Thomas Stadler und Udo Vetter berichten von Plänen der Regensburger Abmahnkanzlei Urmann & Collegen, einen Internet-Pranger in Form von „Gegnerlisten“ zu etablieren, in denen die Namen von Abgemahnten angeführt werden. Das Regensburger Wochenblatt berichtet demnach von „mehr als 150.000 Namen“, die auf der Homepage veröffentlicht werden sollen. Stadler dazu:
Dieses Vorhaben ist auch deshalb besonders pikant, weil die Betroffenen dadurch nicht nur öffentlich als Urheberrechtsverletzer an den Pranger gestellt werden, sondern in vielen Fällen auch als Konsumenten von Pornofilmen. Denn zahlreiche Abmahnungen der Regensburger Anwaltskanzlei betreffen den Erotiksektor und stammen u.a. von der Fa. DigiProtect.
Ob diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist, ist zweifelhaft. Die Kanzlei beruft sich zur Rechtfertigung ihres Vorhabens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den gewerblichen Bereich betrifft. Die jüngst im Kontext des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs diskutierte Frage der Gewerbsmäßigkeit könnte also auch in dieser Abmahnfrage der Knackpunkt werden. Vetters diesbezügliche Einschätzung:
Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist. Wenn ein Anwalt eine Firma oder einen Prominenten als “Gegner” nennen kann, hat das einen Informationswert. Der Name und ggf. die Adresse eines Bürgers, der nicht im Licht der Öffentlichkeit steht, lässt dagegen überhaupt keinen Rückschluss auf die Tätigkeit oder gar die Qualität des Anwalts zu. Bei den Abmahnungen handelt es sich ja auch um standardisierte Schreiben.
Vielleicht ist das ganze aber auch nur Teil einer Imagekampagne deutscher Abmahnanwälte, was auch die jüngste Welle an Facebook-Impressumspflicht-Abmahnungen erklären würde.
ach gottchen, armseliges anwaltshäufchen……
Abmahner an den Internet-Pranger!
Das sind ganz klare Anzeichen, dass es mit dem Abmahngeschäft wohl nicht mehr so gut läuft. Sowas macht man nur, wenn man wirklich verzweifelt ist und von den Betroffenen einiges an Widerstand bekommt.
Für Privatinsolvenz gibts ja auch schon einen Internetpranger. Ist von dort nicht wirklich ein großer Schritt.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
Trotzdem ist beides natürlich höchst bedenklich.
So, dann rechnen wir mal … 150000 mal 1000,- gleich, na, glaubs ruhig, was auf deinem Taschenrechner steht ;) oder einfach 3 Nullen an die 150t dran hängen. Dazu noch sagen wir mal 100t unterschriebene Unterlassungserklarungen mit 10000,- Vertragsstrafe pro Fall! und das nur bei einem von dieser Mafija.
Es ist sehr schade, dass man hier über die rechtliche Machbarkeit nachdenkt, aber die moralische Seite außer Acht lässt
d0xing ist was schönes…
„…Wir wissen nicht, wer dann den Krieg begonnen hat, wir oder sie. Jedenfalls waren wir die, die den Himmel verdunkelt haben…“
its gettin evil…
Heute war nun wirklich kein guter Tag für Demokratie und Menschenrechte weder in Deutschland noch in Russland.
Bald wir sicher auch die Bundeswehr im Internet gegen Filesharer eigesetzt, ich höre schon die Rufe der Abmahnanwälte:
Im Internet herrsche eine Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes! … wir brauchen Panzer
click & read:
http://pdfcast.org/pdf/bunte-tuete-15-07-2011
„Der Pranger is zurueck“- steht in einer meiner Thesen Zurueck ins Mittelalter ?, die vom Wirtschaftsmagazin brand eins im Heft 7 (2012)veroeffentlicht wurde. Die hier beschriebene Situation ist jedoch eine der moeglichen Formen, die immer oefter in unserer Gesellschaft sichtbar sind… Jeder kann jeden heute im Netz anschwaerzen…
Mehr dazu unter:http://www.fransvanderreep.com/wp-content/uploads/2012/08/Brandeins.pdf
Die haben jetzt eine auf den Deckel bekommen. Der Artikel auf Regensburg Digital bringt auch ein paar Hintergründe.