Staatsphilosophisch hat Kanzlerin Merkel in der Betrachtung der Mittel, die der Staat zur Überwachung nutzen sollte, eine bemerkenswerte Wende vollzogen – zumindest in ihrer Rhetorik.
So sagte sie 2008 im niedersächsischen Wahlkampf in Osnabrück:
„Wir werden nicht zulassen, dass technisch manches möglich ist, aber der Staat es nicht nutzt – dafür aber die Täter, Verbrecher und Terroristen es nutzen.“
Im Kontext der nun bekannt gewordenen Geheimdienst-Skandale sagte sie auf der gestrigen Sommer-Pressekonferenz:
„Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Nicht alles, was technisch machbar ist, darf auch gemacht werden. Es muss immer die Frage der Verhältnismäßigkeit beantwortet werden. Also in welchem Verhältnis zur Gefahr stehen die Mittel, die wir wählen – auch und gerade mit Blick auf die Grundrechte in unserem Grundgesetz.“
Wir danken Jan, der uns auf diese Dissonanz aufmerksam gemacht hat und sie Rahmen eines kleinen Videos zusammengeschnitten hat: