Harald Welte hat mit GPL-Violations.org den ersten offiziellen Sieg der GPL erstmals in einem zivilrechtlichen Verfahren in Deutschland errungen: GPL besteht vor Gericht.
Im konkreten Fall hatte Welte die Firma D-Link wegen einer GPL-Verletzung auf Auskunft und Kostenerstattung verklagt. In einem Urteil vom 6. September 2006 hat das Landgericht Frankfurt am Main der Klage stattgegeben. Die Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils ist bei der Anwaltskanzlei JBB, die Welte vertreten hat, erhältlich. Die Anwälte berichten, dass das Gericht insbesondere auch zu kartellrechtlichen Fragen Stellung bezogen hat. Das Gericht erklärte die GPL für wirksam, selbst dann, wenn die GPL kartellrechtlich ein Problem habe. Das ist allerdings unwahrscheinlich, zumindest wurde in den USA bereits eine Kartellklage sang- und klanglos abgewiesen.
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D-Link hatte ein Linux-basiertes NAS-Gerät mit WLAN-Anbindung vertrieben, ohne die GPL beizulegen und die Quelltexte der Linux-Firmware offenzulegen – beides macht die GPL zur Voraussetzung, wenn man eine GPL-lizenzierte Software wie Linux vertreiben will. Welte mahnte das Unternehmen daraufhin ab. D-Link unterzeichnete zwar die Unterlassungserklärung, veröffentlichte die Quelltexte im Internet und sagte zu, alle Abnehmer des Gerätes über den GPL-Verstoß zu informieren, aber weigerte sich, eine Rechtspflicht anzuerkennen, die geforderte Auskunft über Herkunft und Abnehmer der Geräte zu erteilen und die angefallenen Kosten für Abmahnung, Kauf und Untersuchung eines Geräts zu erstatten. Welte klagte daher vor dem Landgericht Frankfurt, vertreten von dem Anwalt Till Jaeger, Mitbegründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).
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