Nach bald sechs Jahren bloggen hab ich eben meine erste Unterlassungserklärung Unterlassungsaufforderung bekommen. Ist aber wohl eine kostenfreie und ich werde dem mal nachkommen. Schuld ist wohl die Süddeutsche Zeitung, die ich zitiert habe. Aus Transparenz-Gründen poste ich mal den Text:
00632–08/CS/COS/HR, 12. März 2008
Herrn Markus Beckedahl, Tucholskystraße 48, 10117 Berlin
Joos ./. Beckedahl
Veröffentlichung auf www.netzpolitik.org vom 16. Januar 2008
- Unterlassung-
Sehr geehrter Herr Beckedahl,
wir zeigen Ihnen an, dass wir Herrn Dr. Joos in seinen persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Sie verbreiten über die Internetseite www.netzpolitik.org (URL: netzpolitik.org/2008/lobbyismus-medien-und-die-csu/) einen Beitrag unter der Überschrift „Lobbyismus, Medien und die CSU“. Dieser Beitrag nimmt Bezug auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung, die auch über die Internetseite www.sueddeutsche.de verbreitet wurde. Dieser Artikel enthält zahlreiche Unwahrheiten. Sie zitieren nunmehr aus dem Artikel und übernehmen auch eine der Unwahrheiten.
So schreiben Sie u.a. in Bezug auf Herrn Dr. Joos:
„Im Jahr 2003 war er nicht mehr für den JU-Vorstand angetreten, nachdem groß diskutiert wurde, dass damals – inklusive Joos – insgesamt drei Eutop-Manager im Vorstand der CSU-Nachwuchsorganisation saßen.“
Dies ist falsch. Unser Mandant ist allein deswegen nicht mehr als Landesschatzmeister der jungen Union Bayern angetreten, da es seit längerer Zeit bereits allgemein bekannt war, dass ein Generationswechsel in der JU stattfinden sollte und er mit fast allen weiteren langjährigen Mitgliedern in der Führung des Landesvorstandes gemeinsam nicht mehr antritt. Im Übrigen wurde auch bis zu dieser Entscheidung zuvor nie diskutiert, „dass damals insgesamt drei Eutop-Manager im Vorstand der CSU-Nachwuchsorganisation saßen“.
Wie Sie feststellen werden, wird der zugrunde liegende Beitrag über die Internetseite www.sueddeutsche.de nicht mehr verbreitet. Die Süddeutsche Zeitung hat auch wegen des Artikels eine Unterlassungserklärung abgegeben. Ich bitte daher auch Sie, von der Veröffentlichung und Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen über unseren Mandanten Abstand zu nehmen, da wir uns sonst gezwungen sähen, formaljuristische Schritte einzuleiten.
Ich sehe einer Entfernung der unwahren Tatsachenbehauptung bis Freitag, 14. März 2008, entgegen.
Mit freundlichen Grüßen, XX, Rechtsanwalt
Update: Gibt wohl den Unterschied zwischen Unterlassungserklärung- und ‑aufforderung, wie Markus in den Kommentaren erklärt.