„Tatort Internet“: Vorratsdatenspeicherung und Echzeit-Screening?

In einem Interview der Kukksi, einem Nachrichtenportal, das nach laut Projektbeschreibung von „engagierten Schüler und Studenten […] sowie erfahrene Journalisten“ betrieben wird,* spricht RTL2-Chefermittlerin Beate Krafft-Schöning über ihre Motivation:

Politik müsste dringend handeln: Die Vorratsdatensdatenspeicherung, […] wären aus meiner Sicht ganz dringende Punkte, die man seitens der Politik abarbeiten müsste! Grooming muss generell unter Strafe gestellt werden. Und zwar europaweit. […] Hier steht jedoch oft der Datenschutz wenig hilfreich zur Seite, der Kontrollmöglichkeiten in Chats untersagt. Seit dem Fall des Datenvorratsspeicherungs-Gesetzes vor drei Jahren ist es für die Provider noch schwieriger geworden, Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen, sprich Kontrollfunktionen in ihren Angeboten zu installieren. Reine Kinderangebote an sich sind ja eher seltener im Internet zu finden.

Leider vergisst Krafft-Schöning zu erwähnen, welche unverzichtbaren „Kontrollmöglichkeiten“ konkret untersagt sein sollen. Das Belauschen von Privatgesprächen etwa? Das will ich doch hoffen. Und die Alternative wäre? Ein Echtzeit-Screening auf Schlüsselwörter? Zugang zu Chats und Kommunikationsplattformen wie SchülerVZ generell nur noch nach Hinterlegung einer ladungsfähigen Adresse und Authentifizierung mit dem neuen ePass? Gut, lassen wird das. Bemerkenswert auch Krafft-Schönings Antwort auf die Frage, warum „Tatort Internet“ bei RTL2 laufe:

Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten waren da eher zurückhaltend, unterstellten mir, wenn ich das Thema überhaupt anbot, Wichtigtuerei oder ließen mich wissen, dass das Thema nicht ins Sendekonzept passe („Magazin Monitor“) oder, dass man das nur machen könne, wenn die Polizei involviert sei („ZDF-Reporter“).

Ok, ich kann den Frust nachvollziehen. Selbst bei „ZDF-Reporter“ zu scheitern muss hart sein.

(Wiedervorlage durch Vera, via DM)

*Bei aller Sympathie für solche Projekte: Leider liest es sich auch so. Die Fragen, die im konkreten Fall vom 23-jährigen Betreiber der Plattform gestellt wurden, könnten auch direkt von der RTL2-Pressestelle formuliert worden sein.

49 Ergänzungen

  1. Sag ich doch: Inhaltekontrolle, Zurückgewinnung der Hoheit über die Kommunikation und Informationen aller Bürger. Das ist das wahre Motiv hinter den vorgeschobenen Kindermissbräuchen. Nicht von Beate Krafft-Schöning, ihr nehme ich ihren religiösen Eifer ab. Sie ist nur Instrument. Es geht – wie so häufig – um wirtschaftliche Interessen, ums Geld.

  2. Langsam lassen sie die Katze aus dem Sack: Nur mit der Vorratsdatenspeicherung kann man die unendlich vielen Fälle von Kindesmissbrauch, welcher über das Internet angebahnt wurde, verhindern! Nicht das den etwas aufgeklärteren Zeitgenossen sowieso klar war in welche Richtung diese Reise geht, aber jetzt wird das auch den BLÖD u. RLTII Konsumenten beigebracht. Habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass unser Bundesinnenminister sich nicht zu schade war in dieser Sendung aufzutreten? Ich hoffe das war eine falsche Information.

    Ansonsten kann ich zu dieser Sendung nur sagen was ich schon lange erwartet habe: Der Mob schleift die Sense und wärmt die Fackel vor.

  3. Kukksi ist sowieso mit Vorsicht zu geniessen. Die bieten auch anderen mitunter verfassungsfeindlichen Organisationen wie Scientology ein ein positives Forum.

    Die darf man einfach nicht ernst nehmen.

  4. @Jörg

    Dieses Zitat ist aber auch nicht ohne:
    […]
    Ab der elften Klasse würde ich das Internet heute als eine von
    mehreren Informationsquellen empfehlen. In diesem Alter sind Kinder
    bereits in der Lage, Dinge in gewissem Ausmaß differenziert zu
    bewerten und sie können mit negativen Einflüssen besser umgehen. Man
    sollte zudem in der Lage sein, gute Infos von schlechten zu trennen.
    Das Internet sollte bei der Erarbeitung eines Themenkomplexes niemals
    die einzige Informationsquelle sein.
    […]

    und zeigt wie die Dame Jugendliche einschätzt und was sie ihnen zutraut….

    bombjack

  5. http://www.XBXIXLXD.de/BILD/regional/muenchen/aktuell/2010/10/19/karl-theodor-zu-guttenberg/jubel-empfang-in-muenchen.html

    http://www.XBXIXLXD.de/BILD/politik/2010/10/19/stephanie-zu-guttenberg-tatort-internet/wieder-zwei-neue-sex-ekel-enttarnt.html (link entschärft)

    Jawollja! Zwei Schlagzeilen für Gutti und Gutti. Das macht sich gut, so will es der Pöbel lesen. Endlich wird angepackt und aufgeräumt in diesem unseren Lande.

    Da gibt es eine Journalistin die im Rahmen der Sendung der Schatten-First Lady ihre ganzen VHS Kursteilnehmerinnen mitnimmt (von denen dann einige Anstand haben und nicht erscheinen) wenn es auf Pädobärenjagd geht.

    Es gibt anscheinend sogar Gastronomen denen es so schlecht geht dass sie – bevor Herr Rach die Küche nierdermacht – bereitwillig ihre Räume an die Jäger ausliefern um sie dann verwanzen zu lassen. Ist ja ne tolle Werbung für den Laden wenn er im Fernsehen gezeigt wird. Am besten noch als „Szenelokal für Bären und ihre Freunde“.

    Und es gibt Redaktionen, Kameraleute und Lockvögel die sich ausgiebig über Chatlogs, Bilder und auch den Inhalt von Handies der gelockten auslassen. Ja es wird aufgeräumt im Staate Deutschland.

    Sogar der liebe Bundespräsident und Oberweichgespülte Wulf lässt in dem Propagandablatt der Adeligen und Führungskaste verlauten „Wer bei uns arbeiten will muss Deutsch lernen“.

    Jawollja – was für ein Dienstag

  6. http://www.express.de/news/panorama/caritas-heimleiter–61–weiter-verschwunden/-/2192/4754914/-/index.html

    Zitat:
    Der Sender will künftig Arbeitgeber benachrichtigen, wenn mutmaßliche Täter, die „in ihren Arbeitsverhältnissen mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben“, von der RTL-II-Sendung beim Anbaggern von Minderjährigen im Netz erwischt werden, hieß es in einer Mitteilung am Montag.

    Für die Zukunft soll nun gelten: „Am Donnerstag vor Ausstrahlung werden die Sendekopien an die betreffenden Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.“ Polizei und Staatsanwaltschaft entschieden dann, ob und wie sie ermittelten. Die Sendung ist immer montags im Programm.

