Noch vor seinem Urlaub hat Markus in einem Beitrag die Frage gestellt, „Wieviel Netzpolitik steckt wirklich in den Grünen?“ und für den Bundesparteitag der Grünen beim Thema Urheberrecht einen „Kulturkampf“ bzw. „eine Schlacht zwischen Netz- und Kulturpolitikern […] über Fragen wie ‚Kürzung der Urheberrechtslaufzeiten‘ oder „Wiederverkäuflichkeit von digitalen Medien'“.
Auf heise.de hat Stefan Krempl einen ausführlichen Bericht über das Ergebnis dieses „Kulturkampfs“ verfasst:
Neue Wege wollen die Grünen vor allem beim Urheberrecht im Interesse eines fairen Ausgleichs zwischen Schöpfern, Verwertern, Nutzern und der Allgemeinheit gehen. Die kommerzielle Nutzung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis hält die Partei für illegitim; für Filesharing und andere Kopierhandlungen für private Zwecke möchte die Partei jedoch bis zu einer „Bagatellgrenze“ freigeben. Der Zugang zu geschützten Werken soll grundsätzlich erleichtert werden. Für den Ausgleich „werden unterschiedliche Modelle diskutiert, bei denen monatlich eine pauschale Summe über die Provider je Internetzugang erhoben wird“, heißt es in dem Papier – jedoch ohne Hinweis auf konkrete Vorstöße wie eine Kulturflatrate.
Liest sich so, als hätten sich die Netzpolitiker in so ziemlich allen Punkten durchgesetzt.
[Update]
Eine schöne Übersicht über die zentralen Punkte des Beschlusses liefert Simon Möller bei Telemedicus.
Sehr schön, muss ganz ehrlich zugeben, dass ich das nicht so erwartet hätte.
Wenn man jetzt noch die SPD bearbeitet kriegt (oder einfach runter auf Urheber > Nutzer
Grüne: Urheber > Nutzer > Verwerter
PIRATEN: Nutzer > Urheber > Verwerter
FDP: who cares?
irgendwie hats den Kommentar komplett zerrissen O_o
Es sollte heißen:
Wenn man jetzt noch die SPD bearbeitet kriegt (oder einfach runter auf Urheber > Nutzer
Grüne: Urheber > Nutzer > Verwerter
PIRATEN: Nutzer > Urheber > Verwerter
FDP: who cares?
Ähm, dass die Grünen zudem mal eben die Legalisierung von nicht-kommerziellem Filesharing beschlossen haben ist keine Erwähnung wert?
Wird urheberrechtlich geschütztes Material auf einer Internetseite oder Plattform direkt angeboten, die in nicht geringfügigem Maße (höher als Kostendeckung) Einnahmen durch Spenden, Beiträge von Mitgliedern wie Käufern oder durch Werbung oder Verlinkung hat, so ist dies ein kommerzielles Ausmaß.
…
Die zunehmenden Verfolgung von NutzerInnen, die Einschränkung ihrer Nutzungsmöglichkeiten und die ausufernden Eingriffe in die Privatsphäre, wie sie bspw. in Frankreich oder Großbritannien der Fall sind, widersprechen unserem Ziel einer offenen Wissensgesellschaft. Wir lehnen sie ausdrücklich ab – sie sind unverhältnismäßig und kontraproduktiv. Unser Ziel ist die angemessene Vergütung der Urheberinnen und Urheber für nicht-kommerzielle Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, deren Nutzung dann weder straf- noch zivilrechtlich verfolgt werden kann.
Die erwähnte Bagatellgrenze bezieht sich auf die kommerziellen Fälle.
Und zur Kulturflatrate steht unter dem Punkt „Pauschalvergütung – Vergüten statt Verfolgen“ auch einiges im Beschluss.
Schon interessant, wie alle voneinander abschreiben und somit das was die großen Verlage nicht erwähnen auch nicht in den Blogs vorkommt…
Leider hat das mit den Quote-Tags nicht geklappt und ich kann das Posting nicht mehr editieren. :(
Eigentlich sollte der Teil von „Wir halten die Nutzung…“ bis „…weder straf- noch zivilrechtlich verfolgt werden kann.“ als Zitat aus dem Parteitagsbeschluss erscheinen.
ich mag die grünen trotzdem nicht ;p
lol, die Grünen beschließen irgendwas netzpositives.
Würd ich in der Opposition auch tun. Überlebt aber nie einen Koalitionsvertrag.
Liest sich so, als hätten sich die Netzpolitiker in so ziemlich allen Punkten durchgesetzt.
