Gesetzgebung (auch) gegen digitale Kreativität

Etwas außerhalb der europäischen Aufmerksamkeit liegt die derzeit heiß diskutierte (und absurde) Sensenbrenner Bill H.R. 4569, auch „Digital Transition Content Security Act of 2005“ genannt (PDF, 35 Seiten). Was einstmals ein Slogan für die Broadcast Flag war, „plugging the analog hole“, bei dem einem das Lachen in Hals steckblieb, würde damit technische wie rechtliche Wirklichkeit, plus Kreativitätsverhinderung. Die Broadcast Flag ist gescheitert, und auch diese Initiative im Dreierpack wird verhindert werden.

Über Importverbote für hardwareseitig kopierschutztechnologie-freie Geräte (siehe heise) und qualitätsbeschränkte analoge Ausgänge hinaus würde ein feuchter Traum der Rechteinhaber wahr. Bizarr und realitätsfern wie nur was, und bereits überholt.

Auch die EFF berichtete über die Sache, teils schon im Dezember. Immer betrifft es auch die ganz gewöhnlichen Möglichkeiten von Technik ‚von der Stange‘, die für alle zugänglich ist und großartige Möglichkeiten eröffnet. Techdirt berichtet so:

We’ve talked, repeatedly, about how the power of internet has often been in how it has enabled anyone to become a content creator. It’s no longer about „professionals“ or „amateurs“ because that distinction no longer matters. Unfortunately, this bill tries to bring back that distinction in a major way — and then put up huge barriers for the amateurs.

Die geplanten Verhinderungsmaßnahmen im Klartext: digitale Wasserzeichen (als Platzhalter-Technologie mit Patent: VEIL, bisher u.a. für Spielzeug eingesetzt) und andere Kopierschutztechnologien (broadcast flag-ähnlich: CGMS-A) müssen von allen Geräten respektiert und die eingebauten Restriktionen eingehalten werden. Analoge Videorekorder können dann keinen geschützen Film mehr abspielen oder aufnehmen. Wenn sie es können sind sie illegal.
Die Ausnahme bilden „professionelle Geräte“. Nur solche dürfen in der Herstellungskette für Inhalte eingesetzt werden. Es müssen ebenfalls alle professionellen Geräte so gekennzeichnet, beworben, verkauft, und ausschließlich mit ihnen professionelle Inhalte hergestellt, bearbeitet und übertragen werden. Und dieses Schema wird auch auf die Nutzer angewendet: „professionelle Geräte“ dürfen nur von authorisierten Personen bedient und verwendet werden.

Mindestens einen Haken hat die Sache: die technischen Spezifikationen für die verwendete Kopierschutztechnologie, durch die Patent and Trademark Office (PTO) zu erstellen und einzufordern, gelten nicht für professionelle Geräte. Mit anderen Worten, mit diesen werden immer die betreffenden Inhalte vervielfältigt werden können. Wenn Amateure solche durchaus bezahlbaren Maschinen zu Hauf kaufen, ist dieselbe Technik laut Definition plötzlich nicht mehr durch die Definition gedeckt. Dann darf dieselbe Hardware nicht mehr das tun, wofür sie gebaut und eingesetzt wurde.

Ed Felten von Freedom to Tinker führt weiter aus:

The really interesting thing about the professional device hole is that it makes one provision of the bill utterly impossible to put into practice. For those reading along at home, I’m referring to the robustness rulemaking of section 202(1), which requires the Patent and Trademark Office (PTO) to establish technical requirements that (among other things) “can only with difficulty be defeated or circumvented by use of professional tools or equipment”. But there’s a small problem: professional tools are exempt from the technical requirements.

The robustness requirements, in other words, have to stop professional tools from copying content — and they have to do that, somehow, without regulating what professional tools can do. That, as they say, is a tall order.

Next to impossible, aber mindestens ein Schlag ins Gesicht der Kreativen, die dieser Tage bezahlbares Equipment kaufen können, um ordentliche Qualität herzustellen, mit freien Lizenzen weiterverwerten dürfen was nur irgend geht, und ihre Werke frei verbreiten. Nur professionelle Auftragsarbeiter dürften das dann noch. Mike von Techdirt:

In other words, perhaps the point of this bill isn’t so much to „plug the analog hole“ when it comes to copying unauthorized content (not that it would work anyway), but to try to slow down the somewhat rapid growth of amateur content successfully competing with professional broadcast content.

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