2013
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: Placebo-Effekt bei Polizeisoftware: Analyse historischer Daten soll Straftaten reduzieren und bestenfalls verhindern
<a href="http://www.predpol.com/technology/" >predpol.com</a> : Placebo-Effekt bei Polizeisoftware: Analyse historischer Daten soll Straftaten reduzieren und bestenfalls verhindern Vor einigen Tagen erschien Evgeny Morozovs Buch „To Save Everything, Click Here“. Es geht um Smart Technologies und Big Data, und wie deren Anwendung Politik, Kultur und Alltag verändern könnte. Ein Anwendungsfall ist Pre-Crime: Die Generierung von Verdacht, eh überhaupt ein Verbrechen passiert. Morozov schreibt, dass neue intelligente Systeme durch die Analyse von Daten vergangener Verbrechen in Kombination mit ausgefeilten Algorithmen dazu führen könnten, dass Polizeien zukünftige Verbrechen vorausbestimmen und dadurch verhindern können. Diese Praktik wird als predictive policing bezeichnet und ist laut Morozov der Inbegriff des „Solutionismus“: Der Glaube, dass mehr Daten zu mehr Transparenz und Effizienz führen, sei gefährlich und könne mehr Probleme schaffen, als er löse.
Eine Software, die zum predictive policing verwendet wird, ist PredPol. Sie analysiert zuvor veröffentlichte Statistiken über Straftaten wie Einbrüche oder Autodiebstähle, teilt die Karte mit den Patrouillenrouten der Polizei in Zonen von 500 square feet (ca. 46m²), berechnet die historische Verteilung und Häufigkeit der Verbrechen in diesen Zonen und schlägt dann vor, in welchen Zonen die Polizei verstärkt patrouillieren sollte.
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: Rechtes Land: Atlas zur extremen Rechten und der Neonazi-Vergangenheit jetzt online
: Rechtes Land: Atlas zur extremen Rechten und der Neonazi-Vergangenheit jetzt online Ein neues Online-Projekt dokumentiert die Aktivitäten von Neonazis und deren Strukturen. Nach einer erfolgreichen Crowdfunding-Aktion ist „Rechtes Land“ jetzt in einer ersten Beta-Version online. Damit werden Informationen und Wissen über Rechte gebündelt und auf einer gemeinsamen Karte visualisiert.
Im Januar berichteten wir über die Crowdfunding-Kampagne von Rechtes Land. Statt den angepeilten 5.000 konnten sogar 6.000 Euro gesammelt werden. Jetzt ist das Projekt in einer ersten Form online:
Aus den FAQ:
Rechtes Land“ ist ein Atlas über rechte Strukturen und Aktivitäten in Deutschland. Kartiert darin sind Orte von Neonazis und anderer extrem Rechter, ihre Verbände, ihre Morde, ihre Überfälle, ihre Termine und aktuelle Vorhaben.
Es werden aber auch Information und Engagement gegen Rechts verzeichnet. Und nicht zuletzt geht es darum, Orte des Erinnerns an die Nazivergangenheit zu zeigen.
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Bestandsdatenauskunft: Große Koalition aus Regierung und SPD unterstützt weitreichende Befugnisse für Datenabfrage
Bestandsdatenauskunft: Große Koalition aus Regierung und SPD unterstützt weitreichende Befugnisse für Datenabfrage Deutsche Behörden sollen zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert und ohne Überprüfung abfragen können – auch für Ordnungswidrigkeiten. In einem Änderungsantrag, den wir an dieser Stelle veröffentlichen, schließt sich auch die SPD einem Gesetzentwurf der Regierungsparteien an. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die Neuregelung scharf.