    —-
    Die nächste Lüge von der Staatsanwaltschaft und den Daten die man ihr gibt

  7. @Deekay:

    Zu spät. Der Schaden ist angerichtet. Und die wahre Intention von Frau Gutti und RTL II ist bereits zu deutlich geworden. Wer fünf Monate lang die Caritas nicht informiert hat daß sie einen Jugenddorf-Leiter hat der möglicherweise pädophile Tendenzen hat, dem geht es nicht um die Kinder. Der hat ganz niedere Motive.

  8. @Deekay: Das „enttarnt“ bezieht sich aber auf die Sendung. Noch nicht auf eine „Enttarnung“ im realen Umfeld.

    @Ein Mensch: Die VDS nur mittelbar. Eine effektive Überwachung von Chats wäre aber nur via Screening möglich. D.h. jemand müsste schauen, ob jemand mit bösen Wörtern kommuniziert („Da, zweimal Penis in 3 Minuten, ein Sex-Ekel!“).

    Mal abgesehen davon, dass das, je nach Layer, ohnehin irrsinnig ist (Soll ein Zugangsprovider via DPI auf Schlüsselwörter filtern?), ist es auch verboten, in fremden Datenpakete rumzuwühlen.

    Mich erinnern die Forderungen immer stärker an die Geschichte des dubiosen Vereins „Carechild“:

    C@rechild wurde nach eigenen Angaben von AOL-Lotsen, sozusagen Aufsehern in Diskussions-Foren, 1997 gegründet. Sie wollten ihre Position ausnutzen, um die Diskutanten zu überwachen und nach Besitz von Kinderpornografie zu durchsuchen. Dabei gerieten im Übereifer viele Unschuldige unter Veracht und mussten z.B. Hausdruchsuchungen über sich ergehen lassen.

    @Deekay: Die Sendekopie sind relativ witzlos. Interessant wären evtl. die Chatlogs und das Rohmaterial. Andererseits, das könnte einer Selbstanzeige gleichkommen.

  9. Die Frage ist in der Tat, wie und ob man Chats „überwachen“ könnte und sollte. Ich meine keine Voll-Überwachung deutscher Chat-Kanäle, sondern eine permanente Moderation von Chaträumen wo sich Kinder aufhalten (und ich meine Kinder, nicht „19jährige Kinder“ à la BILD-Zeitung). Aber allein das stößt schon schnell an Machbarkeitsgrenzen, erst recht wenn man meinetwegen einen Moderator fünf Chaträume ebenso „überwachen“ läßt wie die dazugehörigen PMs zwischen Chattern. Und bei Instant Messengern wie Skype ist es schon garnicht möglich.

    Blieben noch Pattern Matching-Ansätze, also platt gesagt Wortfilterung. Aber auch die stößt schnell an ihre Grenzen. Wenn sich z.B. 13jährige über „SEX and the City“ unterhalten oder sich kindliche Hundefans darüber freuen wie ihr Fiffi mit dem SCHWANZ wedelt.

    Es bleibt also im Grunde bei dem, was mir vor 30 Jahren meine Eltern immer eingebläut haben – nimm nichts von Fremden, wenn jemand zudringlich wird, dann hau ab oder schrei nach Hilfe. Und genauso muß man auch im digitalen Zeitalter bei den Kindern selbst ansetzen, und ihnen immer wieder sagen, wenn dich im Chat wer anmacht, mach sofort das Chatfenster zu, und/oder wende dich an die Chat-Moderatoren oder so. Und keine Treffen mit Chat-Bekanntschaften, es sei denn die eigenen Eltern sind dabei. Wenn man dies sachlich ohne das ganze Panikmache-Brimborium von „Tatort Internet“ und Co. vermitteln würde, dann bräuchte man auch keine populistischen Verweise auf die Vorratsdatenspeicherung, die ja laut BVerfG-Urteil m.W. eh nicht eingesetzt werden dürfte für sowas hier. Aber besonders letzteres sagt man ja nicht so gern so laut und deutlich, sonst würde man sich ja selber die ganze Bedrohungskulisse kaputtmachen.

  10. Bei TI wurde schlichtweg auch gelogen. Im 1. Teil wurde ganz klar mitgeteilt, dass das „Material den Strafverfolgern übergeben wurde“. (wer den ersten Teil noch anschauen kann, der möge bitte den O-Ton beisteuern – er wird dringend benötigt, danke).

    Wenn schon RTL2 dies nicht übernommen hat, wäre dies Aufgabe von Nagel und Co. gewesen, denn die Aussage kam imho von Nagel.
    Die weiteren Fragen, die Frau BKS und Innocence in Danger gestellt wurden, die sich inbesondere auch mit der Frage, warum ein tatsächliches Opfer nicht verfremdet wurde, befassten, wurden bis heute nicht beantwortet (und ja, sie wurden direkt an die Damen gestellt, und imho auch nicht harsch formuliert).

    Die VDS spielt doch hier gar keine Rolle – wenn in einem Chat eine Minderjährige belästigt wird, dann kann diese den Chat abbrechen, sie kann denjenigen melden, der Chatmod kann diesen blocken und kann zudem auch dann die entsprechende IP speichern und man kann zur Polizei gehen und gut. Es ist dann eher das Problem der überlasteten und oftmals auch wenig vorbereiteten Polizei, dass sie so lange benötigt um tätig zu werden, dass die Daten gelöscht sind.

    Dieses Problem wird man selbst mit 12monatiger VDS haben, denn solange Polizisten ca. 45 Minuten benötigen um zu verstehen, dass ein „ich wurde per ‚Email von jemandem bedroht und verleumdet, außerdem noch in einem Forum… und ja, er hat meinen Realnamen genannt und auch seinen Realnamen samt Email usw“ nicht bedeutet, dass derjenige einen angerufen hat und erst eine IP herausgefunden werden muss, sondern derjenige _es zugibt_, kann das Ganze sowieso nur in Absurdistan enden.

  11. @ Twister: Du hast Recht was die VDS angeht. Zumal die meisten Chatbetreiber bei eingehenden Meldungen über Belästigungen auch in der Lage sind oder sein dürften, IP Adressen und Chatlogs zu archieren um sie im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung gerauszugeben.

    Ein gepflegtes NEIN ich will nicht, eventuell sogar im offenen Chat (bei Chatsystemen in denen man in einem Raum mit allen und in Einzelgesprächen chatten kann) sollte genauso wie das „Lass mich in Ruhe“ in der Realwelt, auf der Strasse oder in der Bahn für Ruhe beim „bösen Mann“ und Aufmerksamkeit bei anderen sorgen.

    Im Internet ist es sogar noch einfacher als im Realleben: Mit einem Knopfdruck ist der Chat, die ganze Situation etc. oder das Webcambild weg.

  12. @Deekay:

    Ein gepflegtes NEIN ich will nicht, eventuell sogar im offenen Chat (bei Chatsystemen in denen man in einem Raum mit allen und in Einzelgesprächen chatten kann) sollte genauso wie das “Lass mich in Ruhe” in der Realwelt, auf der Strasse oder in der Bahn für Ruhe beim “bösen Mann” und Aufmerksamkeit bei anderen sorgen.

