Der JCast40 redet über „Filesharer im Visier der Musikindustrie“:
Wenn die Musikindustrie gegen Filesharer vorgehen möchte, läuft das in aller Regel über eine Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann über die IP-Adresse, wer hinter dem Angebot auf einer Peer-to-peer-Plattform steht, über eine Akteneinsicht kommen dann die Rechteinhaber an Namen und Adressen. Erstmals hat jetzt ein Gericht diese Praxis in die Schranken gewiesen und die Ermittlung des Namens und der Adresse bei nur 2 angebotenen Musikstücken für unverhältnismäßig erklärt. Über Filesharer, die ins Visier der Musikindustrie geraten sind, über deren Rechtsverteidigung und über die erwarteten Änderungen mit Umsetzung der Enforcement-Richtlinie habe ich mit Christian Solmecke, LL.M. gesprochen, der als Rechtsanwalt in der Kanzlei Wilde & Beuger entsprechende Fälle betreut.
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