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: Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmt immer noch schlimm genug über Datenschutzverordnung ab
: Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmt immer noch schlimm genug über Datenschutzverordnung ab Weniger schlimm als der Industrieausschuss, aber immer noch schlimm genug, um das Grundrecht auf Datenschutz zu verletzen. So lässt sich das soeben zustande gekommene Abstimmungsergebnis über die Stellungnahme des Rechtsausschusses (JURI) zur Datenschutzgrundverordnung zusammenfassen. So haben die Abgeordneten des JURI-Ausschusses den Lobbywünschen nach ungeschützter Datenverarbeitung, sobald Daten in pseudonymer Form vorliegen, nicht nachgegeben (Reding: „Das Trojanische Pferd der Datenschutzverordnung“.) Auch der Forderung einiger Lobbygruppen nach Ausklammerung „kleiner und mittlerer Unternehmen“ aus der Verordnung sind die JURI-Abgeordneten nicht nachgekommen.
Mehrheiten für Vorschläge, die hinter löchrigen Kommissionsvorschlag zurückgehen
Von einem guten Abstimmungsergebnis sind wir trotzdem weit entfernt, denn die Abgeordneten haben das berechtigte Interesse, das Datenverarbeitung ohne Zustimmung erlaubt, sogar auf Drittparteien ausgeweitet (Änderungsantrag 24). Auch die Zweckbindung der erhobenen Daten darf auf Basis des berechtigten Interesses ausgehebelt werden. Diesen und andere grundrechtsgefährdende Änderungsanträge des CDU-Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne, hatte ich in der vergangenen Woche beschrieben:
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: E‑Government-Gesetz: Bundesregierung will Verschlüsselungsstandards senken
: E‑Government-Gesetz: Bundesregierung will Verschlüsselungsstandards senken Lang war es still um De-Mail. Dies lag vornehmlich daran, dass es keine Nutzungmöglichkeiten für den „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet“ gab.
Die Bundesregierung will dies nun ändern, indem Sie in einem breit angelegten Gesetzesvorhaben De-Mail als Möglichkeit für die Behördenkommunikation vorschreibt: Alle Behörden sollen per De-Mail erreichbar werden und die elektronischen Pendants zur Unterschrift akzeptieren können.
Schon vor Beschluss des De-Mail-Gesetzes wurde von vielen Seiten kritisiert, dass das Verfahren keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet. Eine De-Mail kann sowohl von den Providern des Absenders, als auch des Empfängers entschlüsselt werden, was im Rahmen der Übertragung auch geschieht. Eine De-Mail ist daher weniger vertrauensvoll als ein Brief und gegen fremde Augen nicht mehr oder weniger sicher als eine Email oder eine Postkarte: Das Ziel, eine sichere Alternative zur Email zu bieten, wird also derzeit verfehlt.
Daraus ergeben sich nun für sensible Daten große Probleme, zum Beispiel im Steuer‑, Sozial- und Justizbereich: Die De-Mail in ihrer jetzigen Form genügt den gesetzlichen Ansprüchen an Kommunikationssicherheit nicht. Die naheliegende Reaktion wäre es nun, das De-Mail-Gesetz nachzubessern. Statt jedoch De-Mail auf eine sichere Technikgrundlage zu hieven, soll der aktuelle Schutz in mehreren Gesetzen aufgeweicht werden. Im Teil „Änderung der Abgabenordnung“ des Gesetzentwurfs zur Förderung der elektronischen Verwaltung heißt es dann:
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: Call for Participation: SIGINT 2013
: Call for Participation: SIGINT 2013
Vom 5. bis 7. Juli findet in Köln die SIGINT statt, eine vom CCC jährlich veranstaltete Konferenz für Hacker, Netzbewohner und Aktivisten. Dabei werden sowohl technische als auch gesellschaftspolitische Aspekte der digitalen Gesellschaft thematisiert, es geht um Mitwirkung und Veränderungen, Hacktivismus und Spaß am Gerät. Dafür sucht der CCC nun Menschen, die Vorträge halten, interessante Projekte vorstellen oder bei der Organisation und Umsetzung helfen. Bis zum 5. Mai können Vorträge/ Workshopvorschläge eingereicht werden, zu Themen wie Überwachungstechnologien, Sicherheit von Telekommunikationssystemen, Netzneutralität, Programmiersprachen, Privacy, Partizipation. Mehr Infos und eine längere Liste mit Themenvorschlägen findet sich hier. -
: Kritik an geplanten Urheberrechtsänderungen vom MPI für Immaterialgüterrecht
: Kritik an geplanten Urheberrechtsänderungen vom MPI für Immaterialgüterrecht Zwar ist vor der Wahl im Herbst keine große Urheberrechtsreform mehr geplant, ein sinnloses Leistungsschutzrecht und ein paar kleinere Änderungen in den Bereichen wissenschaftliches Zweitveröffentlichungsrecht und Umsetzung der EU-Richtlinie zu verwaisten Werken sollen aber doch noch beschlossen werden.