Heisst im anderen nichts anderes als „Die Netzpolitischen Lügner und Betrüger haben sich durchgesetzt und nen wisch geschrieben der nichtmal Klopapierersatz wäre.
Wer dort irgendwas glaubt sollte sich mal neurologisch untersuchen lassen… ist doch eh alles blabla um den dummen Seppel von der Straße als Wähler zu gewinnen… 16 Jahre Fail der Grünen werden nicht durch blabla wieder gut gemacht.
Ein kleiner Schnitzer hat sich in dem sonst vorbildlichen Programm eingeschlichen: Die Fair Use Klausel soll nur für nichtkommerzielle Nutzung gelten.
Damit ist sie leider nutzlos, da im schönen Deutschland das natürlich im Zweifelsfall bei Werbung auf der HP oder Spendenfinanzierung etc. gegen einen ausgelegt wird.
Ansonsten weiter so!
(Disclaimer: Sonst eher kein Freund der Grünen.)
Mal sehen was es davon in die nächste Regierung schafft und was vorher abgegeben wird … Ein Diff davon ist recht interessant und zeigt nur wenige Unregelmäßigkeiten. Soweit so gut …
Es gibt einige Änderungen im Bereich der Verwerter — liest sich mit den Änderungen recht lustig und riecht nach Mais.
„Um ihrem gesellschaftlichen Auftrag aus dem Urheberwahrnehmungsgesetz
(UrhWGes.) hinsichtlich des digitalen Wandels gerecht zu werden, müssen die
KriminalisierungVerwertungsgesellschaften (VGs) wie GEMA u.A. eine paritätische, alle Mitglieder umfassende
Beteiligung in den satzungsgebenden Gremien, sowie eine gerechtere Ausgestaltung der
nicht-kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützterbisher angewandten Verteilungsschlüssel umsetzen. Im Rahmen einer globalen Wettbewerbsfähigkeit müssen die VGs ihren Mitgliedern gestatten, lizenzfrei einzelne Werke und Werkteile dem Creative Commons (CC) unbeschränkt zuzuführen. Daraus resultiert auch das Recht des Urhebers, seine Werke im Internetbeenden und den Zugangauf Portalen zu veröffentlichen, welche VGs bisher durch rechtliche Verfügungen vom Netzzugang gesperrt haben. Die VGs müssen sich von den Stereotypen ihrer Kulturklassifizierung trennen, denn in einer kreativen Netzwelt der transformatorischen Nutzung sind nicht nur die Grenzen, sondern auch die Kulturauffassungen fließend. Wir halten die Nutzung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis für nicht legitim, sofern dies nicht zum nicht-kommerziellen Gebrauch geschieht. Deshalb wollen wir die Kriminalisierung der nicht-kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internetbeendenund den Zugang zu ihnen grundsätzlich erleichtern. Wird urheberrechtlich geschütztes Material auf einer Internetseite oder Plattform direkt angeboten, die in nicht geringfügigem Maße (höher als Kostendeckung) Einnahmen durch Spenden, Beiträge von Mitgliedern wie Käufern oder durch Werbung oder Verlinkung hat, so ist dies ein kommerzielles Ausmaß. Darüber hinaus setzen wir uns für die Einführung einer Bagatellgrenze in § 106 des UrhG ein, um Fälle mit geringem Unrechtsgehalt zu entkriminalisieren und nicht abzumahnen. Mit großer Sorge sehen wir auch die Praxis, dass zahlreiche „neue Verwerter“ im Internet vom Vertrieb kreativer Werke profitieren, ohne KünstlerInnen entsprechend zu beteiligen und in deren Förderung und Entwicklung zu investieren. Auch deswegen wollen wir das Vertragsrecht auf europäischer Ebene reformieren, um UrheberInnen in eine stärkere Verhandlungsposition zu bringen und neue Möglichkeiten des Zugangs und der Nutzung zu ermöglichen.Die Tags weiter unten sind kaputt. Besser man liest und vergleicht selbst ;)
Leitantrag Netzpolitik @ BDK – der erste Schritt ist getan
Wir GRÜNE haben vor 30 Jahren die Umweltpolitik als „neues“ und alle Bereiche tangierendes Querschnittthema in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs eingeführt und den Anspruch der Nachhaltigkeit in den Wertekanon der westlichen Gesellschaften eingebracht. Inzwischen teilt fast ein Fünftel der wählenden Bürger diese Werthaltung. Ein Volk denkt um … und DIE GRÜNEN sind die Volkspartei dieser neuen Wertorientierung.