    Das ist eben der große Fehlschluss, man kann fast sagen die Lüge, die „Tatort Internet“ verbreitet. In den Beispielen in der Sendung stachelt der „Lockvogel“ im Chat die Pädophilen richtiggehend an, spiegelt einen aktiven Willen vor, sich mit dem jeweiligen „Täter“ im realen Leben zum Sex zu treffen. Nun ist es ja so, daß diese Männer im Grunde keinen Hehl daraus gemacht haben, daß sie zum Teil bedeutend älter und somit Erwachsene waren. (Zitat: „Hattest du schon mal was mit einem älteren?“)

    Ehrlich gesagt, ich möchte auch nur eine reale 13jährige sehen, die sich in dem Maße gewollt so hergibt und darauf einlässt, wenn sie online in einem Chat so angebaggert wird. Und den „Täter“ dann auch noch bewußt weiter anstachelt. In mindestens 90 Prozent der Fälle wird sich das Mädel denken „igitt was für ein Perverser, bloß schnell weg aus dem Chat hier“.

    Reality TV ist eben nicht die Realität. Es ist eine Verzerrung der Wirklichkeit, und ehrlich gesagt auch eine Beleidigung an das Urteilsvermögen von Kindern in dem Alter, wenn man nun so tut als seien sie ausnahmslos mit drastischen Folgen solchen Erwachsenen ausgeliefert.

    Und es sollte einem auch einiges klar werden wenn Frau Krafft-Schöning sagt, sie würde bereits seit Jahren in Chat-Räumen als Kind posieren und sich mit pädophilen Männern unterhalten. Es ist durchaus davon auszugehen, daß sich viele davon in Chaträumen aufhalten um gezielt nach Kontakten mit Kindern zu suchen. Das will ich garnicht in Abrede stellen, und das ist schlimm genug. Aber wenn man sie so anstachelt wie in der Sendung, dann hat das für mich nix mit dem realen Leben zu tun, wo für mich wie gesagt sehr viel dafür spricht, daß die ganz überwältigende Mehrheit von Kindern zum Glück sofort den Chat beendet – und sich vielleicht auch gleich umgehend an die Mods wendet.

    Man kann es also drehen und wenden wie man will – die berechtigte strafrechtliche Verfolgung von Erwachsenen die ihre Hände nicht von Kindern lassen können ist eine Sache… aber was „Tatort Internet“ macht, ist reine Panikmache auf unterstem Niveau.

  13. Wichtigtuerei??? NEIN! Wer kommt denn auf sowas? Wenn die Dame sich grinsend den potentiellen Kinderschändern gegenübersetzt und sich als Richterin in die Brust wirft, wer würde da auf die Idee kommen, dass sie das alles nur macht, um sich selber ganz toll vorzukommen?
    Besonders wenn sie natürlich NICHT mit der Polizei zusammenarbeitet. Dann würde sie ja nicht die ganzen tollen Fragen stellen dürfen und wäre vielleicht nicht im Mittelpunkt jeder einzelnen Einstellung…. Alles für die Kinder versteht sich.
    Ich habe im deutschen TV noch nie jemanden so selbstherrlich, rechthaberisch und aufgeplustert agieren sehen wie sie in den paar Minuten die ich mir von dem Mist antuen konnte, bevor mir schlecht wurde.

  14. Dauerhafte Chatüberwachung ist keine Option, in meinen Augen.

    Die Einzigen die hier mehr Überwachung leisten sollten sind die Schutzbefohlenen, bei uns i.d.R. die Eltern. Wenn ich mein Kind mit dem PC ruhig stelle, dann muss ich wenigstens dafür geradestehen, dass das Kind lernt damit vernünftig umzugehen. Zur Not müssen die Eltern halt den Rechner mehr überwachen – Mittel und Wege gibt es da genug. Was früher halt der Stadtpark mit Spielplatz war ist heute der Chatroom. Wenn Kinder alleine im Stadtpark sind, dann sind sie auch potentiell gefährdet – ergocmuss man(n – Frau aber auch) ab und zu nachsehen was die Kinder treiben.

    Überspitzt(!) formuliert:
    Um konsequent an die Sache ranzugehen könnte man im Gegenzug natürlich auch teure Autos in der Innenstadt offen stehenlassen um Autodiebe zu erwischen…oder gar Steuerbescheide falsch berechnen um den Begünstigten bei Nichtanzeige Steuerhinterziehung anzulasten.

    Mein Fazit:
    Es darf sich durchaus ein Polizist im öffentlichen Raum aufhalten, aber ich will keine Kameras die immer alles und überall mitschneiden – selbiges gilt für den Internetraum.

  15. Nachtrag:

    Mir kam grad noch ein dämlicher Gedanke – der so blöd gar nicht ist.

    Wenn das Jugendamt mit einem Psychologen sich als pädophiler Lüstling sich in Chats auf die Suche nach gestörten Kindern machen würde um präventiv Eltern zu entdecken die Ihre Kinder vernachlässigen oder gar sexuell oder anders missbrauchen – wäre ja auch mal ne tolle Show, hmm?

    Leider, leider ist das Jugendamt wegen knapper Kassen schon mit den üblichen „Brandmeldungen“ aus Kindergärten, Nachbarschaften und Schulen so überlastet, dass es sich wohl nicht mehr Fälle leisten kann und warten muss bis die besagten Fälle anders ans Licht kommen….

    ;)

    Nebenbei – diesen Herrn Udo Nagel habe ich auch gefressen. Wie sojemand auf ehrlichem Wege(?) Kriminaldirektor wird und dann sogar Polizeipräsident (gut es war der koksende Schill) – das spricht mal wieder Bände über unseren Beamtendschungel.

  16. @andreas:
    treffend bemerkt.
    Es ist ungefähr so als würde man sagen: Die Gefahr lauert auf unseren Straßen, überall wollen Typen unsere Kinder ins Auto locken.
    Gleichzeitig bringt man zwar den Kindern bei, dass sie nicht zu Fremden ins Auto steigen sollen, aber in der Sendung kommt dann die 13jährige mit treudoofem Augenaufschlag ins Auto und meint noch „Wo fahren wir denn hin, Du Süßer?“

    Wenn man sich die Chatprotokolle (soweit vom Flimmerfernsehen ersichtlich) und auch die paar Verhaltensweisen, die im Fernsehen gezeigt wurden, ansieht, dann wird hier nicht nur passiv vorgegangen, sondern sehr aktiv. Die 13jährige, die näherrückt im Restaurant, die im Zuhause ohne Eltern wartet und säuselt „wann kommt du denn, ich warte“, die im Chat auf „hattest du schon mal was mit älteren?“ oder „je jünger desto besser“ weiter vor sich hin säuselt usw. usf. – das ist auch schlichtweg abstrus weil es die wahren Gefahren in und außerhalb des Elternhauses und des Bekanntenkreises ad absurdum führt.

    Es geht nicht um die, die mit „hattest du schon was mit älteren?“ baggern, es geht insbesondere um jene, die lange Zeit erstmal zuhören, die Probleme der Kinder in sich aufsaugen und dann mehr und mehr zur Vertrauensperson werden. Die gehen nicht so plump vor, die fangen mit „geht es dir heute nicht so gut?“ etc. pp an und lassen in vielen Fällen sexuelle Anspielungen ganz sein.

