Als Bitkom am Montag vorpreschte und im Namen des „White IT“ verkündete, „unentgeltliche Tauschbörsen“ seien der „größte Markt“ für kinderpornographische Bilder, war die Verwunderung nicht nur bei uns groß.
Die Darstellung der Studie des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Uni Hannover in der Bitkom-Pressemeldung warf einfach die ein oder andere Frage auf. Handelt es sich um frei verfügbares Material? Werden die Inhalte verschleiert?
Und welche p2p-Plattformen sind überhaupt betroffen? Oder sind vielleicht doch eher geschlossene Tauschzirkel gemeint? Glaubt man einem Artikel bei Silicon.de, reden wir über geschlossene Tauschzirkel:
Strafverfolger stünden hier vor einer Herausforderung, denn der Zugang werde nur bei persönlicher Bekanntschaft oder durch Lieferung von Bildern oder Filmen oder möglicherweise auch gegen Geld geöffnet. „Personen, die in diese hermetischen Bereich gelangen wollen, müssen die Keuschheitsprobe ablegen, das heißt neues kinderpornographisches Material liefern.“
„Wir sind in diesem besonders abgeschotteten, hochkriminellen Bereich größtenteils blind“, sagt Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann, der das Bündnis White IT ins Leben gerufen hat.
Tatsächlich ist die Sachlage aber deutlich komplexer, wie mir Arnd Hüneke vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Uni Hannover per Mail erklärt:
Sehr geehrter Herr Schäfers,
in erster Linie handelt es sich um tatsächlich frei verfügbares Material, das so gut wie nicht verschleiert wird. Ab und an werden Dateinamen mal verschleiert, nicht selten ist es aber recht einfach. In unserer – sehr kleinen – Stichprobe wurde vor allem eD2K genutzt. Allerdings sollte man daraus keine voreiligen Schlüsse ziehen. Da sich der Bezugszeitraum der Aktenstichprobe auf das Jahr 2008 konzentrierte, könnten Verschiebungen in andere Netzwerke durchaus denkbar sein. Allerdings dürfte – so zumindest die Bekundungen der Experten im Rahmen der Interviews – weiterhin der Bereich der Tauschbörsen und der Newsgroups führend sein.
Eine tiefgreifende Analyse des „Marktes“ in geschlossenen Benutzergruppen war den Forschern schon allein aus rein rechtlichen Gründen nicht möglich. Um Zugang zu ihnen zu erhalten, hätten sie sich strafbar machen müsssen:
Geschlossene Tauschzirkel haben wir kaum identifiziert. Dafür war der Ansatz auch wenig geeignet. Das Problem ist hier wohl, dass es in Deutschland eigentlich keine Rechtsgrundlage gibt, in diese Zirkel zu gelangen. Die Keuschheitsprobe, also die Übersendung kinderpornographischen Materials zur Zutrittserlangung, kann von den Ermittlungsbeamten mangels Rechtsgrundlage wohl nicht abgelegt werden.
Lange Rede, kurzer Sinn (und man verzeihe mir die Verkürzung): Geschnappt werden, wie auch im WWW, vor allem die Idioten. Über das Dunkelfeld in den geschlossenen Benutzergruppen ist nach wie vor wenig bekannt. Und nein, das ist kein Vorwurf an die Forscher, die können auch nur mit den Daten arbeiten, die sie von den Behörden erhalten.
PS: Mit etwas Glück erhalten wir im Laufe des Tages noch die komplette Studie. Aus der „White IT“-Geschäftsstelle im niedersächsischen Innenministerium hieß es, dass das eigentlich kein Problem sei, schließlich sei sie ja auch auf der Pressekonferenz am Montag in Berlin verteilt worden.
Hoffentlich kommt als nächstes mal eine Studie, die sich damit beschäftigt, wo denn das Gefahrpotential des kostenlosen Tauschs von jahre- bis jahrzehntealten Bildern und Filmen zum Eigengebrauch liegt und wie realistisch es ist. Bislang sehe ich, dass Menschen für quasi-Gedankenverbrechen meist ziemlich krasse Einschnitte an ihrem geplanten Lebensweg hinnehmen müssen und das auch noch ohne jeden (Sicherheits-)Gewinn für die restliche Bevölkerung…
Zu Uwe Schünemann selbst verkneife ich mir mal jeden Kommentar.
