Recht vergessen zu werden: Stärkung des EU-Datenschutzrechts

Die Europäische Kommission hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie ihre neue Strategie zur Stärkung des Datenschutzrechts vorstellt. EU-Bürger sollen in Zukunft mehr Kontrolle über ihre Daten und das „Recht vergessen zu werden“ haben. Bis Mitte Januar 2011 können sich zudem alle Interessierten an einer öffentlichen Konsultation beteiligen und Vorschläge zur weiteren Datenschutzpolitik äußern. Die Konsultation wird dann im nächsten Jahr als Vorlage für eine neue allgemeine Datenschutzregelung dienen. Mehr Infos hierzu gibt es dort.

Kernziele der Strategie sind zunächst:

  • Stärkung der Rechte des Einzelnen, damit die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt wird. Jeder sollte überdies klar und in transparenter Weise darüber informiert werden, wie, warum, von wem und wie lange seine Daten gesammelt und verwendet werden. Jeder sollte die Möglichkeit haben, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach vorheriger Aufklärung freiwillig zuzustimmen, beispielsweise beim Online-Surfen, und jeder sollte das „Recht vergessen zu werden“ haben, wenn seine Daten nicht länger gebraucht werden oder er will, dass seine Daten gelöscht werden.
  • Stärkung der Binnenmarktdimension durch Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und die Gewährleistung gleicher Rahmenbedingungen. Gegenwärtig herrschen Unterschiede bei der Umsetzung der Datenschutzbestimmungen der EU, und nicht immer ist klar, wessen Vorschriften gelten. Dies beeinträchtigt den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU und bewirkt höhere Kosten.
  • Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen im Bereich der Zusammenarbeit der Polizei- und Strafjustizbehörden, damit personenbezogene Daten Einzelner auch hier geschützt werden. Auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon kann die EU nunmehr umfassende, kohärente Datenschutzbestimmungen für alle Bereiche, einschließlich Polizei und Strafjustiz, festlegen. Dabei müssen natürlich die Besonderheiten und Erfordernisse dieser Bereiche berücksichtigt werden. Für Strafverfolgungszwecke gespeicherte Daten sollen von der neuen Datenschutzregelung ebenfalls erfasst werden. Die Kommission überprüft zurzeit auch die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, wonach die Unternehmen Kommunikationsdaten über einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und zwei Jahren speichern müssen.
  • Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus bei außerhalb der EU übermittelten Daten durch die Verbesserung und Erleichterung von Verfahren für den internationalen Datentransfer. Die EU sollte bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten dasselbe Schutzniveau anstreben und sich weltweit für hohe Datenschutzstandards einsetzen.
  • Wirksamere Durchsetzung der Vorschriften durch die Stärkung und weitere Harmonisierung der Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzbehörden. Ferner bedarf es einer besseren Zusammenarbeit und Abstimmung, um eine konsequentere Anwendung der Datenschutzbestimmungen im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten.

Lesenswert dazu ist zudem die Mitteilung der Kommission an das EU-Parlament, den Rat sowie den Wirtschafts- und Sozialausschuss des Ausschusses der Regionen der EU: Umfassender Ansatz zum Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union (EN pdf).

(Crossposting von vasistas?)

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3 Ergänzungen

    1. @BAjK (1): SWIFT etc. kam von der Innenkommissarin Malmström, die Datenschutz-Revision macht Justizkommissarin Reding. Im Hintergrund läuft schon seit Monaten ein Streit zwischen den beiden über die Richtung der EU beim Datenschutz. Wir sollten Reding hier den Rücken stärken. Bei der VDS steht ja gerade die Revision an, Malmström ist da bereits ziemlich unter Druck. Ich werde auf dem 27C3 dazu einen Vortrag halten mit ein paar EDRi.org-KollegInnen.

      Merke: EU ist nicht gleich EU-Kommission ist nicht gleich homogene Masse.

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