    Der mandyfall ist da schon realistischer, hier macht sich aber dann z.B. kindersindtabu noch zum Handlanger von solchen Erpressern, denn wenn dort steht, dass sich Minderjährige strafbar machen, wenn sie Nacktphotos von sich selbst verschicken, dann ist dies natürlich Wasser auf die Mühlen der Erpresser. Dann heißt es „wenn du mich verpetzt, Süße, dann landest du auch im Knast wegen der Photos, die du mir geschickt hast“
    Das ist unverantwortlich.

  17. @Andreas:

    Aber allein das stößt schon schnell an Machbarkeitsgrenzen […] Blieben noch Pattern Matching-Ansätze […]

    Ja, das schrieb ich oben doch, nur nicht so verständlich. Und dann kommen noch die zahllosen kleinen (Web-)Chat-Anbieter und Communities dazu, womit wir irgendwann bei DPI auf Zugangsebene wären.

    @Twister: Eine Kopie der ersten Sendung solltest du bei RTL2 bekommen, ansonsten finden sich einige Schnippsel bei Youtube. Oder soll ich mal schauen?

    Die VDS spielt doch hier gar keine Rolle – wenn in einem Chat eine Minderjährige belästigt wird, dann kann diese den Chat abbrechen,

    Dazu seien auch „intelligente Kinder“ (O-Ton gestern) mitunter nicht in der Lage, weil sie sich geschmeichelt fühlten, Angst haben, usw.

    sie kann denjenigen melden, der Chatmod kann diesen blocken und kann zudem auch dann die entsprechende IP speichern

    Dazu muss es erst einmal eine Moderator geben. Einen der auch Online ist. Bei den meisten Instant Messenger wäre diese Form der Kontrolle ohnehin aussen vor.

    und man kann zur Polizei gehen und gut.

    Nur, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird. Sonst wird man regelmäßig mit der VDS argumentieren können, bzw. noch absurderen Dinge (Zugriff auf vorzuhaltene Chatlogs, usw.)

  18. @jos
    wenn du noch einmal schauen würdest, ob du das Zitat von Nagel fändest, wäre ich sehr dankbar. Ich glaube, ich gehöre momentan nicht zur favorisierten Anfragerschaft von RTL2.
    (Das Buch von Frau Guttenberg sollte ich auch erst bekommen, dann wurde das gestrichen, *g*)

    Natürlich gibt es Chats, in denen es keine Mods gibt usw, dann bleibt immernoch der Ausknopf.
    DEr Witz ist nur: Selbst mit VDS hätten wir jetzt nicht mehr Beweise als im TI – ergo: keine Verurteilung. Pech gehabt. Denn TI zeigt ja: hey, wir haben die ganz ohne VDS geschnappt, nur leider reicht es nicht dafür aus, sie zu verurteilen, das wäre aber mit VDS genauso.

    Das Problem ist auch nicht fehlende Gesetzgebung zum Grooming, das Problem ist, dass es hier eine Situation gibt, in der nichts passiert ist. Theoretisch hätte also TI so weit gehen müssen und abwarten bis er Mädel xy aufs Zimmer nimmt und ggf. zudringlich wird – so blöd ist aber nicht einmal RTL2.

    D.h. die Situation, die jetzt entstanden ist, entsteht vornehmlich auch daraus, dass nichts passiert ist und es schlichtweg auch keine Minderjährige gab. Das ist eben die Crux.

    Gerade beim Grooming (was für ein blödes Wort) ist es ja so, dass es nicht reicht, dass sich jemand mit einer Minderjährigen verabredet – es wäre auch schlimm, wenn dies strafbar wäre, selbst wenn der andere nicht minderjährig ist. Es muss klar sein, dass es hier um sexuellen Kontakt geht. Das ist das Problem dabei.

    Und: durch die Erweiterung des Schutzalters hast du folgende absurde Situation:
    18jähriger darf 16jährige mit Erlaubnis der Eltern heiraten, darf sich aber nicht vorher mit ihr zu sexuellen Handlungen verabreden. Böse Zungen sagen, das hieße eben, dass man sich vorher nur in Gesellschaft der Eltern trifft und dann halt nach der Hochzeit endlich miteinander schlafen darf. Vorher heißt es: nicht zu offenherzig rumlaufen, keine sexuellen Kontakte usw. (ich weiß, das ist zynisch, aber letztendlich wird durch die Heraufstufung des Alters ja jeder Jugendliche quasi zum Schutzgebiet. Und das ist bei Menschen ab 14-18 nun wirklich teilweise absurd)

    Aber wenn ich Frau BKS davon reden höre, dass sie das Internet ab der 11 Klasse für ein geeignetes Infomedium hält, dann wird mir eh schwummrig. Also, wenn sich am Schulsystem nicht viel geändert hat, dann ist man in der 11 Klasse 16/17. Bis 16/17 soll man also auf gut Deutsch zu blöd fürs Netz sein?

    Da hat jemand eindeutig die Entwicklung veprennt, die heißt: Kinder auch schon mit dem Internet aufwachsen lassen, anfangs nur begrenzt, später in ‚Begleitung, dann allein.

    1. zu 24 @Twister
      Tatort Internet, 1. Folge
      Ausstrahlung am 07. Oktober 2010
      Kurze Stichworte zum Fall:
      2. Fall etwa ab 25min. von 1h15min Spieldauer, Verabredung für den 01.05. (also wohl 2010?), in München, italienisches Restaurant.
      Gymnasiallehrer
      Pseudonym: „Lehramt“

      Im Hintergrund für den Text aus dem Chat, der auch gesprochen wird, ist immer der alte Bildschirm mit dem Chattext von catweazle22 aus dem 1. Fall zu sehen. Passt irgendwie nicht, schlecht editiert.

      0h44min56sek nach Erklärung von Prof. Dr. Osterheider.
      Bild italienisches Restaurant, Einblendung Titel Tatort Internet.
      Udo Nagel, Stephanie zu Guttenberg
      Nagel:
      Wir gehen davon aus, das das Trio, also die 3 Erwachsenen, letztendlich kinderpornographische Material mit diesem Mädchen in dem Hotelzimmer herstellen wollten.
      Wie haben deswegen sofort das zuständige Landeskriminalamt eingeschaltet und dort Anzeige erstattet. Leider reicht das Material, das sie jetzt auch gesehen haben, den Ermittlungsbehörden nicht aus, um einen Anfangsverdacht zu generieren.
      Und aus dem Grund ist bis heute leider nichts passiert.
      Frau zu Guttenberg, warum …
      0h45min28sek.

      Aus dem Stück wird indirekt vermittelt, das die Anzeige vor der Sendung erfolgt ist. Wie zeitnah, bleibt offen.
      Ich sehe mir die Sendung noch weiter an, wenn ich noch etwas finde, setze ich es hier rein. Boah, ist das angestregend :-).

      Wenn noch jemand die Sendung haben möchte, ich habe 2 Torrents, 2,5 GB MPEG2 und 833 MB DivX AVI.
      Mail an ilembcke@t-online.de

  19. Und dann kommen noch die zahllosen kleinen (Web-)Chat-Anbieter und Communities dazu, womit wir irgendwann bei DPI auf Zugangsebene wären.