Angesichts der These, dass Digitalkameras die Herstellung entsprechenden Bildmaterials enorm vereinfacht haben, würde nicht oder zumindest nicht ausschließlich von „jahre- bis jahrzehntealten“ Material ausgehen.
Was an einem (Missbrauch zum) „Eigengebrauch“ unproblematisch sein soll, kann ich auch nicht nachvollziehen. In dem mir bekannten Studien ist auch beim „Eigengebrauch“ von einem stetigen Bedarf nach neuem Bildmaterial die Rede – irgendwo her muss es kommen.
Dass die deutschen Regelungen viel zu weit gehen, ist aber unstreitig? Ein Verbot von Aufnahmen tatsächlich erfolgten Kindesmissbrauchs ist ja noch vertretbar. Verbote von fiktiven Darstellungen, Texten, Fotomontagen oder Personen, die nur kindlich aussehen, sind aber nichts anderes als Gedankenverbrechen.
Ich fange jetzt gar nicht erst von der alten Leier an, warum die Regelungen zu Jugendpornographie Unsinn sind. Und demnächst kommt ja per EU-Richtlinie auch noch ein zwingendes Besitzverbot von massenweise Pornos/Erotik mit erwiesenermaßen volljährigen Darstellern. Die müssen bloß so aussehen, dass man sie auch für einen Tag zu jung halten könnnte. Das ist dann soger ein Gedankenverbrechen, dass noch nicht einmal in sich selbst schlüssig ist.
Ich habe schon des öfteren auf einem gewissen englischen Imageboard Threads gesehen in denen indirekt auf Kinderpornos auf BitTorrent verlinkt wurde. Im zweistelligen gigabyte-bereich.
Wie viel das nun im Vergleich zu in geschlossenen Kreisen getauschtem Material ist kann ich nicht beurteilen. Aber es ist auf jeden Fall da. Und nahezu unmöglich zu sperren oder zu löschen.
In sofern stimmt es, dass Websperren nur Augenwischerei ist. Wenn man wirklich was tun will, dann muss verhindert werden, dass neues Material produziert wird.
Neues „Material“ ist nur in geschlossenen und konspirativ abgeschotteten Gruppen erhältlich. Es wird in engeren Familienkreisen erstellt. Die „Keuschheitsprobe“ ist bei mir in vielen Fällen gescheitert, weil ich zu diesen Bildern auch keinen Zugang hatte. Im übrigen ist das BKA wie die Musikindustrie an möglichst viel kinderpornografischem Material im Netz interessiert, um politische Interessen verfolgen zu können.
…tja, wie der eine Content-Industrie-Lobbyist schon damals sagte… „Child pornography is great!“
Wen interessiert da noch, daß man mit so einer Politik in Wirklichkeit mißbrauchte Kinder mißbraucht.
ähm, wie jetzt kostenlos oder ein markt und meinen die das ernst, dass sie sich auf daten aus dem jahr 2008 berufen? klar damals ist man schnell mal an kipo gelangt, wenn man in tauschbörsen nach pornos gesucht hat, aber heute benutzt doch keiner mehr tauschbörsen. wo es doch facebook gibt. es ist nur eine vermutung, aber ich bin bei facebook schon auf „freundeskreise“ gestoßen, die meiner meinung nach pedophil waren. wäre ich nicht so angeekelt, hätte ich sogar leichten zugang zu den gruppen gehabt. naja lasst die ermittlungsbehörden mal schön im dunklen tappen. da richten sie am wenigsten schaden an. in diesem sinn, ein schönen tag und finger weg von kipo.
„Markt“ bedeutet nicht zwingend, dass jemand „Geld“ für Waren bezahlt.
Einen 1:1-Tausch ist ebenso eine – weit früherer Form – des Marktes. Irgendwann kann man dann auf die Idee, dass es irgendwie unsinnig ist, die ganzen Viecher immer und immer durch die Wüste zu zerren und hat die sog. „Token“ erfunden. Aus denen wurde … is ja auch egal.