Während zum Leistungsschutzrecht inzwischen fast alles von fast jedem gesagt und der Beschluss trotzdem nicht verhindert wurde, meldet sich zu den übrigen anstehenden Änderungen jetzt das Münchner Max-Planck-Institut (MPI) für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht mit einer ausführlichen Stellungnahme zu Wort. Diese fällt über weite Strecken wenig schmeichelhaft aus. Vor allem im Bereich des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts, von dem die MPI-Autoren ja auch selbst betroffen sind, gibt es neben einer Reihe von Detailverbesserungsvorschlägen auch fundamentalere Kritikpunkte.
Rainer Kuhlen vom Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat sich dankenswerter Weise bereits die Arbeit gemacht, diese in einem Beitrag für iuwis zusammenzufassen. Er sieht in der MPI-Stellungnahme drei „Großprobleme“ durchschimmern:
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: Digitale Lehrinhalte nur bei iTunes U? FU Berlin rudert zurück [Update]
: Digitale Lehrinhalte nur bei iTunes U? FU Berlin rudert zurück [Update] Vor einer Woche habe ich an dieser Stelle über Pläne der Freien Universität Berlin berichtet, exklusiv auf iTunes U als Plattform für digitale Lerninhalte zu setzen. Mittlerweile rudert das Präsidium der Universität zurück und lässt via Pressesprecher ausrichten, dass iTunes U doch nicht exklusiv sondern nur als erste „international bekannte“ Plattform zum Einsatz kommen soll. So berichtet es jedenfalls die TagesWEBschau in ihrer heutigen Ausgabe, für das ich einen Skype-O-Ton beisteuern durfte (siehe Video).
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Hauptgrund dafür dürfte das kritische Medienecho zum Thema gewesen sein:
- Hanno Böck auf golem.de: „Lehrinhalte nur über iTunes“ sowie
- für die taz: „Nicht ohne meinen Apfel“
- Sarah Schaschek für den Tagesspiegel: „Fesselt sich die FU an Apple?“ (im Artikel steht leider fläschlicherweise, zum bloßen Betrachten der Vorlesungen wäre ein Apple-Account notwendig; das ist er aber nur für das Einstellen von Inhalten. Das Ansehen erfordert bloß iTunes.)
Außerdem hat auch FU-Kollege Anatol Stefanowitsch noch einen ausführlichen Blogeintrag zum Thema beigesteuert („<strike>Freie</strike> iTunes Universität Berlin?“) und
morgennächste Woche wird es einen längeren Beitrag im Magazin „Campus und Karriere“ des Deutschlandfunks geben.Bleibt die Hoffnung, dass sich im Zuge der öffentlichen Aufmerksamkeit nicht nur die FU Berlin sondern auch andere Universitäten etwas kritischer mit ihren E‑Learning-Strategien auseinandersetzen und verstärkt in offene Ansätze (Open Educational Resources, OER) investieren.
