Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet

Telemedicus verweist auf die neue Broschüre „Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet“, die von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) veröffentlicht wurde. Die 57 Seiten drehen sich u.a. um Call-TV Shows und wo man sich darüber beschweren kann. Ebenso werden Weblogs rudimentär vorgestellt und das Jugendschutz-System kurz erklärt.

Aus dem Vorwort vom Direktor der LfM Prof. Norbert Schneider:

„Die Förderung des Mediennutzerschutzes ist eine gesetzliche Aufgabe der LfM. Sie verfolgt mehrere Ziele: Einerseits soll durch Maßnahmen zur Förderung von Medienkompetenz erreicht werden, dass Mediennutzer sich durch kompetente und selbst bestimmte Nutzung der Medien schützen können. Andererseits sollen Mediennutzer über ihre Rechte als Rundfunkteilnehmer informiert werden – und auch darüber, wie sie diese Rechte durchsetzen können. […] Vor diesem Hintergrund hat die LfM die vorliegende Broschüre […] erstellen lassen. Sie soll anschaulich über die wichtigsten Rechte informieren, die Hörer, Zuschauer und Internetnutzer haben und ihnen darüber hinaus Möglichkeiten vorstellen, sich auch gemeinsam […] auszutauschen.“

Wahlweise gibt es die Broschüre als 4 MB grosses PDF oder auf totem Baum zum bestellen.

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