Straßburg für Netzstasi-Exportkontrollen

Das Europaparlament positioniert sich gegen den unkontrollierten Export von Netz-Überwachungstechnik. Der Arabische Frühling und die bürgerkriegsähnliche Situation in Syrien haben das Bewusstsein geschärft. Viele Europaabgeordnete waren pikiert, als ihnen die Betroffenen aus den Nahost-Diktaturen die Verstrickungen von europäischen Dienstleistern in die staatliche Netzüberwachung enthüllten. Am Dienstag ließen die Abgeordneten ihrer Empörung Taten folgen lassen. In der Position zur Verordnung der Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (dual use goods) steht in Abänderung 11:

‚3a.  Die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die nicht in Anhang I aufgeführt sind, ist auch genehmigungspflichtig, wenn der Ausführer von den …Behörden …davon unterrichtet worden ist, dass diese Güter ganz oder teilweise zur Verwendung im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Menschenrechte, die Grundsätze der Demokratie oder die Meinungsfreiheit, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind, bestimmt sind oder bestimmt sein können, indem Abfangtechniken und Vorrichtungen der digitalen Datenübertragung, mit dem Mobiltelefone und Textnachrichten überwacht und die Internet-Nutzung gezielt beobachtet werden können (z. B. Überwachungsstellen und Schnittstellen zur legalen Überwachung [„Lawful Interception Gateways“]) verwendet werden.‘

Diese Position aus erster Lesung darf in Kraft treten, wenn der Ministerrat zustimmt. Im Ministerrat sind die Regierungen der europäischen Mitgliedstaaten vertreten.

Es gilt eine angemessene Balance zu finden. Das ist herausfordernd. Mancher Advokat von Exportkontrollen stand auch schon einmal auf der anderen Seite. Die Älteren werden sich noch an die netzaffine Kritik aus den 90ern an Exportbeschränkungen für Verschlüsselungslösungen erinnern, und kreative Umgehungsmethoden wie die Veröffentlichung von Programmcode als Buch. Auf den zweiten Blick reichen vielleicht schon die Bordmittel eines unixartigen Betriebssystems um die Kriterien in Änderung 11 zu erfüllen. Tatsächlich geht es aber um „idiotensichere“ Spezialsoftware aus Europa. Die wird in den Ländern eingesetzt, um Jagd auf Regimegegner zu machen.

 

4 Ergänzungen

  1. denkt denn niemand an die umsätze und die steuereinnahmen, die damit gemacht werden? wo kommen wir denn da hin…..

  2. So ein toller Erfolg ist das leider nicht. Die deutschen Liberalen haben mal wieder bei diesem Thema gegen den Rest ihrer Fraktion gestimmt und damit gemeinsam mit den Konservativen verhindert, dass es ex-ante Kontrollen gibt. Statt dessen muss man nur nachträglich (also z.B. wenn die DPI-Engines schon in Saudi-Arabien im Einsatz sind) diese Ausfuhr melden. Das ganze ist also recht zahnlos geblieben. Leider ist dieser Aspekt etwas untergegangen. Wie das letztes Jahr beim selben Thema gelaufen ist, kann man ausführlich in den „Blättern“ nachlesen.

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