Der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erklärt den ePass im „Aktuellen Begriff“.
Seit dem 1. November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Diese sind mit einem Chip versehen, auf dem neben den Personendaten auch ein Lichtbild des Ausweisinhabers gespeichert sind. Derzeit wird erprobt, weitere biometrische Daten, wie z.B. Fingerabdrücke, auf den Chip zu speichern. Dieser Aktuelle Begriff beschreibt die Funktionsweise des E-Passes und die dazu notwendigen Ausleseverfahren und Abgleichmöglichkeiten mit bestehenden oder noch …
Der Zeitpunkt für die Erklärung eines „Aktuellen Begriffes“ scheint mir perfekt gewählt.
Sehr geehrte Mitglieder der Bundestages.
Sie haben im Herdenverhalten letztens einige Gesetze abgenickt. Hier die Zusammenfassung damit sie auch mitreden können.