Ja, ich weiß, SpOn- bzw. Newsbashing generell ist schrecklich 2005. Aber manchmal wundere ich mich einfach. Zum Beispiel über Artikel wie die aus Agenturmeldungen kompilierte Meldung „Entführte Bankiersfrau – Ermittler gelangten nur mit Verzögerung an Telefondaten“ heute bei „Spiegel Online“.
Schauen wir uns die Einleitung an. Zeitungsleute nennen diesen Teil „Lead“ – und sind nicht selten der Meinung, dass dort bereits alles zu stehen hat, was eine Meldung inhaltlich ausmacht:
Im Fall der entführten Maria Bögerl aus Baden-Württemberg sind die Ermittler offenbar auf Schwierigkeiten gestoßen, die in dem Fall relevanten Telefonverbindungsdaten zu erhalten. Der Justizminister des Landes forderte eine neue gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung.
Das ist eine klare Aussage: Hätte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht kassiert, hätte man der Frau schneller helfen können. Durch das relativierende „offenbar“ machen sich die Autoren die Meinung des indirekt zitierten Justizministers formal nicht zu eigen, transportieren aber gleichwohl seine PR-Botschaft. Warum es sich um PR handelt, wird jedem, der sich ein wenig mit dem Thema auskennt, zwei Absätze später klar:
Der FDP-Politiker sagte, das Unternehmen habe sich eine Woche Zeit lassen wollen, bis es die von der Staatsanwaltschaft angeforderten Verbindungsdaten liefere.
Das ist, sollte die Darstellung korrekt sein, nicht nur ungewöhnlich, sondern auch ein Skandal. Allerdings wohl keiner, den die Vorratsdatenspeicherung hätte verhindern können. Sofern die Daten gespeichert wurden, und das wurden sie offenbar, sonst macht das „Zeit lassen wollen“ keinen Sinn, ist ein Zugriff über TKG/Strafprozessordnung möglich.
Dafür braucht es keine VDS. Ich wüsste auch keinen Grund, warum ein TK-Unternehmen in einem Entführungsfall(!) nicht kooperieren sollte. Üblicherweise reicht bereits in minderschweren Fällen ein Fax.
Randnotiz für Freunde des Absurden: Die Forderung wurde auf einer Veranstaltung mit dem Titel „Datenvernetzung – wie bleibt Privates privat?“ laut, zu der interessierte Bürger nur nach eine Sicherheitsüberprüfung durch die Bundespolizei Zutritt erhielten ‚)
Möglich ist nur eine persönliche Abholung [der Einlasskarten] gegen Vorlage des Personalausweises und Angabe von Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und ‑ort. Das Gleiche gilt für die zweite Person. Die Daten werden aus Sicherheitsgründen der Bundespolizei übermittelt und dort mit dem Inhalt des Informationssystems der Polizei abgeglichen.
PS: Gibt es eigentlich einen Kommentar vom CCC zum Thema? Constanze Kurz dürfte wohl kaum von Berlin nach Karlsruhe gereist sein, um vor Ort als zivilgesellschaftliches Dekorationsobjekt herumzusitzen, oder?