    Es könnte einem noch viel schlimmeres schwanen, bei der behördlichen deutschen Gründlichkeit heutzutage. Wenn Webseiten-Anbieter in Zukunft per JMStV ihre Website „altersklassifizieren“ müssen und die Tage sogar in der Presse die Frage rumgeisterte, ob ein Twitter-Account mit mehr als 500 Followern ein gebührenpflichtiges „Rundfunkangebot“ sei, dann sind wir bald auch nicht mehr weit davon entfernt, daß jeder kleine Hundezüchterverein der ein Chat-Applet für seine Mitglieder auf seiner Website hat staatlich registriert werden muß bevor Leute chatten dürfen.

  20. @Twister:

    18jähriger darf 16jährige mit Erlaubnis der Eltern heiraten, darf sich aber nicht vorher mit ihr zu sexuellen Handlungen verabreden.

    Dem Problem trägt ja sogar die zu recht vielgescholtene neue EU-Richtlinie Rechnung. Indem in den Entwürfen bislang immer noch steht, daß Grooming strafbar sein soll bei Kindern die das nationale Alter der sexuellen Mündigkeit noch nicht erreicht haben, versucht man, auch wenn man es Censilia und Co. kaum zutrauen würde, Jugendliche davor zu bewahren daß ein wesentlicher Teil ihrer Sexualität in die illegale Ecke geschoben wird.

    Ganz anders sieht es da leider bei Deutschlands schwarz-gelben Politikern aus – der Vorläufer der jetzigen EU-Richtlinie war ja ein Rahmenbeschlussentwurf, der aber mit Lissabon nichtig wurde weil Rahmenbeschlüsse dadurch gänzlich abgeschafft wurden. Und in einer Stellungnahme zu diesem Rahmenbeschluss bemerkte der Bundesrat unter schwarz-gelber Führung bereits Anfang letzten Jahres, daß es doch nicht besonders logisch wäre, wenn man diesen Grooming-Schutz nur Kindern unter 14 (deutsches Schutzalter) angediehen ließe, und plädierte deshalb dafür, daß dies bis 18 gilt.

    Nun kann man sagen, es geht ja nur um sexuellen Mißbrauch – um die MISSBRÄUCHLICHE Kontaktanbahnung. Trotzdem, allein schon die Möglichkeit daß sich fast Gleichaltrige strafbar machen können, wohlgemerkt junge Erwachsene von meinetwegen 18 oder 19 Jahren die „verkehren“ mit Minderjährigen oberhalb unseres deutschen Schutzalters von 14 und sich im Internet zum Sex verabreden, kann niemals dem explizit im deutschen Recht formulierten Rechtsgut der „ungestörten sexuellen Entwicklung“ gerecht werden. Und auch hier würde sich die Frage stellen, wie weit man denn die Strafbarkeitsschwelle noch herabsenken will. Der §182 StGB, sexueller Mißbrauch Jugendlicher, wurde doch gerade erst 2008 drastisch verschärft, und jetzt schon können sich Jugendliche sogar gegenseitig „mißbrauchen“.

    Daß die deutsche Politik hier noch schlimmer ist als die EU, und daß besonders die Union Verbände wie „Innocence in Danger“ als Vorfeldorganisationen ausdrücklich billigt, zeigt in Wirklichkeit daß es hier um eine moralische Säuberung geht, auf dem Rücken mißbrauchter Kinder. Und wenn wir nicht gehörig aufpassen, dann werden dieser Säuberung auch die Schlafzimmer unserer Jugendlichen zum Opfer fallen.

    1. @26 Andreas

      […]Nun kann man sagen, es geht ja nur um sexuellen Mißbrauch – um die MISSBRÄUCHLICHE Kontaktanbahnung. Trotzdem, allein schon die Möglichkeit daß sich fast Gleichaltrige strafbar machen können,
      […]

      und es geht noch weiter, selbst wenn Ausnahmemöglichkeiten im Gesetz verankert werden wie z.B. es im §184c Jugendpornographie geschehen ist (vgl. „Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen ….“) bleibt immer noch die Tatsache dass vor dem eventuellen Freispruch durch einen Richter, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften und Polizei mit allen ihren netten Maßnahmen wie Zeugenbefragung, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Computer und anderer Geräte wie Cell-Phone und natürlich Auswertung der selben stehen. Was bringt für einen betroffenen Jugendlichen der Freispruch des Gerichtes wenn die Privatsphäre von ihm und seiner Familie (eine HD sorgt für ein super Klima im Haus) mit Füßen getreten wurde?

      bombjack

  21. @Twister:

    wenn du noch einmal schauen würdest, ob du das Zitat von Nagel fändest, wäre ich sehr dankbar.

    Dann muss _ich_ es mir ja noch einmal ansehen. Das wollte ich vermeiden.

    Ich glaube, ich gehöre momentan nicht zur favorisierten Anfragerschaft von RTL2.

    Ich wohl auch nicht. Aber da würde ich auch nicht fragen.

    Natürlich gibt es Chats, in denen es keine Mods gibt usw, dann bleibt immernoch der Ausknopf.

    Wie gesagt, das Argument der Sendung/von von Weiler ist, dass Kids den nicht drücken. Aus Scham, Angst oder weil sie sich zunächst geschmeichelt/begehrt fühlen.

    Denn TI zeigt ja: hey, wir haben die ganz ohne VDS geschnappt,

    Die Motivation einem potentiellen Täter eine Falle zu stellen, dürfte eher gering sein. Also führt der Weg bei einer nachträglichen Entdeckung über Logs/IPs.

    nur leider reicht es nicht dafür aus, sie zu verurteilen, das wäre aber mit VDS genauso. […] Es muss klar sein, dass es hier um sexuellen Kontakt geht.

    Das sollte bei realen Kinder belegbar sei.

    @Andreas: Die Frage, ob ein Twitter-Account mit 500 Followern ein Rundfunkangebot ist (die Landesmedienanstaltern sehen das Webradio/Streaming so), war ein Experiment auf den Münchener Medientagen.

  22. Aus der Blöd – es wird munter nachgelegt:

    Wiesbaden – Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Einsatz verdeckter Ermittler ins Spiel gebracht. Darüber wolle er eine Diskussion führen, sagte er bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamts. Beamte müssten aber davor geschützt werden, straffällig zu werden. Dies ist derzeit beispielsweise dann der Fall, wenn sie bei Ermittlungen kinderpornografisches Material als eine Art „Lockangebot” ins Internet stellen. Für den Einsatz solcher Ermittler seien „mit Sicherheit hohe Hürden erforderlich”, sagte BKA-Chef Jörg Ziercke.

    Das hatten wir doch vor ein paar Tagen schon mal das Thema. Und nun kocht es die Pedobärenjägerzeitung wieder hoch, wie passend.

  23. @bombjack

    so wie bei den zwei Jugendlichen, die die von der Jugendlichen zugesandten Nacktphotos auf Facebook veröffentlichten. Da hat auch niemand versucht, ohne HD auszukommen.

  24. @bombjack, Twister:

    Man muß sich hier ernsthaft fragen, welcher Teufel den Gesetzgeber da geritten hat.

    Wenn die Entscheidung darüber ob ein jugendlicher Koitus rechtens war den betroffenen Jugendlichen immer weiter entzogen wird und verlagert wird auf die Ebene von Ermittlungbehörden und Gerichten, egal ob durch Nachlässigkeit oder bewußte Moralpolitik des Gesetzgebers, dann dürften diese Gesetze genausoviel Schaden in der sexuellen Entwicklung anrichten wie tatsächlicher sexueller Mißbrauch.

