User-generated content genießt Urheberrechtsschutz?

Über einen dreisten Versuch, öffentlich verfügbaren Content mit gemeinfreier Verfügung gleichzusetzen, berichtet der China Herald. Im konkreten Fall, der vor Gericht landete, wurde ursprünglich als Online-Kommentar ersteller Inhalt (Restaurantkritiken) für ein Buch verwendet (in einem Restaurantführer). 11 Kritiken aus Webseite und Buch wurden von Sohu weiterverwendet – ohne nachzufragen, und mit einer dreisten Argumentation vor Gericht, von der danwei.org berichtet: Who owns the copyright to forum posts?

Sohu argued that since the text of the reviews originated in comments made by netizens, the book is not protected; or, if it is protected, then the copyright is shared by Dianping and the online contributors, so Dianping has no business filing a suit on its own.

Glücklicherweise stand es nicht ganz so schlecht für den Rechteinhaber. Dianping bekam Recht, das dürfte dem Vertrauen der User guttun. Eine Seitenlinie des Streits ist die, dass China jetzt verstärkt auf intellectual property achten will, um sich für den internationalen Markt und für 2008 fein zu machen – und auch, weil es sonst die Bildrechte an der Olympiade in Beijing nicht so teuer verkaufen können wird wie es international üblich ist. Danwei.org fragt weiter und kommentiert eine Klage, die ein Restaurantbesitzer gegen die Buchreihe angestrebt hatte:

Is this a landmark step for online IP? The Beijing News ran its article with the dek „First court judgment that confirms copyright protection status of netizen comments.“ This is misleading, however, since the court actually found that the original work belonged to Dianping rather than the netizens. According to TBN report:

…[the court] believes that the text uploaded by netizens, such as „good quality meat,“ „quite distinctive,“ and „unacceptably underdone,“ are all simple, common phrases rather than original written expression, and as such do not fall under copyright protection. So in selecting these writings, Dianping did not need netizens‘ permission, and its assembling netizens‘ writing into a book has originality; it is protected under copyright law and can bring suit on its own.

Dianping’s restaurant guides faced a libel suit last year from a Shanghai restauranteur, but the court found that people have a right to make poor reviews, and it dismissed the suit. But if the guide is Dianping’s creative work rather than the personal expression of a number of individuals, does it have the same protection?

Die Artikel bieten weiterführende Links. Web 2.0 mag ja ganz cool sein, und darin netzwerken funktioniert teilweise hervorragend, aber ohne die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen zeigt sich Naivität der User besonders schnell (oder wird sich zeigen, in der Zukunft, wenn alle jetzigen Inhalte archiviert, aber noch zugänglich sind). Ich warte immer noch darauf, dass vom (fiktiven) AOL-Verlag der erste Chat-Roman mit dem Label „authentisch“ und „eine wahre Geschichte“ veröffentlicht wird.

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Eine Ergänzung

  1. Die Frage, wem die Kommentare gehören, ist tatsächlich interessant. in D.land haften Forenbetreiber für anstößige Kommentare, also sollten denen die kommentar auch gehören.

    Ich trauere der Zeit hinterher, in der das I-net dem Informationsaustausch diente und keine Werbeplattform war, als Trolle totgeschwiegen wurden und man sagen konnte, was einem angemessen erschien, ohne Angst haben zu müssen, durch Winkeladvokaten verklagt zu werden. Damals galt der Satz „Wenn du sicher verhindern willst, das es geklaut wird, dann stell es nicht ins I-net“.

    Heute wollen die Daus Kontrolle, die es nicht geben kann. Sie surfen im gefährlichen I-net ohne zu wissen, was sie da tun und schreien Zeter und Mordio, wenn sie sich dabei blaue Flecken holen. Zum Autofahren braucht es einen Führerschein, aber Banktransaktionen darf jeder machen, auch wenn er nicht weiß, was er da tut. *aufreg*

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.