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Raubkopierer waren vor 200 Jahren schon Verbrecher?

Bei Wiki-Source findet sich ein Text von 1818, wo Friedrich Arnold Brockhaus gegen Raubkopierer argumentierte: „Darf Macklot in Stuttgart mir, dem rechtmäßigen Verleger, und dem Privilegium seines eigenen Königs zum Hohn, das Conversations

  • Markus Beckedahl

Bei Wiki-Source findet sich ein Text von 1818, wo Friedrich Arnold Brockhaus gegen Raubkopierer argumentierte: „Darf Macklot in Stuttgart mir, dem rechtmäßigen Verleger, und dem Privilegium seines eigenen Königs zum Hohn, das Conversations-Lexicon zum zweiten Mal nachdrucken?

Irgendwie gibt es seit 200 Jahren keinen Fortschritt in der Argumentation.

[Danke Mathias]

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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4 Kommentare zu „Raubkopierer waren vor 200 Jahren schon Verbrecher?“


  1. Kann man das wirklich vergleichen?

    Bei der heutigen Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ geht es doch darum, Nutzer von Privatkopien zu kriminalisieren, während es bei der von Brockhaus beklagten Verfahrensweise um gewerbsmäßigen Nachdruck geht.


  2. markus

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    Wenn man ins kleingedruckte bei der HartaberGerecht – Kampagne schaut, sieht man, dass eigentlich auch nur gewerbsmässige Kopierer angesprochen werden. Sagen die Kampagnen-Macher zumindest.


  3. Detlef Borchers

    ,

    Ich empfehle hierzu Michael Gieseckes Buch „Der Buchdruck in der frühen Neuzeit“. Die erste harte Raubkopierklage, verbunden mit einem kaiserlichen Schutzbrief stammt von 1528 und wurde von Agnes Dürer durchgezogen, der Gattin von Albrecht Dürer.


  4. Wer unerlaubt Kopien erstellt um damit Geld zu verdienen der Gehört auch bestraft.
    Für den Privaten Gebrauch sollte es aber erlaubt sein, dafür wäre dann eine Art P2P Pauschale die Lösung.

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