    1. @32 bis 34

      Hier mal ein Posting was ich auf heise.de gepostet habe:

      […]
      Ganz blode, naive Frage… oder auch nicht:

      Ich habe die Thematik hier
      http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Chat-Mitschnitt-von-Scusi/forum-187571/msg-19286268/read/

      schon mal angeschnitten:

      Warum wurde als Legende von dem Lockvogel ein Mädchen mit dem Alter
      von 13 Jahren gewählt und nicht ein Alter von 9 oder 10 Jahren, so
      dass man davon ausgehen kann, dass die betreffende Person noch nicht
      in der Pubertät ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit (kindliche
      Neugier mal ausgenommen) kein Interesse an sexuellen Dingen hat?

      Wie in den Post von mir schon geschrieben würde man dieses
      Schutzalter auf den Beginn der Pubertät senken (d.h. für mich 11/12
      Lebensjahr) wäre im Hinblick auf die Sendung der Käse gegessen, da
      dann der §182 StgB gilt und die Strafbarkeit an gewisse
      Voraussetzungen gebunden ist.

      In Holland galt vor nicht all zu langer Zeit auch eine
      Schutzaltergrenze von 12 Jahren und diverse andere Staaten haben auch
      noch diese Altergrenze….was in meinen Augen auch sinnvoll ist, da
      mit der einsetzenden Pubertät eben die Experimentierphase eintritt
      und ich ehrlich gesagt nicht der Meinung bin, dass eine 13-Jährige
      nichts mit Personen über 21 haben darf….im Fall des Falles, wenn
      der Verdacht besteht, dass die „fehlende Fähigkeit des Opfers zur
      sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wurde, kann ein Richter dass
      entscheiden d.h. der Schutz wäre auch da gewährt und meiner Meinung
      nach wäre diese Regelung eher an der Realität, besonders da der §176
      StgB keine „minder schweren Fälle“ mehr kennt vgl.
      http://lexetius.com/StGB/176#2 und somit der fummelnde* über 14 Jahre
      alte Freund, bei seiner unter 14 Jahre alten Freundin u.U. in den
      Genuß dieses Paragraphen kommt…..
      *= auch Petting fällt unter den §176 StgB…wenn unter 14…..

      bombjack

      Edit die Zweite:
      Der der Meinung ist, dass eigentlich in jedes (Straf)-Gesetz eine Bagatellklausel (minder schweren Fall) wenn nicht gar eine „Absehen
      von Strafe Klausel“ gehört, weil es in der Natur des Gesetzes liegt,dass dieses nie und nimmer alle Umstände abdecken kann….und es eben schon Fälle gab, wo ein Richter meine, er würde zwar am liebsten keine Strafe verhängen, aber das Gesetz zwingt ihn praktisch dazu….
      […]
      http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Ganz-blode-naive-Frage/forum-187571/msg-19287774/read/changeview-t/

      Ist natürlich genau das Gegenteil, was die Guttenberg, Krafft-Schöning, Weiler und Co. fordern….allerdings deckt sich ein niedrigeres Schutzalter meiner Erfahrung nach, auch mit Auslebung des Sexualität der „heutigen Jugend“. Hinweis: Mir ist die Studie (Statistik) über das Alter wann Jugendliche das erste Mal GV (Geschlechtsverkehr) haben bekannt, allerdings weise ich darauf hin, dass der §176 StgB andere Straftatsbestände erfasst; bei GV wäre nämlich der §176a StgB relevant.
      Der andere Punkt wäre mal zu eruieren wie-viel von der in Chats statt findenden sexuellen Anmache wirklich zu Treffen führt und wie-viele dieser Treffen wirklich zu Übergriffen im Sinne des Gesetzes führen?
      Ich werde da das Gefühl nicht los, dass bei den „Tätern“ auch eine gute Portion Neugier dabei ist, einfach um zu sehen, ob diese 13-Jährige wirklich so drauf ist, wie sie sich im Chat gibt.
      Man nehme z.B. die Kinder aus dem Artikel http://www.stern.de/politik/deutschland/sexuelle-verwahrlosung-voll-porno-581936.html und geben diesen unzensierten Zugang zu Chats und schon dürfte man die von dieser Journalistin angemahnten Zustände haben….allerdings sei in meinen Augen ein Hauptkritikpunkt zu dem Stern Artikel angemerkt, er beschreibt die Situation in sozialen Brennpunkten bzw. -familien und der Ruf nach Verboten der sich fast automatisch beim Lesen dieses Artikels ergibt ist meiner Ansicht nach zwar logisch nur führt er zu überhaupt nichts da er nur ein Symptom der ganzen Sache versucht zu korrigieren. Versucht deshalb, weil diese Leute dann andere Mittel und Wege finden werden um an harte Pornographie zu kommen bzw. die Kids dann zwar vielleicht keine Pornos schauen, dafür aber der Mutter beim poppen mit dem Lebengefährten zu oder produzieren gar selber ihre Teile.
      Wobei ich mir auch ziemlich sicher bin, dass ein Teil der Bilder die unter die §184b und §184c StgB fallen, auf freiwilliger Basis von in dem Artikel beschriebenen Kindern produziert wird….und wenn man Kinds eine Digicam gibt dann entsteht wahrscheinlich auch bei „normalen“ Kids relevantes Material…ich darf an meine Kindheit gar nicht denken, hätte ich und meine Freunde und Freundinnen Zugang zu eine Kamera gehabt, wo der Film nicht kostet (Polaroid waren stinke teuer) und wo kein Dritter mit der Entwicklung beauftragt werden muß.

      Sorry für teilweise OT….allerdings wenn man sich das neue EU-Paket da ansieht was alles als Kinder- und Jungendporno gelten soll, dürfte dieses Thema noch ziemlich relevant werden.

      bombjack

  25. mal davon abgesehen, dass „Mir passt dein Freund/deine Freundin nicht“ Allüren seitens überbesorgter Eltern mit Pech den Partner des Jugendlichen kriminalisieren und so junge Existenzen bedrohen können.

    Ich bin da imemr der Meinung, dass den Jugendlichen selbst viel mehr Recht über die eigene Existenz und die eigenen Entscheidungen gegeben werden muss. Für die meisten Politiker sind Jugendliche doch kleine kuschlige unschuldige rose Plüschtiere, die in Watte gepackt gehören – außer es sind solche mit Migrationshintergrund aus kriminellen Jugendbanden

  26. Wer hätte das gedacht:

    Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die RTL–2–Sendung „Tatort Internet“ begrüßt. DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte, die Sendung sei absolut richtig, „weil so der Druck auf Pädophile im Internet dauerhaft erhöht wird.“

    Wendt forderte, den rechtlichen Rahmen zu erweitern. Dazu gehörten die Möglichkeit von Scheingeschäften wie im Bereich der Rauschgiftkriminalität sowie die Vorratsdatenspeicherung.

  27. Zu den rechtlichen Grauzonen der Sendung sagt er lieber nichts. Man will sich ja potentielle Blockwarte nicht verderben.

