Die Affäre um die private Rasterfahndung von 173.000 Mitarbeitern der Deutschen Bahn geht weiter. Aus anonymer Quelle wurde uns nun das passende Memo des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten zugeschickt, aus dem im Moment viele Medien berichten. Wir stellen es mal zur allgemeinen Begutachtung online (PDF):
Passend dazu auch:
Zeit-Online: Mehdorns Jagd nach Maulwürfen.
Ein interner Bericht zeigt, mit welcher Vehemenz die Bahn schnüffelte. Und er legt die Vermutung nahe, dass es dabei nicht nur um Korruption ging.
Futurezone: Politiker: DB wollte Kritiker einschüchtern.
Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Horst Friedrich, sagte dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, es deute „sehr vieles darauf hin, dass die Korruptionsbekämpfung nicht das einzige Ziel der Bahn war“. Auch Winfried Hermann von den Grünen vermutet, dass es „bei der Aktion auch darum ging, herauszufinden, wer Informationen aus der Bahn weitergegeben hat, beispielsweise an Kritiker des Konzerns“.
Und hier ist der Volltext des Dokumentes:
Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008
1. Hinweis nach § 38 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die Vertreter der Deutschen Bahn AG wurden nach § 38 Abs. 3 Satz 3 BDSG über das Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber der Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG informiert. Danach kann der Auskunftspflichtige die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Zivilprozessordnung (ZPO) bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
2. Verhältnis Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption zum Datenschutz
In ihrer Eingangserklärung stellte die Aufsichtsbehörde nicht in Zweifel, dass die Deutsche Bahn AG wie alle anderen verantwortlichen Stellen auch ein berechtigtes Interesse daran hat, Wirtschaftskriminalität und Korruption zu bekämpfen. Dies ändert aber nichts daran, dass die Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Kriminalität datenschutzkonform sein, also die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen in ausreichender Form berücksichtigen müssen.
3. Arbeitsweise der Network Deutschland GmbH (allgemein)
Die Network Deutschland GmbH ist nach Aussage der Vertreter der Deutschen Bahn AG ein kleines Unternehmen mit vier bis sechs Mitarbeitern, die von der Ausbildung her Mathematiker oder Informatiker seien. Das Unternehmen sei für die Deutsche Bahn AG insbesondere aufgrund ihrer internationalen Kontakte interessant gewesen, so habe die Muttergesellschaft der Network Deutschland GmbH ihren Sitz in Großbritannien, hierdurch sei das verhältnismäßig kleine Unternehmen auch in der Lage gewesen, internationale Ermittlungen durchzuführen. Die Network Deutschland GmbH habe je nach Auftrag weitere Stellen für Unterstützungsdienste eingeschaltet. Hierbei könne es sich um Arbeiten von Detektiven, aber auch von Spezialisten wie Sprachwissenschaftler usw. gehandelt haben.
Die Network Deutschland GmbH wurde von der Deutschen Bahn AG für die verschiedensten Fälle eingeschaltet, ihr Leistungsspektrum war sehr groß.
4. Wie kam der Geschäftskontakt zur Network Deutschland GmbH 1998 zustande?
Der Kontakt zur Network Deutschland GmbH kam im Rahmen eines Seminars zustande, in welchem Herr G., der Vorgänger von Herrn Dr. B., Herrn K. von der Network Deutschland GmbH kennen lernte. Hauptgrund für den Beginn der Zusammenarbeit waren die internationalen Kontakte und Möglichkeiten der Network Deutschland GmbH (s. o.). Bei dem ersten Auftrag ging es um die Prüfung des Verfahrens bei der Vergabe eines Neuauftrags für den Bau eines Schiffes. Hier bestand der Verdacht auf Manipulationen.
