Rechtsausschuss beschliesst 2. Korb des Urheberrecht

Einen Tag vor der zwieten und dritten Lesung hat der Rechtsausschuss im Bundestag für den 2. Korb der Urheberrechtsreform gestimmt. Dafür waren aber nur SPD, CDU/CSU und die FDP. Während die Linksfraktion dagegen stimmte, enthielten sich die Grünen. Erst gestern hatte es bei der Grünen-Fraktionssitzung eine Abstimmung darüber gegeben. Leider unterlagen diejenigen knapp, die für die komplette Ablehnung waren.

Heute im Bundestag berichtet in groben Zügen, was im Rechtsausschuss passierte. Demnach ging es der FDP nicht scharf genug. Diese hätte gerne noch „intelligente Aufnahmesoftware“ verboten. Damit können „gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Web-Radioangebot herausgefiltert und aufgenommen werden“. Aus liberaler Sicht scheint das ein Unding zu sein. (Kann mir das vielleicht mal jemand genauer erklären warum? Also abgesehen davon, dass die Lobby der Musikindustrie das nicht gut findet.)

Ein weiterer Kritikpunkt von Linksfraktion und Grünen war der Wegfall der sogenannten Bagatellklausel. Diese hatte Brigitte Zypries ursprünglich explizit in den Gesetzesentwurf aufgenommen, um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ zu verhindern. Die ist jetzt nicht mehr drin und es könnte zu dem gewohnten Nord-Süd Problem in Deutschland kommen. Anzeigen der Musikindustrie können von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen werden. Das bedeutet, dass Menschen in Bayern und BaWü oft Pech haben (Weil Filesharing dort vielerorts als Wirtschaftskriminalität gezählt wird), während in Berlin die Staatsanwaltschaften ganz andere Probleme haben. Auf jeden Fall setzten sich die Lobbys der Unterhaltungsindustrie mit ihren Helfern von der CDU/CSU durch und die Kriminalisierung der Schulhöfe kann starten.

Interessant ist das Umkippen der Linksfraktion bei der Bagatellklausel. Noch vor einem Jahr hatte es dort geheissen:

“Mit einem kommen wir auf keinen Fall weiter: mit der Einführung einer Bagatellklausel”, erklärte Luc Jochimsen von der Linken.PDS. Die frühere Chefredakteurin des Hessischen Rundfunks betonte, dass das entsprechende Vorhaben des Bundesjustizministeriums “genau das schwäche, was unsere Gesellschaft dringend braucht: das Rechtsbewusstsein, welches geistiges Eigentum respektiert und es nicht zu einem x-beliebigen Schnäppchen degradiert, welches man sich jederzeit zum Nulltarif besorgen kann”. Sollte die Bagatellklausel kommen, “könnten wir auch gleich ‘Ladendiebstahl unter 20 Euro’ legalisieren”.

Ein klein wenig Hintergrund zum Nachlesen und informieren:

3. Oktober 2006: Digital Rights Management
31. August 2006: Kopierschutz entmündigt!
13. Juli 2006: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen (Mit Video-Interviews)
22. März 2006: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss.
26. Januar 2006: Live-Stream von Urheberrechtsanhörung.
12. Januar 2005: Keine Veränderung beim Urheberrecht

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5 Ergänzungen

  1. P2P? AB INS AUSLAND!
    ====================

    Tja, dann werde ich wohl den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz ins Ausland verlegen. Dahin, wo man nicht zum gläsernen Surfer wird.

    Nach Schweden: [www.relakks.com]
    Oder in die Schweiz: [www.swissvpn.net]

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