In die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikations- und Internetdienste hat sich nun auch Peter Schaar, Datenschutzbeauftragter des Bundes zu Wort gemeldet. Eine langfristige Vorratsspeicherung von Daten lehnt er aus verfassungs- und bürgerrechtlichen Gründen ab und verweist auf das Telekommunikationsgesetz, welches erst am 17. Februar 2005 vom Bundestag bestätigt wurde. „Dieses Votum des Gesetzgebers darf nicht konterkariert werden“, so Schaaf weiter. Durch Vorratsspeicherung würden Millionen Bürger per se unter Generalverdacht gestellt, das sei so nicht hinnehmbar.
Auch sei die Vorratsspeicherung nicht das vielbeschworene Allheilmittel bei der Strafverfolgung. Alternative Methoden wie das in den USA praktizierte ‚Quick-Freeze-Verfahren‘ seien diesbezüglich viel erfolgversprechender. Die Behörden veranlassen dabei nur in begründeten Verdachtsfällen die Datenspeicherung von einzelnen Personen. Zugriff auf die gesicherten Daten erhält die Strafverfolgungsbehörde nur mit einem richterlichen Beschluss innerhalb von neunzig Tagen.
[via governet-blog]
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