USA: Interne FBI-Dokumente decken mögliche Email-Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss auf

Das FBI beansprucht in den USA das Recht, auch ohne einen richterlichen Beschluss E-Mails und andere elektronische Kommunikationsmedien zu durchsuchen. Dieses geht aus neuen Dokumenten hervor, die der American Civil Liberties Union (ACLU) vorliegen, wie sie in einem Artikel schildert.

Bereits letzten Monat veröffentliche die ACLU einen Artikel über mögliche unerlaubte Durchsuchungen von E-Mails durch den Internal Revenue Service (IRS), der Bundessteuerbehörde der USA. Die nun zusätzlich erhaltenen Dokumente scheinen diesen Verdacht zu untermauern.

Seit dem Jahr 2010 gibt es in den USA eigentlich eine klare Gesetzesauslegung: möchten Strafverfolgungsbehörden Zugang zu E-Mails oder anderen elektronischen Kommunikationsmedien wie Nachrichten bei Facebook oder Chatnachrichten, muss ein richterlicher Beschluss vorliegen. Dieses geht aus einem Urteil des Court of Appeals for the Sixth Circuit hervor.

The government cannot use email collection as a means to monitor citizens without a warrant anymore than they can tap a telephone line to monitor citizens without a warrant.

Doch diese Rechtsprechung gilt formal nur in den vier Bundesstaaten für die der Court of Appeals for the Sixth Circuit, die Staaten Ohio, Kentucky, Tennessee und Michigan, zuständig ist. Und diese Loch in der Gesetzgebung macht sich das FBI zu nutze. Wie interne Dokumente vom Juni 2012 belegen, sieht sich das FBI im Recht sämtliche bereits geöffneten oder mehr als 180 Tage alten elektronischen Nachrichten zu lesen.

Contents held in „electronic storage“ by a provider of „electronic communication service“ for 180 days or less can only be obtained with a warrant on probable cause.

Im gesamten Dokument gibt es keinerlei Andeutungen, dass ein richterlicher Beschluss auch für bereits geöffnete oder ältere Nachrichten notwendig sei.

Geschuldet ist diese rechtliche Unsicherheit einer teil konfusen Gesetzgebung innerhalb der USA. Besonders hervorzuheben ist an die Stelle noch der sogenannte Electronic Communications Privacy Act (ECLA) welcher aus dem Jahre 1986 stammt und einige Schlupflöcher für Strafverfolgungsbehörden liefert, wie die ACLU bereits 2010 und 2011 aufzeigte.

Auch wenn das FBI und die USA mit seinen Gesetzgebungen für uns immer weit weg erscheinen, stellt sich in diesem Fall doch die berechtige Frage inwieweit auch wir von diesen Praktiken der amerikanischen Strafverfolgungsbehörden betroffen sind. Nicht nur Facebook, auch viele E-Mail Provider wie Google mit Gmail oder Microsoft mit Outlook haben ihre Server und damit unsere Nachrichten in den USA gespeichert. Damit sind auch wir potentiellen Durchsuchungen der amerikanischen Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

Eine Ergänzung

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.