5. Auftragserteilung
Die Aufträge wurden ausschließlich mündlich erteilt, entsprechend der Praxis bei der Deutschen Bahn AG gibt es auch kein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Nach Auffassung der Vertreter der DB AG seien auch keine schriftlichen Aufträge erforderlich gewesen, da die Aufträge nicht ausgeschrieben wurden. Die Vertreter der Aufsichtsbehörde waren überrascht darüber, dass die Deutsche Bahn AG Aufträge im Wert von über 800.000 Euro nur mündlich erteilt. Die Vertreter der Deutschen Bahn AG haben auch dann keine schriftlichen Aufzeichnungen gefertigt, wenn vor einem Großprojekt ein Workshop stattgefunden hatte. Aufzeichnungen wurden dann nur von den Vertretern der Network Deutschland GmbH gemacht. Bei den Großprojekten und bei kleineren Projekten, die zu Verdachtsfällen führten, wurden von der Network Deutschland GmbH Gutachten erstellt. Diese enthielten eine Aufgabenbeschreibung und die Zielsetzung des Auftrages. Bei kleineren Projekten, die ergebnislos blieben oder zu einer Entlastung des Betroffenen führten, wurde kein schriftlicher Bericht erstellt. Dies sei nach Aussage der Vertreter der Deutschen Bahn AG aus Fürsorgegesichtspunkten gegenüber den Betroffenen erfolgt, eine Aussage, die von der Aufsichtsbehörde in Zweifel gezogen wird. Für einen Betroffenen kann es auch hilfreich sein, wenn bei einem unbegründeten Verdacht seine Unschuld schriftlich dokumentiert wird.
6. Datenübermittlung an die Network Deutschland GmbH bei Auftragserteilung
Bei der Auftragserteilung oder auch im Laufe der Auftragsbearbeitung wurden personenbezogene Daten von der Deutschen Bahn AG an die Network Deutschland GmbH übermittelt. Der Umfang der übermittelten Datensätze richtete sich nach den jeweiligen Aufträgen. Hierzu führte Herr Dr. B. aus, die Datenübermittlung sei je nach Verdachtsmomenten und in angemessener Menge erfolgt, bei der Revision sei eine ausreichende Sensibilität im Umgang mit Daten vorhanden. Von der Möglichkeit, in geeigneten Fällen Daten zu anonymisieren, hat die Revision allerdings keinen Gebrauch gemacht.
7. Wie viele und welche Personen waren von den jeweiligen Ermittlungen betroffen?
Bei den Großprojekten waren teilweise mehr als Tausend Personen, insbesondere Mitarbeiter betroffen, bei den Kleinprojekten insgesamt ca. 500. Genauere Zahlen gebe es nach Mitteilung der Vertreter der DB AG nicht. Es wurden Mitarbeiter, Ehepartner von Mitarbeitern, Lieferanten und sonstige Vertragspartner überprüft, nicht jedoch Fahrgäste.
8. Konkrete Verdachtsmomente
Die Network Deutschland GmbH wurde eingeschaltet, wenn ein konkreter Verdacht für eine Tat vorlag. Die Überprüfung betraf dann aber auch Personen, gegen die kein konkreter Verdacht vorlag. Verdachtsmomente waren somit tat- und nicht täterbezogene.
9. Einzelne Berichte
a) Projekt Rubens/TOPRO
Verdacht: Vorteilsannahme
Überprüft wurden vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu wurden die Festplatten der PCs und deren im Netz gespeicherten Dateien kopiert. Die Maßnahme erfolgte ohne Kenntnis der Betroffenen. Zusätzlich wurden deren Büros nach entsprechendem Beweismaterial durchsucht (Seite 2).
Rechercheergebnis waren u. a.