[Update]
Wie Anatol Stefanowitsch in einem weiteren Blogeintrag zum Thema ausgeführt hat, ist das Abwiegeln der FU Berlin noch nicht als Entwarnung zu verstehen:
„Es klingt also zunächst wie eine Entwarnung. Beim näheren Hinsehen zeigt sich aber, dass sich an der im Brief ausgedrückten Position nichts geändert hat“
Online ist inzwischen auch das Feature des Magazins „Campus & Karriere“ des Deutschlandfunks, wo ich u.a. wie folgt zitiert werde:
„Erstens finde ich es problematisch, dass man hier Geld und Zeit in die Hand nimmt, um in eine kommerzielle Plattform zu investieren, an Stelle eine offene zu betreiben, von der aus dann durchaus auch iTunes U und andere Plattformen bespielt werden können. Das zweite Problem ist, dass eine Plattform wie iTunes U nicht so breit zugänglich ist, weil nur Leute, die Geräte haben, auf denen ein iTunes läuft, dann auf diese Inhalte zugreifen können und das dritte Problem: als Lehrender selbst, der quasi nicht iTunes U nutzen möchte, bin ich damit auf mich allein gestellt, kann nicht die Unterstützung der FU in Anspruch nehmen, hab auch keine rechtliche Absicherung und für Kolleginnen und Kollegen von mir, die Linux einsetzen, gibt es gar keine Möglichkeit, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.“
Außerdem wird in dem Beitrag auf Bedenken der FU-Studierendenvertreter sowie der Datenschutzbeauftragten verwiesen. Wie meistens beim Deutschlandfunk gibt es die Sendung als MP3 zum Nachhören.
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: Elektrischer Reporter über GIFs, Social Social Media und 3D-Drucker
: Elektrischer Reporter über GIFs, Social Social Media und 3D-Drucker Der Elektrische Reporter diesmal über nicht totzukriegende GIFs, soziales Engagement in sozialen Netzwerken und die Frage, ob die neue 3D-Drucktechnologie eine gesellschaftliche Revolution auslöst.
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: National Security Letters vom FBI sind verfassungswidrig, urteilt US-Richterin
: National Security Letters vom FBI sind verfassungswidrig, urteilt US-Richterin Vor zwei Wochen kündigte Google an, auch Anfragen des FBI in seinen Transparenzbericht aufzunehmen. Die Ermittlungsbehörde des US-Justizministeriums kann bei ‘Ermittlungen zur nationalen Sicherheit’ Daten von Nutzerinnen und Nutzern mittels National Security Letters (NSL) und ohne richterliche Verfügung anfordern: Name, Adresse, Dauer des Dienstes und Abrechnungsunterlagen für die Orts- und Ferngespräche eines Nutzers. Betroffene werden nicht informiert und das FBI darf Firmen verbieten, über den Empfang solcher NSL zu berichten. Eine Telekommunikationsfirma, die anonym bleiben will und einen NSL erhalten hat, hatte 2011 gegen das FBI geklagt. Die Bezirksrichterin Susan Illston urteilte nun, dass die National Security Letters gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung verstießen und damit verfassungswidrig seien. Sie fordert die US-Regierung auf, keine NSL mehr zu verschicken, räumt ihr aber eine Berufungsfrist von 90-Tagen ein.
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: Morgen stimmt Rechtsausschuss über Datenschutz ab: Marielle Gallo ein zweites Mal stoppen
: Morgen stimmt Rechtsausschuss über Datenschutz ab: Marielle Gallo ein zweites Mal stoppen
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) stimmt morgen ab 11 Uhr über seine Stellungnahme zur Datenschutzgrundverordnung ab. Zur Abstimmung stehen bedenkliche Änderungsanträge, die darauf abzielen unseren Datenschutz viel zu wirtschaftsfreundlich auszugestalten.Vor allem in den Änderungsanträgen der konservativen Parlamentarier kommen Bürgerrechte viel zu kurz. Berichterstatterin für den JURI-Ausschuss ist Marielle Gallo (Fraktion der Europäischen Volkspartei), die uns noch vom erfolgreichen Kampf gegen ACTA bekannt ist. Bürgerrechtliches Engagement bezeichnete sie damals als „milde Form des Terrorismus“. Auch ihr Kollege Klaus-Heiner Lehne, Vorsitzender des Rechtsausschuss, unterstützt aberwitzige Vorschläge zur Datenschutzreform. Diese
InternetschurkenAbgeordneten müssen wir aufhalten – oder noch besser: eines Besseren belehren. Gerade Abgeordneten mit einem konservativen und rechtsstaatlichen Selbstverständnis sollte Datenschutz am Herzen liegen.Umkämpfte Punkte sind vor allem:
- die eindeutige Zustimmung zur Datenverarbeitung
- der Schutz auch pseudonymer Daten
- möglichst starke Ausgestaltung der Datenschutzbehörden
- das Transparentmachen und Sanktionieren von Datenschutzvergehen
- wirksame Beschränkungen des Profiling
Mehr dazu findet ihr in der Broschüre „Brüssel entscheidet über deine Daten“ des Digitale Gesellschaft e.V.
