Interview mit Hal R. Varian

Golem hat auf der Wizards of OS 4 ein Interview mit Professor PhD Hal R. Varian gemacht, der Ökonom an der Universität Berkely ist und im Bereich Informationsökonomie als einer der bekanntesten Köpfe weltweit zählt. Ich war von seiner Keynote auf der WOS4 eher enttäuscht und hatte mir mehr erwartet. Er hat mal vor zehn Jahren das Buch „Information rules“ geschrieben, was wohl ein Bestseller war. Im Rahmen seiner Keynote stellte er dann eigentlich nur sich vor und wie toll er einige Sachen vor zehn Jahren vorhergesehen hat. Und was er eigentlich vorgesehen hätte, aber irgendwie doch nicht in das Buch geschrieben hat. Naja. Da hatte ich mir doch eher etwas Ausblick in die Zukunft versprochen, als einen Blick zurück auf zehn Jahre Internetentwicklung samt Unmengen Eigenlob. Aber in dem Interview bei Golem gibt es mehr Aussagen von ihm und es ist interessanter als seine Keynote war: Interview: Das Urheberrechtssystem ist skandalös ineffizient.

Golem.de: Betrachten wir einen anderen Aspekt des Urheberrechts: Tauschbörsen und Filesharing. Die Inhalte-Industrie auf der einen Seite spricht in diesem Zusammenhang von Piraten, die Musik stehlen, während Tauschbörsen-Nutzer oft argumentieren, es werde niemandem etwas weggenommen, die Werke, die sie sich per Filesharing beschaffen, hätten sie ohnehin nicht gekauft. Gibt es aus ökonomischer Sicht einen Unterschied zwischen geistigem und physischem Eigentum?

Varian: Nun, geistiges Eigentum ist immer ein Kompromiss, denn wie Sie richtig anmerken: Einmal erstellt sind die direkten ökonomischen Kosten der Reproduktion praktisch null. Manche Werken bedürfen aber einiger Anreize, damit sie überhaupt entstehen. Wie man aber weiß, erhalten die eigentlichen Urheber oft nicht sehr viel für die Schaffung ihrer Werke, ihre Motivation hat nicht primär etwas mit ökonomischen Anreizen zu tun. Aber ein großer Teil der Infrastruktur, also derer, die Urhebern die Tür zu den Märkten öffnen, wollen in der Regel finanziell vergütet werden. Meiner Meinung nach bedarf es daher geistiger Eigentumsrechte, nur das aktuelle System ist zu extrem in dieser Hinsicht. Schaut man in die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, findet man in Bezug auf geistiges Eigentum dort die Formulierung „für eine begrenzte Zeit“. Die Frage ist nun, was ist mit einer „begrenzten Zeit“ in diesem Zusammenhang gemeint? Ich denke, die Antwort ist ganz einfach: 14 Jahre. Dies war damals die vorgesehene urheberrechtliche Schutzfrist. Ich glaube nicht, dass damit 95, 75 oder auch 28 Jahre gemeint sind.

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