Microsoft kauft: Diesmal die Netzeitung

One more in der Reihe „Microsoft kauft…“: Diesmal ist mir die Netzeitung aufgefallen. Dort gibt es links unter der Rubrik-Navigation die Sektion „Service / Verlagsbeilagen“. Klickt man auf „Mittelstand“, erwartet man eigentlich redaktionelle Inhalte zu genau diesem Thema. Die verbergen sich auch dahinter, allerdings in Form der Microsoft-Mittelstandsseite, wo direkt drauf verlinkt wird.

Vielleicht auch ein Fall für die Verbraucherschutzzentralen, die gerade aktuell die Bildzeitung verklagt haben:

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb müssen Medien Werbung und redaktionelle Texte deutlich voneinander trennen. Auch der Mediendienstestaatsvertrag fordert diese Trennung. Genau diese Trennlinie wird bei BILD.de überschritten. „Die Werbepraktiken bei dem Portal haben mit professionellem Journalismus nichts mehr zu tun,“ so vzbv-Chefin Edda Müller.

Und hier nochmal ein Auszug aus dem Pressekodex des Deutschen Presserates:

Ziffer 7
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.

Irgendwie sehe ich bei der Netzeitung die Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken nicht.

Sind Euch vielleicht noch mehr Fälle wie dieser bekannt?

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