EU-Kommission: Keine neuen Strafverfolgungs-Datenbanken auf EU-Ebene erforderlich

Der Informationsaustausch zwischen Behörden innerhalb der EU funktioniert „grundsätzlich gut“, daher sind keine neuen Strafverfolgungsdatenbanken auf EU-Ebene erforderlich. Das ist das Ergebnis einer Beurteilung, die von der EU-Kommission angenommen wurde. Dabei befinden sich neue Datenbanken in der Pipeline: Flugpassagierdaten, Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Einreiseinformationen aller EU-Reisenden.

Zum ersten Mal sagte mit Innenkommissarin Cecilia Malmström eine ranghohe Kommissarin, dass es keine weiteren Datenbanken zur Strafverfolgung braucht. Aus der Pressemitteilung der Kommission:

Die bestehenden Maßnahmen funktionieren in der Regel gut, so dass kein Bedarf an neuen Datenbanken für Strafverfolgungszwecke besteht.

Diese Schlussfolgerung basiert auf einem Überblick über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, den die Kommission schon 2010 veröffentlicht hatte und der eine Reihe von Kriterien für die weitere politische Entwicklung in diesem Feld einführte:

  • Wahrung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre und des Datenschutzes
  • Notwendigkeit
  • Subsidiarität
  • Genaues Risikomanagement
  • Kosteneffektivität
  • Bottom-up Gestaltung von Politik
  • Klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten
  • Kommentar- und Verfallsklauseln

In der neuen Mitteilung prüft die Kommission eine Reihe von EU-weiten Instrumenten zum Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden. Seltsamerweise mischen sie bestehende EU-Instrumente wie EUROPOL und das Schengener Informationssystem (SIS) mit Projekten, die von einigen Staaten gestartet aber noch keine EU-Abkommen sind, wie der Prümer Vertrag oder das European Border Surveillance System (EUROSUR).

Außerdem betrachtet die Kommission einige andere Initiativen und Datenbanken nicht, die gerade in der Gesetzgebungs-Warteschleife stehen:

  • EURODAC: die Datenbank für Fingerabdrücke für Asylbewerberinnen, bei der das Parlament und der Rat gerade den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden debattieren
  • EU-PNR: das vorgeschlagene System der EU-weiten Erhebung, Profilierung und Speicherung von Daten aller Fluggäste beim Betreten oder Verlassen von Europa (und der Diskussion über eine Erweiterung auf inner-europäische Flüge)
  • Smart Borders: ein Paket von Rechtsvorschriften das wahrscheinlich Anfang 2013 kommen wird und durch das Daten von allen Menschen erhoben werden sollen, die die EU betreten oder verlassen, inklusive Fingerabdrücke (Entry-Exit System); soll durch vorhergehende Prüfungen und Profiling ein leichteres Einreisen in die EU ermöglichen

Die Kommission verdient zunächst Lob für einen solch nüchternen Blick auf den Stand der Dinge beim Informationsaustausch. Europaabgeordnete und Akteure der Zivilgesellschaft hatten wiederholt gefragt „Wann ist es genug?“, nachdem die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten massive Überwachungsprojekte wie die Vorratsdatenspeicherung durchgepeitscht hat, oder das SWIFT-Abkommen, dass Finanz-Transaktionsdaten massenhaft in die USA übermittelt, oder die Massenüberwachung von Fluggästen durch die PNR-Abkommen mit Australien und den USA. Gut, hier endlich eine rote Linie zu erkennen.

Allerdings wirft es dringende Fragen über die Notwendigkeit der oben genannten, sich noch in der Warteschleife befindlichen Maßnahmen auf. Das Europäische Parlament wird in Kürze über ein Verhandlungsmandat zu EU-PNR und EUROSUR abstimmen und über die endgültigen Vereinbarungen zum Strafverfolgungs-Zugang zu EURODAC. Und man kann sich fragen, wie die EU ihr „Smart Borders“ Paket nächstes Jahr rechtfertigen will.

Die EU sollte die derzeitigen Initiativen stoppen und stattdessen eine allgemeinere Debatte über weitere Datenbanken und Informationsaustausch in den Bereichen Justiz und Inneres führen. Es wäre sinnvoll, dies mit den Debatten über das Arbeitsprogramm der kommenden irischen Ratspräsidentschaft sowie die Legislativberichte des Parlaments über die EU Datenschutzreform zu verknüpfen, die am 10. Januar 2013 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres diskutiert werden.

Übersetzung des Original-Artikels von Andrea Jonjic.

3 Ergänzungen

  1. ok. aber nach dem bonner kofferbomben-spektakel brauchen wir doch mit sicherheit für die sicherheit die vorratsdatenspeicherung, nicht wahr herr friedrich?

  2. Dass ich das noch erleben darf! Eine ansatzweise vernünftige Aussage von Censilia! Andererseits – auch eine kaputte Uhr zeigt zweimal am Tag die richtige Zeit.

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