Permanenter Verfassungsbrecher

Wolfgang Schäuble wird mittlerweile ein wenig unsouveräner, wenn man ihm Raubbau an unseren Grundrechten vorwirft:

Schäuble wies Kritik zurück, wonach mit immer neuen Sicherheitsgesetzen ein Überwachungsstaat geschaffen wird. „Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.“

Da fragt man sich, was die Konsequenzen sein werden. Gibts demnächst Abmahnwellen im Netz für die Kritik?

Wo wir schonmal dabei sind: Schäuble will darüber reden, dass die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) das „heimliche Betreten“ einer Wohnung zulasse.

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12 Ergänzungen

  1. Also, da ja auch nicht behauptet werden darf, welcher Politiker sich die Haare färbt, kann man wohl davon ausgehen, das an betroffener Stelle auch schonmal darüber nachgedacht wird, gegen „Verleumdungen“ juristisch vorzugehen. In diesem Fall aber ist das wohl eher eine „rhetorische Drohung“, den Kritiker auf diese Weise mundtot machen zu wollen, wäre wohl ziemlich ungeschickt. Ich vermute mal, um jemanden wegen Verleumdung dran zu kriegen, muss man schon was sehr konkretes vorweisen können, jedenfalls mehr als eine bisschen Kritik. Ausserdem sprechen die Fakten (sprich Verfassunggerichtsurteile) für sich, da kann sich der Herr gern lange öffentlich & ausführlich beklagen.

  2. Aber nicht doch! Niemand hat die Absicht …

    Ausserdem wollen die doch nur „auf Augenhöhe mit den Terroristen kommen“*!

    * So Frau Harderthauer (CSU) vorgestern mehrfach auf Phoenix. Ihr war wohl nicht bewusst, dass die Formulierung durchaus was Zweideutiges hat.

  3. Steter Tropfen höhlt den Stein bzw. Rechtsstaat und Demokratie. Nicht nur gegenüber dem Innenminister gilt die Pressefreiheit eingeschränkt. Auch gegenüber dem BKA.

    Der BGH hat es in seinem neuesten Streich tatsächlich fertig gebracht, dem Staat bzw. einer seiner Behörden ein „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“ zuzugestehen. (Zur Erinnerung: Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat – in bestimmten Fällen auch Abwehrrechte gegen andere Bürger, aber niemals in umgekehrter Form!)´

    Die kurze BGH-PM zur Entscheidung (Gründe liegen noch nicht vor) ist hier zu finden und zeigt, wie künftig mit „Kritikern“ des Staates umgegangen werden könnte:

    Die Klägerin hat geltend gemacht, in dem Artikel würden unwahre Tatsachen über den Umgang des BKA mit dieser Akte behauptet, die geheime Informationen ausländischer Geheimdienste enthalte. Diese Behauptung sei geeignet, das Ansehen des BKA in der Öffentlichkeit herabzumindern, weil der Eindruck vermittelt werde, das BKA setze Geheiminformationen zweckwidrig ein und lasse zu, dass sie durch Veröffentlichung entwertet würden. […] Der u. a. für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat das Berufungsurteil bestätigt und entschieden, dass auch einer Behörde ein Richtigstellungsanspruch zustehen kann, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.

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