– kein auffallender Lebensstil,
– Vielzahl von Konten sowie
– Ermittlungen innerhalb des dienstlichen Bereichs der Betroffenen (Zitat von Äußerungen wie z. B.: „Setzt sich für Projekt X ein“ – Seite 40). Untersucht wurden ferner private Geld- und Kontenbewegungen (Seite 38) sowie Reisetätigkeiten und Familienverhältnisse (ebenso Seite 38) und Analyse der im Internet besuchten Seiten der Überprüften (Seite 34).
b) Projekt Babylon
Verdacht auf Lieferantenaffinität
Zu diesem Zweck wurden Adressvergleiche durchgeführt. Mitarbeiterdaten (Anschriften, Name und Personalnummer, Kontonummer und Kreditinstitut) wurden auf Übereinstimmungen überprüft. Die Mitarbeiterdaten wurden nach sogenannten Bewertungsgraden aufgeführt (Anlage 1 zu dem Projekt).
Bewertungsgrad 1 – 220 Mitarbeiter
Bewertungsgrad 2 – 96
Bewertungsgrad 3 – 94
Bewertungsgrad 4 – 249
Bewertungsgrad 5 – 83
Mit Kontonummer und Kreditinstitut wurden 125 Mitarbeiterdaten überprüft. Im Berichtsauftrag findet sich der Passus: „Nach Abschluss dieses Teils wurde der Auftrag dahingehend erweitert, neben Adressen auch die Bank- und Telefonverbindungen in die Untersuchungen einzubeziehen“ (Seite 1)
Nach Mitteilung von Herrn Dr. B. wurden jedoch keine Telefonverbindungen überprüft.
c) Projekt Theodor Heuss / Fährschiff
Verdacht: Unregelmäßigkeiten bei Vergabe und Ausschreibung
Es wurden Vertragsdaten wie Datum und Tageszeit dokumentiert.
d) Projekt Thymian
Verdacht auf Vorteilsannahme
Übermittlung der Deutschen Bahn AG an die Network Deutschland GmbH von folgenden Daten: Name, Funktion und Anschrift sowie bei zwei Mitarbeitern die Gehaltsgruppe. Insgesamt wurden vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft.
Die Berichte von Network geben Auskunft zu:
– Familienstand,
– finanzielle Verhältnisse, insbesondere zu Immobilien, Fahrzeugen
– beruflichen Werdegang sowie
– über Ermittlungen zum Ehegatten (Seite 2, 3 und 5).
e) Projekt Twister
Hier wurden offensichtlich keine personenbezogenen Daten bzw. Mitarbeiterdaten verwendet.
f) Projekt Uhu
Verdacht: Urkundsdelikt, falsche Verdächtigung, üble Nachrede
Ein Mitarbeiter hatte unter einem falschen Namen Herrn Mehdorn eines Steuerdelikts bezichtigt und sich in einem Schreiben an mehrere Finanzbehörden gewandt. Dabei offenbarte er Informationen, zu denen etwa 40 Mitarbeiter Zugang hatten. Es wurden der Name, der Vorname und die Personalnummer der Betroffenen übermittelt, außerdem wurden zahlreiche dienstliche E-Mails der Betroffenen ohne ihr Wissen an die Network Deutschland GmbH
übermittelt. Diese Schreiben enthielten auch personenbezogene Daten Dritter, die Revision hat auf eine Anonymisierung dieser Daten verzichtet.
Die Network Deutschland GmbH ließ ein Schriftstilgutachten durchführen, dieses führte zu dem Ergebnis, dass ein bestimmter Mitarbeiter mit großer Wahrscheinlichkeit die Strafanzeige verfasst hatte. Allerdings wurde das Prüfergebnis von den Arbeitsgerichten nicht anerkannt. Die Kündigung wurde von den Arbeitsgerichten als unwirksam angesehen. Alle überprüften Mitarbeiter wurden sprachlich bewertet, einem Mitarbeiter wurde ein niedriges Sprachniveau attestiert, er würde wohl nicht besonders gerne schreiben. Da die Revision wahllos E-Mails der Betroffenen an die Network Deutschland GmbH übermittelt hat, enthielten die Schreiben auch Informationen wie die Kontonummer der Ehefrau, Schreiben an den Betriebsrat, Besprechung beim Betriebsrat etc..
