Nach § 29 Berliner Datenschutzgesetz hat der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister vorzulegen. Aktuell ist der Datenschutzbericht zum Jahr 2005 erschienen und für den Datenschutz sieht es im Allgemeinen nicht gut aus.
Die Berliner Zeitung berichtet darüber: Heimlich gefilmt – im Kino und zu Hause Berliner Datenschützer stellt Jahresbericht vor.
Berliner Kinobesitzer filmen ihr Publikum heimlich mit Nachtsichtgeräten, in Berliner Wohnsiedlungen können Bewohner ihre Nachbarn nach Gusto mit Videokameras bespitzeln, neugierige Arbeitsamtsmitarbeiter schnüffeln im Schlafzimmer von Hartz-IV-Empfängern herum, und die Kreditauskunftei Schufa petzt der Versicherung, dass man seine Handyrechnung nicht bezahlt hat. Deshalb bekommt man dann vielleicht keine Hausratsversicherung mehr.
[…]
Einen krassen Verstoß gegen den Datenschutz fand Dix in großen Berliner Wohnanlagen, wo ein Kabelnetzbetreiber die Bilder von Videokameras an den Hauseingängen als „TV-Programm“ allen Mietern im Kabelnetz zugänglich machte. So konnte jeder in seinem Wohnzimmer mitansehen und aufzeichnen, welcher Nachbar wann kam und wann ging, und wer von wem Besuch bekam. Das System namens Telecop wurde von Dix beanstandet.
1 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.