Die Mehrheiten bei den letzten Ausschussabstimmungen zur Datenschutzverordnung waren knapp. Mit Eurer Überzeugungsarbeit können diese Mehrheiten in Richtung pro Datenschutz gekippt werden. Also, twittert, mailt und telefoniert (kostenlos) mit den Abgeordneten des Rechtsausschusses. Mehr Infos, Argumente und Kontaktdaten findet ihr auf der Kampagnenseite des Digitale Gesellschaft e.V. Es bleiben ab jetzt weniger als 24 Stunden. Die JURI-Abgeordneten sind heute auf jeden Fall wieder in ihren Brüsseler Büros, da am Nachmittag die Sitzungswoche beginnt. Höchste Zeit, mit ihnen zu reden!
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: Nach den Wahlen in Kenia: Befürchtungen, Hate Speech im Netz könnte zu Ausschreitungen führen
: Nach den Wahlen in Kenia: Befürchtungen, Hate Speech im Netz könnte zu Ausschreitungen führen Ende Februar berichtete ich von dem Projekt Umati, einer Gruppe von Menschen, die vor den Präsidentschaftswahlen in Kenia soziale Netzwerke und Foren nach Hate Speech durchsuchten. Ziel war es, eine Definition für Hate Speech zu entwickeln und diese in die kenianische Verfassung einzuführen, sowie Aufklärungsarbeit gegenüber der kenianischen Öfflichkeit zu leisten.
Mit 50,07 Prozent gewann Uhuru Kenyatta am 9. März 2013 die Wahl. Er ist vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen Anstiftung zum Mord, Vertreibung und Raub während der Wahlen im Jahr 2007 angeklagt. Sein Prozess beginnt am 9. Juli 2013.
Schwere Gewaltausbrüche nach den Wahlen, wie 2007 geschehen, gab es dieses Jahr dank einem starken Polizeiaufgebot und vielen zivilen Friedensinitiativen nicht. Doch Hate Speech tritt nach den Wahlen noch immer, vor allem online auf und das Ministerium für Information und Kommunikation befürchtet erneute Unruhen auf den Straßen Kenias:.
The Ministry of Information and Communications said this week that it has been unable to contain „the ugly messages of hate and negative ethnicity“ online. It said many of the messages qualify as hate speech. Some officials worry that the virtual feuding could trigger real-life fighting.
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: Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten – Abstimmung erneut verschoben
: Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten – Abstimmung erneut verschoben Die Abstimmung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten wurde erneut verschoben. Voraussichtlich soll nun in der Woche vom 22–25 April abgestimmt werden.
Der Abstimmungstermin wird schon seit Monaten in letzter Minute immer weiter nach hinten verschoben. Das zeigt, dass sich bisher keine stabilen Mehrheiten gefunden haben. Das liegt auch an der Kampagne gegen das umstrittene Vorhaben. Auf pnr.digitalegesellschaft.de und pnr.vibe.at kann man leicht das Abstimmungsverhalten der deutschen bzw. österreichischen EU-Abgeordneten erfragen und die MEPs auffordern, gegen die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten zu stimmen. Die wichtigsten Argumente gegen den völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre aller Reisenden sind an dieser Stelle ebenfalls zusammengetragen wurden. Weitere Informationen finden sich auch auf nopnr.org.
Auch wenn die Abstimmung nun erneut verschoben wurde, solltet ihr nicht aufhören, die Abgeordneten zu kontaktieren, denn es gibt offenbar noch immer eine große Anzahl von Wackelkandidaten und Befürwortern der Datensammelwut.