g) Projekt Altmühl
Hier wurden ehemalige Mitarbeiter kontrolliert, die zu einem ehemaligen Tochterunternehmen wechselten, nachdem sie vorher für den Verkauf dieses Unternehmens zuständig waren.
h) Projekt Eichhörnchen
Zielgruppe waren die Top-Tausend-Führungskräfte der Deutschen Bahn AG und ihre Ehepartner. Geprüft wurden 774 Mitarbeiter und 500 Ehepartner. Ziel der Überprüfung war es, dass wirtschaftliche Engagement dieses Personenkreises außerhalb der Deutschen Bahn Gruppe zu untersuchen. Für die Überprüfung wurden der Network Deutschland GmbH folgende personenbezogene Daten übergeben: Name, Personalnummer, Anschrift, Telefonnummer, Name des Ehepartners (die Daten über die Partner stammen aus einer Datei für verbilligte Fahrkarten). Die Network Deutschland GmbH recherchierte in Handelsregistern, Firmendatenbanken etc.. Im Ergebnis erhielt die Deutsche Bahn AG eine tabellarische Zusammenstellung folgender Daten: Name, Vorname, Art der Zuordnung, Funktion, Personalnummer. Außerdem erhielt die Deutsche Bahn AG detaillierte Angaben zu den erzielten Treffern, also Position, Firmensitz, Gründungsdatum, Stammkapital, Jahresumsatz, Bonität, Mitarbeiterzahl, bei Gesellschaften auch Name und Vorname der Gesellschafter sowie Zweck und Ausrichtung des Unternehmens.
i) Projekt Traviata
Ziel war die Feststellung des Verbleibs aller Triebfahrzeuge aus dem Fehlbestand. Untersucht wurden 26 Excel- und Word-Dateien, u. a. Listen von Recyclingfirmen mit Adressen und Ansprechpartnerdaten, Schreiben an Recyclingunternehmen, Schreiben mit der Liste gültiger Lieferanschriften von Zerlegfirmen, Liste eines Mitarbeiters, der u. a. mit dem Verkauf von Fahrzeugen beschäftigt war. Als Ergebnis erhielt die Deutsche Bahn AG einen Bericht über die Orte, in denen die meisten Triebfahrzeuge verschwunden sind.
10. Telefonverbindung, Bank- und Steuerdaten
Die Deutsche Bahn AG legte Wert auf die Feststellung, dass Telefon-, Bank- und Steuerdaten anders als im Telekom-Fall nicht ausgewertet worden seien. Allerdings räumten die Vertreter der Deutschen Bahn AG auf Nachfrage ein, dass sie bezüglich der Umsetzung der Aufträge keine Vorgaben gemacht haben, entscheidend war nur das Ergebnis. Insofern kann die Deutsche Bahn AG zumindest nicht ausschließen, dass die Network Deutschland GmbH auch Telefonverbindungen, Bank- und Steuerdaten ausgewertet hat. So ist ihr auch nicht bekannt, ob und wenn ja in welchen Fällen Unteraufträge verteilt wurden, hierzu war die Network Deutschland GmbH jedenfalls unbeschränkt berechtigt.
11. Verfahrensverzeichnis
Die Zusammenarbeit mit der Network Deutschland GmbH findet keinen Niederschlag in dem Verfahrensverzeichnis nach § 4 g i. V. m. § 4 e BDSG.
12. Informationen an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wurde über die Zusammenarbeit mit der Network Deutschland GmbH und die Datenflüsse zwischen der Deutschen Bahn AG und der Network Deutschland GmbH nicht informiert. Es wurde auch nicht überprüft, ob eine Vorabkontrolle nach § 4 d Abs. 5 BDSG erforderlich ist.
13. Beteiligung des Betriebsrats
Der Betriebsrat wurde in keinem der Fälle der Zusammenarbeit mit der Network Deutschland GmbH beteiligt. Zur Begründung wurde vorgetragen, man habe Zweifel an der Zuverlässigkeit bzw. Diskretion des (zu geschwätzigen) Betriebsrats.
