Wie Mia Garlick auf creativecommons.org berichtet, hat ein Gericht in Badajoz, Spanien in einem Rechtsstreit zwischen der spanischen Verwertungsgesellschaft „Sociedad General de Autores y Editores (SGAE)“ und einem Barbetreiber die Creative Commons Lizenzen als rechtskräftige Alternative zur Lizensierung von Musik anerkannt. Die SGAE hatte den Betreiber verklagt, da er die pauschalen Lizenzgebühren für die Nutzung von SGAE-verwalteter Musik nicht gezahlt hatte. Dieser argumentierte, er habe die Zahlung unterlassen, da er ausschließlich Musik, die nicht von der SGAE verwaltet wird, gespielt habe.
Die Musik, die in der Bar gespielt wurde, stand unter einer Creative Commons Lizenz. Da die SGAE (wie die meisten europäischen Verwertungsgesellschaften darunter die deustche GEMA) ihren Mitgliedern untersagt, ihre Werke unter CC-Lizenzen zu veröffentlichen, konnten die gespielten Künstler also per Definition nicht durch die SGAE vertreten sein.
Das ist zum einen ein rein juristischer Erfolg, stellt zum anderen aber auch einen Paradigmenwechsel dar. So wurden bisherige Klagen zugunsten der SGAE entschieden, da die Gerichte davon ausgingen, dass die Verwertungsgesllschaft praktisch alle Urheber vertritt.
This case shows that there is more music that can be enjoyed and played publicly than that which is managed by the collecting societies.
Dies setzt ein deutliches Signal für die Selbstbestimmung von Autoren und Künstlern.
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