Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die 5% bei der Europawahl verfassungswidrig ist. Die Pressemitteilung kommt sicher bald online. Für die nächste Wahl könnte das z.B. bedeuten, dass die Piraten Sitze erhalten, auch wenn sie unter 5% liegen. Oder Koch-Mehrin mit der FDP wieder reinkommt.
Begründet wird die Entscheidung wohl mit fehlender Chancengleichheit. Die letzte Europawahl muss aber nicht wiederholt werden.
Hier ist der Leitsatz und hinter dem Link liegt die Urteilsbegründung:
Der mit der Fünf-Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien ist unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen nicht zu rechtfertigen.