14. Rechtsgrundlagen
Die Aufsichtsbehörde geht davon aus, dass die Network Deutschland GmbH teils Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke betrieb, teils eine geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung (Detekteitätigkeit). Die Datenübermittlung an die Network Deutschland GmbH erfolgte nach Aussage von Herrn Dr. Sack nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG. Die Aufsichtsbehörde räumt ein, dass dies die einzige in Frage kommende Norm sei. Allerdings sei etwa kein berechtigtes Interesse der verantwortlichen Stelle an Datenübermittlungen anzunehmen, wenn die Daten auch anonym hätten übermittelt werden können. Bei den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen sei auch zu berücksichtigen, dass das arbeitsrechtliche Schutzrecht die Einschaltung des Betriebsrats oder datenschutzrechtliche Schutzrechte wie die Vorabkontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht umgesetzt wurden, auch habe die Deutsche Bahn AG personenbezogene Daten an eine Stelle übermittelt, deren Arbeitsweise ihr unbekannt war.
15. Umsetzung des § 33 BDSG bei der Network Deutschland GmbH und/oder der Deutschen Bahn AG
Weder die Network Deutschland GmbH noch die Deutsche Bahn AG haben nach Abschluss des Verfahrens die Betroffenen, deren Täterschaft sich nicht bestätigt hat, nach § 33 BDSG benachrichtigt. Dies habe man laut Mitteilung der Vertreter der DB AG für nicht erforderlich gehalten, da die zu Unrecht Verdächtigten anschließend nicht benachteiligt worden wären.
16. Zusammenarbeit mit Creditreform
Die Deutsche Bahn AG arbeitet im Bedarfsfall mit der Creditreform zusammen. Die Gesprächspartner waren sich darin einig, dass Datenflüsse zwischen der Deutschen Bahn AG und der Creditreform nur dann datenschutzrelevant sind, wenn die Crefo-Auskunft Informationen über natürliche Personen enthält. Die Übermittlung erfolgt im automatisierten Abrufverfahren, eine Aufzeichnung des berechtigten Interesses, wie es § 29 Abs. 2 letzter Satz BDSG fordert, wird nicht durchgeführt. Man könne allerdings anhand der Aktenlage feststellen, aus welchem Grunde die Abfrage bei Creditreform erfolgte. Zum berechtigten Interesse führte Herr Dr. B. aus, dass die Deutsche Bahn AG für die Auskunft bezahlen würde, also könne man davon ausgehen, dass ein berechtigtes Interesse vorhanden sei.
17. Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftskriminalität heute
Die Compliance-Abteilung hat die Aufgabe der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Korruption übernommen. Die Aufsichtsbehörde bat darum, ihr zu diesem Bereich das Verfahrensverzeichnis zuzuleiten.
die punkte 12, 13 und 15 stimmen mich sehr nachdenklich. diese juristensprache ist ja furchtbar.
„Untersucht wurden ferner private Geld- und Kontenbewegungen (Seite 38)…“
Wie bitteschön kann diese ominöse Network Deutschland GmbH private Geld- und Kontenbewegungen untersuchen?? Und NEIN: die Antwort darauf ist _nicht_ Creditreform…
Markus, gibt es irgendwo die erwähnten Folgeseiten und Anhänge?
kryz, im Moment hab ich nur das oben verlinkte Dokument.
Irgendwas sagt mir, dass wir in naher Zukunft erfahren werden, dass auch die Deutsche Post AG seit ca. 1998 mit der Network Deutschland GmbH „zusammengearbeitet“ hat…
btw: Toll ist ja auch die mündliche Auftragserteilung — da macht die Rechnungserstellung doch Spaß.
»Vereinbarungsgemäß berechnen wir Ihnen für Projekt Eichhörnchen…«
Und wieder wird er nicht darüber stolpern, der Herr Mehdorn.
Also mich würde interessieren, was die Bahn unter „auffallender Lebensstil“ versteht? Ich fahre Auto und nicht Bahn?
