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JCast40: Filesharer im Visier der Musikindustrie

Der JCast40 redet über „Filesharer im Visier der Musikindustrie“: Wenn die Musikindustrie gegen Filesharer vorgehen möchte, läuft das in aller Regel über eine Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann über die IP-Adresse, wer hinter dem Angebot auf einer Peer-to-peer-Plattform steht, über eine Akteneinsicht kommen dann die Rechteinhaber an Namen und Adressen. Erstmals hat jetzt ein Gericht…

  • Markus Beckedahl

Der JCast40 redet über „Filesharer im Visier der Musikindustrie“:

Wenn die Musikindustrie gegen Filesharer vorgehen möchte, läuft das in aller Regel über eine Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann über die IP-Adresse, wer hinter dem Angebot auf einer Peer-to-peer-Plattform steht, über eine Akteneinsicht kommen dann die Rechteinhaber an Namen und Adressen. Erstmals hat jetzt ein Gericht diese Praxis in die Schranken gewiesen und die Ermittlung des Namens und der Adresse bei nur 2 angebotenen Musikstücken für unverhältnismäßig erklärt. Über Filesharer, die ins Visier der Musikindustrie geraten sind, über deren Rechtsverteidigung und über die erwarteten Änderungen mit Umsetzung der Enforcement-Richtlinie habe ich mit Christian Solmecke, LL.M. gesprochen, der als Rechtsanwalt in der Kanzlei Wilde & Beuger entsprechende Fälle betreut.

Hier ist die 13 MB grosse MP3.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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