Das BKA erklärt, dass Grundrechte nicht im Netz gelten

Heise.de berichtet vom Polizeikongress, wo Jürgen Maurer, der Vizepräsident beim Bundeskriminalamt, mal eben erklärte, dass Grundrechte nicht im Netz gelten: Polizeikongress: Wer ins Internet geht, verlässt die Privatheit.

„Egal wie man diskutiert, man muss sich hier entscheiden, ob man den Ermittlungserfolg will oder nicht.“ Als mögliche Lösung des Problems sei vielleicht eine andere Sicht auf das Internet denkbar, die jeder Bürger verinnerlichen müsse: „Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.“ Dementsprechend sei die Speicherung der IP-Adressen dann nicht problematisch.

Jetzt neu in der Verfassung: Wer auf die Straße geht, hat auch kein Recht auf Privatsphäre mehr.

44 Ergänzungen

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird von solchen Leuten offensichtlich einfach ignoriert.

    1. Nein, diese Leute ignorieren dieses Grundrecht nicht, es ist ihnen ein Dorn im Auge. Das ist meiner Ansicht nach ein sehr eklatanter Unterschied!

      Das Problem ist, dass dieses Grundrecht nicht im GG steht, sondern erst „im Nachhinein“ vom BVerfG postuliert (klar, wer konnte das 1949 schon ahnen…) und – meines Wissens – nie unzweifelhaft in ein Gesetz gegossen wurde.

    1. Du hast vollkommen recht.

      Der Datenverkehr ist erst einmal unverschlüsselt, also wird es immer irgendwelche Organisationen geben, die einfach mitlesen („Das Lesen dieser Poskarte ist nur dem Empfänger gestattet. Falls Sie nicht der Empfänger sind, schliessen Sie bitte die Augen“). Mit Tor, http://www.opennicproject.org/ u.ä. kann man sich schützen.

      Das Problem liegt aber woanders: die allermeisten Menschen entwickeln kein Bewusstsein für ihre Freiheit, und die schiere Masse dieser Menschen, jeder einzelne, der sagt „ach, ist doch gar nicht so schlimm, Ich habe ja nichts zu verbergen..“, führt uns geradewegs in die Katastrophe. Wenn sich das Verhalten der Menschen über Jahrzente nachvollziehen lässt, ihre Gedanken, ihre Vorlieben, Ansichten, etc. wird vor allem eins auf der Strecke bleiben: das Recht, sich zu mal irren.

  2. Wer auf die Straße geht wird an allen Ecken und Enden per Videokamera bespitzelt. Deswegen meide ich Ballungszentren. Ein großer Unterschied zu verfassungsfeindlichen Parteien und Organisationen besteht da nicht mehr.

    Deswegen werde ich diese wählen und unterstützen.

    1. Tu was Du willst. Komm aber bitte nicht wieder hier her. Wer aus diesem Grund (oder welchem Grund auch immer) Rechts wählt hat hier imho nichts verloren.

      1. Ist der Vorschlag ernst gemeint, dass rechts wählen gegen Überwachung?Das wäre der Hohn in Worten. Da empfehle ich Google mit den suchbegriffen: „drittes reich Überwachung“.

      2. @Christian Wer den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlässt und offen verfassungsfeindliche Parteien unterstützt, ist hoffentlich weder hier noch anderswo willkommen.

    2. das ist eine sehr schwache begründung.

      überwachung ist scheiße, und weil nazis auch scheiße sind, wollen sie die wählen und unterstützen?

      wenn sie die überwachung wirklich stört, dann ist ihre stimme in keinem der genannten haufen gut aufgehoben. unsere republik bietet mehr, als zwischen kübeln zu wählen.

      .~.

    3. Nicht zur Wahl gehen ist in der Tat eine verschenkte Stimme, doch sollten die angebotenen Parteien als nicht wirklich wählbar erscheinen, dann doch lieber eine bewusst ungültige Stimme abgeben, bevor Sie an das braune Spektrum geht.

      1. eben.

        ab einer gewissen anzahl ungültiger stimmen muss die Wahl nämlich wiederholt werden, und das trifft alle parteien gleichermassen, da wo’s schmerzt: am geldsäckel.

  3. Praxis ist das schon lange, was diese Führer-Kraft dort herausrülpst.
    Wird von der Poli-Tick gedeckt, das die Exekutive Gesetze macht?

    Diese Führer-Kraft hat den Beruf verfehlt.

  4. OHHH Mensch, ich lese Netzpolitik wirklich gern aber mit solchen Meldungen distanziert ihr euch wirklich von seriöser Kommentierung. Schade, echt!

