Junge Freiheit mahnt wieder ab

Erinnert sich noch wer an die Abmahnung der Jungen Freiheit gegen das Womblog wegen eines CC-lizenzierten Textes von Mark Seibert, in denen die Zeitung als „NPD-Postille“ bezeichnet wurde? Da gibt es Neuigkeiten: Und zwar ist mittlerweile eine zweite Abmahnung im Spiel und diesmal hat Mark Seibert diese bekommen. Aber nicht wegen der „falschen Tatsachenbehauptung“, dass die Junge Freiheit eine „NPD-Postille“ sei, wie man es nach der Womblog-Abmahnung vermuten sollte.

Der Anwalt der Jungen Freiheit fordert Mark Seibert nun auf, eine Unterlassungserklärung abgeben. Darin soll er bestätigen, dass er zukünftig nicht mehr behauptet, dass die Junge Freiheit einen Prozess gegen einen Staatssekretär in dieser Frage verloren hat:

Tatsächlich musste die Junge Freiheit in einem ähnlichen Fall schon mal eine Schlappe vor dem OLG Frankfurt/Main einstecken, als sie gegen einen Staatssekretär vorgehen wollte, der behauptete:

„Zugleich erhob der Staatssekretär schwere Vorwürfe gegen die Zeitung Junge Freiheit, die das Projekt 2006 in einem Artikel verunglimpft habe. ‘Die Junge Freiheit werde von der Jugendorganisation der NPD gelenkt’, erklärte er.“

Der weitere Verlauf der Abmahnung und Gegenreaktion dürfte interessant werden, weil das Urteil ja rechtskräftig ist und der Abmahn-Vorwurf damit hinfällig sein sollte.

5 Ergänzungen

  1. Danke für diese Info. Mark Seibert kann moralische Unterstützung gut gebrauchen, wenn ich auch glaube, dass er juristisch einen sicheren Stand hat. Die JF wird mit dieser Unterlassungserklärung nicht durchkommen.

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