iRIGHTS.info: „Wie funktioniert Strafverfolgung in der Cloud?“

Erst vor wenigen Tagen berichteten wir über interne Dokumente des FBI, welche nahelegen das amerikanische Strafverfolgungsbehörden, ohne richterlichen Beschluss, auf sämtliche im Internet gespeicherten E-Mails zugreifen. Möglich ist dieses durch eine teils undurchsichtige Gesetzgebung innerhalb der USA, welche viel Spielraum für Interpretationen von Seiten der Behörden zulässt. Aber wie sieht die Gesetzgebung in Deutschland aus und wie funktioniert die Strafverfolgung in Deutschland, wenn es um Daten in der Cloud geht? Dieser Frage ist das Informationsportal rund um Datenschutz und Recht im Internet iRIGHTS.info in einem Artikel nachgegangen.

Doch das Fazit des Artikels zeichnet auch vom deutschen Rechtssystem kein gutes Bild:

Bei der Strafverfolgung in der Cloud sind derzeit noch mehr Fragen ungeklärt als geklärt. Wann und wo welches Recht gilt, ist bei den grenzüberschreitenden Diensten nicht leicht zu bestimmen.


Dieses liege zu einem Großteil an mittlerweile veralteten Gesetzen. Diese seien noch „aus der Aktenordern-Zeit“ und würden in Zeiten der Datensicherung in der Cloud keinen geeigneten rechtlichen Rahmen bieten. Hinzu komme die Schwierigkeit, dass Daten von deutschen Nutzern nicht zwangsläufig auf deutschen Servern gespeichert werden.

Clouddienste operieren über Kontinente hinweg. Welche Daten wo genau liegen und welches Recht für welche Dienste eigentlich gilt, ist häufig noch ungeklärt.

An dieser Stelle ist also sicherlich die Politik gefordert, neue Gesetze zu schaffen. So wie es die EU ja möglicherweise schon vormacht. Doch solange es noch keine neuen Gesetze gibt, sind auch die Nutzer gefordert. Sie sind gefordert zu hinterfragen, welche Daten sie über sich preisgeben können oder auch müssen und welche nur eine Zugabe an geschickte Marketing-Abteilungen ist – in der Cloud wie in sozialen Netzwerken.

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