Auf der letzten BDK konnten wir das für uns GRÜNE so große und initiale Thema Atomausstieg „verabschieden“. Auf dieser BDK haben wir nun die Chance ergriffen, mit einem umfassenden und durch und durch GRÜNEN Leitantrag zur Netzpolitik DAS Querschnittthema der Zukunft anzugehen und erste Antworten zu geben (> Motto des Parteitags).
Und wir tun dies mit dem Leitantrag nicht, in dem wir die Chancen und Risiken der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung isoliert oder als Modethema behandeln. Unser Ansatz lautet viel mehr: „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ In großer Ausführlichkeit und Tiefe nehmen wir so schwierige Themen wie Urheberrecht, Breitbandausbau, Jugendmedienschutz /Jugendmedienchance, Netzneutralität, Open Data / Open Government, Transparenz, Teilhabe / Demokratie 2.0 und Datenschutz ins Visier und widerstehen dabei der Versuchung, nur Lobbypartei der Netzgemeinde zu sein. Wir behandeln auch diese Themen nach GRÜNER Art ganzheitlich und um Ausgleich und Nachhaltigkeit bemüht.
Mit Augenklappe ist man da leider auf einem Auge blind.
Wir wissen: Alle gesellschaftlichen Subsysteme und Handlungsräume, Wirtschaft/Arbeitswelt, politischer Prozess, soziales Miteinander und die kulturelle und wissenschaftliche Sphäre unseres Lebens- und Erlebens werden vom digitalen Wandel und der zunehmenden Vernetzung in einer Breite und Tiefe verändert, die nur mit der industriellen Revolution vergleichbar ist. Aber selbst dieser Vergleich greift noch zu kurz, denn die digitale Revolution ist noch viel grundlegender, sie betrifft auch und gerade die immaterielle Sphäre, sie betrifft unser Wissen, Denken und Fühlen, unsere Kultur und Verständigung und wir haben uns mit diesem Leitantrag als erste Partei sichtbar auf den Weg gemacht, die Chancen und Risiken dieser neuen Kulturtechnik und dieses allumfassenden gesellschaftlichen Wandels mit einem ganzheitlichen Ansatz zu begegnen.
Nachdem die Europäischen GRÜNEN im Herbst ein weitreichendes Positionspapier zum schwierigen Thema „kreatives Schaffen und Urheberrecht im digitalen Zeitalter“ erarbeitet hat (http://www.greens-efa.eu/de/schoepfung-und-urheberrecht-im-digitalen-zeitalter-4539.html), haben wir nun für die Bundesebene der Partei den Ball aufgenommen und – wie ich meine – ins Tor getroffen: Was wir in den letzten Jahren in der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien/Netz-Politik, bei unzähligen Podiumsdiskussionen und Fachpolitikertreffen, Konsultationen mit Verbänden und sonstigen Beteiligten mit viel Engagement erarbeitet haben (der Dank geht an MALTE, TABEA, KONSTANTIN, HELGA und JAN-PHILIPP und ausdrücklich auch an deren tolle MitarbeiterInnen) ist nun in diesem Leitantrag zusammengeführt und hat den Segen der Partei bekommen.
Nun muss die Detailarbeit folgen. Die Künstler und die journalistischen Berufe werden durch die Digitalisierung vor Probleme gestellt, für die wir noch wesentlich differenzierter in unseren Lösungsvorschlägen werden müssen. Auch das wissen wir und bereits am kommenden Wochenende auf der nächsten BAG-Sitzung wird es um „Presse“ und „Neues Arbeiten“ gehen.
GRÜNE Grüße
RICHARD
BAG Medien/Netz
LAG Medien/Netz NRW
Ohne Piratenbashing könnt ihr wohl nicht, was? Den Spruch in der Mitte hättest du einfach sein lassen sollen.
Wenn ihr tatsächlich die Dinge erreichen wollt, die im Antrag stehen, dann sind die Piraten wahrscheinlich eine eurer größten Chancen. Das Bashing macht nur Sinn, wenn man die Piraten als Konkurrenten begreift, die man bekämpfen muss. Dann aber geht es diesen Grünen nur um eigene Pfründe, anstatt um die Erreichung des genannten Ziels. Weniger Pfründe-orientiertes Bashing und mehr zielorientierte Zusammenarbeit bitte, sonst fehlt euch schlicht die Glaubwürdigkeit.
Wer sich ohne Augenklappe in die Dunkelheit begibt, ist auf BEIDEN Augen blind.
grüne Grüße… mir wird übel :p
Ein sehr schöner Antrag. Der aber auch entsprechend umgesetzt werden muss, wenn er nicht nur Klopapier sein soll. Für mich gilt: Antrag freudig zur Kenntnis genommen, gleichzeitig die Augen offen gehalten, ob die Grünen dem Antrag auch folgen.