Der irische Data Protection Commissioner (DPC) hatte in letzter Zeit alle Hände voll zu tun: Abgesehen vom Fall Facebook (hier ausführlich aufgeschlüsselt von Richard Gutjahr) musste sich die Behörde auch um Urheberrechtslobbyismus kümmern, der im Land ziemlich erfolgreich gewirkt hat. Ergebnis der Prüfung: Die Gängelung der Internetkunden muss in Zukunft auf andere Art vollzogen werden.
Nachdem beim DPC eine Beschwerde eines Kunden eingegangen war, der nach eigener Angabe fälschlicherweise der Urheberrechtsverletzung beschuldigt worden war, wurde eine Untersuchung in Gang gesetzt. Diese führte zu dem Schluss, dass das Three-Strikes-Modell in der praktizierten Form nicht mit dem Datenschutz vereinbar sei. Der Internetprovider und Ex-Monopolist Eircom wird aufgefordert, innerhalb von drei Wochen auf das Ergebnis der Untersuchung zu reagieren, wie siliconrepublic.com berichtet. Die irische Regierung kündigte unterdessen bereits an, die Interessen der Rechteinhaber auf gesetzlichem Weg zu schützen – mit einem Verfahren, das nicht die Zustimmung des Parlaments benötigt:
Junior minister Seán Sherlock has said he expects to issue secondary legislation by mid-January which is set to require ISPs to cut internet services for users who are ‘committing digital copyright theft’. […] Because the legislation being prepared by Sherlock will take the form of a Statutory Instrument, it is not required to be put through the Houses of the Oireachtas.
(Quelle: businessinsider.com)
Hintergrund: 2009 vereinbarte Eircom mit einigen Musikkonzernen die Regelung, nach der der Breitband-Internetzugang eines Kunden bei Urheberrechtsverstößen im Zuge einer 3-Strikes-Regelung für eine Woche und beim nächsten Verstoß für ein Jahr gekappt wird. Eircom wollte damit einem Urteil zuvorkommen, nachdem die Musikkonzerne Warner, Sony, EMI und Universal gerichtlich gegen die Firma vorgegangen waren. Die Konzerne waren dabei großzügig: Statt auf einer Überwachungssoftware zu bestehen, kamen sie dem Provider entgegen und gaben sich damit zufrieden, dass er auf Zuruf tätig wird und sie selbst für die Überwachung sorgen (wofür sie auf die Dienste der Firma Dtecnet zurückgriffen).
Nebenbei wurde außerdem ausgemacht, dass Eircom den Zugang zu bestimmten Seiten sperrt. Bedenken gegen die Regelungen wischte ein Richter Mitte 2010 zur Seite, der unter anderem die Position des Musikindustrie-Lobbyverbands übernahm, derzufolge IP-Adressen keine persönlichen Daten, also nicht schützenswert, seien. Was als gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Provider und Musikindustrie begann, entwickelte sich zu einer so innigen Freundschaft, dass Eircom schließlich ankündigte, in das Musikgeschäft einzusteigen und nun in Kooperation mit den Labels einen Webstore betreibt. Ein wunderbares Beispiel dafür, wie kommerzielle Interessen verschwimmen können, das man sich auch bei der Diskussion um Netzneutralität und der Bewertung der Position von Providern zu diesem Thema vor Augen führen sollte.
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