Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum in Schleswig-Holstein wollte gegen Facebook vorgehen, weil deren Klarnamenspflicht gegen das deutsche Telemediengesetz verstösst und keine Pseudonyme zulässt. Aber das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte: Deutsche Datenschutzbehörden sind für Facebook gar nicht zuständig, weil die doch in Irland sitzen. In Deutschland sitzen doch nur Vertrieb und Marketing, sowie die Lobbyisten. Klingt doch logisch!?
Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz finde das deutsche Recht keine Anwendung, sofern die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stattfinde. Dies sei hier der Fall: Die Facebook Ltd. Ireland erfülle mit dem dort vorhandenen Personal und den dortigen Einrichtungen alle Voraussetzungen einer Niederlassung in diesem Sinne mit der Folge, dass ausschließlich irisches Datenschutzrecht Anwendung finde. Die Facebook Germany GmbH hingegen sei ausschließlich im Bereich der Anzeigenaquise und des Marketing tätig. Daher sei sowohl die Anordnung der Entsperrung als auch die Zwangsgeldandrohung rechtswidrig.
Irland hat kein besonders großes Interesse daran, dass es mehr Datenschutz gibt, da bei denen die ganzen Datenverarbeitenden US-Unternehmen durch EU-Niederlassungen Jobs schaffen, weil man dort kaum Steuern zahlen muss – und deshalb eine für EU-Verhältnisse laxe Datenschutzaufsicht geschenkt bekommt.
Das ULD wird die Beschlüsse des Verwaltungsgericht Schleswig vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht anfechten und Beschwerde einlegen.
Der Leiter des ULD Thilo Weichert kommentiert die Beschlüsse: „Die Entscheidungen sind mehr als verblüffend und gehen in der Argumentation über das Vorbringen von Facebook hinaus, das die Nichtanwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechtes damit begründete, Facebook Inc. in den USA sei nur der Auftragsdatenverarbeiter der Facebook Ireland Ltd. Sie sind in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden.
Eine historische Chance, endlich mal die Datenschutzschlupflöcher in der EU zu stopfen und für alle den Datenschutz zu erhöhen, bietet aktuell die EU-Datenschutzreform, denn mit dieser gelten in jedem Mitgliedsstaat die gleichen Datenschutzgesetze. Der Sitz des Unternehmens spielt dann keine Rolle mehr. Allerdings gibt es da soviele Lobbyisten, die ein Interesse daran haben, dass es weniger Datenschutz für alle gibt. Daher: Wenn Dir Datenschutz am Herzen liegt und Du etwas für den Erhalt und Ausbau unserer Privatsphäre unternehmen willst, dann werde jetzt aktiv. Kontaktiere unsere 99 deutschen (oder die paar österreichischen) EU-Abgeordnete, rund 1/7 des EU-Parlaments spricht deutsch!
Hier findest Du alle relevanten Informationen, die man benötigt, um einer Abgeordneten oder einem Abgeordneten eine Mail, einen Brief oder ein Fax zu schicken. Man kann die sogar anrufen! Wenn sich nicht ausreichend Bürger bei denen melden, dann glauben die nur den Positionen der Industrielobbyisten, die bei denen ständig vor der Tür stehen. Weil scheint ja sonst niemanden zu interessieren!11
Über zu wenig Datenschutz kannst Du später immer noch jammern, wenn nichts passiert. Aber später könnte zu spät sein, um selbst noch Einfluss auf eine bessere EU-Gesetzgebung zu nehmen.