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: Schnelles Dementi der Bahn zum Datenhandel
: Schnelles Dementi der Bahn zum Datenhandel Ein Spiegel-Online Artikel vom Sonntag enthüllt einen angeblich geplanten Verkauf von Fahrgastdaten der Deutschen Bahn. Die Konzernkommunikation reagierte unverzüglich auf die Anschuldigungen des Nachrichtenmagazin zum Datenhandel mit Vielfahrerdaten:
Die Deutsche Bahn weist die Berichterstattung von Spiegel Online vom Sonntag entschieden zurück, wonach es Pläne zur Weitergabe von Kundendaten an Dritte gäbe. Die Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage. Die DB gibt bislang keinerlei Kundendaten zu Marketingzwecken an Dritte weiter und plant dies auch künftig nicht.
So weit so gut, die Bahn erklärt, dass sie sich außerdem an die deutschen Gesetze zum Datenschutz halte. Nach §28 seien Kundenbindungsmodelle zulässig.
Fakt ist, dass das bahn.bonus-Programm vom BahnCard-Programm der DB getrennt wurde und damit ein eigenständiges Kundenbindungsprogramm darstellt. Kunden müssen jetzt also zwei Verträge abschließen und in die neuen bahn.bonus-Bedingungen gesondert einwilligen. Diese beinhalten auch die Nutzung der Kundendaten zu Marketingzwecken.
Neben den Kundendaten speichert die Bahn genaue Daten über die Bahnverbindungen der Fahrgäste, auf die sich die Sorge der Weitergabe im Spiegel-Artikel bezog. An deutschen Fahrgastdaten z.B. im Flugverkehr besteht im Ausland besonderes Interesse, und in diesem Rahmen ist auch der Austausch von Bahnpassagierdaten im Gespräch. Die Digitalrechtsallianz EDRI hatte erst im Januar von einer gewaltigen Kundendatenpanne bei der belgischen Bahn berichtet.
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: Schweizer Regierung will Staatstrojaner, Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, IMSI-Catcher – und Zugang zu allen Anlagen
: Schweizer Regierung will Staatstrojaner, Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, IMSI-Catcher – und Zugang zu allen Anlagen
In den letzten Wochen hat der Schweizer Bundesrat (Exekutive) gleich zwei brisante Gesetzes-Entwürfe veröffentlicht: Mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sollen die Strafverfolgungsbehörden und mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) der Staatsschutz mit umfangreichen Überwachungsbefugnissen ausgestattet werden. Die Aufzählung der Massnahmen liest sich wie der heimliche Wunschzettel einer Spitzelbehörde. Tatsächlich sind die Vorschläge aber sehr konkret.Was harmlos mit dem „Einsatz von besonderen Informatikprogrammen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs“ überschrieben ist, regelt tatsächlich das Einschleusen von sogenannter „GovWare“. Bereits in der Vergangenheit wurde der Trojaner Federal von Bund und Kantonen eingesetzt. Nun soll er also die zwingend nötige rechtliche Grundlage erhalten. Im Entwurf zum BÜPF wird jedoch darauf verzichtet, die Funktionalität der Spähsoftware auf die Überwachung des Fernmeldeverkehrs zu beschränken (Quellen-TKÜ). Dies hatte beispielsweise des deutsche Bundesverfassungsgericht zur Verfolgung von Straftaten gefordert. Der Bundesrat hält eine solche Vorgabe zum Schutz der BürgerInnen nicht für nötig. Erst die Verwendung von Daten, die aus der weitergehenden Online-Durchsuchung stammen, soll verboten sein. Für den Staatsschutz ist das heimliche „Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke“ bei Bedrohung durch „terroristische Aktivitäten“ oder Angriffen gegen kritische (Informations-) Infrastrukturen sogar explizit zugelassen.