    1. Was an diesem Beitrag missfällt Dir? Der Vergleich ist absolut zutreffend. Eben noch urteilte der BGH, dass das Internet zur Lebensgrundlage gehört. Dementsprechend ist die Nutzung des Netzes mit jeder anderen Nutzung öffentlichen Raums zu vergleichen, und es ist eine Frechheit, dem Bürger das Recht auf Privatsphäre abzusprechen, sei es bei der Nutzung des Internets oder der Nutzung öffentlicher Straßen.

      1. Meiner Meinung nach bestehen erhebliche juristische Unterschiede zwischen dem Rechtsschutz in eigenen, privaten Räumen und dem Schutz bzw. der Wahrung von Grundrechten in der Öffentlichkeit. Die obige Aussage von Jürgen Maurer spricht Demjenigen der sich im Internet bewegt auch nicht die das Recht auf Privatsphäre ab (wie es Markus suggeriert), sondern spricht lediglich davon, dass es bzgl. des Rechtsrahmens einen Unterschied gibt zwischen „zu Hause“ und „im Internet“ und das es für die Rechtsregelungen des Ortes „im Internet“ andere Maßstäbe geben soll (in seinem Fall dann halt u.a die VDS).

        Mich stört an Markus Kommentar aber am meisten, dass er damit hier mehr oder minder in eine Echo-Kammer hineinruft. Ich kann das im Einzelnen nachvollziehen angesichts der Ahnungslosigkeit mit der manche Entscheidungsträger argumentieren, aber die Debatte voranbringen wird man damit nicht. Gerade die Frage nach Rechtsnormen in dem Raum „im Internet“ sind nämlich wirklich international grad ein heißes Eisen und die Netzpolitik kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

  5. Hat das BKA da etwa gefordert, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sein soll? Eigentlich müssten deren Freunde in der Union vehement widersprechen, aber die drücken allesamt bestimmt ein oder zwei Augen zu.

  6. Ermittlungserfolg um jeden Preis?

    Ich hätte da noch ein paar andere ganz tolle Ideen für den Herrn Maurer, die auch bestimmt alle die Grundsätze eines Demokratischen Rechtsstaats verletzen (scheint ja die notwendige Bedingung zu sein, damit Polizeiarbeit richtig funktioniert).

  7. Man hat auch schon jetzt kein „Recht auf Privatsphäre“, schon gar nicht auf der Straße.

    Was es gibt, ist ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

    Wer diesen Unterschied nicht verstehen will und daher weiterhin über Privatsphäre labert, betreibt nur das Geschäft derjenigen, die den Datenschutz – der vor allem eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips ist – abschaffen wollen.

  8. Das hat der Herr Vizepräsident vom Bundeskriminalamt bestimmt im Fernsehen gesehen. Da sagt der Standesbeamte Lutz Zacharias (Köln):
    “All das, was sie mir jetzt gezeigt haben, hat mit Internet zu tun.
    Internet ist ein rechtsfreier Raum. Das weiß auch jeder, der mit dem Internet zu tun hat. Und das bedeutet: jeder betritt freiwillig diesen rechtsfreien Raum und ist letztendlich dann auch für sich selber verantwortlich.”

    Die Sendung hieß:“ZDFzoom – Hilfe, ich bin nackt”.
    http://www.youtube.com/watch?v=F7ib5nF-O-Y (ab 28.Minute)

  9. die polizei hat sich offensichtlich die argumentation abgeguckt, mit der wir uns als musiker und komponisten ständig herumschlagen….
    wir sollen unsere gewohnten „geschäftsmodelle“ auf ihre internettauglichkeit überprüfen…und das urheberrecht soll reformiert werden.
    insofern sind folglich auch warscheinlich die persönlichkeitsrechte als nächstes nicht mehr ganz zeitgemäß (zumindest aus der sicht der polizei). was nicht passt wird eben passend gemacht.

  10. § 64 Eidespflicht, Eidesformel
    (1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “
    (2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
    (3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.
    (4) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

  11. Erstaunlich was in so manchen Köpfen vorgeht. Und ich finde es noch erstaunlicher, das Markus und alle anderen von Netzpolitik sich immer wieder um diese Sachen kümmern, publik machen, Petitionen anschieben und sich in die Politik mit einmischen – unermüdlich. Ich wäre bei dem täglichen Unfug den die Politik oder andere Staatsdiener verzapfen schon längst Amok gelaufen… Respekt und danke für eure Arbeit!