„Vielzahl von Konten“? Ist hier das KO-Kriterium 2?
„private Geld- und Kontenbewegungen…sowie Reisetätigkeiten und Familienverhältnisse und Analyse der im Internet besuchten
Seiten der Überprüften…“
Ganz ernsthaft, wo ist hier der Unterschied zu der Überwachung in der DDR? Reise- und Familienverhältnisse gehen doch bitte den Arbeitgeber nichts an.
Interessanterweise sieht die Bahn das nicht als Verstoß gegen Datenbestimmungen an. Muß es auch nicht sein… allein moralisch ist das ein Tiefschlag.
Aus meiner Sicht zeigt es nur, dass die Konzerne soviel Macht ansammeln und so undurchsichtig werden, dass es immer der eine auf den anderen schieben kann.
Das Gesamtvolumen von 800.000 Euro wurde wahrscheinlich so geschickt in Tranchen zerteilt, dass eine öffentliche Vergabe nicht notwendig war… auch damit umgeht man Recht.
Wie auch immer, der nächste Schritt wird ähnlich dem von Nokia sein… man erpresst den Staat und läßt sich Gesetze machen. Leider sind wir Deutschen an der Stelle nicht so offen wie die Finnen, aber Herr Mehdorn, das wäre doch mal eine Aufgabe für Sie:
Allen Passagieren nehmen Sie einfach Fingerabdrücke ab, damit Sie die in Echtzeit mit den verkauften Fahrkarten abgleichen können. Damit gäbe es keine Schwarzfahrer mehr. Los geht’s..
Tom
„Zum berechtigten Interesse führte Herr Dr. Bähr aus, dass die Deutsche Bahn AG für die Auskunft bezahlen würde, also könne man davon ausgehen, dass ein berechtigtes Interesse vorhanden sei.“
Dieser Satz kennzeichnet das Selbstverständnis der Deutschen Bahn. Von dero Gnaden.
Zum Ko…en. Bitte entschuldigt die Wortwahl, aber weniger direkt drückt es mein Empfinden dabei einfach nicht aus…:(
Es erscheint mir mehr als nur bedenklich, wenn die DB AG, namentlich Herr Mehdorn, keinen Grund sieht, sich an geltendes Recht (u.a. BDSG, BtrBG) gebunden zu fühlen.
Genauso merkwürdig erscheint mir, dass sich die Bundesregierung, namentlich Herr Tiefensee, zwar immer mal wieder und mit viel Tamtam in der Presse zu Wort melden, dann aber auch nichts verändern, sprich konsequent das/ die Probleme angehen/ lösen.
Und abschließend empfinde ich es, mehr als nur ärgerlich, wenn jemand -in diesem Falle Du- Öffentlichkeit herstellt und etwas Licht ins Dunkel bringt, Abmahnungen erhält. Dabei warten wir immer noch auf die Berichte zum Achsenbruch bei ICE, zum Rettungsdilemma nach Tunnelunfall, zum missgestalteten Börsengang etc.
Es wird Zeit, dass Herr Mehdorn nicht immer nur (meiner Meinung nach in selbstgefälliger Art) Konsequenzen für Andere androht, sondern für sich selbst welche zieht!
Neues von der Bahn „Bahn gibt Überprüfung aller Beschäftigten zu“:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,605331,00.html
Hallo,
lasst euch nciht von der DB einschüchtern, „Wir sind das Volk“, wir sind mit der Stasi fertiggeworden und wir werden auch mit den Schergen der DB fertig!!
wie ernst kann man Korruptionsbekämpfung nehmen, bei denen nur über mündliche Aufträge und Geldübergabe in Koffern konspirativ Geschäfte gemacht werden. Disqualifiziert sich dies nicht von selbst? Ist der Hauptzweck vielleicht eher die Bekämpfung von Kritikern im Unternehmen, im Aufsichtsrat und in der Politik? Dies dient dann nicht mehr der Deutschen Bahn sondern dem Machterhalt von Herrn Mehdorn. Die Verfolgung privater Interessen mit Unternehmensgeldern, die über dunkle Kanäle abgezweigt werden, wäre Untreue wofür sich die Staatsanwaltschaft interessieren sollte.
