Gewerbsmäßigkeit
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: Abgemahnte an den Internet-Pranger?
: Abgemahnte an den Internet-Pranger? Thomas Stadler und Udo Vetter berichten von Plänen der Regensburger Abmahnkanzlei Urmann & Collegen, einen Internet-Pranger in Form von „Gegnerlisten“ zu etablieren, in denen die Namen von Abgemahnten angeführt werden. Das Regensburger Wochenblatt berichtet demnach von „mehr als 150.000 Namen“, die auf der Homepage veröffentlicht werden sollen. Stadler dazu:
Dieses Vorhaben ist auch deshalb besonders pikant, weil die Betroffenen dadurch nicht nur öffentlich als Urheberrechtsverletzer an den Pranger gestellt werden, sondern in vielen Fällen auch als Konsumenten von Pornofilmen. Denn zahlreiche Abmahnungen der Regensburger Anwaltskanzlei betreffen den Erotiksektor und stammen u.a. von der Fa. DigiProtect.
Ob diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist, ist zweifelhaft. Die Kanzlei beruft sich zur Rechtfertigung ihres Vorhabens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den gewerblichen Bereich betrifft. Die jüngst im Kontext des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs diskutierte Frage der Gewerbsmäßigkeit könnte also auch in dieser Abmahnfrage der Knackpunkt werden. Vetters diesbezügliche Einschätzung:
Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist. Wenn ein Anwalt eine Firma oder einen Prominenten als “Gegner” nennen kann, hat das einen Informationswert. Der Name und ggf. die Adresse eines Bürgers, der nicht im Licht der Öffentlichkeit steht, lässt dagegen überhaupt keinen Rückschluss auf die Tätigkeit oder gar die Qualität des Anwalts zu. Bei den Abmahnungen handelt es sich ja auch um standardisierte Schreiben.
Vielleicht ist das ganze aber auch nur Teil einer Imagekampagne deutscher Abmahnanwälte, was auch die jüngste Welle an Facebook-Impressumspflicht-Abmahnungen erklären würde.