Neben dem Staatstrojaner sollen (zukünftig) auch IMSI-Catcher den Polizeien die Arbeit erleichtern. Diese Massnahme erlaubt den Behörden, nicht nur als Man-in-the-middle Telekommunikation abzuhören, sondern auch herauszufinden, wer sich aktuell (mit eingeschaltetem Handy) im Umkreis befindet. Mit etwas offener Interpretation des Nachrichtendienstgesetzes dürften IMSI-Catcher auch von Staatsschützern eingesetzt werden können.
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: BITKOM will das Grundrecht auf Datenschutz privatisieren – Union macht mit
: BITKOM will das Grundrecht auf Datenschutz privatisieren – Union macht mit
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dessen hauseigener Fanclub zur Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, der Verein „Selbstregulierung Informationswirtschaft“ (SRIW), haben keinen Bock auf die EU-Datenschutzverordnung. Deshalb wollen sie hohen und verbindlichen Standards aus Brüssel zuvorkommen. Statt offener Ablehnung des Kommissionsvorschlags setzen sie allerdings auf seine Zersetzung von innen: Die darin vorgesehenen Artikel zu „Verhaltensregeln und Zertifizierungen“ blähen BITKOM/SRIW bis zur Unkenntlichkeit auf. Wenn es nach ihnen geht, kümmern sich zukünftig Unternehmensverbände um das Grundrecht auf Datenschutz. Wie es aussieht, sind die Vertreter der Union auch nicht abgeneigt.Einklagbare Privatisierung der Rechtsdurchsetzung
In ihrer Stellungnahme „Verankerung von Selbstregulierung im Datenschutz in der EU-Datenschutz-Grundverordnung“ vom 14. März
malen sie bunte Bildchenschlagen BITKOM/SRIW vor, wie Unternehmensverbände am besten an der Setzung und Durchsetzung [sic!] von Datenschutzregeln beteiligt werden können. Die Anerkennung eines Verhaltenskodex soll sogar einklagbar werden:Die vorlegende Vereinigung kann nun ihren Anspruch auf Anerkennung des Kodex in einem (evtl. beschleunigten) gerichtlichen Verfahren geltend machen. Sieht das Gericht den Anspruch als gegeben an, bindet das Urteil die Aufsichtsbehörde. Sie kann jedoch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
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: The revolution will be intercepted and databased: EU-Polizeiprojekte beglücken den Arabischen Frühling
: The revolution will be intercepted and databased: EU-Polizeiprojekte beglücken den Arabischen Frühling In einer Reihe von Seminaren trainieren europäische Polizeibehörden arabische und nordafrikanische Länder in der Nutzung von „neuen Technologien und Ermittlungstechniken“. Die teilnehmenden Regierungen gehören zum Programm „Europäische Nachbarschaft und Partnerschaft“ (ENPI).
Mit fünf Millionen Euro fördert die Europäische Union das Projekt „Euromed Police III“, das 2014 endet. Zu den Zielen gehören „Cyberkriminalität und neue kriminelle Bedrohungen“ sowie das Aufspüren auffälliger Finanzströme. Die adressierten südlichen und östlichen ENPI-Staaten sind Algerien, Ägypten, Jordanien, der Libanon, Marokko, Tunesien und die palästinensische Autonomiebehörde. Auch Syrien gehört zur ENPI, wegen des Bürgerkriegs ist die Zusammenarbeit aber ausgesetzt. Formales Mitglied ist auch Israel, doch kann angenommen werden, dass das Land in Sachen elektronische Ermittlungswerkzeuge über ausreichend eigene Kenntnisse verfügt.