  12. Wer ins Internet geht, darf überwacht und bespitzelt werden. Die Schlussfolgerung dass, wer auf die Straße geht, seine Privatsphäre aufgibt, ist in den Augen dieser (ich schäme mich langsam diesen Ausdruck zu gebrauchen:) Menschen wohl genauso naheliegend und wird demnächst sicherlich ebenfalls als Forderung erhoben – zur Erhöhung der Fahnundgserfolge. Erinnert sich noch jemand an den Protest dieser „Fachleute“ gegen das Urteil, dass eine verdachtsunabhängige Überprüfung von Menschen mit anderer Hautfarbe aus „kriminologischer Erfahrung“ heraus unzulässig ist?
    Ich muss gestehen, dass ich mittlerweile den Ermittlungsbehörden genausowenig Vertrauen schenken kann wie den Leuten, die sie zu bekämpfen vorgeben.

  13. Der Vergleich passt schon. Hat allerdings Nebenwirkungen. Wenn es das Recht auf Privatsphäre im öffentlichen raum gibt (was ich stark hoffe), wie sieht das dann aus mit dem recht auf Privatheit für z.B. Burka-Trägerinnen? Wie sieht es aus mit dem sog. Vermummungsverbot? Wie sieht es aus mit Privatspäre bei der Teilname an Demos?

  14. Dieser Jürgen Maurer kann gerne folgende Dinge machen:
    1. Sich einen RFID-Chip unter die Haut pflanzen lassen
    2. Sich einen Peilsender anhängen
    3. Sich eine Kamera und Mikro anhängen
    4. All das live ins Internet streamen und dauerhaft zu speichern.

    Aber da wird der gute Mann sicher auf seine Privatsphäre pochen und dass er sich ja nichts hat zu schulden kommen lassen und so.
    Und er wird nicht merken, wie schizophren er ist.

  15. In der Politik wird viel über den Schutz der Privatsphäre im Internet diskutiert und entsprechende Gesetze erlassen (z.B. Datenschutzgesetzte) – dieser Schutz soll aber wohl gegenüber dem Staat nicht gelten?
    Private Informationen zu teilen ist ein Grundrecht und Grundrechte sind vorrangig Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat.

  16. “Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen. Dementsprechend sei die Speicherung der IP-Adressen dann nicht problematisch.“ Heißt, ab sofort wird jedem Bürger eine ID auf die Stirn tätowirt damit er für das, was er jemals auf der Straße gesagt hat, vom Staat verfolgt werden kann? Hatten wir das nicht schon mal?

    1. „…ab sofort wird jedem Bürger eine ID auf die Stirn tätowirt … Hatten wir das nicht schon mal?“

      achja? und wann bitte?

      1. Die Analogie geht sogar noch weiter. Wie damals soll es nur eine bestimmte Gruppe treffen, heute nämlich die, die im öffentlichen Raum „böses Internet“ unterwegs sind, die Gruppen, die in anderen öffentlichen Räumen sich aufhalten nicht.

  17. Ich habe bereits jegliche Hoffnung verloren,
    wie das BKA, der Verfassungsschutz, die DPolG, jeglichen Bezug zur Realität. VonCDU / CSU fang ich mal garnicht an.
    Bürgerrechte sind halt nur eine Modeerscheinung
    und ab jetzt wird die Mode vom Staat diktiert!

  18. Auf ins Darknet…

    Neben dem bekanntem Tor, darf mach auch Retroshare nicht vergessen – eigentlich ein Filesharing-Tool, hat es aber auch Foren und Nachrichtenfunktionalität. Und ist relativ einfach zu benutzen.

  19. Wer voll vermummt auf Demonstranten einschlägt hat aber ein Recht auf Anonymität? Oder habe ich die Wortmeldung des Herrn Maurer über Identifikationshilfen für Polizisten einfach nur nicht gehört? Aber was will man auch erwarten von einer Veranstaltung auf der Polizeigewerkschaftler wie Herr Wendt („Der nächste 11.-September-Anschlag kommt per E-Mail“) nicht ausgelacht werden?

  20. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn Polizisten sich in’s Internet begeben, verlieren sie das Recht aus Anonymität.

    Jürgen, wir wissen wo Du deine „Urlaubsfotos“ hochlädst! ;-)

  21. Was denn? Weiß doch jeder, dass in öffentlichen Parks Mikrofone versteckt sind… nee, Moment… das ist aus 1984. :(

  22. Leute vergesst folgendes nicht,das BKA hat auch eine Nazivergangenheit.die mußten erstmal dran erinnert werden.Haben ziemliche Merde an der Backe.

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