Etappensieg: Der Schultrojaner ist vorerst gestoppt

Der Schultrojaner, eine geplante Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen an unseren Schulen um Lehrer beim Kopieren von Schulbüchern zu ertappen, ist fürs erste gestoppt. In einer Pressemitteilung erklärte die Kultusministerkonferenz nach einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Lehrerverbände und der Schulbuchverlage:

Die in § 6 Absatz 4 des Vertrages beschriebene „Scansoftware“ wird nach Einschätzung der Vertragspartner bis auf Weiteres, jedenfalls nicht im Jahr 2012, zum Einsatz kommen. Die Vertragspartner verabredeten, im ersten Quartal 2012 ein weiteres Gespräch zu führen, um mögliche Alternativen zu diskutieren. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass das geistige Eigentum zu schützen sei und die Rechte der Verlage und Autoren, vor allem auch der beteiligten Lehrkräfte, gewahrt werden müssen. Die Lehrerverbände werden weiter in die Gespräche einbezogen.

Ich prophezeie: Auch in 2013 wird es keine Schulwanze in geplanter Form geben. Das Blog Pisaversteher ist da weniger optimistisch und sieht in der Verschiebung vor allem den rationalen Grund, dass die Software einfach noch nicht in diesem Jahr fertig wird. Die Lehrerverbände würden da zu optimistisch rangehen und sich weiterhin über den Tisch ziehen lassen. Ich bin da aber optimistischer, dass wenn die Lehrer, ihre Verbände und die interesiserte Öffentlichkeit samt engagierten Landes-Bildungspolitikern und Datenschützer an dem Thema dran bleiben, eine Realisierung aus juristischen, technischen und moralischen Gründen nicht geschehen wird.

Zum Hintergrund: In einem “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” hatten die Kultusminister der 16 Bundesländer mit den Schulbuchverlagen und ihren Verwertungsgesellschaften vereinbart, dass zukünftig 1% der Schulrechner mit Hilfe einer Schulwanze auf Kopien von urheberrechtlich geschützten Schulbüchern untersucht werden sollen. Beim digitalen Kopieren ertappte Lehrer sollen laut dem Vertrag Disziplinarmaßnahmen erhalten. Vereinbart war, dass die privatwirtschaftlich finanzierte Software frühestens im zweiten Halbjahr des aktuellen Schuljahres auf die Schulen losgelassen wird. Wir hatten Ende Oktober über den Schultrojaner berichtet und damit eine Debatte ausgelöst, ob diese bisher nicht diskutierte Maßnahme überhaupt rechtlich in Ordnung und irgendwie verhältnismäßig ist.

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25 Ergänzungen

  1. Hört sich erst mal gut an. Ich bin nach wie vor der Meinung, da die Schulbücher von Lehrern geschrieben werden und die Schulbuchverlage i.d.R. keine amtlich zugelassenen Lehrer beschäftigen, und die Schulbücher amtlich zugelassen werden müssen, dass man Schulbücher als amtliche Werke einstufen sollte. Das würde den Tatsachen der Autoren entsprechen, hätte zur Folge, dass sie urheberrechtsfrei wegen §5 UrhG wären und man könnte den Verlagen ihr Kerngeschäft (inkl. angemessenen Gewinns als Risikoprämie) angemessen vergüten. Durch den Wegfall des Urheberrechts nach dem Urhebergesetz wäre dann eine Beschnüffelung von Lehrern und Schülern überflüssig.

    Ansonsten sollte sich die Frage, ob die Lehrer den Content elektronisch oder auf Papier verwenden wollen, nach pädagogischen Kriterien richten und nicht nach der hier sachfremden Gewinnmaximierungssabsicht der Verlage.

    Eventuell sollte man noch darüber nachdenken, ob man den Geschäftsführer der Kultusminisierkonfernez nicht entlässt, da der sich als sachunkundig herausgestellt hat und gegen die Bildungsabsichten des Erziehungssystem seine Tätigkeit ausgerichtet hat, wie wir ind er Diskussion neulich live erleben durften.

  2. Mir kommt der erste Satz im Zitat aus der Pressemitteilung extrem seltsam formuliert vor: Lässt man den Nebensatz (oder heißt ein solches Konstrukt anders?) weg, erhält man
    „Die in § 6 Absatz 4 des Vertrages beschriebene „Scansoftware“ wird nach Einschätzung der Vertragspartner bis auf Weiteres […] zum Einsatz kommen.“
    also ziemlich das Gegenteil der eigentlich gemeinten Aussage. Das sollte bei solch einer einfachen Weglassung nicht passieren.

    Wird das „nicht“ in den Hauptsatz kopiert und der Nebensatz (?) ans Ende geschoben
    „Die in § 6 Absatz 4 des Vertrages beschriebene „Scansoftware“ wird nach Einschätzung der Vertragspartner bis auf Weiteres nicht zum Einsatz kommen, jedenfalls nicht im Jahr 2012.“
    ist der Satz doch schon viel verständlicher.

  3. Fand allein die Idee schon gruselig. Überhaupt, Bildung sollte immer einen höheren Stellenwert haben als irgendwelche Belange von Verlegern oder Rechterverwertern (spreche Bewusst nicht von Authoren, da fast immer diese keine Rechte mehr an ihren Werken haben.). Und deshalb, danke Leute, und bitte macht weiter so!