  28. Ergänzung: es ist nicht notwendigerweise alles aus 2010, was in der Sendung gezeigt wurde – der Brief, der gezeigt wird, ist von 2009. Der 3. Fall wurde im Juli 2009 zur Anzeige gebracht. Der Brief von der Einstellung:

    3. Fall – 1 h 12min. Brief
    Staatsanwaltschaft B.
    18.12.2009
    Aktenzeichen …
    Ermittlungsverfahren gegen (unleserlich ausgegraut)
    wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
    Datum der Strafanzeige: 20.07.2009
    Sehr geehrte Frau (unleserlich ausgegraut)
    das Ermittlungsverfahren habe ich vorläufig gemäß § 154 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt.

    Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von Verfolgung einer Straftat
    absehen, wenn die wegen der angezeigten Tat zu erwartende Strafe neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich (unterstrichen!) ins Gewicht fällt.

    Diese Voraussetzung ist in dem vorliegenden Fall erfüllt.

  29. Noch ein schönes Zitat:
    Frage: Aus Ihrer Praxis heraus: Sind nicht längst Bürger im Netz unterwegs, um vermeintliche Kinderschänder zu jagen?

    Auffermann: Eindeutig ja. Das wundert mich auch an der Stellungnahme des Vorsitzenden des Bund Deutscher Kriminalbeamter. Es ist nicht ungewöhnlich, dass erwachsene Bürger im Internet auf „Pädophilen-Jagd“ gehen. Sofern derartige Chats anschließend an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden, lautet deren Antwort nach meiner Erfahrung: „Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, zukünftig derartige Dinge zu unterlassen, weil Sie sich somit selbst strafbar machen können. Außerdem ist dies Aufgabe der zuständigen Behörden.“ Dieser Hinweis ist völlig richtig. Strafverfolgung und Ermittlungsarbeit haben ausschließlich in den Händen der Strafverfolgungsbehörden zu bleiben.

    http://www.zeit.de/gesellschaft/2010-10/tatort-internet?page=2

  30. Hallo, ich bin Mutter einer 11Jährigen Tochter. Ich bin der Meinung das man als aller erstes das Gesetzt ändern sollte das ein Erwachsener mit einer Minderjährigen Sex haben darf solange sie damit einverstanden ist. Denn man kann nicht immer sagen ob Gewalt im Spiel war oder nicht. Ich selbst wurde auch schon yergewaltigt und konnte nix dagegen tun. Mir hörte keiner zu, schenkte keiner glauben weil man nix sehen konnte. Ich möchte meine Tochter so gut es geht schützen und habe sie die Sendung schauen lassen. Sie war entsetzt! Und konnte nicht glauben das es sogar Lehrer sind.
    Man müsste das Gesetz so ändern das es nicht ok ist das eine 14Jährige mit einem über 18 Jahre alten Mann Sex hat. In dem alter sind die Mädchen noch Kinder, auch wenn sie sich schminken oder anfangen figurbetonte Sachen zu tragen. Sie testen sich und ihr Sexuellen Reize doch erstmal aus. Und möchten deswegen noch lange keinen Sex! Sicher gibt es auch die ein oder zwei Ausnahmen die es möchten, aber dann sollen sie es mit anderen Kindern probieren und gemeinsam ihre Neugirde stillen in dem sie gemeinsam erkunden! Und nicht gleich mit dingen wie blasen und schlucken oder sogar mit fisten in kontakt kommen. Ich kann es auch nicht fassen das man seit der ersten Sendung nur von den armen Tätern redet. Was ist mit den Opfern??? Hat mal jemand gefragt wie es denen geht? Hat jemande mal darüber nachgedacht das die Opfer vielleicht angst haben vor die Tür zu gehen aus angst das sie dem Tätern begegnen könnten??? Die Familien der Täter die sollte man schützen und deswegen auch nicht die Täter öffentlich zeigen. Aber verdammt noch mal ändert die Gesetze und bestraft die Perversen! Es kann doch nicht sein das es nicht strafbar ist im Internet kleine Mädchen zu erpressen um nackt Material jeglicher Art von denen zu bekommen! Ich finde die Sendung Klasse und hoffe das auch die Politik aufwacht und endlich sieht das dort was passieren muss.

    SCHÜTZ ENDLICH UNSRE KINDER !!!!!

  31. @42
    Wenn Sie eine Schutzaltersgrenze von 18 Jahren, deren Übertretung mit Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll, für angemessen halten, siedeln Sie am besten zB nach Amerika um.

    Ansonsten gilt: Strafrecht dient dem Rechtsgüterschutz, nicht Durchsetzung von Moralvorstellungen.

    Beim Rechtsgut der „sexuellen Selbstbestimmung“ unterscheidet man zwischen der „negativen“ (ich will nicht) und der „positiven“ (ich will) sexuellen Selbstbestimmung. Für Personen unter 14 nimmt der Gesetzgeber automatisch an, dass diese „nicht wollen“, dass damit dieses Recht verletzt würde, selbst wenn sie einvernehmlichen Sex wünschen und/oder haben.

    Junge Menschen haben ab 14 Jahren (in engeren Grenzen) bzw. ab 16 Jahren (in weiteren Grenzen) in D das „Recht auf positive wie negative sex. Selbstbestimmung“.

    Das bedeutet, der Gesetzgeber billigt dem jungen Menschen das Recht zu, in Abhängigkeit der näheren Umstände (keine Gewalt oder Nötigung, keine Zwangslage, kein Entgelt, kein Ausbildungs-/ Betreuungsverhältnis, keine Widerstandsunfähigkeit zB durch Drogen usw.) AUCH das Recht auf positive sexuelle Selbstbestimmung auszuüben. Das heisst: er oder sie darf Sex haben, mit wem er oder sie möchte, wenn er oder sie das tun möchte.

    Das Recht auf positive sexuelle Selbstbestimmung leitet sich uA. auch aus dem grundgesetzlichen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ab, die wiederum auf Art. 1 GG zurückgeht.
    Mit anderen Worten: Ausübung der Sexualität ist auch ein Recht, auch für junge Menschen, innerhalb eines Systems, das immer die Freiwilligkeit sicherstellen soll.

    Diese Strafvorschriften gelten für alle; für Sie persönlich und ihre Tochter können Sie natürlich andere Erziehungsziele festlegen, denn es gilt das Erziehungsprivileg der Eltern.

    Sie haben, bis ihre Tochter 18 ist, das „Aufenthaltsbestimmungsrecht.“ Theoretisch könnten Sie ihre Tochter, falls das Kindeswohl damit nicht gefährden, äußerst restriktiv und freiheitseinschränkend bis 18 erziehen, sodass Sexualkontakten zu Personen, die Ihren eigenen Vorstellungen nicht entsprechen, sehr erschwert werden.

    Ob Sie ihrer Tochter damit einen Gefallen tun würden, ist eine ganz andere Frage.

    Jedenfalls gibt es ganz unterschiedliche Familien, sehr unterschiedliche junge Menschen mit sehr unterschiedlichen altersabhängigen Entwicklungsständen, einige naiver und leichtsinniger, andere sehr experimentierfreudig, wieder andere spät-reif usw. Manche Familien gehen mit dem Thema Sexualität sehr freizügig und positiv-ermutigend um, für manche ist es ein Tabuthema, manche junge Menschen haben ältere Geschwister, die bereits sexuell aktiv sind, und wieder andere sind schwul und verlieben sich in jungen Jahren in einen jungen Mann.
    Die Vielfalt ist groß. Das Sexualstrafrecht ist eh schon kompliziert, aber es versucht vor allem „Abhängigkeiten“ Rechnung zu tragen. Der Rest muss den Eltern überlassen bleiben.