Ich bin dafür, dass wir alle das PDF speichern und per E-Mail oder Einschreiben Rückschein an die Bahn, bzw. deren Rechtsabteilung oder direkt zu Herrn Mehdorn schicken mit der Bitte um ein Autogramm. Mich würde es wirklich interessieren, wie die darauf reagieren würden, wenn Sie tausendfach mit den „eigenen Waffen“ geschlagen werden. Wer macht mit?
Diese Schmierenkomödie ist kaum zu überbieten!!!
Da kommt die Frage hoch, wer sind die Initiatoren der zunehmenden Überwachung in unserer/-n Gesellschaft/-en???
Schily, Schäuble und Co. oder Lidl, Telekom, DB etc. … ?
Wer ist wessen Handlanger??? Die Politik, unsere Regierung hat uns doch längst an die Wirtschaft verraten… gegen Bezahlung!!!
Die Akteure disqualifizieren sich mit schlechter Inszenierung, schlechter Schauspielerei, als ob wir Bürger zu minderbemittelt wären etwas mit zubekommen… Die Masse unserer Bevölkerung vielleicht… doch scheint es noch Bürger zu geben, die wach, mutig und stark genug sind, zu opponieren, an die Öffentlichkeit zu gehen.
!!! Fight for your Rights !!!
Und wir werden siegen… ich jedenfalls habe Hoffnung, die niemals sterben wird, auch wenn das Desaster ein erschreckendes Ausmaß angenommen hat.
Nehmen wir uns ein Beispiel an der Gemeinde der St. Augustine Church, New Orleans – Treme, 2007 und Ihrem Father Pere Jerome LeDoux… http://www.shakethedeviloff.com
Die Kirchengemeinde St. Augustine Church gilt als die Wiege des Jazz und ist wichtige Gedenkstätte der Sklaverei.
Die traurige Wahrheit wird sein, dass die Verantwortlichen keine Scham und Moral haben … von Courage ganz zu schweigen. Ich betrachte unseren gewaltfreien Protest als Notwehr!!!
Wir/unsere Gesellschaft, müssen/muss uns/sich von diesen Sittenstrolchen und –dieben distanzieren. Notwendigerweise dürfen wir deren Maßlosigkeit nicht billigen… Unseren Protest, unsere Empörung, unsere Opposition und Öffentlichkeitsarbeit betrachte ich als legitime Notwehr gegen diese selbstherrlichen Egoisten, welche Ihre Macht missbrauchen, Recht zu beugen und Gesetze schaffen, mit denen sie ihrem Frevel frönen…
In diesem Sinn kehren wir mal in uns… wo wollen wir eigentlich hin, wo wollen wir mal landen???
crying-earth
super, das du das veröffentlicht hast – umfang/tragweite der geschichte war mir bisher aus der berichterstattung der massenmedien nicht wirklich bewusst. das sind ja schon strafrechtlich relevante aktionen die die bahn da zusammen mit dieser ominösen detektei veranstaltet hat. wie können kontenbewegungen private reisen usw in dem umfang von nicht-staatlichen stelle wie z.b. der polizei ausgespäht werden? alles unglaublich; ich bin sonst eigentlich nicht so der datenschutzaktivist und belächle das ganze getue um rfid/vorratsdatenspecherung usw ein wenig, aber das gibtmir echt langsam zu denken! weitermachen :-)
Mehdorn verschweigt weiteren Daten-Skandal
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/386/457048/text/
Ich denke gerade durch die Abmahnung wird der Rummel noch viel größer.
Nun sind Sie 2 Mal mit dem Ding in den Medien anstatt nur 1 mal.
