Golem berichtet über die Jahrestagung der „Economic Research on Copyright Issues (SERCI)“, die hier gerade um die Ecke in der Humboldt Universität in Berlin stattfindet: Auf der Suche nach dem optimalen Urheberrecht.
Interessant ist ein Papier, was Rufus Pollock vorstellte:
Eine Art von Gegenentwurf lieferte im anschließenden Vortrag Rufus Pollock von der britischen Cambridge- Unversität. In einer komplexen Modellrechnung die alltägliche Faktoren wie Inflation und Bedeutungsverlust kultureller Güter berücksichtigt, kam er zu dem Schluss, dass die „optimale Dauer“ des Urheberrechtsschutzes „knapp mehr als 14 Jahre“ betragen würde – was der ursprünglichen Schutzdauer entspricht, die in der „Copyright-Klausel“ der US-Verfassung vorgesehen war. Anhand von empririsch von Marktforschern ermittelten Daten konnte er die Plausibilität seines Modell zeigen. Ausgehend von seinen Forschungsergebnissen und den vielen Ungewissheiten, die in einer so komplexen Modellrechnung stecken, warnte er eindringlich davor, das Urheberrecht vorschnell zu verlängern.
Vorschlägen, den Urheberrechtsschutz für Musikaufnahmen rückwirkend zu verlängern, wie es die Musikindustrie in Europa fordert, erteilte er eine Absage. Eine Verlängerung sei immer eine „Einbahnstraße“; rückwirkend das Urheberrecht verkürzen zu wollen, sei ein hoffnungsloses Unterfangen. Ohne weitere empirische Belege gäbe es aber keine ausreichende Rechtfertigung für eine Verlängerung. Hingegen gäbe es viele gute Argumente für eine Verkürzung.
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5 Kommentare zu „Optimale Dauer des Urheberrechtsschutzes: 14 Jahre“
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Urheberrecht: Mal was Neues…
Gerade bin ich ausnahmsweise mal im Netz und im Fernsehen unterwegs: Ich habe mich kürzlich schon einmal anlässlich des Internet-Inkompetenz-Outings unserer Bundesminister und über den dringenden legislativen Nachholbedarf im Bereich des…
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das ist wieder viel gerede um nix, wirklich ändern tut sich da nicht viel, da können noch so tolle berechnugnen vorgelegt werden!
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[…] via BoingBoing, netzpolitik.org […]
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[…] nun das Urheberrecht auf 14 Jahre verkürzt, wie kürzlich vorgeschlagen wurde, so würden gerade wieder die Konzerne davon profitieren und nicht die wahren Urheber. Als Urheber […]
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[…] Schutzdauer entspricht, die in der
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