OLG-Begründung zum „Heise-Forenurteil“

Heise berichtet über die Begründung des OLG zum „Heise-Forenurteil“:

Das hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat am heutigen Montag die schriftliche Begründung zu seinem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag nachgereicht (Az. 324 O 721/05, PDF). Am 22. August hatte das Gericht entschieden, dass der Verlag ein Artikelforum auf heise online dann auf rechtswidrige Beiträge hin überwachen muss, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.

Das bedeutet jetzt:

Allgemein gesprochen hält der OLG-Senat „eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat“. Weil der Verlag sein Forum gewerblich betreibe, sei ihm eine Überwachung überdies „eher zuzumuten“ als privaten Forenbetreibern.

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