Heribert Prantl hat in der SZ wieder einen sehr lesenswerten Kommentar zum Bürgerrechts-Abbau in Deutschland geschrieben. Thema diesmal ist die Debatte um die Online-Durchsuchung, die er mit der älteren Debatte bei der Einführung des Lauschangriffs vergleicht. Grosse Überraschung – Das läuft genauso ab mit denselben Argumenten wie damals: Der Staat zieht seine Bürger aus.
Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist. Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt.
Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen „aus praktischen Gründen“ nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.
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