„Euromed Police III“ soll die Polizeibehörden der genannten Staaten stärker an die Strukturen der EU und ihrer Mitgliedstaaten heranführen. Hierzu gehört auch die Polizeiagentur EUROPOL. Das gesamte Projekt richtet sich an Angehörige von Polizeien, quasi-militärischen Gendarmerien, Spezialeinheiten sowie auf Finanzermittlungen und Computerkriminalität spezialisierte Abteilungen.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick – KW 11
<a href="http://oops-i-made-you-smile.tumblr.com/post/45279668739" >oops.i-made-you-smile</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick – KW 11 Was ist diese Woche passiert? Unser Netzpolitischer Wochenrückblick gibt einen kompakten Überblick:
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Leistungsbeschreibung: Wie das Bundeskriminalamt versucht, die Quellen-TKÜ gesetzeskonform zu machen
Die deutschen Behörden versuchen, die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung mit verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Dazu wurde unter Federführung des Bundeskriminalamts eine “Standardisierende Leistungsbeschreibung” erarbeitet, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Darin wird versucht, einige Fehler des bisher enttarnten Staatstrojaners zu beheben, die Grundprobleme bleiben jedoch bestehen.
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: EU-Porno-Verbot: Pornos, Parlament, Posen und privatisierte Rechtsdurchsetzung
: EU-Porno-Verbot: Pornos, Parlament, Posen und privatisierte Rechtsdurchsetzung Es gab viel Aufregung rund um die Abstimmung des Europäischen Parlaments über das sogenannte „Pornoverbot“. Der entsprechende Initiativbericht, vorgebracht vom FEMM-Ausschuss (Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter) des Parlaments, fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die 1997er Entschließung des Europäischen Parlaments zur Diskriminierung von Frauen in der Werbung, insbesondere im Hinblick auf das Verbot von Pornographie in dieser, umzusetzen. Ferner sprach sich der Initiativbericht dafür aus, dass EU-Kommission und „Interessengruppen“ zusammen eine Charta erarbeiten, die Internetdienstanbieter dann durchsetzen sollten.
Der Text sah ein Verbot „aller Arten von Pornographie in den Medien” vor. Was soll „alle Arten von Medien“ bedeuten? Was heißt „Pornografie“ in diesem Zusammenhang? Laut Oxford English Dictionary ist dabei die Absicht der Darstellung eines Bildes oder eines Textes von entscheidender Bedeutung. Was genau wollten die Verfasser/innen dieses Textes verbieten? Und welche Medien? Etwa anregende Bücher? Das „Mutti-Porno“ Buch „50 Shades of Grey“ etwa ist ein Printmedium und soll wohl in gewisser Weise anregend wirken. Zugleich ist es das erste Buch, das es geschafft hat, mehr als eine Million E‑Book-Ausgaben zu verkaufen. War der Plan etwa, Frauen den Kauf dieses Buches zu verbieten, um sie zu beschützen vor …? Sicherlich nicht.
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: #freebassel: Syrischer Netzaktivist sitzt seit einem Jahr im Gefängnis
: #freebassel: Syrischer Netzaktivist sitzt seit einem Jahr im Gefängnis Vor einem Jahr wurde der syrische Netzaktivist und Freie Software Entwickler Bassel Khartibil verhaftet. Warum er im Gefängnis sitzt, wissen weder er noch seine Familie. Anwälte darf er auch nicht sprechen. Seit einigen Monaten gibt es wenigstens ein Lebenszeichen von ihm und er kann ab und an über Briefe mit seiner Familie kommunizieren. Bassel engagierte sich als Public Project Lead für Creative Commons in Syrien und unterstützte in den vergangenen 15 Jahren zahlreiche Freie Software Projekte.
Seine Freunde engagieren sich seit einem Jahr im Rahmen der #freebassel – Kampagne für seine Freilassung. Zum heutigen Jahrestag seiner Verhaftung gibt es einen globalen Aktionstag, um Aufmerksamkeit auf ihn und die vielen anderen Menschen zu bringen, die ihrer Menschenrechte beraubt in Gefängnissen in Syrien sitzen. Ohne diese Aufmerksamkeit wäre Bassel vielleicht nicht mehr am Leben. Von Amnesty International gibt es einen Musterbrief, den man an die syrische Botschaft oder die syrische Regierung schicken kann.
In Berlin kann man heute ab 20 Uhr in der c‑base Freunde von Bassel treffen und gemeinsam beim Bier überlegen, wie man ihn weiter unterstützen kann.
#FreeBassel auf Twitter, Facebook, Flickr.
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