Und, das meinen die Ernst. Wenn die Datenbasis noch die gleiche ist, wie im November, handelt es sich um von Staatsanwaltenschaft (hauptsächlich Hannover, iirc) bereitgestellte Akten aus eben diesen Jahren.
[Update]
So, ich habe nochmal in der Präsentation von November nachgesehen:
Beauftragt wurde die Studie im November 2009, ausgewertet wurden Strafakten der Staatsanwaltschaft Hannover [nds. Zentralstelle nach Nr. 223 RiStBV]. Bezugsjahr ist 2008, es handelt sich um eine repräsentative Stichprobe. Schon damals bei den Zwischenergebnissen zeichnete sich ab, dass p2p eine signifikante Rolle spielen würde:
http://www.netzpolitik.org/wp-upload/101124_FallVerteilungPressemappe.jpg (Das ist ein Screenshot von der Präsentation der Zwischenergebnisse aus der damalige Pressemappe)
[/Update]
Um das – Größe des Samples/Alter der Daten – nochmal klarzustellen, habe ich ja auch nachgehakt. Daher auch der Nachsatz.
Ich bezweifle, dass man bei facebook ohne Weiteres „leichten Zugang“ zu entsprechenden Kreisen erlangt. Nicht alles, was eklig ist, ist auch strafbar.
ok, ich möchte mich nicht festlegen, ob das was ich da sah wirklich schon strafbar war, aber ich kann mir vorstellen das facebook den konsumenten schon die möglichkeit bietet, in geschlossene gruppen ihrer tauschlust auszuleben. klappt ja bei den musik- konsumenten auch, da wird schnell eine gruppe oder seite zum thema reggae eröffnet und schon füllt sie sich mit youtube links und wenn man dort, auf von der content mafia zensierte musik stößt, dann suchst man eh bei der größten tauschbörse google, ob es einen anderen anbieter gibt, der mir den stream liefert.
Nach dem letzten Artikel habe ich mal versucht mich übers Web ein wenig schlau zu machen und bin dabei auf folgende Studie gestoßen: http://[…]/T12/[…].pdf
Es scheint also tatsächlich gewisse Tags zu geben, die zumindest innerhalb…“interessierter Kreise“ recht bekannt und verbreitet sind (wenn auch offenkundig nicht so standardisiert wie z.B. die Namen bei Scene-Releases). Selbst wenn man annimmt dass 90% der Dateien Fakes und Malware sind, diese Zahlen haben mich doch _etwas_ schockiert. Ich meine die Verbreitung von Kinderpornos ist in so ziemlich jedem Land dieser Erde verboten und diese Dateien werden völlig offen abgeboten?
(ich hoffe mal es kommt keiner auf die Idee, diese Tags auszuprobieren…wenn doch, selbst schuld)
[Damit erst gar keine auf die Idee kommt, hier szenetypische Schlagworte aufzugreifen, habe ich den Link der der Einfachheit halber zensiert. Lasst solchen Unsinn bitte. Danke.]
Mea culpa, die Quelle erschien mir „offiziell“ genug um sie zu posten. Soll nicht wieder vorkommen
Immerhin findet man die PDF noch, sofern man Google beherrscht. Allerdings finde ich nicht, dass man den Zugang zur PDF zensieren muss. Die Begriffe sind jedem bekannt, der sich auf YouP*rn oder ähnlichen Geschichten rum treibt. Neues, überraschendes ist da meines Erachtens nicht bei. Einzig die „geheimen“ Keywords, welche eben auch interessant für Strafverfolgungsbehörden sind, sind tatsächlich relevant.
gehört jetzt ÜBERHAUPT nicht hier her, aber trotzdem die frage:
weiss jemand über den gesundheitszustandes meines persönlichen feindes, des innenministers von niedersachsen, ob des heutigen urteils des BVerfG bescheid? Er schrie doch noch vor kurzem „Alle wegsperren, für immer“……der blutdruck dürfte doch bestimmt im bedenklichen grenzbereich sein, nach dem im karlsruhe, wie schon bei der VDS, einen vor den koffer gesch…..en haben.