Bei Wiki-Source findet sich ein Text von 1818, wo Friedrich Arnold Brockhaus gegen Raubkopierer argumentierte: „Darf Macklot in Stuttgart mir, dem rechtmäßigen Verleger, und dem Privilegium seines eigenen Königs zum Hohn, das Conversations-Lexicon zum zweiten Mal nachdrucken?“
Irgendwie gibt es seit 200 Jahren keinen Fortschritt in der Argumentation.
[Danke Mathias]