Wahnsinn – das nenne ich mal Web 2.0 Journalismus! :)
Was erlaube Mehdorn?! Ich („erfahrener“ Bahn-Pendler) frage mich seit langem, was dieser Elefant im Porzellanladen sich noch alles leisten kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen oder zur Rechenschaft gezogen zu werden. Aber irgendwann ist das Maß voll! Und vielleicht (hoffentlich!) war dies der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt!
Ach wie schön, dass ich mal Urlaub machen kann, vom Image des bösen Datensammlermann.
Bis bald,
euer Wolffang
hallo, gib‘ nu ja keine unterlassungserklärung ab, wie manche vorgeschlagen haben, ohne daß dir anwälte ganz ausdrücklich dazu geraten haben, und nur, wenn du keine alternative hast!
denn eine unterlassungserklärung bindet dir die hände (den mund) „für immer“, in der regel sogar dann, wenn sich die abmahnung selbst als unberechtigt erweisen sollte!
ich, als juristischer laie, denke nicht, daß du probleme wegen der veröffentlichung des abmahnschreibens haben solltest, vor allem nicht dann, wenn irgendwo auf der homepage steht, daß du dir die veröffentlichung unverlangt eingesandter emails vorbehälst. nur hast du umgekehrt damit natürlich den zugang der abmahnung bestätigt. auf jeden fall viel erfolg, und mögest du ein paar gute anwälte finden, die dich pro-bono bzw. auf kosten der bahn vertreten.
alles gute!
Vielen Dank für Dein Engagement. Ich hoffe Du hälst Durch und lässt Dich nicht unterkriegen. Ein kleines bisschen habe ich auch zum Thema auf meinem Blog geschrieben
http://nix.over-blog.de/article-27298470.html
fuer solche faelle gibt es unter anderem auch das stealthnet netzwerk.
die datei der bahn ist auch dort zu finden, einfach downloadbar durch den sha512 hash der datei.
jeder kann mitmachen. jeder sollte mitmachen in einer welt voller ueberwachungswahn und groessenwahnsinn.
stealthnet://?hash=52E5B25388EA6EF508BB9FF065CB6BBDD4A2523F5249C6C5880708EC3803F694CE635922B5CBAEE8F353A9C4771624E08F57ADE06D5C14560C5A4C62237CAC8B&name=datenschutz_bei_der_bahn_german_deutsch_deutsche_bahn_ag_railway_railways_privacy_2009_2008.pdf&size=56662
http://www.stealthnet.de/en_index.php
nicht unterkriegen lassen, sondern weiterkämpfen!
Einige Spitznamen der Operationen erinnern mich irgendwie an die alte Mielke-Truppe.
Sind die Operationen/Vorgänge vielleicht unter Mitwirkung altgedienter MfS-Mitarbeiter durchgeführt worden?
Merkwürdigerweise scheint sich noch niemand diese Frage gestellt zu haben.
Ich habe es gewusst, unser land hat immer nach
anderen geschielt und uns kleinen Bürgern was
vor zu LÜGEN jetzt die Bahn dann die TELEKOM
usw.
ALLES schon einmal dagewesen siehe DDR
wer ist der Nächste der AUFFÄLLT
rudolf.wolff
Nun ist es bekannt, daß sich die Bahn, telekom
die Post und sonst noch wer uns bespitzelt
was sollen wir davon nur halten
mit braven ENTSCHULDIGUNGEN soll hier wohl
alles wieder gerichtet sein
rudolf wolff
Was da bei der Bahn abging hatte mit Korruptionsbekämpfung nichts zu tun, sondern war schlicht ungesetzlich.
Offensichtlich war und ist Mehdorn der Meinung, über dem Gesetz zu stehen. Diesen komfortablen Status müsse man halten – und koste es erneute Rechtsbrüche.
Es wird höchste Zeit, daß dieser Selbstüberschätzung die rote Karte gezeigt wird. Mehdorn gehört schlicht in die Wüste geschickt, bevor er den Ruf des Unternehmens vollends ruiniert.