessen der Unternehmen vereinbart werden können. Gegenübergestellt werden die Standpunkte des Rechtsanwalts Kimon Zorbas und von Jérémie Zimmerman von La Quadrature du Net. Die Ergebnisse und Diskussionen der vorherigen Themen können ebenfalls betrachtet werden.