Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Politiker-Nebeneinkünfte entschieden. Mit jeweils vier Stimmen hab es ein Patt. In diesem Fall gilt die Klage von Friedrich Merz & Co als abgewiesen: Bundesverfassungsgericht lässt die neun Geheimniskrämer abblitzen.
Das freie Mandat der Abgeordneten sei nicht verletzt, entschied das Gericht. Demnach gehen von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten „besondere Gefahren für die Unabhängigkeit“ der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb „Anspruch darauf“ zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber „nachrangig“.
Mal schauen, wie lange es dauert, bis mal verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Transparenz der Nebeneinkünfte im Bundestag geschaffen werden. Der Weg ist ja jetzt verfassungsrechtlich frei.
Die Vorgeschichte und die Beteiligten: Friedrich Merz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagt Finanzfachmann Merz heute vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese neu auferlegten Pflichten. Die Beschwerdeführer kommen aus verschiedenen Fraktionen: Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sybille Laurischk und Hans-Heinrich Kolb (FDP) sowie Peter Danckert (SPD). Sie alle fühlen sich in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit verletzt und fürchten eine Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten.
So wie die Regeln zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte (die ja bis zur Entscheidung noch nicht angewandt wurden) jetzt gefasst sind, bringen sie allerdings noch nicht viel. Sie sind nur ein Anfang.
Besonders schmerzlich ist es sicherlich für die betroffenen Abgeordneten der SPD, der Linken und der Grünen. Im Gegensatz zu den Schwarzen schauen deren Wähler genauer auf die Nebeneinkünfte. Und das ist auch gut so. Ich hoffe, dass die Veröffentlichung disziplinierend wirkt. Wenn schon das Gewissen nicht funktioniert.