  4. Danke markus für diesen Beitrag. Mit dieser Nichtanwendung wird das Vertrauen zwischen Lehren und Verlagen wieder etwas gestärkt und auch das (Datenschutz) Vertrauen zwischen Lehrern und „Dienstherren“ dh. Landesschulverwaltung etc. wird gestärkt. Als kurzfristige Maßnahme sollten Verlagsprodukte so interessant sein das Lehrer und Eltern rein über den Nutzwert gerne dafür Geld ausgeben. Dafür müssen die Verleger aber richtig hart arbeiten. Andererseits muß die finanzielle Ausstattung der Lehrer oder der Schule so sein das man in der Lage ist Lehrbücher und Lernhilfen im Orginal anzuschaffen.
    Unser Staatswesen ist in der Lage Banken zu retten und weit weg von zu Hause die Freiheit zu verteidigen, da wird es doch an der sozialen Verantwortung (Abgaben Verlagsmitarbeiter und Autoren) von öffentlicher Hand und Lehrerschaft nicht mangeln wenn gleichzeitig die Verlage die Preise freundlich gestalten können dank Verstetigung der Einnahmen, ODER ?

  5. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Verlage haben ihre Ziele und in der Kultusministerkonferenz bzw. deren Verhandlungsführern sehr verständige Leute, die ihre Ansprüche unterstützen. Nun werden die Verlage dem Kind einen neuen Namen geben und im Vertrag wird alles etwas anders formuliert werden.

    Es ist alleine schon diese Formulierung ein Witz:
    „Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass das geistige Eigentum zu schützen sei und die Rechte der Verlage und Autoren, vor allem auch der beteiligten Lehrkräfte, gewahrt werden müssen.“

    Geschickt werden hier die „Rechte […] der beteiligten Lehrkräfte“ ganz nach vorne geschoben, noch vor die der Verlage. Das soll besänftigen und ablenken von den eigentlichen Initiatoren, die sich hier als „Rächer der Enterbten“ verkaufen wollen. Lachhaft! Für mich ist diese Presseveröffentlichung nichts als ein PR-Stunt.

  6. Hatte neulich mit einem befreundeten Lehrer ein Gespräch zu dem Thema. In seinen Augen stellt das alles keinerlei Bedrohung für den Unterricht dar, mit der Begründung, dass in seiner Schule 100% der Lehrer ihren Unterricht mit privatem Computer vorbereiten und halten.

  7. Der Philologenverband hat sich interessanterweise an der Lobhudelei des Treffens der Lehrerverbände mit der KMK nicht beteiligt.

    Und dafür gibt es wohl Gründe:
    1. Eine Kontrolle bzw. Überprüfung der Schulcomputer soll nach wie vor erfolgen, wenn nicht durch eine Plagiatssoftware, dann durch Alternativmodelle (z.B. Schulleitungen).
    2. Das völlig lebensfremde Verbot des Anfertigens digitaler Kopien durch Lehrkräfte wurde nicht einmal thematisiert.

    Der Weihnachtsfriede wird bald wieder vorbei sein.

    Conny

  8. Auch in unserer Schule sind die meisten Lehrer mit den eigenen PCs da. Da nutzt kaum jemand die PCs der Schule. Von daher könnte der Trojaner ruhig kommen. Gut würde ich es nicht finden und sinnlos auch.

  9. Hallo allerseits,
    das Thema ist sicher nicht vom Tisch, wenn auch die Plagiatssoftware aufgrund der öffentlichen Empörung nicht fristgerecht eingesetzt werden kann. Es gibt allerdings ein Rundschreiben (Verschlusssache nur für internen Gebrauch) an die Schulleiter, worin auch dieser Vertrag zwischen Kultusministerien und Verwertungsgesellschaften thematisiert wird. Darin werden z.B. die Kosten beziffert, die nun vertraglich den Verwertungsgesellschaften im Rahmen dieses Vertrages zugesprochen werden. Da geht es um Summen von 6 bis 9 Millionen jährlich bis einschließlich 2014. Da ich nur für die Zeit eines Augenaufschlags das Vertragswerk gesehen habe, weiß ich nun nicht, worauf sich diese Summen nun genau beziehen, ob da die Plagiatssoftware beispielsweise dadurch mitfinanziert wird bzw. sich die Summen auf die einzelnen Bundesländer beziehen. Etwas Whistleblowing seitens der Lehrerschaft wäre da zweckdienlich…

    1. Die Milliönchen beziehen sich auf die Verwertung – nicht digital – von Verlagsmaterial im Unterricht. Der Kollege darf also am normalen Kopierer Klassensätze rauslassen.

  10. Hallöchen,

    warum zeigt man den Schlaumeiern nicht einfach mal die Zähne und tut sich in einem offenen Webprojekt zusammen. Dann könnte man gemeinsam ein Netz-gestütztes Schulbuchprojekt herausbringen. Das könnte auch alle neuen Medien wie Tablets usw. bedienen, wäre also sehr attraktiv. Ich würde mir jedenfalls zutrauen, ein Chemiebuch und ein Physikbuch zu schreiben, dass in Gymnasien verwendet werden könnte.

    Ich glaube, erst wenn es solche freien Aktivitäten – alles unter der CC-Lizenz – gibt, bekommen die so richtig Gegenwind. Die Verlage werden dann reagieren, weil deren Geschäftsmodell zusammenbricht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.