    Wie immer stellt sich die Frage nach „den richtigen Maßstäben.“
    Beim Sexualstrafrecht muss man sich über viele Jahre mit vielen konkreten Fällen und auch mit Sexualwissenschaften beschäftigen, um zum richtigen Maßstab zu gelangen. Persönliche Betroffenheit in der einen oder anderen Richtung kann manchmal einer rationalen Betrachtung abträglich sein. Strafrecht muss aber immer rational, und darf nie irrational und emotional sein.

  32. Als erstes mal bin ich nicht Frau von Gutenberg, das müsste wohl an dem Punkt klar gewesen sein als ich schrieb das meine Tochter elf Jahre alt ist.

    @44: Ich bin keine verklemmte Mutter die es vorzieht ihre Tochter bis zum 18.Jahr unter Zwang und Kontrolle zu erziehen und ihr Sex zu verbieten. Ich selbst habe auch sehr früh angefangen mit Sex. Und wir reden offen über alles und sie weiss das wenn sie es jetzt gern möchte sie mit mir darüber reden kann, zwecks Verhütung und etc.
    Desweiteren möchte ich das Gesetz nicht auf 18 erhöhen lassen, sondern möchte das es wenigstens auf 16 hoch gesetzt wird! Ich bin dafür wenn ein 15 Jähriges Mädel mit einem 19 Jährigen Sex haben möchte,dass sie es machen sollte. Aber ich finde es krauenvoll, wenn sich ein über 50 Jahre alter Mann für 17 Jahre ausgibt. Mit irgend welchen Bildern von anderen Jungen für sich wirbt!Ich finde das dieser gestraft gehört wenn er sich mit einer 14 Jährigen trifft, sie verschleppt. Und mit anderen Männern zum Sex nötigt! Sowas gehört eingesperrt!! Und es ist doch ein Witz, wenn es dann heisst, das Gesetz kann hier nicht greifen weil es angeblich einvernehmlicher Sex mit einer 14 Jährigen war! Das ist typisch für das Deutsche Gesetz! Und das ist traurig!!

  33. Letztes ist echt Quatsch. Natürlich gibt es ein Gesetz, das den Fall regelt, den Sie ansprachen. Das Problem dabei ist nur, dass die Justizbeamten nicht ausreichend geschult sind, das Gesetz auch anzuwenden.
    Man kann die Gefahr in Chatrooms für Kinder minimieren, indem man sie aufklärt. Sie müssen lernen, nein zu sagen. Außerdem gehören internetfährige Rechner nicht ins Kinderzimmer. Die Frage, wer unsere Kinder schützt ist ganz einfach zu beantworten. In erster Linie die Eltern. Sie sollten es sich nicht so leicht machen und die Verantwortung an die Gesellschaft abgeben.
    Zum anderen: Die Gefahr im sozialen Umfeld missbraucht zu werden, ist viel größer, als die Gefahr in Chatrooms. Kein Kind muss Chatrooms besuchen, auf die Familie ist es aber angewiesen.
    Aber die Diskussion ist schon uralt. Es gibt sooooviel Möglichkeiten sich zu informieren. Fangen Sie mal an damit.

  34. @Parse

    Klar liegt es in erster Linie bei uns Eltern.
    Und ich gebe Ihnen auch recht wenn sie sagen das Computer mit Internetzugang nicht ins Kinderzimmer gehören. Aber es ist nicht allein das. Klar werden Kinder aufgeklärt, klar werden Kinder vor den Gefahren gewarnt. Aber Kinder sind in dem Alter sehr naiv und viele nutzen diese naivität der Kids aus.

    Den Fall von dem ich redetet ist leider so passiert. Das Mädel wurde 700km von zu hause weg verschleppt, von einem Mittäter und dem Täter selbst sexuell missbraucht und wurde zusammen gekauert im Badezimmer gefunden. Und dann wollen die Ihr nicht glauben, wenn sie sagt das sie es nicht wollte. Wenn die Justiz wirklich nur nicht ausreichend geschult oder informiert wäre, hätte der Täter trotzdem bestraft werden müssen. Denn Sex mit einer 14 Jährigen ist ’nur‘ erlaubt wenn sie dem zustimmt!!! Und das hat sie nicht!!!! Täter kam frei.

  35. Ich glaube Ihnen und ich weiß, dass es ein Problem gibt. Aber, wie Sie richtig schreiben, es ist ein Problem bei der Justiz. Und es ist auch ein Problem der Begutachtung – da muss man ansetzen (ich bin auch in diesem Bereich aktiv am Arbeiten. Wir brauchen keine neuen Gesetze. Wir brauchen geschulte Ermittlungsbeamte. Und natürlich engagierte Eltern ebenso wie alle, die mit Kindern zu tun haben. Und ehrlich mal: Ich bin eine alte Frau. Ich darf im sexuellen Bereich alles, was ich will und meine Partner wollen. Und trotzdem würde ich mich niemals im ganzen Leben nicht mit jemanden treffen, den ich nicht kenne. Warum kann man das Kindern nicht verklickern? Wir brauchen keine reißerischen Sendungen, die das Thema nicht adäquat behandeln – wir brauchen vernüftige Aufklärung und Zeit für die Kinder.

  36. @47
    […]Den Fall von dem ich redetet ist leider so passiert. Das Mädel wurde 700km von zu hause weg verschleppt,…..
    […]

    Klar diese Fälle gibt es auch und ich schätze es wird auch keiner abstreiten, dass so eine Anmache wie sie in der Sendung beschrieben wird ab und zu auch Erfolg hat.
    Nur sind es eben Einzelfälle und in der Mehrzahl dieser Chat-Übergriffe passiert eben nicht und selbst wenn es zu einem Treffen kommt ist auch noch lange nicht gesagt, dass es auch zu einem sexuellen Übergriff kommt. Sei es der 20 Jährige Student oder der 61-Jährige Heimleiter dem in seiner Arbeit anscheinend nichts nachzuweisen war vgl. http://www.heise.de/tp/foren/S-Interessant/forum-187900/msg-19320521/read/ und wie in dem Posting schon geschrieben es kann auch simple Neugier auf eine Person sein, die auf ein sexuelles Gespräch eingeht.

    Sollte nun aber das Argument kommen, dass schon ein Fall ausreichen würde, dann kommt von mir die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, denn ansonsten könnte man auch fordern, dass jedes Zimmer in den Wohnung mit Kameras überwacht gehören (z.B. mit einer Blackbox die 6 Monate aufzeichnet ähnlich der Datenvorratspeicherung, wo dann bei Verdacht oder auch sporadisch mal auf die Aufnahmen zugegriffen wird); diese Maßnahme dürfte weit mehr sexuellen Missbrauch und andere Misshandlungen verhindern, als alle Maßnahmen die von den Machern der Sendung im Bezug auf das Netz gefordert werden.

    bombjack

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.