Gäbe es eine Sagengestalt des Binnenmarktes, so wäre es Witege. Zwölf Räuber, die Wegezoll nehmen, und von ihm „Waffen und Kleid“ zu lassen fordern, erschlägt der Nibelungenheld. Witege hat Prinzipe. Statt den Wegezoll in Zukunft selbst zu kassieren, läßt er die Burg schleifen und gibt die Straße frei.
Der Instinkt von Beamten der EU-Kommission ist weniger darauf gerichtet, die Freiheit des Webs für die Bürger zu bewahren, als vielmehr das lukrative Geschäftsmodell der digitalen Wegelagerer zu fördern. Im Europaparlament liegt ein Kommissionsentwurf zur Standardreform zur Beratung. Ausgerechnet der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) möchte nun IT-Spezifikationen offiziell anerkennen lassen, bei denen Patente „fair, reasonable and non-discriminatory“ (FRAND) lizenziert sind. Das bedeutet, jeder muss für ihre Nutzung eine Lizenz von einem Patentbesitzer erwerben.
Bislang gibt es keine offizielle Anerkennung der Spezifikationen von Konsortien. Das Netz basiert weitgehend auf dem Gegenstück der Freien Wege, den Offenen Formaten, deren Patentrechte lizenzfrei (royality-free = RF) sind. Diese „Offenen Standards“ sind keine „Normen“, und dürfen deshalb nicht in öffentlichen Ausschreibungen erwähnt werden. Darum ist die „Anerkennung“ im Prinzip eine prima Idee.
Der Name sagt es, das WWW Consortium (W3C) ist nur ein Konsortium, keine Normungsorganisation. Denn das W3C ist nicht wie z.B. DIN und ETSI mit der Standardisierung staatlich beauftragt. Damit öffentliche Ausschreibungen Spezifikationen wie HTML, CSS usw. erwähnen dürfen, möchten die Europapolitiker IT-Spezifikationen von Konsortien anerkennen. Statt die neuartige „Anerkennung“ nur auf die besten Spezifikationen mit den inklusiven RF-Konditionen zu beschränken, setzt der Ausschussentwurf die Hürde so niedrig an, dass alle digitalen Wegelagerer „anerkannt“ sind.
Das wäre unklug, aber noch kein Grund zur Besorgnis. Schlimm wird es erst dadurch, dass eine Anerkennung die bisherigen Anstrengungen unserer Regierungen zum Aushandeln liberaler Lizenzpraktiken und zur Befriedung der Wegelagerer untergräbt. Die EU-weite Anerkennung ist eine Art Freibrief von höchster Stelle. Wie soll eine Regierung noch Offene Standards mit ihrer Beschaffung fördern, wenn die EU mit universaler Anerkennung reingrätzscht? Wie können deutsche Behörden Formate mit SAGA5 evaluieren, wenn die EU bereits alles für die Beschaffung anerkennt, was von Konsortien stammt? Wie können Europäische Interoperabilitätsstrategie und Interoperabilitätsrahmen weiterhin die Beschaffungsmacht des öffentlichen Sektors effektiv als Hebel nutzen?
Silvana Koch-Mehrin (FDP) zeigt diese Gefahr in ihrem IMCO-Änderungsantrag 69. Weiter als das Übereinkommenen über technische Handelshemmnisse der Welthandelsorganisation (WTO TBT) sollen die Kriterien nicht gehen: „Bei der Erstellung neuer Listen mit entsprechenden Grundsätzen bestünde die Gefahr eines Konflikts.“ Deshalb die Beschränkung auf die zahnlosen WTO-Kriterien, den kleinsten gemeinsamen Nenner. Gegen Handelkriege gedacht, für digitale Märkte unbrauchbar.
Gerade für Software unter Open Source Lizenzen sind FRAND Bedingungen unfair und diskriminierend. FRAND ist nur bei der Flatrate-Lizenzierung (ex ante) mit der General Public License (GPL) vereinbar. Wo Offene Plattformen fehlen, werden die Gerichtstermine wichtiger als die Kunden. Im Smartphone-Markt sehen wir welch destruktive Schlachten die Branchenriesen vor den Patentgerichten ausfechten. All das mit Software-Patenten, die es eigentlich gar nicht geben sollte in Europa.
Ob sich Europa erlauben kann, seinen starken Open Source-Sektor mit patentierten Konsortialstandards abzudrängen zu lassen, muss demnächst der Verbraucherausschuss, und das gesamte Europäische Parlament entscheiden. Danach haben noch die Mitgliedstaaten im Ministerrat in diesem Gesetzgebungsverfahren 2011/0150(COD) mitzureden.